Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 9 10. 05. 2016 1Eingegangen: 10. 05. 2016 / Ausgegeben: 08. 06. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Sicherheit der Rheintalbahn im Streckenabschnitt Freiburg Hauptbahnhof und Freiburg-Ebringen, insbesondere bei Starkregen? 2. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden seit dem ersten Hangrutsch im März 2013 seitens der Deutschen Bahn AG unternommen? 3. Wie beurteilt sie die durchgeführten Sicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG in diesem Streckenabschnitt? 4. Wie viele Züge und Zugkilometer sind durch die Sperrung der Rheintalbahn seit dem 19. April 2016 ausgefallen? 5. Welche Entschädigung erhält das Land durch diese Nichterbringung von bestellten Zugleistungen? 6. Wie beurteilt sie das Notfallmanagement und die Fahrgastinformation der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit der notwendigen Streckensperrung ? 7. Was wird sie gegebenenfalls tun, um diese Maßnahmen in Zukunft zu verbessern ? 10. 05. 2016 Rolland SPD Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Hangrutsch an der Rheintalbahn zwischen Freiburg-St. Georgen und Leutersberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9 2 B e g r ü n d u n g Die Sicherheit des Bahnverkehrs muss oberste Priorität der Deutschen Bahn AG sein. Gleichzeitig muss die Fahrgastinformation und das Notfallmanagement so ausgebaut sein, dass die Fahrgäste zu jeder Zeit über die aktuelle Entwicklung und etwaige Ersatzverkehre informiert sind. Bei beiden Punkten gibt es im Zusammenhang mit der jüngsten Sperrung der Rheintalbahn zahlreiche Fragen, die von der Landesregierung beantwortet werden müssen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 1. Juni 2016 Nr. 3-3824.5-00/403 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Sicherheit der Rheintalbahn im Streckenabschnitt Freiburg Hauptbahnhof und Freiburg-Ebringen, insbesondere bei Starkregen? 2. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden seit dem ersten Hangrutsch im März 2013 seitens der Deutschen Bahn AG unternommen? 3. Wie beurteilt sie die durchgeführten Sicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG in diesem Streckenabschnitt? Die Zuständigkeit für Eisenbahnen des Bundes liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der Landesregierung deshalb keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Züge und Zugkilometer sind durch die Sperrung der Rheintalbahn seit dem 19. April 2016 ausgefallen? Die Züge wurden über die Güterumgehungsbahn in Freiburg umgeleitet. Die Nahverkehrszüge wurden weiterhin über Freiburg Hbf mit einer Stichfahrt von Denzlingen zum Hauptbahnhof und zurück geführt. Von Denzlingen gab es einen Schienenersatzverkehr für die umgeleiteten Fernzüge. Da Freiburg Hbf lediglich von Süden nicht mehr angefahren werden konnte, wurden die Nahverkehrszüge aus Basel, Neuenburg und Müllheim weitgehend über Denzlingen nach Freiburg Hbf gefahren. In der Summe könnten damit trotz einzelner ausgefallener Züge sogar mehr Zugkilometer gefahren worden sein als bei einem planmäßigen Betrieb. Genaue Berechnungen erfolgen mit der Jahresabrechnung. 5. Welche Entschädigung erhält das Land durch diese Nichterbringung von bestellten Zugleistungen? Das Land ist nur im Falle von vom Land bestellten Nahverkehrszügen finanziell involviert. In dem speziellen Fall von Zugausfällen aufgrund einer Streckensperrung durch das Infrastrukturunternehmen fallen prinzipiell keine Entschädigungen bzw. Pönalen an, auch nicht in den jüngst abgeschlossenen Verkehrsverträgen. Die nicht erbrachte Leistung wird lediglich nicht vergütet, also damit auch nicht die durch das fahrende Eisenbahnverkehrsunternehmen an das Infrastrukturunternehmen zu entrichtenden Trassenpreise. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9 6. Wie beurteilt sie das Notfallmanagement und die Fahrgastinformation der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit der notwendigen Streckensperrung ? 7. Was wird sie gegebenenfalls tun, um diese Maßnahmen in Zukunft zu verbessern ? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine prinzipielle Kritik über das Notfallmanagement und über die Fahrgastinformation wurde an das Land bisher nicht herangetragen. Hermann Minister für Verkehr