Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 942 09. 11. 2016 1Eingegangen: 09. 11. 2016 / Ausgegeben: 12. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen im Zuge der Bundesstraße (B) 463? 2. Wann rechnet sie mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens? 3. Welche Umfahrungsvariante von Albstadt-Lautlingen ist derzeit Grundlage des Planfeststellungsverfahrens? 4. Ist ihr die Alternativplanung der Bürgerinitiative „Für Lautlingen – Gemeinsam für die beste Lösung“ bekannt? 5. Wie bewertet sie diese? 6. Welche Variante wird künftig Grundlage der Planfeststellung sein? 09. 11. 2016 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sachstand Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen (B 463) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 942 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. November 2016 Nr. 2-39-B463OU/1 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen im Zuge der Bundesstraße (B) 463? Die Variantenuntersuchung wurde Mitte der 90er-Jahre mit der Ermittlung der Vorzugsvariante abgeschlossen. Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat der Vorzugsvariante 1G.1 (Südumfahrung) zugestimmt. Mit dem Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Vorentwurf im Dezember 2015 wurde die Phase der Entwurfsplanung abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt derzeit die Planfeststellungsunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren soll bei der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tubingen im Frühjahr 2017 beantragt werden. 2. Wann rechnet sie mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens? Für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sind mindestens ein bis zwei Jahre erforderlich. 3. Welche Umfahrungsvariante von Albstadt-Lautlingen ist derzeit Grundlage des Planfeststellungsverfahrens? Grundlage des Planfeststellungsverfahrens sind derzeit die in der Variantenuntersuchung definierten Trassenverläufe mit der Variante 1G.1 als Vorzugsvariante. Die Variante 1G.1 umfährt den Ortsteil Lautlingen im Süden in offener Trassenlage (ohne Tunnel). 4. Ist ihr die Alternativplanung der Bürgerinitiative „Für Lautlingen – Gemeinsam für die beste Lösung“ bekannt? Die Alternativplanung der Bürgerinitiative (BI) ist bekannt. 5. Wie bewertet sie diese? Die Alternativplanung der BI wird vom Regierungspräsidium Tübingen auf ihre technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. 6. Welche Variante wird künftig Grundlage der Planfeststellung sein? Grundlage des Planfeststellungsverfahrens sind die in der abgeschlossenen Variantenuntersuchung definierten Trassenverläufe mit der Variante 1G.1 als Vorzugsvariante . Die Alternativplanung der BI wird im Planfeststellungsverfahren in den weiteren Abwägungsprozess einbezogen werden. Hermann Minister für Verkehr