Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 913 31. 10. 2016 1Eingegangen: 31. 10. 2016 / Ausgegeben: 07. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse über Art und Schwere von Angriffen durch als Clown verkleidete Personen liegen ihr vor? 2. Wie viele Angriffe von als Clowns verkleideten Personen gab es im Jahr 2016? 3. Sieht sie einen direkten Bezug zu Halloween? 4. Sieht sie einen direkten Bezug zu den Filmen „Batman“ bzw. zur dazugehörenden Serie „Gotham“? 5. Welche Kenntnisse hat sie über das Täterprofil der als Clowns verkleideten Personen? 6. Welche Abwehrmaßnahmen bei sogenannten „Clown-Angriffen“ empfiehlt sie der Bevölkerung? 7. Welche Kenntnisse über die Ziele der Clowns liegen ihr vor? 8. Sind die Clowns ihres Wissens untereinander organisiert? 9. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung der Opfer von durch Clowns verursachten Angriffen? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Bedrohung der inneren Sicherheit durch Angriffe von Clowns Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 913 2 10. Wie viele Vorfälle gab es im Jahr 2016 jeweils in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar? 25. 10. 2016 Berg AfD B e g r ü n d u n g Wie Medien zu entnehmen ist, häufen sich die Angriffe durch als Clowns verkleidete Personen. Dabei soll es auch zu Körperverletzungen gekommen sein. Diese Kleine Anfrage soll die Hintergründe beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2016 Nr. 3-110-137/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse über Art und Schwere von Angriffen durch als Clown verkleidete Personen liegen ihr vor? 2. Wie viele Angriffe von als Clowns verkleideten Personen gab es im Jahr 2016? 3. Sieht sie einen direkten Bezug zu Halloween? Zu 1. bis 3.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Tatverdächtigenattribute werden in begrenztem Umfang katalogmäßig gespeichert. Eine statistische Auswertung der PKS hinsichtlich des Tätermerkmals „Clown“ ist in Ermangelung eines entsprechenden Auswerteparameters nicht möglich. Hilfsweise wurden polizeiliche Vorkommnisse nach dem in Rede stehenden Bezugsthema ausgewertet. Danach wurden in Baden-Württemberg im laufenden Jahr 2016 bislang 32 Sachverhalte, bei denen die Täter als „Clowns“ verkleidet waren, als Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung , gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung polizeilich zur Anzeige gebracht. In vier Fällen kam es zu körperlichen Übergriffen mit leichteren Verletzungen. Insgesamt 29 Fälle ereigneten sich im Zeitraum vom 21. bis 31. Oktober 2016, weshalb ein Zusammenhang zu „Halloween“ evident erscheint. 4. Sieht sie einen direkten Bezug zu den Filmen „Batman“ bzw. zur dazugehörenden Serie „Gotham“? 8. Sind die Clowns ihres Wissens untereinander organisiert? Zu 4. und 8.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 913 5. Welche Kenntnisse hat sie über das Täterprofil der als Clowns verkleideten Personen? Zu 5.: Bei den bekannten Tätern handelte es sich in der Mehrzahl um männliche Jugendliche oder Heranwachsende, meistens waren diese Schüler. Im Übrigen konnten in der überwiegenden Anzahl der Vorkommnisse keine Tatverdächtigen ermittelt werden. Insoweit stehen nur eingeschränkte Erkenntnisse zu den Tätern zur Verfügung . 6. Welche Abwehrmaßnahmen bei sogenannten „Clown-Angriffen“ empfiehlt sie der Bevölkerung? Zu 6.: In diesem Zusammenhang wird auf die Pressemeldung des Programms Polizei - licher Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) vom 25. Oktober 2016 verwiesen. Es wird folgendes besonnenes Verhalten empfohlen: – Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen. – Provozieren Sie den Clown nicht. – Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei. – Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. – Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten. – Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung. – Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei unter 110. – Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen . Dies ist Aufgabe der Polizei. – Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die sozialen Netz - werke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei. 7. Welche Kenntnisse über die Ziele der Clowns liegen ihr vor? Zu 7.: In insgesamt 29 der 32 Fälle richtete sich der Angriff der Clowns gegen Personen, mutmaßlich überwiegend mit dem Motiv diese zu erschrecken. Nur in drei Fällen wurden Angriffe gegen Sachen in Form von Sachbeschädigungen begangen. 9. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung der Opfer von durch Clowns verursachten Angriffen? Zu 9.: Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, jedes Opfer über seine Rechte und entsprechende Hilfsangebote zu informieren, vermittelt bei Bedarf und Zustimmung des Opfers Hilfe- und Unterstützungsangebote, z. B. des WEISSEN RINGS e. V., und betreibt in geeigneten Fällen nachsorgenden Opferschutz. Dieser polizeiliche Opferschutz schließt selbstverständlich auch Opfer von Angriffen durch Clowns mit ein. Weiterhin sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sensibilisiert, im Einzelfall durch einfühlsamen Umgang mit Zeugen und Opfern dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen durch Ermittlungshandlungen keine Sekundärviktimisierung erleiden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 913 4 10. Wie viele Vorfälle gab es im Jahr 2016 jeweils in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar? Zu 10.: Es liegen keine Erkenntnisse zu Angriffen im Landkreis Tuttlingen vor. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurde ein Bedrohungssachverhalt bekannt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration