Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 893 16. Wahlperiode Eingang: 27.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP Auswirkungen der Windkraftplanungen BB-02 auf die Stadt Heimsheim Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit werden bei Windkraftanlagen die Abstände zu Siedlungsgebieten auch in angrenzenden Nachbarregionen geprüft? 2. Wieso wird die Planung zum Windvorranggebiet BB-02 in Weil der Stadt fortgeführt, wenn der Abstand zum Siedlungsgebiet von Heimsheim gerade einmal 806 Meter beträgt und die betroffene Stadt sich gegen die Planung ausgesprochen hat? 3. Inwieweit spielten bei der Planung in Weil der Stadt die räumliche Nähe zum Siedlungsgebiet Heimsheim, die damit verbundenen Einschränkungen in die künftige Flächennutzungsplanung der Stadt Heimsheim sowie die Lage 80 bis 105 Meter über dem Siedlungsgebiet in Heimsheim eine Rolle? 4. In welcher Weise werden die durch den Bau Betroffenen angehört und in die Planung mit einbezogen, wenn die betroffene Gemeinde weder Vorhabens- noch Planungsträger ist? 5. Wie sollen Abstände zu Gemeinden eingehalten werden, wenn diese nicht innerhalb des Gebiets des Planungsträgers liegen? 6. Aus welchen Erwägungen heraus wurde in diesem Fall der Standort mit der geringsten Windstärke aller möglichen Varianten mit nur 5,2 bis 5,5 m/s bevorzugt? 7. Aus welchen Gründen wurde im Windvorranggebiet BB-02 in der Planung die Region Stuttgart und gleichzeitig eine Vielzahl von Windvorranggebieten aus der Planung gestrichen? 8. Wann ist mit einer klaren gesetzlichen Regelung zu den Mindestabständen von 1 000 Metern zu rechnen, sodass nicht noch Investoren die jetzige unklare Rechtssituation ausnützen? 25.10.2016 Dr. Schweickert FDP/DVP