Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 917 02. 11. 2016 1Eingegangen: 02. 11. 2016 / Ausgegeben: 08. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Zell (L 87a) zwischen Zufahrt Sportplatz und Kapellenstrasse dar? 2. Wie stellen sich die Straßensanierungsmaßnahme in Ottersweier L 76a Haft– Lauf (mit Zeitplan) und der Planungssachstand hinsichtlich eines parallel verlaufenden Radwegs dar? 3. Wie stellen sich die Straßensanierungsmaßnahme in Ottersweier L 83a Ottersweier –Neusatz (mit Zeitplan) und der Planungssachstand hinsichtlich eines pa - rallel verlaufenden Radwegs dar? 4. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand des projektierten Radwegs parallel zur L 83a zwischen Bühl-Neusatz und Ottersweier dar? 5. Welche Fördermittel standen in Baden-Württemberg im Jahr 2015 für den Radwegebau zur Verfügung und wie wurden diese im Regierungsbezirk Karlsruhe verteilt? 6. In welcher Höhe konnten Fördermittel im Wahlkreis 33 verteilt werden (mit Angabe der genehmigten und nicht genehmigten Förderanträge und der jeweiligen finanziellen Zuteilung)? 25. 10. 2016 Tobias Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Radweg- und Straßeninfrastruktur im südlichen Wahlkreis 33 (Landkreis Rastatt) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 917 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. November 2016 Nr. 2-3941.0-RA/55*2 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Zell (L 87a) zwischen Zufahrt Sportplatz und Kapellenstrasse dar? Die Gemeinde Ottersweier hat im Juni 2016 mitgeteilt, dass in der Ortsdurchfahrt Zell (L 87a) die Neuverlegung einer Wasserleitung und der Neubau eines Regenwasserkanals anstehe. Vor diesem Hintergrund ist eine reine Deckenerneuerung nicht sinnvoll, sondern vielmehr ist eine grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt erforderlich. Genauere Angaben zum Sanierungsumfang können erst nach der Ent - nahme von Bohrkernen und deren Untersuchung getroffen werden. Dazu ist jedoch eine Planung notwendig, die im Jahr 2017 aufgestellt werden soll. Die Planung für die Sanierung von Straßen richtet sich grundsätzlich nach den Ergebnissen der jeweiligen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Die Straßenbauverwaltung hat auf Basis der ZEB 2012 insgesamt über 2.200 Erhaltungsabschnitte untersucht und eine Dringlichkeitsliste erstellt. Diese dient als Grundlage bei der Festlegung der jährlichen Sanierungsprogramme. Die L 87a steht in der landesweiten Priorisierung auf Platz 624 und ist mit der Dringlichkeitsklasse 4 von 9 (Klasse 1 = höchste Dringlichkeit und Klasse 9 = niedrigste Dringlichkeit) bewertet. 2. Wie stellen sich die Straßensanierungsmaßnahme in Ottersweier L 76a Haft– Lauf (mit Zeitplan) und der Planungssachstand hinsichtlich eines parallel verlaufenden Radwegs dar? Bei der angesprochenen Strecke handelt es sich um die L 86a. Der Vorentwurf der Sanierungsmaßnahme mit dem Bau des Radweges entlang der L 86a, Ottersweier-Haft–Lauf ist fertig gestellt. Der Entwurf soll dem Landratsamt Rastatt noch im Jahr 2016 zur Abstimmung vorgelegt werden. Unter der Voraussetzung, dass keine Planänderungen notwendig werden und Haushalts - mittel zur Verfügung stehen, sind die Fahrbahnsanierung und der Bau des Radweges als Gemeinschaftsmaßnahme frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2017 zur Durchführung vorgesehen. Die L 86a steht in der landesweiten Priorisierung auf Platz 260 und ist mit der Dringlichkeitsklasse 3 von 9 (Klasse 1 = höchste Dringlichkeit und Klasse 9 = niedrigste Dringlichkeit) bewertet. 