Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 883 27. 10. 2016 1Eingegangen: 27. 10. 2016 / Ausgegeben: 01. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rettungsdiensteinsätze gab es – jeweils mit und ohne notärztliche Versorgung und nach Jahren aufgeschlüsselt – im Stadtkreis und Landkreis Heilbronn seit 2010? 2. Wie oft konnte die gesetzliche Hilfsfrist in diesen Zeiträumen nicht eingehalten werden? 3. Wie oft wurden in diesen Zeiträumen jeweils Noteinsatzwägen oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen (ohne den Stadtkreis Heilbronn) angefordert (mit Angabe, von welchen Standorten diese kamen)? 4. Lässt sich aussagen, ob Stadt- und Landkreis Heilbronn überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich oft auf Noteinsatzfahrzeuge oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen zurückgreifen? 5. Wie viele Notärzte, Rettungswagen und dafür notwendiges Personal sind im Stadt- und Landkreis Heilbronn in Bereitschaft (ggf. aufgeschlüsselt nach Zeiten)? 6. Gibt es erste Zahlen, bei wie viel Prozent der Reanimationen das Zehn-Minuten -Intervall im Stadt- und Landkreis Heilbronn erreicht wurde (unter Angabe der Zahl der Fälle)? 7. Welche weiteren Maßnahmen werden veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu verbessern bzw. wie sieht der dazu vorzulegende Masterplan aus? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Rettungsdienste und Ärzte im Stadt- und Landkreis Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 2 8. Wie stellt sich die aktuelle ärztliche Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn dar (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Ärztegruppen – Krankenhaus - ärzte und niedergelassene Ärzte)? 9. Wie schätzt sie die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den nächsten Jahren ein? 20. 10. 2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g Stadt- und Landkreis Heilbronn erreichten 2015 bei der Hilfsfrist die schlechtes - ten Werte in Baden-Württemberg. Den Ursachen muss auf den Grund gegangen werden und mehr Details sind unverzichtbar. Die Zahl der Reanimationen sollte – gemäß Drucksache 15/6890 (Antwort zu Frage 4) – durch die neue Stelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR- BW) inzwischen erfasst werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. November 2016 Nr. 6-5461.3/2 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration unter Beteiligung des Ministe - riums für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rettungsdiensteinsätze gab es – jeweils mit und ohne notärztliche Versorgung und nach Jahren aufgeschlüsselt – im Stadtkreis und Landkreis Heilbronn seit 2010? Zu 1.: Die Daten der Rettungsdiensteinsätze ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht . Die Zahlen beinhalten alle Einsätze im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Heilbronn ungeachtet ihrer Hilfsfristrelevanz. Keine Hilfsfristrelevanz haben Verlegungsfahrten von Patientinnen und Patienten von einer Klinik in eine andere, Fahrten der Überlandhilfe zur Unterstützung eines anderen Rettungsdienstbereiches und Zubringerfahrten für den Leitenden Notarzt bzw. die Leitende Notärztin. Jahr Notarzt (NEF) Rettungswagen (RTW) 2010 8.711 30.062 2011 9.221 30.002 2012 9.922 32.367 2013 10.235 34.552 2014 10.649 35.182 2015 11.455 38.595 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 2. Wie oft konnte die gesetzliche Hilfsfrist in diesen Zeiträumen nicht eingehalten werden? Zu 2.: Der Grad der Hilfsfristerreichung ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 liegen dem Innenministerium nicht vor. Grund hierfür ist die Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Heilbronn , die mit einem Wechsel der Leitstellentechnik verbunden war. Dokumentiert sind die genannten Hilfsfristerreichungsgrade, die zugrunde liegenden absoluten Zahlen sind jedoch nicht mehr ermittelbar. 3. Wie oft wurden in diesen Zeiträumen jeweils Noteinsatzwägen oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen (ohne den Stadtkreis Heilbronn) angefordert (mit Angabe, von welchen Standorten diese kamen)? Zu 3.: Die Daten ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht und umfassen sämtliche, auch die nicht hilfsfristrelevanten Fahrten. Daten für die Jahre 2010 und 2011 liegen dem Innenministerium nicht vor. Hierzu verweisen wir auf die Antwort zu Frage 2. Jahr Hilfsfrist ersteintreffendes Rettungsmittel Hilfsfrist Notarzt Hilfsfristerreichungsgrad in Prozent Zahl der Hilfsfristüberschreitungen Hilfsfristerreichungsgrad in Prozent Zahl der Hilfsfristüberschreitungen 2010 95,3 – 93,2 – 2011 95,5 – 95,2 – 2012 95,3 861 95,7 1.519 2013 94,3 1.048 94,2 1.875 2014 89,7 1.082 87,6 2.014 2015 88,6 1.506 84,0 2.390 Jahr Notarzt RTW/ NAW Standorte RTW Standorte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 2012 284 470 Rettungswachen Öhringen Sinsheim Besigheim Oberderdingen Westernhausen Mosbach Marbach Osterburken Bietigheim Hilsbach Bretten Rettungswachen Oberstenfeld Sinsheim Öhringen Mosbach Bietigheim Bretten Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 4 4. Lässt sich aussagen, ob Stadt- und Landkreis Heilbronn überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich oft auf Noteinsatzfahrzeuge oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen zurückgreifen? Zu 4.: Nein. Eine landesweite Statistik wird hierzu nicht geführt. Jahr Notarzt RTW/ NAW Standorte RTW Standorte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 2013 318 587 Rettungswachen Sinsheim Besigheim Öhringen Oberderdingen Mosbach Westernhausen Marbach Bietigheim Osterburken Bretten Mühlacker Backnang Hilsbach Rettungswachen Oberstenfeld Sinsheim Öhringen Mosbach Bietigheim Bretten Schwäbisch Hall Backnang 2014 350 737 Rettungswachen Sinsheim Öhringen Oberderdingen Besigheim Mosbach Westernhausen Osterburken Marbach Bietigheim Murrhardt Backnang Bretten Hilsbach Künzelsau Rettungswachen Oberstenfeld Sinsheim Öhringen Mosbach Bietigheim Bretten Schwäbisch Hall Backnang Mühlacker 2015 412 771 Rettungswachen Öhringen Sinsheim Besigheim Oberderdingen Westernhausen Mosbach Marbach Osterburken Bietigheim Hilsbach Bretten Rettungswachen Oberstenfeld Sinsheim Öhringen Mosbach Bietigheim Bretten Schwäbisch Hall Backnang Mühlacker Bretten Osterburken 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 5. Wie viele Notärzte, Rettungswagen und dafür notwendiges Personal sind im Stadt- und Landkreis Heilbronn in Bereitschaft (ggf. aufgeschlüsselt nach Zeiten)? Zu 5.: Die aktuellen Vorhaltungen im Rettungsdienstbereich ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. I. Notarztsysteme Standort Einsatzfahrzeug Besetzungszeit Jährliche Vorhaltestunden (Rettungsmittel) Heilbronn NEF 1 24h/7 Tage 8.760 Heilbronn NEF 2 24h/7 Tage 8.760 Bad Friedrichshall NEF 24h/7 Tage 8.760 Löwenstein NEF 24h/7 Tage 8.760 Eppingen NEF 24h/7 Tage 8.760 Brackenheim NEF 24h/7 Tage 8.760 Möckmühl NEF 24h/7 Tage 8.760 gesamt 61.320 II. Rettungswachen Standort Einsatzfahrzeug Besetzungszeit Jährliche Vorhaltestunden (Rettungsmittel) Heilbronn RTW 1 24h/7 Tage 8.760 Heilbronn RTW 2 24h/7 Tage 8.760 Heilbronn RTW 3 24h/7 Tage 8.760 Heilbronn RTW 4 8–22 Uhr Mo–Fr; 9–22 Uhr Sa 4.176 Heilbronn RTW 5 9–20 Uhr Mo–Fr 2.750 Bad Friedrichshall RTW 1 24h/7 Tage 8.760 Bad Friedrichshall RTW 2 24h/7 Tage 8.760 Bad Friedrichshall RTW 3 8–20 Uhr Mo–Fr 3.000 Löwenstein RTW 24h/7 Tage 8.760 Eppingen RTW 24h/7 Tage 8.760 Ilsfeld RTW 24h/7 Tage 8.760 Lauffen RTW 24h/7 Tage 8.760 Brackenheim RTW 1 24h/7 Tage 8.760 Brackenheim RTW 2 8–20 Uhr Mo–Fr 3.000 Bad Rappenau