Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 926 08. 11. 2016 1Eingegangen: 08. 11. 2016 / Ausgegeben: 09. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kabelverzweiger im Wahlkreis Bretten sind zurzeit nicht mit Glasfaser erschlossen? 2. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um in allen Gemeinden im Wahlkreis Bretten eine zukunftsfähige Übertragungsrate von mind. 50 Mbit/s zu erreichen? 3. Welche Bedeutung kommt bei der Schließung der weißen Flecken dem neuen Mobilfunkstandard 5G zu? 4. Welche Fördersummen werden derzeit von den einzelnen Gemeinden im Wahl - kreis Bretten für welche Projekte abgerufen? 5. Hält sie vor diesem Hintergrund die gebietsbezogene Staffelung der Fördersätze , die im Verdichtungsraum nur 25 Prozent der möglichen Förderung vorsieht, für zeitgemäß? 6. Mit welcher Projektlaufzeit für die Umsetzung der Breitbandinitiative ist im Wahlkreis Bretten insgesamt zu rechnen? 7. Ist die Förderung im Wahlkreis Bretten durch das Land über die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt? 8. Wie wirkt sich die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Erschließung der Hauptverteiler im Nahbereich auf die Projektlaufzeit sowie die künftige Versorgung der Gemeinden im Wahlkreis Bretten aus? Kleine Anfrage des Abg. Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Ausbau der Glasfasertechnik im Wahlkreis Bretten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 926 2 9. Wie schützt und stellt sie vor dem Hintergrund des Eigenausbaus der Deutschen Telekom AG die Investitionen der öffentlichen Hand sicher, sodass wertvolle private und öffentliche Gelder nicht in Konkurrenz zueinander oder an gleicher Stelle investiert werden? 10. Inwiefern hat sie Kenntnisse von Unternehmen, die ihren Sitz aufgrund fehlender Breitbandversorgung verlagert haben bzw. deren Ansiedlung bereits im Vorfeld gescheitert ist? 07. 11. 2016 Kößler CDU B e g r ü n d u n g Eine schnelle Internetanbindung ist schon heute eines der wichtigsten Kriterien bei Standortentscheidungen von Unternehmen, aber ebenso beim Zuzug von Menschen in die Städte und Gemeinden. In vielen Orten gibt es Software-, IT- Dienstleistungs- und Industrieunternehmen, die auf schnelles Internet angewiesen sind. Die bisher gängigen Transport-Medien, wie beispielsweise Kupferleitungen, stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser ist heute deshalb die Technologie, die den künftigen Anforderungen der Wirtschaft und der privaten Internetnutzung gerecht werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. November 2016 Nr. 5-0141.5/2 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kabelverzweiger im Wahlkreis Bretten sind zurzeit nicht mit Glasfaser erschlossen? Zu 1.: Da die Telekommunikationsunternehmen weder ihre geplante noch ihre gebaute Breitbandinfrastruktur an die Landesregierung melden und diesbezügliche eine Einsicht in den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur nur eingeschränkt möglich ist, kann darüber keine Aussage getroffen werden. 2. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um in allen Gemeinden im Wahlkreis Bretten eine zukunftsfähige Übertragungsrate von mind. 50 Mbit/s zu erreichen? Zu 2.: Nach dem europäischen Rechtsrahmen für Telekommunikation ist es grundsätzlich Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen, den Breitbandausbau vorzunehmen. Erst wenn dieser marktgetriebene Ausbau versagt, ist es Kommunen möglich, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen der EU, des Bundes und des Landes, eine Breitbandunterversorgung mit Mitteln der öffentlichen Hand zu beheben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 926 Die Landesregierung unterstützt die Kommunen im Land seit vielen Jahren bei der Realisierung einer flächendeckenden und zukunftsorientierten Breitbandversorgung mit Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen. Hierfür stellt die Landesregierung im Rahmen der Breitbandförderprogramme Finanzmittel zur Verfügung, und die Kommunen können die Beratung der Landesverwaltung in Anspruch nehmen. 3. Welche Bedeutung kommt bei der Schließung der weißen Flecken dem neuen Mobilfunkstandard 5G zu? Zu 3.: Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten will die EU-KOM erreichen, dass bis 2020 in jedem Mitgliedstaat mindestens eine Großstadt „5G-fähig“ ist und bis 2025 alle städtischen Gebiete sowie die wichtigsten Landverkehrswege über eine lücken - lose 5G-Abdeckung verfügen. Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für den Ausbau dieser Technologie ein, um das Land möglichst schnell flächendeckend mit 5G zu versorgen. 