3. Wie stellen sich die Straßensanierungsmaßnahme in Ottersweier L 83a Ottersweiler –Neusatz (mit Zeitplan) und der Planungssachstand hinsichtlich eines parallel verlaufenden Radwegs dar? Bei der Sanierung der L 83a zwischen Ortsausgang Ottersweier bis Ortseingang Bühl-Neusatz (bis Einmündung Waldmattstraße) handelt es sich um eine Deckenerneuerung . Die Maßnahme umfasst auch den Abschnitt vom Knotenpunkt L 83a/ K 3752 bis Neusatz (Waldmattstraße). Die L 83a steht in der landesweiten Priorisierung auf Platz 109 und ist mit der Dringlichkeitsklasse 2 von 9 (Klasse 1 = höchste Dringlichkeit und Klasse 9 = niedrigste Dringlichkeit) bewertet. Sobald die Radwegführung zwischen Ottersweier und Neusatz abgeklärt ist, werden die Planungen des Radweges und der Deckenerneuerung aufeinander abgestimmt . Unter der Voraussetzung, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist die Gemeinschaftsmaßnahme frühestens ab dem Jahr 2017 zur Durchführung vorgesehen. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 917 4. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand des projektierten Radwegs parallel zur L 83a zwischen Bühl-Neusatz und Ottersweier dar? Die Variantenuntersuchung der Radwegführung ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird der Stadt Bühl und der Gemeinde Ottersweier in Kürze vorgestellt. Zur Abklärung der Vorzugsvariante ist eine Anhörung der Verkehrsbehörde und der Polizei erforderlich. Zudem müssen noch Fragen zum Grunderwerb, Natur- und Landschaftsschutz sowie zum Bauablauf geklärt werden. Verzögerungen bei der Planbearbeitung können insofern nicht ausgeschlossen werden. Unter der Voraussetzung, dass die Planung rechtzeitig abgeschlossen werden kann und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist der Bau des Radweges frühestens ab dem Jahr 2018 vorgesehen. 5. Welche Fördermittel standen in Baden-Württemberg im Jahr 2015 für den Radwegebau zur Verfügung und wie wurden diese im Regierungsbezirk Karlsruhe verteilt? Im Kapitel 1306, Titel 883 84A, standen im Jahr 2015 für „Zuweisungen für In - vestitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Bau oder Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur “ Haushaltsmittel in Höhe von 15,0 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe 20 Einzelmaßnahmen des Umweltverbundes gefördert, darunter 13 Maßnahmen des Radwegebaus sowie vier Radverkehrsanlagen bzw. -abstellanlagen. Hierfür wurden im Jahr 2015 insgesamt 2,008 Mio. Euro an Zuwendungen ausbezahlt, wobei die Verteilung von den jeweiligen Projektkosten, der Höhe der Förderung und dem jeweiligen Baufortschritt im Berichtsjahr abhängig war. Von den 20 geförderten Maßnahmen waren 12 neu im Förderprogramm, 8 Vorhaben wurden bereits in den Vorjahren begonnen. 6. In welcher Höhe konnten Fördermittel im Wahlkreis 33 verteilt werden (mit Angabe der genehmigten und nicht genehmigten Förderanträge und der jeweiligen finanziellen Zuteilung)? Angenommene Förderanträge Bezogen auf die in der Frage genannte Gebietskulisse wurde im Jahr 2015 der Lückenschluss im Zuge des Pamina-Radweges an der Industriestraße in Sinzheim gefördert. Vom Zuwendungsvolumen von 149.000 Euro wurden 2015 Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro ausbezahlt. Die Schlusszahlung mit rd. 39.000 Euro erfolgte im Jahr 2016. Bezogen auf die genannte Gebietskulisse wurde im Jahr 2015 vier Anträgen zur Neuaufnahme in das Förderprogramm entsprochen. Es handelt sich um einen Antrag des Landkreises Rastatt für den Radweg entlang der Hauptstraße Bühl (K 3763/K 3764, Zuschuss 51.000 Euro). Ferner handelt es sich um drei Anträge der Stadt Baden-Baden für Fahrradabstellanlagen am Bahnhof (Zuschuss 33.600 Euro), die Anlage eines Schutzstreifens an der Schwarzwaldstraße (Zuschuss: 251.000 Euro) und um einen Radweg an der Karlsruher Straße (L 67), Ortseingang Haueneberstein (Zuschuss: 100.000 Euro). Von diesen Vorhaben konnte das Projekt Fahrradabstellanlagen am Bahnhof im Jahr 2016 mit 33.600 Euro gefördert werden. Bezogen auf die genannte Gebietskulisse wurde im Jahr 2016 zwei Anträgen zur Neuaufnahme in das Förderprogramm entsprochen. Es handelt sich um einen Antrag der Stadt Baden-Baden für den Radweg „Grüne Einfahrt“ (Zuschuss 77.5000 Euro) und um einen Antrag des Landkreises Rastatt für den Radweglückenschluss im Zuge der K 3711 zwischen Rastatt-Förch und der L 76 (Zuschuss: 37.500 Euro). Abgelehnte Förderanträge Fehlanzeige. Hermann Minister für Verkehr