Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Polizeistrukturreform: Vorläufige Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen und Ziele der angekündigten Evaluierung G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I. Hintergrund der vorläufigen Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen 1. Womit wird begründet, dass reformbedingte Maßnahmen der Polizeistrukturreform , die noch nicht vergeben oder eingeleitet sind, vorläufig ausgesetzt werden? 2. Was verspricht sie sich von der Aussetzung der reformbedingten Maßnahmen? 3. Wie viele und welche reformbedingten Maßnahmen (baulich, personell, etc.) sind insgesamt von der vorläufigen Aussetzung betroffen? II. Aussetzung von Baumaßnahmen und deren Auswirkungen 1. Welche konkreten baulichen reformbedingten Maßnahmen sind – bezogen auf jedes Polizeipräsidium in Baden-Württemberg – von der vorläufigen Aussetzung betroffen? 2. Wie viele und welche Baustopps sind aufgrund der vorläufigen Aussetzung ergangen bzw. werden noch ergehen, bezogen auf jedes Polizeipräsidium in Baden-Württemberg? 3. Wie bewertet sie es, dass durch die Aussetzung von Projekten die Polizei möglicherweise länger als vorgesehen in Provisorien arbeiten muss? 4. Wird durch die Aussetzung von Baumaßnahmen die Arbeit der Polizei unnötigerweise beeinträchtigt und wie vertragen sich solche Entscheidungen mit einer wertschätzenden Haltung gegenüber der Arbeit der Polizei? Eingegangen: 10. 06. 2016 / Ausgegeben: 02. 08. 2016 Drucksache 16 / 91 10. 06. 2016 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 2 III. Vorläufige Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen und die Auswirkungen auf das Personal der Polizei 1. Welche personellen Konsequenzen hat die vorläufige Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen, bezogen auf jedes Polizeipräsidium in Baden- Württemberg? 2. Welche Auswirkungen hat es auf die sozialverträgliche Umsetzung der Reform und auf die Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens, wenn es zur Aufgabe von Standorten kommen sollte? 3. Wird im Fall von Veränderungen beim Zuschnitt der Polizeipräsidien beziehungsweise deren Anzahl ein neues Interessensbekundungsverfahren durchgeführt ? 4. In welchem Umfang werden während Baumaßnahmen in Polizeigebäuden die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in den Provisorien eingehalten? 5. Wird der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ein höheres Gewicht zukommen, wenn sich die Aufenthaltsdauer in den Provisorien aufgrund von Baustopps im Zuge der Aussetzung von Maßnahmen gegebenenfalls noch weiter verlängert? IV. Evaluierung 1. Welche Ziele und Handlungsempfehlungen werden mit der beabsichtigten Evaluierung der Polizeireform angestrebt? 2. Welche konkreten Bestandteile der Polizeistrukturreform sollen in der Evaluierung untersucht werden? 3. Wird die Evaluierung auch die Anzahl der Polizeipräsidien in Baden-Württemberg untersuchen und plant sie deren Anzahl zu erhöhen und/oder Veränderungen beim Zuschnitt der Polizeipräsidien vorzunehmen? 4. Welche Bedeutung kommt der Formulierung im Koalitionsvertrag zu, dass die Polizeireform „unter Einbeziehung auch externen Sachverstands“ evaluiert wird, wird eine Einzelperson als externe Gutachterin oder als externer Gutachter oder werden mehrere externe Sachverständige für eine Evaluierung bestellt und wer soll diese Aufgabe als Gutachter/-in beziehungsweise Sachverständige gegebenenfalls übernehmen? 5. Bis wann ist mit Ergebnissen der Evaluierung zu rechnen? 6. Wie bewertet sie die Ergebnisse der von der damaligen Landesregierung in Auftrag gegebenen externen Untersuchung der Polizeireform durch Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin? 7. Bieten die Ergebnisse der externen Untersuchung, die zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt wurden, Anlass dafür – trotz dieser erst vor kurzem erfolgten Begutachtung – eine weitere Evaluierung in Auftrag zu geben? 8. Welche Erkenntnisse verspricht sie sich von einer weiteren Evaluierung zum jetzigen Zeitraum? 9. Stimmt sie der Auffassung zu, dass Voraussetzung für eine weitere Evaluierung ein längerer Beobachtungszeitraum ist, beispielsweise auch aufgrund der auf mehrere Jahre angelegten Baumaßnahmen? 10. 06. 2016 Stoch, Binder, Dr. Weirauch und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 3 Beg r ü n d u n g Der Koalitionsvertrag von GRÜNEN und CDU sieht vor, dass reformbedingte Maßnahmen der Polizeistrukturreform, die noch nicht vergeben oder eingeleitet sind, vorläufig ausgesetzt werden sollen. Die Große Anfrage soll die Hintergründe dieser Vereinbarung näher beleuchten und insbesondere klären, welche konkreten Maßnahmen davon betroffen sind und wie sich dies vor Ort auswirkt. Darüber hinaus wird im Koalitionsvertrag eine umfassende und zeitnahe Evaluierung der Polizeistrukturreform angekündigt. Diese soll unter Einbeziehung auch externen Sachverstandes erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass die Polizeistrukturreform erst im Jahr 2015 umfassend durch den externen und unabhängigen Gutachter, Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse (Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften mit Sitz in Berlin), evaluiert wurde, stellt sich die Frage, welche Punkte der Polizeistrukturreform untersucht werden sollen und mit welchem Ziel. An two r t Schreiben des Staatsministeriums vom 26. Juli 2016 Nr. I-112: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Mit Schreiben vom 13. Juli 2016 Nr. 3-112/69/9 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. Hintergrund der vorläufigen Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen 1. Womit wird begründet, dass reformbedingte Maßnahmen der Polizeistrukturreform , die noch nicht vergeben oder eingeleitet sind, vorläufig ausgesetzt werden? 2. Was verspricht sie sich von der Aussetzung der reformbedingten Maßnahmen? 3. Wie viele und welche reformbedingten Maßnahmen (baulich, personell, etc.) sind insgesamt von der vorläufigen Aussetzung betroffen? Zu I. 1. bis I. 3.: Die zum 1. Januar 2014 umgesetzte Polizeistrukturreform soll mit dem Ansatz evaluiert werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen eine orts- und bürgernahe Polizei zu gewährleisten. Soweit sich aus der Evaluierung sinnvolle Weiterentwicklungen ergeben, werden diese im Anschluss hieran umgesetzt. Um eventuelle Evaluationsergebnisse nicht zu konterkarieren, werden deshalb bereits im Haushalt etatisierte große Baumaßnahmen, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, einer tiefergehenden Prüfung unterzogen. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen werden derzeit im Einzelfall geprüft. Erst nach Abschluss der laufenden individuellen Prüfung dieser Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden , ob die weitere Umsetzung bis zum Vorliegen der Evaluationsergebnisse ausgesetzt wird. • Polizeipräsidium Aalen, Präsidiumsgebäude, Neubau/Erweiterungsbau eines Führungs- und Lagezentrums sowie Anbindung an den Bestand; • Polizeipräsidium Karlsruhe, Präsidiumssitz, Sanierung und Anpassung von Bestandsgebäuden ; • Polizeipräsidium Konstanz, Polizeirevier Ravensburg, Sanierung des Bestandsgebäudes und Neubau; • Polizeipräsidium Ludwigsburg, Präsidiumssitz, Neubau/Erweiterungsbau eines Führungs- und Lagezentrums; • Polizeipräsidium Mannheim, Präsidiumsgebäude, Neubau/Erweiterungsbau eines Führungs- und Lagezentrums sowie Anbindung an den Bestand; • Polizeipräsidium Offenburg, Präsidiumsgebäude, Neubau/Erweiterungsbau eines Führungs- und Lagezentrums sowie Anbindung an den Bestand; • Polizeipräsidium Tuttlingen, Präsidiumsgebäude, Neubau/Erweiterungsbau eines Führungs- und Lagezentrums sowie Anbindung an den Bestand; • Polizeipräsidium Tuttlingen, Kriminalpolizeidirektion Rottweil, Anpassung und Erweiterung des Bestandsgebäudes. Zu personellen Maßnahmen können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da zunächst die Baumaßnahmen tiefergehend geprüft werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 5 II. Aussetzung von Baumaßnahmen und deren Auswirkungen 1. Welche konkreten baulichen reformbedingten Maßnahmen sind – bezogen auf jedes Polizeipräsidium im Baden-Württemberg – von der vorläufigen Aussetzung betroffen? 2. Wie viele und welche Baustopps sind aufgrund der vorläufigen Aussetzung ergangen bzw. werden noch ergehen, bezogen auf jedes Polizeipräsidium in Baden -Württemberg? Zu II. 1. und II. 2.: Anknüpfend an das vorstehend zu I. Ausgeführte wird insbesondere auf die dargestellten Baumaßnahmen verwiesen. 3. Wie bewertet sie es, dass durch die Aussetzung von Projekten die Polizei möglicherweise länger als vorgesehen in Provisorien arbeiten muss? Zu II. 3.: Die Realisierung von Baumaßnahmen (von der ersten Planung bis zum Einzug) kann grundsätzlich nur über einen langen Zeitraum erfolgen. Bereits heute wird daher bei der Unterbringung in einem Provisorium grundsätzlich hoher Wert darauf gelegt, dass die Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Polizei und damit die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei bestmöglich gewährleistet werden kann. Soweit sich aus der Evaluation der Polizeistrukturreform Ansätze für sinnvolle Weiterentwicklungen ergeben, wird eine im Einzelfall ggf. erforderliche Verlängerung der Unterbringung in Interimsräumlichkeiten als zumutbar erachtet. 4. Wird durch die Aussetzung von Baumaßnahmen die Arbeit der Polizei unnötigerweise beeinträchtigt und wie vertragen sich solche Entscheidungen mit einer wertschätzenden Haltung gegenüber der Arbeit der Polizei? Zu II. 4.: Da die mögliche Aussetzung von Baumaßnahmen mit dem Ziel der Realisierung sinnvoller Weiterentwicklungen in der Organisationsstruktur der Polizei erfolgt, ist sie nicht unnötig, sondern geboten. Hiervon werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei bei ihrer täglichen Arbeit profitieren. Im Übrigen kommt die Wertschätzung für die Polizei darüber hinaus durch die vielen weiteren geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag deutlich zum Ausdruck. III. Vorläufige Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen und die Auswirkungen auf das Personal der Polizei 1. Welche personellen Konsequenzen hat die vorläufige Aussetzung von reformbedingten Maßnahmen, bezogen auf jedes Polizeipräsidium in Baden-Württemberg ? 2. Welche Auswirkungen hat es auf die sozialverträgliche Umsetzung der Reform und auf die Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens, wenn es zur Aufgabe von Standorten kommen sollte? 3. Wird im Fall von Veränderungen beim Zuschnitt der Polizeipräsidien beziehungsweise deren Anzahl ein neues Interessenbekundungsverfahren durchgeführt ? Zu III. 1. bis III. 3.: Eine Aussage hierzu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 6 4. In welchem Umfang werden während Baumaßnahmen in Polizeigebäuden die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in den Provisorien eingehalten? Zu III. 4.: Für den Arbeitsschutz in den Dienststellen des Landes sind die Dienststellenleiterinnen und -leiter verantwortlich. Bezogen auf Baumaßnahmen bzw. Arbeiten und Unterbringung in Provisorien sind einzelfallbezogen, insbesondere in Abhängigkeit von den Arbeitsaufgaben, den Arbeitsplätzen, den örtlichen Gegebenheiten und Zeitläufen, die daraus resultierenden möglichen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen sowie in der Folge gegebenenfalls an Veränderungen anzupassen. In den Prozess der sogenannten Gefährdungsbeurteilung /Risikobewertung sind bei Baumaßnahmen u. a. auch die zuständigen Ämter für Vermögen und Bau, beteiligte Architekten und die ausführenden Unternehmen (Fremdfirmen) mit einzubeziehen, um Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, damit mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten beseitigt bzw. reduziert werden können. 