4. Welche Fördersummen werden derzeit von den einzelnen Gemeinden im Wahlkreis Bretten für welche Projekte abgerufen? Zu 4.: Die Projekte und die bewilligten Fördermittel, mit denen im Jahr 2016 die Gemeinden im Wahlkreis Bretten bisher gefördert wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 5. Hält sie vor diesem Hintergrund die gebietsbezogene Staffelung der Förder - sätze, die im Verdichtungsraum nur 25 Prozent der möglichen Förderung vorsieht , für zeitgemäß? Zu 5.: Die Rentabilität des Breitbandausbaus ist grundsätzlich abhängig von der Einwohnerdichte und der Zentralität der Siedlungen. Im Verdichtungsraum liegen deshalb meist günstige und im ländlichen Raum ungünstige Bedingungen für den Breitbandausbau vor. Mithin sind die Fördersätze der Breitbandförderung nach den Raumkategorien des Landesentwicklungsplans gestaffelt (gebietsbezogene Staffelung ), der Fördersatz im Verdichtungsraum ist am niedrigsten und im länd - lichen Raum am höchsten. Gemeinde Projekt Bewilligte Fördermittel Euro Kürnbach Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in der Kommune Kürnbach 217.860 Oberderdingen Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei Maßnahmen der Netze BW GmbH im Bereich der Karl-Fischerund Richard-Wagner-Straße 12.0900 Oberderdingen Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes im Ortsteil Großvillars 54.490 Graben-Neudorf Mitverlegung von Kabelschutzrohren in der Anne- Frank-, Hof-, Wendelinus- und Bruchsaler Straße 31.581 Stutensee Aufbau eines FTTB-Netzes im Gewerbegebiet Süd 94.612 Dettenheim Mitverlegung von Kabelschutzrohren im Bereich der Friedrichstraße und Hochstetter Straße 51.330 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 926 4 Diese Regelung greift den Sinn des EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts auf, das einen Eingriff der öffentlichen Hand in den freien Markt nur mit den geringstmöglichen Mitteln zulässt. Dies gilt insbesondere beim Breitbandausbau, der grundsätzlich Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen ist. Nach den „Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staat - liche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Internetausbau vom 26. Januar 2013 (2013/C 25/01)“ ist ein Eingriff in den Markt überhaupt nur bei Marktversagen möglich. 6. Mit welcher Projektlaufzeit für die Umsetzung der Breitbandinitiative ist im Wahlkreis Bretten insgesamt zu rechnen? Zu 6.: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen durch die Bereitstellung von Fördermitteln und durch Beratungsleistungen. Der Breitbandausbau selbst ist eine Maßnahme der freiwilligen Daseinsvorsorge der Kommunen und fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb können nur die Kommunen Angaben zur Projektlaufzeit des Breitbandausbaus im Wahlkreis Bretten machen. 7. Ist die Förderung im Wahlkreis Bretten durch das Land über die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt? Zu 7.: Ja, für bewilligte Projekte sind die Fördermittel über die gesamte Projektlaufzeit gesichert. 8. Wie wirkt sich die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Erschließung der Hauptverteiler im Nahbereich auf die Projektlaufzeit sowie die künftige Versorgung der Gemeinden im Wahlkreis Bretten aus? Zu 8.: Die Auswirkungen der Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Erschließung der Hauptverteiler im Nahbereich auf die Projektlaufzeit sowie die künftige Versorgung der Gemeinden sind nur schwer abschätzbar. Eine Folgen - abschätzung könnte hierzu nur durch die Gemeinde selbst erfolgen, da diese über die genaue Kenntnis des Ausbauprojektes verfügt. 9. Wie schützt und stellt sie vor dem Hintergrund des Eigenausbaus der Deutschen Telekom AG die Investitionen der öffentlichen Hand sicher, sodass wertvolle private und öffentliche Gelder nicht in Konkurrenz zueinander oder an gleicher Stelle investiert werden? Zu 9.: Die Landesregierung befasst sich intensiv mit dem Sachverhalt und prüft mög - liche Handlungsoptionen. Sie steht sowohl mit der Deutschen Telekom AG als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Ziel dabei ist und bleibt, den flächendeckenden Netzausbau zügig voranzutreiben und den öffentlichen Mitteln die größtmögliche Wirkung zu verleihen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 926 10. Inwiefern hat sie Kenntnisse von Unternehmen, die ihren Sitz aufgrund fehlender Breitbandversorgung verlagert haben bzw. deren Ansiedlung bereits im Vorfeld gescheitert ist? Zu 10.: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen ihren Sitz in Baden-Württemberg aufgrund fehlender Breitbandversorgung ver - lagert haben bzw. deren Ansiedlung bereits im Vorfeld gescheitert ist. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration