Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 918 02. 11. 2016 1Eingegangen: 02. 11. 2016 / Ausgegeben: 09. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Unterstützt sie die Einstufung des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 5 von Heidelberg bis Hemsbach in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP)? 2. Welche Maßnahmen hat sie konkret unternommen, um diese Hochstufung zu erreichen? 3. Inwiefern sieht sie Realisierungschancen für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 5 nördlich von Heidelberg bis zum Jahr 2030, falls der Ausbau nur als weiterer Bedarf mit Planungssicherheit im Bundesverkehrswegeplans (BVWP) geführt wird? 4. Mit welchen Planungskosten rechnet sie für diesen sechsstreifigen Ausbau? 5. Bis wann geht sie davon aus, die Mittel für diese Planung im Landesetat zur Verfügung zu stellen? 18. 10. 2016 Dr. Schütte CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 5 von Heidelberg bis Hemsbach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 918 2 B e g r ü n d u n g Eine intakte und leistungsstarke verkehrliche Infrastruktur ist die Grundvoraussetzung für den Wirtschaftsraum des Rhein-Neckar-Kreises. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. November 2016 Nr. 2-3941.11/304*77 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Unterstützt sie die Einstufung des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 5 von Heidelberg bis Hemsbach in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP)? 2. Welche Maßnahmen hat sie konkret unternommen, um diese Hochstufung zu erreichen? 3. Inwiefern sieht sie Realisierungschancen für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 5 nördlich von Heidelberg bis zum Jahr 2030, falls der Ausbau nur als weiterer Bedarf mit Planungssicherheit im Bundesverkehrswegeplans (BVWP) geführt wird? Die Fragen 1. bis 3. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Um den notwendigen Ausbau der hochbelasteten Autobahnabschnitte in der Re - gion Rhein-Neckar konsequent und systematisch zu realisieren, bedarf es einer räumlich und zeitlich strukturierten Vorgehensweise. Für den Bereich in der Region Mannheim–Heidelberg ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Umsetzungskonzeption ein denkbares Szenario, den Ausbau mit der A 6, die im vordringlichen Bedarf eingestuft ist, zu beginnen. Sobald die Planungen zur A 6 fertiggestellt sind und der Ausbau beginnt, könnten die Planungen für den Ausbau der A 5 südlich von Heidelberg beginnen. Erst danach wäre die Planung des Ausbaus nördlich von Heidelberg möglich. Die Einstufung der Abschnitts der A 5 zwischen Heidelberg und Hemsbach in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht , die eine Verbesserung der Einstufung gegenüber dem Bedarfsplan 2004 darstellt, ist für das dargestellte mögliche Vorgehen ausreichend und aus Sicht des Landes nicht zu beanstanden. Zu beachten ist weiterhin, dass für den Streckenabschnitt auf der A 5 zwischen den Anschlussstellen Heidelberg/Schwetzingen und Dossenheim für beide Fahrt - richtungen eine Verbesserung durch temporäre Seitenstreifenfreigaben (TSF) geplant wird. Für den weiteren Abschnitt bis nach Hemsbach werden die Voraussetzungen für eine TSF in beiden Fahrtrichtungen untersucht. 4. Mit welchen Planungskosten rechnet sie für diesen sechsstreifigen Ausbau? Als Durchschnittswert können circa 10 % der Investitionskosten als notwendige Planungsmittel zur Durchführung entsprechender ingenieurtechnischer Untersuchungen und Planungen veranschlagt werden. Im Falle des sechsstreifigen Ausbaus zwischen Heidelberg und Hemsbach wären dies auf Basis von Investitionskostenschätzungen rund 30 Mio. Euro, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren anfallen. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 918 5. Bis wann geht sie davon aus, die Mittel für diese Planung im Landesetat zur Verfügung zu stellen? Derzeit werden fast 60 Mio. Euro für die Planungen an Bundesfern- und Landesstraßen jährlich aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Nach den heute geltenden Bund-Länder-Finanzbeziehungen würde die Planung der A 5 zu gegebener Zeit aus diesem Haushaltstitel zu finanzieren sein. Hermann Minister für Verkehr