5. Wird der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ein höheres Gewicht zukommen, wenn sich die Aufenthaltsdauer in den Provisorien aufgrund von Baustopps im Zuge der Aussetzung von Maßnahmen gegebenenfalls noch weiter verlängert? Zu III. 5.: Auch hier ist – entsprechend dem vorstehend zu Nr. 4 Ausgeführten – zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eine Gefährdungsbeurteilung/ Risikobewertung anhand der konkreten, ggf. temporären Gesamtsituation (objekt-, tätigkeits- und personenbezogen) durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. IV. Evaluierung 1. Welche Ziele und Handlungsempfehlungen werden mit der beabsichtigten Evaluierung der Polizeireform angestrebt? 2. Welche konkreten Bestandteile der Polizeistrukturreform sollen in der Evaluierung untersucht werden? 3. Wird die Evaluierung auch die Anzahl der Polizeipräsidien in Baden-Württemberg untersuchen und plant sie deren Anzahl zu erhöhen und/oder Veränderungen beim Zuschnitt der Polizeipräsidien vorzunehmen? 4. Welche Bedeutung kommt der Formulierung im Koalitionsvertrag zu, dass die Polizeireform „unter Einbeziehung auch externen Sachverstands“ evaluiert wird, wird eine Einzelperson als externe Gutachterin oder als externer Gutachter oder werden mehrere externe Sachverständige für eine Evaluierung bestellt und wer soll diese Aufgabe als Gutachter/-in beziehungsweise Sachverständige gegebenenfalls übernehmen? 5. Bis wann ist mit Ergebnissen der Evaluierung zu rechnen? 9. Stimmt sie der Auffassung zu, dass Voraussetzung für eine weitere Evaluierung ein längerer Beobachtungszeitraum ist, beispielsweise auch aufgrund der auf mehrere Jahre angelegten Baumaßnahmen? Zu IV. 1. bis IV. 5. und IV. 9.: Dass die Polizeireform zu einem geeigneten Zeitpunkt einer umfassenden und ergebnisoffenen Wirkungsevaluation unterzogen wird, war bereits in der Projektphase (2012/13) beabsichtigt. Maßstab jeder Bewertung bzw. eventueller Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen wird dabei der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auf eine orts- und bürgernahe Polizei sein. Derzeit können noch keine Aussagen zur Methodik, zu konkreten Untersuchungsgegenständen , zur personellen Zusammensetzung der noch zu beauftragenden Projektgruppe oder zu eventuellen Korrektur- und Nachsteuerungsbedarfen getroffen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 91 7 6. Wie bewertet sie die Ergebnisse der von der damaligen Landesregierung in Auftrag gegebenen externen Untersuchung der Polizeireform durch Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin? 7. Bieten die Ergebnisse der externen Untersuchung, die zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt wurden, Anlass dafür – trotz dieser erst vor kurzem erfolgten Begutachtung – eine weitere Evaluierung in Auftrag zu geben? 8. Welche Erkenntnisse verspricht sie sich von einer weiteren Evaluierung zum jetzigen Zeitraum? Zu IV. 6. bis IV. 8.: Die Untersuchung der Polizeireform durch Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) sowie die beasichtigte Evaluierung des Innenministeriums verfolgen gänzlich unterschiedliche Zielrichtungen. Die Untersuchung des ISE ist als eine Strukturevaluation einer sich noch im Prozess der Umsetzung befindlichen Reform zu verstehen. Sie erstreckte sich insbesondere auf einen historischen Längsschnitt und – im Schwerpunkt – eine Analyse des Reformprozesses selbst. Das Gutachten konnte und sollte zum damaligen Zeitpunkt noch keine Wirkungsevaluation darstellen und damit beispielsweise auch noch keine Aussage darüber treffen, inwieweit sich die Organisationsstruktur und der innere Aufbau der neuen Präsidien bewährt haben. Es stellt aber für die beabsichtigte umfassende Wirkungsevaluation der Polizeireform eine wichtige Grundlage dar. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration