Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 910 02. 11. 2016 1Eingegangen: 02. 11. 2016 / Ausgegeben: 02. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert sie den Begriff „Familie“? 2. Wie definiert sie den Begriff „Regenbogenfamilie“? 3. Wie viele Mitglieder haben ihrer Kenntnis nach die Verbände „Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg“ und „Initiative lesbischer und schwuler Eltern“? 4. Aus welchen Titeln des Staatshaushaltsplans Baden-Württemberg floss Geld für die Veranstaltungen „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ (bitte die Höhe der Mittel titelscharf für die Jahre 2015 und 2016 angeben)? 5. Welche Kosten umfasste die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ inklusive Vorbereitung und Bewerbung insgesamt (bitte aufschlüsseln nach Kostenarten, Höhe und Träger der Kosten für die Jahre 2015 und 2016)? 6. Wie viele Teilnehmer hatte die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ jeweils 2015 und 2016? 7. Wie viele Geschlechter existieren nach ihrer Ansicht, wenn im Veranstaltungstext von einer „möglichst großen Geschlechtervielfalt“ gesprochen wird? 8. Wie definiert sie das Gendersternchen in dem Einladungstext? 31. 10. 2016 Dr. Podeswa AfD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 910 2 B e g r ü n d u n g Zwischen dem 30. September und 2. Oktober 2016 fand die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ statt. Es ist im Interesse der Öffentlichkeit zu untersuchen welche Kosten diese Veranstaltung für das Land Baden-Württemberg nach sich zog und unter welchen politischen Vorzeichen sie stattfand. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. November 2016 Nr. 2-0141.5/95 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie definiert sie den Begriff „Familie“? Der Koalitionsvertrag macht hierzu deutlich: „Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. In Familien wird Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung füreinander gelebt – unabhängig von der konkreten Form des Zusammen - lebens. Unseren Respekt und unsere Anerkennung verdienen deshalb alle Fami - lienmodelle, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen . (S. 79). 2. Wie definiert sie den Begriff „Regenbogenfamilie“? Regenbogenfamilien sind Familien mit mindestens einem Elternteil, der zu der lesbischschwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queeren Personengruppe (LSBTTIQ) gehört. 3. Wie viele Mitglieder haben ihrer Kenntnis nach die Verbände „Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg“ und „Initiative lesbischer und schwuler Eltern“? Die Anzahl der Mitglieder des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg ist nicht bekannt. Die Initiative Lesbischer und Schwuler Eltern (ILSE) ist ein bundesweites Netzwerk , das auch in Baden-Württemberg Regionalgruppen hat. Die Mitgliederzahlen sind hier nicht bekannt. 4. Aus welchen Titeln des Staatshaushaltsplans Baden-Württemberg floss Geld für die Veranstaltungen „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ (bitte die Höhe der Mittel titelscharf für die Jahre 2015 und 2016 angeben)? 5. Welche Kosten umfasste die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ inklusive Vorbereitung und Bewerbung insgesamt (bitte aufschlüsseln nach Kostenarten, Höhe und Träger der Kosten für die Jahre 2015 und 2016)? Die Veranstaltung wurde aus dem Kap. 0919 Tit. 54701 des Staatshaushaltsplans bezuschusst. Insgesamt können dem LSVD Aufwendungen in Höhe von insg. 9.816 Euro erstattet werden. Im HHJ 2015 ist die erste Rate in Höhe von 5.000 Eu ro ausbezahlt worden. Der Restbetrag kann nach Abgabe der Schlussrechnung angefordert werden. Diese ist vom Verband bis zum 30. November 2016 abzugeben. Im Kosten- und Finanzierungsplan wurde mit Ausgaben von insg. 39.346 Euro gerechnet, die zum überwiegenden Teil aus Teilnehmergebühren und Eigenmitteln gegenfinanziert werden sollten. Aus Landesmitteln wurden neben den sonstigen Ausgaben und Sachkosten die Referentenkosten übernommen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 910 6. Wie viele Teilnehmer hatte die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ jeweils 2015 und 2016? Das Seminar Anfang Oktober 2016 besuchten 90 erwachsene Teilnehmende und 55 Kinder. 2015 fand kein Seminar statt. 7. Wie viele Geschlechter existieren nach ihrer Ansicht, wenn im Veranstaltungstext von einer „möglichst großen Geschlechtervielfalt“ gesprochen wird? Es steht jedem Menschen frei, die Frage der eigenen Geschlechtsidentität nach individueller Auffassung zu beantworten. Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) vom 19.Februar 2007 (BGBl. I S. 2010), das zuletzt durch Art. 2 G v. 20. November 2015 I 2010 geändert wurde, ist nach § 22 Satz 3 der Personenstandsfall ohne eine Geschlechtszuordnung in das Geburtsregister einzutragen, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. 8. Wie definiert sie das Gendersternchen in dem Einladungstext? Bei der Definition des Gendersternchen orientiert sich die Landesregierung an dem Bericht des BMFSFJ „Situation von trans- und intersexuellen Menschen im Fokus“ und dem dortigen Anhang 1 – Leitbild Bundesfamilienministeriums, Begrifflichkeit und Sprache (S. 28 ff.): Nach dem Vorbild von Programmiersprachen und Suchmaschinen wird der Asterisk (Sternchen) als Platzhalter verwendet, um eine Vielzahl möglicher Erscheinungsformen von intersexuellen bzw. intergeschlechtlichen Lebensrealitäten und Körperlichkeiten oder unterschiedliche Ausdrucksformen von Trans-Selbstbeschreibungen aufzuzeigen. Die Verwendung dieses Zeichens soll die respektvolle Anerkennung von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ausdrücken . Lucha Minister für Soziales und Integration