Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 908 28. 10. 2016 1Eingegangen: 28. 10. 2016 / Ausgegeben: 06. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat sie Kenntnis davon erhalten, dass die Beschwerde der Gegenkandidatin Dr. B. B. gegen den wiedergewählten Rektor, Prof. Dr. J. S., nach der Rektorwahl an der Hochschule Heilbronn im Frühsommer 2013 und der bereits erfolgten Abweisung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auch in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde? 2. Ist davon auszugehen, dass auch die von der Beschwerde betroffenen Personen, die Klägerin Dr. B. B. und der indirekt Beklagte Prof. Dr. J. S., erst deutlich zeitverzögert nach 1,5 Jahren von der Beschwerdeabweisung durch das Bundesverfassungsgericht erfahren haben? 3. Wann wurden die Mitglieder des Rektorats (hier Prorektoren und Kanzler) und des Hochschulrats der Hochschule Heilbronn entsprechend von dieser Entscheidung informiert? 4. Wie lässt sich eine derartige Informationsverzögerung erklären? 5. Welche Konsequenzen hatte dieser Schwebezustand der nicht entschiedenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für die Hochschule Heilbronn in den vergangenen drei Jahren? 6. Wie begründet sie die Tatsache, dass die nun im November stattfindenden Prorektorenwahlen erst zu so einem späten Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn die Beschwerdeabweisung bereits seit Februar 2016 bekannt war? Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Gall SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Einsetzung des Rektors an der Hochschule Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 908 2 7. Ob und wann wird es nun zur offiziellen Einsetzung des wieder gewählten Rektors Prof. Dr. J. S. kommen? 28. 10. 2016 Gall SPD B e g r ü n d u n g Die Heilbonner Stimme berichtet im Oktober 2016 in einem Artikel über die dort ansässige Hochschule für Angewandte Wissenschaften unter dem Titel „Hochschule ohne Kopf“ über die schon länger bestehende Erkrankung des Rektors und die im November anstehenden Prorektorenwahlen. Unter anderem wird in dem Artikel öffentlich, dass eine beim Bundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde gegen die im Sommer 2013 erfolgte Rektorwahl bereits im Frühherbst 2014 abgewiesen wurde, der Hochschulratsvorsitzende erst im Februar 2016 davon erfahren habe und die Hochschulöffentlichkeit aufgrund der Krankheit des Rektors erst zu Beginn des Wintersemesters im Oktober 2016 in Kenntnis gesetzt habe. Der Rektor der Hochschule Heilbronn konnte nach seine Wiederwahl im Sommer 2013 bisher aufgrund des Beschwerdeverfahren nicht wieder eingesetzt werden und agierte gemeinsam mit den im Frühjahr 2012 zuletzt gewählten Prorektoren als sogenannte Amtsverweser. Eine geordnet eingesetzte Hochschulleitung scheint in Anbetracht der Zeit als wichtig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2016 Nr. 44-775-.5-111/27/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat sie Kenntnis davon erhalten, dass die Beschwerde der Gegenkandidatin Dr. B. B. gegen den wiedergewählten Rektor, Prof. Dr. J. S., nach der Rektorwahl an der Hochschule Heilbronn im Frühsommer 2013 und der bereits erfolgten Abweisung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auch in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde? Das Wissenschaftsministerium hat auf schriftliche Nachfrage beim Bundesverfassungsgericht am 20. Januar 2016 davon erfahren. 2. Ist davon auszugehen, dass auch die von der Beschwerde betroffenen Personen , die Klägerin Dr. B. B. und der indirekt Beklagte Prof. Dr. J. S., erst deutlich zeitverzögert nach 1,5 Jahren von der Beschwerdeabweisung durch das Bundesverfassungsgericht erfahren haben? Der Rektor der Hochschule Heilbronn wurde unverzüglich durch das Wissenschaftsministerium unterrichtet und hat somit die Information im Januar 2016 erhalten . Wann die Beschwerdeführerin als Verfahrensbeteiligte durch das Bundesverfassungsgericht informiert wurde, entzieht sich der Kenntnis des Wissenschaftsministeriums . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 908 3. Wann wurden die Mitglieder des Rektorats (hier Prorektoren und Kanzler) und des Hochschulrats der Hochschule Heilbronn entsprechend von dieser Entscheidung informiert? Das Rektorat wurde – wie unter Ziffer 2 dargestellt – durch das Wissenschafts - ministerium unverzüglich informiert. Zusätzlich hat die Rechtsanwaltskanzlei, welche mit der Vertretung der Hochschule beauftragt war, den Kanzler der Hochschule Heilbronn mit Schreiben vom 4. Februar 2016 über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informiert. Diese Information lag zeitgleich auch dem Hochschulratsvorsitzenden vor. 4. Wie lässt sich eine derartige Informationsverzögerung erklären? Das Bundesverfassungsgericht hat die Hochschule nicht über die getroffene Entscheidung informiert. 5. Welche Konsequenzen hatte dieser Schwebezustand der nicht entschiedenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für die Hochschule Heilbronn in den vergangenen drei Jahren? Die mit der Hochschulleitung betrauten Personen – Rektor und Prorektoren – haben in dieser Zeit ihre Ämter gemäß § 9 Absatz 2 Landeshochschulgesetz (LHG) fortgeführt, mit sämtlichen Rechten und Pflichten, die sich aus diesen Positionen ergeben. 6. Wie begründet sie die Tatsache, dass die nun im November stattfindenden Prorektorenwahlen erst zu so einem späten Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn die Beschwerdeabweisung bereits seit Februar 2016 bekannt war? Dies ist zum einen einem längerfristigen krankheitsbedingten Ausfall des Rektors und zum anderen der Tatsache geschuldet, dass Sondierungsgespräche mit potenziellen Kandidaten für das Amt der Prorektoren sich in der Vergangenheit schwierig gestaltet haben. Am 16. November 2016 fand nunmehr eine erfolgreiche Wahl einer Prorektorin und zweier Prorektoren statt. 7. Ob und wann wird es nun zur offiziellen Einsetzung des wieder gewählten Rektors Prof. Dr. J. S. kommen? Der Rektor der Hochschule Heilbronn hat nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und vorangegangener Terminabstimmung am 20. Mai 2016 seine Ernennungsurkunde ausgehändigt bekommen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst