Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 920 03. 11. 2016 1Eingegangen: 03. 11. 2016 / Ausgegeben: 07. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat das Finanzministerium die Angaben der Finanzministerin vom 12. Juli 2016 berechnet, wonach für 2017 mit finanziellen „Entlastungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ in Höhe von insgesamt 650 Mio. Euro zu rechnen ist (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juli 2016)? 2. Wie hat das Finanzministerium die Angaben der Finanzministerin vom 25. Oktober 2016 berechnet, wonach für 2017 mit „Nettominderausgaben im Flüchtlingsbereich “ in Höhe von insgesamt 1,01628 Mrd. Euro zu rechnen ist (vgl. Pressemitteilung vom 25. Oktober 2016)? 3. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 30. Juni 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? 4. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 30. September 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? 5. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 31. Oktober 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? 03. 11. 2016 Hofelich SPD Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Tatsächliche Ausgaben im Flüchtlingsbereich Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 920 2 B e g r ü n d u n g Die Nettoausgaben des Landes im Flüchtlingsbereich sind derzeit ein sehr volatiler Ausgabenansatz im Milliardenbereich. Dass hier erhebliche Reserven im Vergleich zu den Ansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung vorhanden sind, wird zwar in Pressemitteilungen eingeräumt, bislang jedoch nicht in Stellungnahmen der Landesregierung zu parlamentarischen Initiativen. Mit der Kleinen Anfrage soll hier eine größere Transparenz für den Gesetzgeber erreicht werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2016 Nr. 2-0422.0-(17)/1 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat das Finanzministerium die Angaben der Finanzministerin vom 12. Juli 2016 berechnet, wonach für 2017 mit finanziellen „Entlastungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ in Höhe von insgesamt 650 Mio. Euro zu rechnen ist (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juli 2016)? Zu 1.: Für eine erste Schätzung der (saldierten) Deckungsmittel für den Landeshaushalt im Flüchtlingsbereich wurden im Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2017 aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen folgende voraussichtlichen Mehr- und Minderausgaben gegenüber der für die Haushaltsplanung maßgeblichen Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 angenommen: Ausgabeposition Auswirkung/Betrag Pauschale Erstattung an die Kreise Minderausgaben: rd. 800 Mio. € Verschiedene flüchtlingsbezogene Ansätze (insbesondere bei unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen, Erstaufnahme und Sprachförderung ) Mehrausgaben: rd. 350 Mio. € Beteiligung des Bundes an Flüchtlingskosten (Pakt für Integration) entsprechend dem Bund/Länder-Kompromiss vom 7. Juli 2016 Mehreinnahme: rd. 260 Mio. € davon: 23 %-Anteil der Kommunen über das FAG im Land Baden-Württemberg Weiterleitung Mehreinnahmen an Kommunen: rd. 60 Mio. € Saldo Deckungsmittel: rd. 650 Mio. € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 920 2. Wie hat das Finanzministerium die Angaben der Finanzministerin vom 25. Oktober 2016 berechnet, wonach für 2017 mit „Nettominderausgaben im Flüchtlingsbereich “ in Höhe von insgesamt 1,01628 Mrd. Euro zu rechnen ist (vgl. Pressemitteilung vom 25. Oktober 2016)? Zu 2.: Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2017 sind folgende (saldierte) Deckungsmittel für den Landeshaushalt 2017 im Flüchtlingsbereich angenommen: Ausgabeposition Auswirkung/Betrag Aktualisierte Schätzung der pauschalen Erstattung an die Kreise aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen Minderausgaben: rd. 980 Mio. € prognostizierte Mehrausgaben aufgrund der Flüchtlingszahl 2016, insbesondere bei unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen, Erstaufnahme und Sprachförderung Mehrausgaben: rd. 341,7 Mio. € Beteiligung des Bundes an Flüchtlingskosten (Pakt für Integration) entsprechend dem Bund/Länder-Kompromiss vom 7. Juli 2016 Mehreinnahme: rd. 260 Mio. € Hinweis: Der entsprechende Anteil der Kommunen über das FAG im Land Baden-Württemberg (60 Mio. € im Eckdatenbeschluss) wurde im – durch diese Bundesmittel finanzierten – „Pakt für Integration“ zwischen Land und Kommunen aufgeführt (160 Mio. € Mehrausgaben, vgl. Anlage zur PM, Nr. 3, Ziff. XII) Für Baden-Württemberg zu erwartende Abschlagszahlung 2017 im Rahmen der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge: 153 Mio. €, davon Anteil Kommunen: 35 Mio. €, davon Anteil Land: 118 Mio. € Mehreinnahme. rd. 118 Mio. € Saldo Deckungsmittel: 1.016,3 Mio. € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 920 4 3. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 30. Juni 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? 4. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 30. September 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? 5. Wie hoch sind die tatsächlichen kassenmäßigen Ausgaben zum 31. Oktober 2016 im Kapitel 15 03 (veranschlagte Ausgabeermächtigungen von 1,8372 Mrd. Euro) ausgefallen? Zu 3. bis 5.: Die Ziffern 3. bis 5. stellen auf die Ausgabenermächtigung bei Kapitel 1503 (Aufnahme und Integration) ab. Das Haushaltssoll 2016 der Gesamtausgaben für dieses Kapitel (Stand Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016) beträgt 1.910,1 Mio. Euro. Das in den Fragen genannte Volumen von 1.837,2 Mio. Euro bezieht sich auf die in den Gesamtausgaben enthaltenen Beträge, die konkret auf den Bereich „Unterbringung“ entfallen (vgl. Drucksache 16/558). Bei der Darstellung der Entwicklung der kassenmäßigen Ausgaben im Jahresverlauf 2016 sind aufgrund der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien neben den Ausgaben des Kapitels 1503 auch die korrespondierenden Ausgaben der Einzelpläne 03 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) und 09 (Ministerium für Soziales und Integration) zu berücksichtigen. Die kumulierten Ausgabenstände zum 30. Juni 2016, zum 30. September 2016 und zum 31. Oktober 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Sitzmann Ministerin für Finanzen kumulierte Ausgaben – Stand 30. Juni 2016 1.112,6 Mio. € kumulierte Ausgaben – Stand 30. September 2016 1.671,3 Mio. € kumulierte Ausgaben – Stand 31. Oktober 2016 1.753,3 Mio. €