Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 919 03. 11. 2016 1Eingegangen: 03. 11. 2016 / Ausgegeben: 07. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden kommunale Bauvorhaben im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 jeweils gefördert? 2. Für welche kommunalen Zwecke wurden zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 Fördergelder von ihr bereitgestellt, mit denen kommunale Bauvorhaben gefördert wurden und wie hoch waren die jeweiligen Förderungen ? 3. Wie hoch war der durchschnittliche prozentuale Anteil der Landesförderung an den Gesamtkosten der im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungsund Entwicklungsmaßnahmen von ihr geförderten Maßnahmen und wie hoch war der durchschnittliche Förderungsbetrag? 4. In welcher Höhe wurden durch sie im selben Zeitraum Fördergelder bereitgestellt , mit denen kommunale Maßnahmen zur Erschließung von innerstädtischen Handelsflächen mithilfe von Investorenmodellen gefördert wurden? 5. Wie hoch waren diese Zuschüsse im Verhältnis zum städtischen Investitionsvolumen des jeweiligen Gesamtprojekts? 6. Wie hoch waren die jeweiligen Landeszuschüsse für kommunale Bauvorhaben im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaß - nahmen an die Städte Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und Reutlingen in der Zeit zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 und wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse, die für Projekte geflossen sind, die der Erschließung von Handelsflächen dienen sollten? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Förderungspraxis von kommunalen Bauvorhaben durch die Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 2 7. Welche kommunalen Einzelbauvorhaben mit Einzelhandelsbezug wurden zwischen den Jahren 2011 und 2016 in einer Größenordnung von mehr als fünf Millionen Euro durch sie gefördert? 02. 11. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. November 2016 Nr. 2-2521.0/304 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Mi - nisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Justiz und Europa und dem Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wurden kommunale Bauvorhaben im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 jeweils gefördert? Zu 1.: Das Land hat im Rahmen der Städtebauförderung im Zeitraum vom 31. Oktober 2013 bis 31. Oktober 2016 drei Jahresprogramme mit insgesamt 639,3 Mio. Euro bewilligt. Davon waren rd. 205,5 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen und rd. 433,8 Mio. Euro Landesfinanzhilfen. Diese unterteilen sich wie folgt auf die Programmjahre: Ziel der Städtebauförderung ist die Beseitigung oder die nachhaltige Milderung gebietsbezogener städtebaulicher Missstände. Gefördert werden Ordnungsmaßnahmen , wie die Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Wege, Plätze und Parkierungsanlagen , Baumaßnahmen (Altbaumodernisierung, Schaffung von Gemeindebedarfs - und Folgeeinrichtung) und die vorbereitenden Maßnahmen der Erneuerung. Es handelt sich dabei nicht um eine Projektförderung, sondern um die ganzheit - liche Förderung des Erneuerungsprozesses in Sanierungsgebieten innerhalb eines Förderzeitraums von in der Regel acht bis 12 Jahren. Die genaue Aufteilung der Fördermittel der derzeit noch aktiven Städtebauförderungsmaßnahmen auf die einzelnen Fördertatbestände wäre nur durch eine äußerst aufwendige Erhebung bei den 855 Sanierungsgemeinden zu ermitteln. 2014 219,9 Mio. € 2015 206,1 Mio. € 2016 213,3 Mio. € Summe 639,3 Mio. € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 2. Für welche kommunalen Zwecke wurden zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 Fördergelder von ihr bereitgestellt, mit denen kommunale Bauvorhaben gefördert wurden und wie hoch waren die jeweiligen Förderungen ? Zu 2.: Neben den Städtebauförderungsmitteln, die in Frage 1 aufgeführt sind, wurden für kommunale Zwecke zwischen dem 31. Oktober 2013 und 31. Oktober 2016 folgende Fördergelder bereitgestellt, mit denen kommunale Bauvorhaben gefördert wurden: • für den Bereich des Wirtschaftsministeriums Denkmalschutz Im Rahmen des Denkmalförderprogramms fördert das Land Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen. Zuwendungsempfänger können auch Kommunen als Eigentümer, Besitzer oder sonstige Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sein. In den Programmjahren 2013 bis 2016 konnten insgesamt 288 kommunale An - träge mit einem Gesamtbewilligungsvolumen von rund 13,3 Mio. Euro in das Denkmalförderprogramm aufgenommen werden. Wohnraumförderung Das Land unterstützt die Gemeinden mit dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ bei der Neuschaffung von Wohnraum für die Anschluss - unterbringung von Flüchtlingen. Das Förderprogramm ist seit dem 2. Januar 2015 in Kraft. Bisher (Stand 31. Oktober 2016) wurden an die Gemeinden insgesamt 98,4 Mio. Euro bewilligt. Förderungen kommunaler Bauvorhaben aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (Nähere Informationen unter www.efre-bw.de) EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013: Auf Grundlage der Ergebnisse einer sozioökonomischen Analyse wurden im Rahmen des Operationellen Programms (OP) im Schwerpunkt Nachhaltige Stadtentwicklung u. a. die Errichtung und der Ausbau von modernen wirtschaftsnahen Infrastrukturen wie Technologie-, Kompetenz- und Gründerzentren sowie Wissenschafts - und Technologieparks in ausgewählten Oberzentren bewilligt, in denen sich vor allem eine negative Beschäftigungsentwicklung abzeichnete. Die Förderungen beruhten jeweils auf einem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Im o. g. Zeitraum wurde vor Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 in Mannheim das letzte Vorhaben bewilligt. Es handelt sich um die Errichtung des „Pilot- Inkubators Medizintechnologie“ mit Fördermitteln von rund 0,8 Mio. Euro aus dem EFRE und knapp 0,3 Mio. Euro aus Landesmitteln. In Mannheim standen die aus dem ISEK abgeleiteten Themenfelder, die Kultur- und Kreativwirtschaft ein - schließlich der Musikwirtschaft sowie die Technologieförderung im Vordergrund. EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020: Im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs für regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit (RegioWIN) wurden im Januar 2015 die regionalen Entwicklungskonzepte (REK) von insgesamt elf Regionen und daraus abgeleitet 21 Leuchtturmprojekte (LTP) prämiert, die damit die Aussicht auf Förderung aus dem EFRE und ergänzenden Landesmitteln erhalten. Auf den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums entfallen davon 14 LTP (zum Teil kommunale Bauvorhaben). Die jeweiligen Anträge wurden fristgerecht bis Ende Januar 2016 eingereicht. Im o. g. Zeitraum wurde als kommunales Bauvorhaben Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 4 das LTP „Forschungscampus BioMedtech“ in Reutlingen mit Fördermitteln von rund 3,0 Mio. Euro aus dem EFRE und knapp 1,2 Mio. Euro aus Landesmitteln bewilligt. Ziel ist der Aufbau eines Forschungscampus im Technologiepark Tübingen -Reutlingen, in dem Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam unter einem Dach an dem hochaktuellen und interdisziplinären Forschungsthema „System - immunologie an biologisch-technischen Grenzflächen“ in sukzessiven Projekten arbeiten. • für den Bereich des Innenministeriums Kommunale Bauvorhaben im Feuerwehrwesen, insbesondere bei Feuerwehrhäusern : 24,1 Mio. Euro und kommunale Bauvorhaben des Breitbandausbaus: 110 Mio. Euro. • für den Bereich des Kultusministeriums a) Förderung des Schulhausbaus und Förderung von Baumaßnahmen für ganz - tägige Angebote an Schulen öffentlicher Träger Nach dem Dritten Gesetz über die Förderung des Schulhausbaus vom 5. Dezember 1961 und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung vom 5. Februar 2015 leistet das Land zur Schaffung des erforderlichen Schulraums Zuschüsse an öffentliche Schulträger. Des Weiteren haben die kommunalen Schulträger die Möglichkeit, Zuschüsse für Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen zu erhalten. Bei den Schulbau- und Ganztagsbauförderungsprogrammen öffentlicher Träger handelt es sich um jährliche Programme. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden Förderprogramme in folgendem Umfang aufgestellt: b) Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen Die Bewilligungsbescheide werden vom zuständigen Regierungspräsidium ab Ende April des jeweiligen Jahres erlassen. Eine Binnendifferenzierung für die Zeiträume ab bzw. bis zum 31. Oktober wäre nicht aussagekräftig. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen vom 25. März 2014 gewährt. Das Programmvolumen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus betrug in den Jahren 2013 bis 2016: Programmjahr Schulbauförderung in Mio. € Ganztagsbauförderung in Mio. € 2013 69,1 6,684 2014 75,1 11,815 2015 50,0 21,449 2016 60,0 10,683 Programmjahr Sportstättenbauförderung in Mio. € 2013 rd. 12,2 2014 rd. 13,4 2015 rd. 12,5 2016 rd. 18,3 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 • für den Bereich des Wissenschaftsministeriums Im Rahmen der Förderung von Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren bezuschusst die Landesregierung auch Baumaßnahmen. Im Zeitraum zwischen Oktober 2013 und Oktober 2016 wurden sechs kommunale Baumaßnahmen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 721.500 Euro gefördert. • für den Bereich des Justizministeriums Die Landesregierung fördert mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm Kommunen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Tourismusinfrastrukturvorhaben . Im Zeitraum vom 31. Oktober 2013 bis zum 31. Oktober 2016 wurden landesweit 63 kommunale Tourismusinfrastrukturvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt rund 17,2 Mio. Euro aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm gefördert. • für den Bereich des Sozialministeriums Die kumulierten Ausgaben des Ministeriums für Soziales und Integration für kommunale Bauvorhaben in der Zeit zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 stellen sich wie folgt dar: Rückflüsse aus zurückgeforderten Fördermitteln sind in den Ausgaben mit ent - halten. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die aufgezeigten Ausgaben sich in der Regel aus Umbaumaßnahmen, Sanierungen, Erhaltungsmaßnahmen, Ausstattungen und Ersatzbeschaffungen zusammensetzen. Sofern im Einzelfall hieraus auch Ausstattungsgegenstände wie z. B. für Haushaltsgeräte und Mobiliar finanziert wurde, war dies in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln . Bei den Ausgaben im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrich- Förderprogramm Ausgaben in Euro zwischen dem 31.10.2013 und 31.10.2016 Investive Förderung von Einrichtungen für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen 678.470,00 Investive Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe 308.448,00 Investive Förderung von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (Förderung im Jahr 2010 beendet – nur Restabwicklung) 3.488.968,19 Investive Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungs- und Strukturqualität im ambulanten, teil- und vollstationären Pflegebereich 288.769,55 Investive Förderung von Frauen- und Kinderschutzhäuser 49.391,40 Förderung der Investitionskosten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 827.014.881,41 831.828.928,55 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 6 tungen ist zu ergänzen, dass hier auch Maßnahmen für Einrichtungen enthalten sind, die in Privatrechtsform von öffentlichen Trägern geführt werden. • für den Bereich des Umweltministeriums Im Bereich der Kreislaufwirtschaft wurden bei Kap. 1006 Tit. 883 84 im abgefragten Zeitraum folgende (Bau-)Vorhaben gefördert: – Förderung eines Projektes zur Verwertung biogener Abfälle zur Erzeugung stofflicher, thermischer und elektrischer Energieträger auf der Deponie Eichelbuck in Freiburg. Fördersumme: 494.000 Euro. – Förderung eines Pilotvorhabens zur ökologischen Optimierung der Grünabfall - verwertung mit Hilfe eines neuen Verfahrens zur Herstellung von Pflanzen - kohle in Buchen. Fördersumme: 305.000 Euro. – Förderung der Deponiegasbehandlung auf der Deponie Bengelbruck in Freudenstadt . Fördersumme: 125.800 Euro. – Förderung zur Verwendung von R-Beton im 2. Bauabschnitt Erweiterung des Kreishauses Ludwigsburg. Fördersumme: max. 50.000 Euro. – Förderung von Maßnahmen zur Verwertung von aus Gärrestelagern emittierenden klimarelevanten Gase bei der Bioabfallvergärungsanlage Backnang- Neuschöntal. Fördersumme: 371.500 Euro. Aus den Programmen Klimaschutz-Plus und Klimaschutz mit System Extra wurden die energetische Sanierung (Wärmeschutz und technische Ausstattung) kommunaler Gebäude sowie der Einsatz erneuerbarer Energien und von Blockheizkraftwerken zur Deckung des (Rest-)Wärmebedarfs gefördert. Zwischen Oktober 2013 und Oktober 2016 wurden 25 Mio. Euro bereitgestellt und 19,4 Mio. Euro bewilligt. Es wurden auch 1.031 Maßnahmen in den Bereichen Abwasser, Altlasten, Wasserbau und Wasserversorgung durchgeführt. Hierfür wurden Fördermittel i. H. v. ca. 422,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) dient zum einen dem Ziel, die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft für die Menschen zu bewahren. Zum anderen trägt sie dazu bei, freilebende Tiere und Pflanzen, insbesondere gefährdete Arten, zu schützen und ihre Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln. Mit diesem Förderinstrument können in diesem Kontext auch kommunale Bauvorhaben zum Zwecke des Naturschutzes und der Land - schaftspflege unterstützt werden. So können beispielsweise kommunale Stallbauten oder Weideeinrichtungen in eine Förderung einbezogen werden. Im Zeitraum 31. Oktober 2013 bis 31. Oktober 2016 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von rd. 850.000 Euro bereitgestellt. • für den Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Im Rahmen der ländlichen Strukturförderung wurden in den Programmjahren 2014 bis 2016 rund 89 Mio. Euro an Fördergeldern für kommunale Bauvorhaben aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bereitgestellt. Die kommunalen Bauvorhaben im ELR lassen sich den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnen und Grundversorgung zuordnen. Die folgende Abbildung zeigt die Höhe der Förderung nach Förderschwerpunkten und nennt Beispielprojekte: 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 • für den Bereich des Verkehrsministeriums Die Landesregierung unterstützt die Verbesserung kommunaler ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur durch Zuwendungen aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Zuwendungsfähig ist dabei u. a. der Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen und Eisenbahnen, zentralen Omnibusbahnhöfen, Haltestellen, Betriebshöfen und zentralen Werkstätten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV. In den Jahren 2014 bis 2016 standen jeweils 74 Mio. Euro zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg gewährt zum Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, sowie für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen einmalige Zuwendungen nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [LGVFG]). Im Haushaltsjahr 2013 standen für den Bereich Kommunaler Straßenbau 80,5 Mio. Euro, in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 jeweils 66,5 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Bereich Förderung von Rad- und Fußgängerinfrastruktur standen im Haushaltsjahr 2012 0 Euro, in 2013 10,0 Mio. Euro und in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils 15,0 Mio. Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2012 wurden einmalig 0,6 Mio. Euro für das Sonderförderprogramm Fahrradabstellanlagen bereitgestellt. Für die baulastträgerübergreifende Beschilderung des Radnetzes, dem Erhalt und für Querungshilfen stehen im Haushaltplan 2016 2,0 Mio. zur Verfügung. 3. Wie hoch war der durchschnittliche prozentuale Anteil der Landesförderung an den Gesamtkosten der im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungs - und Entwicklungsmaßnahmen von ihr geförderten Maßnahmen und wie hoch war der durchschnittliche Förderungsbetrag? Zu 3.: Der Anteil der Landes- und Bundesförderung beträgt in den Städtebauförderungsprogrammen generell 60 % der förderfähigen Kosten. Förderhöchstbeträge gibt es für private Altbaumodernisierungen, die Schaffung öffentlicher Stellplätze (13.000 Euro je Stellplatz ohne Grunderwerb in Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkdecks, 150 Euro je Quadratmeter bei ebenerdigen Stellplätzen) und die Her- Förderschwerpunkt Beispielprojekte Förderung Arbeiten Erschließung von Gewerbegebieten, Reaktivierung von Gewerbebrachen, RegioWIN Leuchtturmprojekte 33.998.039 € Gemeinschaftseinrichtungen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Freibäder 32.676.166 € Grundversorgung Vermietungsprojekte wie z.B. – Dorfläden, – Arztpraxen 197.180 € Wohnen Baureifmachungen, Wohnumfeldmaßnahmen, Zwischenerwerb von Grundstücken, Umnutzungen zu oder Modernisierung von Wohnungen 22.475.706 € Summe 89.347.091 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 919 8 stellung und Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (150 Euro je Quadratmeter). Bei Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Eigentum der Gemeinde, die nicht nur dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet dienen , werden bei der Umnutzung von Altbauten 60 %, bei Neubauten 30 %, bei Mehrzweckhallen 60 % als förderfähig anerkannt. 4. In welcher Höhe wurden durch sie im selben Zeitraum Fördergelder bereit - gestellt, mit denen kommunale Maßnahmen zur Erschließung von innerstädtischen Handelsflächen mithilfe von Investorenmodellen gefördert wurden? 5. Wie hoch waren diese Zuschüsse im Verhältnis zum städtischen Investitions - volumen des jeweiligen Gesamtprojekts? Zu 4. und 5.: Inwieweit Städtebauförderungsmittel oder andere Fördermittel auch innerstädtischen Handelsflächen dienten, kann nur bei den 855 Sanierungskommunen erfragt werden. Eine direkte Förderung von innerstädtischen Handelsflächen mithilfe von Investorenmodellen ist nach den Städtebauförderungsrichtlinien nicht zulässig. 6. Wie hoch waren die jeweiligen Landeszuschüsse für kommunale Bauvorhaben im Rahmen der Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen an die Städte Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und Reutlingen in der Zeit zwischen dem 31. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 und wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse, die für Projekte geflossen sind, die der Erschließung von Handelsflächen dienen sollten? Zu 6.: Das Land hat im Rahmen der Städtebauförderung im Zeitraum vom 31. Oktober 2013 bis 31. Oktober 2016 in den in Ziff. 1 beschriebenen drei Jahresprogrammen den Städten Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und Reutlingen Landes- und Bundesfinanzhilfen gewährt: Inwieweit davon die Erschließung innerstädtischer Handelsflächen betroffen war, kann nur bei den jeweiligen Sanierungsstädten erhoben werden. 7. Welche kommunalen Einzelbauvorhaben mit Einzelhandelsbezug wurden zwischen den Jahren 2011 und 2016 in einer Größenordnung von mehr als fünf Millionen Euro durch sie gefördert? Zu 7.: Wie bereits unter Ziff. 1 ausgeführt erfolgt bei der Städtebauförderung eine ganzheitliche finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen in Sanierungsgebieten. Insoweit können zu Einzelbauvorhaben mit Einzelhandelsbezug keine Aussagen getroffen werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Heidelberg 8,44 Mio. € Ulm 4,70 Mio. € Heilbronn 7,37 Mio. € Pforzheim 7,44 Mio. € Reutlingen 0,83 Mio. €