Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 939 16. Wahlperiode Eingang: 10.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Weitere Fragen zur Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es ihrer Auffassung nach dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Wahrung eines verhältnismäßigen Bürokratieaufwands möglich, unter Einbindung der unteren Jagdbehörden zu den inhaltlich nicht hinreichend beantworteten Fragestellungen in den Ziffern 3 und 4 der Drucksache 16/678 in Rücksprache mit den beiden in Baden-Württemberg ansässigen Interessenvertretungen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Baden-Württemberg e. V. und Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband e. V.) zumindest zu eruieren, ob der Grenzbetrag in Höhe von 17.500 Euro für einen signifikanten Teil der Jagdgenossenschaften, insbesondere kommunalverwalteten Jagdgenossenschaften , ein Problem darstellen könnte? 2. Wenn ja, was hat diese Rücksprache ergeben? 3. Welche möglichen Auswirkungen mit Blick auf eine effiziente und kooperativ abgestimmte Bejagung erwartet sie für den Fall, dass die von ihr unter Ziffer 5 der Drucksache 16/678 genannte Entwicklung eintritt und in einigen Fällen Jagdgenossen aus Gründen der gezielten Umsatzbegrenzung ihre Zustimmung zum Verzicht auf die Selbstständigkeit von Eigenjagdbezirken verweigern? 4. Inwiefern trifft es zu, dass Jagdgenossenschaften, die künftig unter die Kleinunternehmerregelung fallen, nach geltendem Steuerrecht jährlich eine entsprechende Steuererklärung einzureichen haben? 5. Wie bewertet sie gegebenenfalls den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand , insbesondere im Hinblick darauf, dass vor allem bei selbstverwalteten Jagdgenossenschaften die ehrenamtlich tätigen Jagdvorstände, aber auch viele kleinere Gemeindeverwaltungen dazu nur unter Einschaltung eines Steuerberaters in der Lage sein würden? 6. Welche Kosten entstünden den Jagdgenossenschaften durch die dann notwendige Einschaltung eines Steuerberaters? 7. Wäre es der Finanzverwaltung möglich, auf die Vorlage entsprechender Steuererklärungen zu verzichten bzw. zumindest nicht aktiv zur Abgabe solcher Erklärungen aufzufordern? 8. Wenn nein, welche konkrete Unterstützung würden die unteren Jagdbehörden als verantwortliche Fachaufsichtsbehörden der Jagdgenossenschaften bei der Erfüllung von deren Pflichten gegenüber der Finanzverwaltung leisten? 9. Welche Finanzämter in Baden-Württemberg sind im Einzelnen für die Entgegennahme der Steuererklärungen von Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts und für die Entgegennahme der bis 31. Dezember 2016 möglichen Optionserklärungen zuständig? 08.11.2016 Dr. Bullinger FDP/DVP