RTW 1 24h/7 Tage 8.760 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 6 6. Gibt es erste Zahlen, bei wie viel Prozent der Reanimationen das Zehn-Minuten -Intervall im Stadt- und Landkreis Heilbronn erreicht wurde (unter Angabe der Zahl der Fälle)? Zu 6.: Der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden- Württemberg (SQR-BW) ist es im Jahre 2016 in einigen Rettungsdienstbereichen bereits möglich, Leitstellen- und Notarztdaten miteinander zu verknüpfen. In den für das Jahr 2015 aus der notärztlichen Dokumentation des Rettungsdienstbereichs Stadt- und Landkreis Heilbronn übermittelten Daten wurden 195 Reanimationsfälle dokumentiert. Von diesen wurde in 101 Fällen (63,1 %) das 10-Minu - ten-Intervall der Hilfsfrist erreicht. In 35 Fällen kann keine Aussage zur Hilfsfrist getroffen werden. In diesen Fällen sind entweder verschiedene verknüpfungsrelevante Datenfelder der Notarztdaten unvollständig oder der Einsatz fand im Rahmen der nachbarlichen Hilfe nach § 13 Rettungsdienstgesetz außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereichs statt und ist somit für die Hilfsfrist des Rettungsdienstbereichs nicht relevant . Insbesondere bei zeitkritischen Notsituationen wie zum Beispiel dem Herz- Kreislauf-Stillstand oder bei Bewusstlosigkeit werden im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Heilbronn zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls zusätzlich zum Rettungsdienst die Helfer-vor-Ort alarmiert, die aufgrund ihrer Nähe wesentlich schneller als dieser am Notfallort sind, um die lebenserhaltenen Maßnahmen vorzunehmen. Nach Auskunft des DRK Heilbronn wurden im Jahr 2015 die Helfer-vor-Ort in rund 5.000 Einsätzen zusätzlich zum Regelrettungsdienst alarmiert. Diese treffen im Durchschnitt in vier Minuten nach Alarmierung am Notfallort ein. Insgesamt sind derzeit rund 120 Ersthelfer in Helfer-vor-Ort-Systemen aktiv mit einer Flächendeckung im Landkreis Heilbronn von 85 bis 90 Prozent . Es findet eine regelmäßige Erweiterung der Helfer-vor-Ort Gruppen statt. 7. Welche weiteren Maßnahmen werden veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu verbessern bzw. wie sieht der dazu vorzulegende Masterplan aus? Zu 7.: Für das Jahr 2016 hat der Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereichs Stadtund Landkreis Heilbronn neben der Bewertung der bereits eingeleiteten Maßnahmen folgende Vorhalteerweiterungen veranlasst: • Versorgungsbereich Brackenheim: Umwandlung des NAW Brackenheim in ein NEF und einen RTW, jeweils im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen. Zusätzlich die Inbetriebnahme eines zusätzlichen RTW zur Besetzung von 08:00 bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an Wochenfeiertagen, am bestehenden Wachenstandort Brackenheim. II. Rettungswachen Standort Einsatzfahrzeug Besetzungszeit Jährliche Vorhaltestunden (Rettungsmittel) Bad Rappenau RTW 2 8–23 Uhr Mo–Fr; 9–19 Sa; 9–18 So + Feiertag 4.837 Möckmühl RTW 24h/7 Tage 8.760 gesamt 122.883 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 • Versorgungsbereich Bad Rappenau: Ausweitung der Vorhaltezeit des bestehenden Tages-RTW in Bad Rappenau um die Zeiträume 08:00 bis 09:00 Uhr sowie von 19:00 bis 23:00 Uhr von Montag bis Freitag (außer an Wochenfeiertagen ), an Samstagen von 09:00 bis 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 18:00 Uhr. • Versorgungsbereich Lauffen am Neckar: Ausweitung der Vorhaltung des bestehenden Rettungswagens am Standort Lauffen um die Zeiträume 00:00 bis 06:00 von Montag bis Freitag sowie 00:00 bis 24:00 an Samstagen und Sonn - tagen. Insgesamt also eine Besetzung rund um die Uhr an allen Tagen. • Versorgungsbereich Eppingen: Aufhebung des selbstfahrenden Notarztsystems in den Nachtstunden von Montag bis Freitag. Stattdessen die Besetzung des bestehenden NEF rund um die Uhr als vollwertiges NEF mit Rettungsassistent. Diese bereits umgesetzten Vorhalteerweiterungsmaßnahmen entsprechen dem Mas ter plan und sind in der Übersicht der aktuellen Vorhaltungen (vgl. Antwort zu Frage 5) enthalten. Zudem wird voraussichtlich im Januar 2017 im Versorgungsbereich Bad Rappenau ein neues NEF für den 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen in Betrieb genommen. Damit sind sämtliche Maßnahmen des im Jahre 2015 durchgeführten Bereichsgutachtens umgesetzt. Aktuell wurde ein weiteres Gutachten zur Verbesserung der Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Heilbronn in Auftrag gegeben. 8. Wie stellt sich die aktuelle ärztliche Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn dar (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Ärztegruppen – Krankenhaus - ärzte und niedergelassene Ärzte)? Zu 8.: Der von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) herausgegebene Bericht „Die ambulante medizinische Versorgung 2016“ (Versorgungsund Qualitätsbericht) gibt Auskunft über die Anzahl der niedergelassenen Ärzte je Landkreis zum 1. Januar 2016. Die Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Ärztegruppen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 8 Nach dem vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg am 24. Oktober 2016 herausgegebenen Bericht zu Ärzten und Zahnärzten in Baden-Württemberg waren zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung (31. Dezember 2015) in den Krankenhäusern im Stadt- und Landkreis Heilbronn insgesamt 827 Ärzte beschäftigt. Eine Aufschlüsselung nach Gemeinden und Ärztegruppen wird vom Statistischen Landesamt nicht vorgenommen. Gemeinde Haus-ärzte Augenärzte Frauenärzte Internisten (fachärztlich ) Kinderund Jugendärzte Orthopäden und Chirurgen Psychothera - peuten Weitere Fachärzte Gesamt Abstatt 3 3 Bad Friedrichshall 10 1 1 1 1 4 1 12 31 Bad Rappenau 11 2 2 3 1 2 4 25 Bad Wimpfen 6 2 1 1 1 2 1 14 Beilstein 5 2 1 4 2 14 Brackenheim 6 1 2 1 3 2 4 5 24 Cleebronn 1 1 Eberstadt 1 1 Ellhofen 1 1 2 Eppingen 14 1 3 2 2 3 5 8 38 Erlenbach 2 2 Flein 1 2 1 4 8 Gemmingen 3 3 Güglingen 5 5 Gundelsheim 4 4 Hardthausen am Kocher 1 1 Ilsfeld 6 1 1 4 12 Ittlingen 2 1 3 Jagsthausen 1 1 2 Kirchardt 4 4 Langenbrettach 3 3 Lauffen am Neckar 8 1 1 2 4 2 6 24 Lehrensteinsfeld 2 2 Leingarten 5 3 1 1 10 Löwenstein 1 1 2 Massenbachhausen 2 2 Möckmühl 7 1 2 1 1 1 13 Neckarsulm 21 4 6 6 1 5 2 22 67 Neckarwestheim 1 1 Neudenau 2 1 3 Neuenstadt am Kocher 7 1 8 Nordheim 5 5 Obersulm 6 1 1 8 Oedheim 3 3 Offenau 1 1 2 Pfaffenhofen 1 1 Roigheim 1 1 Schwaigern 6 2 1 2 1 1 13 Siegelsbach 2 2 Talheim 4 2 1 7 Untereisesheim 1 1 Untergruppenbach 5 1 1 7 Weinsberg 11 2 1 2 1 7 6 30 Widdern 1 1 Wüstenrot 3 2 5 Zaberfeld 3 1 1 5 GESAMT Heilbronn Land 198 15 33 13 20 25 48 71 423 Stadtkreis Heilbronn 84 16 20 26 14 22 44 88 314 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 883 9. Wie schätzt sie die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den nächsten Jahren ein? Zu 9.: Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach wie vor gut. Einzelne Praxen können jedoch nicht mehr adäquat nachbesetzt werden. Nach Mitteilung der KVBW schwankt in Baden-Württemberg der Anteil der über 60-jährigen Hausärzte zwischen 25 und 35 Prozent, bei den Fachärzten zwischen 22 und 25 Prozent. Diese Zahlen gelten auch für den Stadt- und Landkreis Heilbronn . Mittelfristig ist mit Änderungen in der ärztlichen Versorgung zu rechnen. Die von Bund und Ländern beschlossenen Fördermaßnahmen beginnen zu greifen . Alle Akteure im Gesundheitswesen arbeiten daran, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger trotz Änderungen der Ärztelandschaft gesichert bleibt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration