Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 949 10. 11. 2016 1Eingegangen: 10. 11. 2016 / Ausgegeben: 14. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Freizeitaktivitäten finden im Bereich des Nationalparks Schwarzwald statt? 2. Welche Einschränkungen oder Auflagen gibt es dabei insbesondere beim Wandern , Joggen, Reiten, Ski- und Radfahren usw. bzw. sind geplant? 3. Welche Maßnahmen sind geplant oder umgesetzt, um sportliche Aktivitäten im Spitzen- und Breitensport im Nationalpark zu fördern? 4. Welche Änderungen haben sich durch den Übergang der Zuständigkeit an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ergeben? 5. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium der Justiz und für Europa, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Verkehr) mit Blick auf Entwicklungen im Nationalpark? 6. Welche touristischen Leuchtturmprojekte sieht sie im Gebiet des Nationalparks und wie will sie diese fördern? 7. Welche Maßnahmen unternimmt sie zur Besucherlenkung (Verkehrskonzept)? 08. 11. 2016 Dr. Rapp CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Freizeitaktivitäten im Nationalpark Schwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 949 2 B e g r ü n d u n g Ziel der Kleinen Anfrage ist es herauszufinden, welche Freizeitaktivitäten im Bereich des Nationalparks stattfinden und welche Auflagen es hierfür gibt. Das Gutachten zur Einrichtung des Nationalparks hatte seinerzeit besonders den hohen Stellenwert von Freizeitaktivitäten und der in der Natur stattfindenden Aktivitäten in einem Nationalpark betont. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 Nr. 7-0141.5/6/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Freizeitaktivitäten finden im Bereich des Nationalparks Schwarzwald statt? Der Bereich des Nationalparks Schwarzwald gliedert sich in die Nationalpark - region mit 18 Kommunen und in den darin eingebundenen Nationalpark. Insgesamt bietet der Nationalpark selbst sowie die gesamte Nationalparkregion ein weitreichendes Angebot an Freizeitaktivitäten. Der Fokus der Freizeitaktivitäten im Nationalpark Schwarzwald liegt auf den Bereichen Erholung, Naturerleben, Wildniserfahrung und Achtsamkeit. Aktuelle Stu - dien kommen zu dem Ergebnis, dass viele Gäste gerade die Ruhe, die Ursprünglichkeit und das Naturnahe suchen, um dem Alltagsstress zu entgehen und einen Gegenpol zu schaffen. Der Nationalpark bietet einen solchen Gegenpol. Auf einem breit angelegten Wegenetz mit zahlreichen Wander-, Rad- und Reitwegen, Themenpfaden wie dem Luchs-, Lothar-, Grinden- und Wildnispfad sowie Schneeschuhtrails oder Loipen können die Besucherinnen und Besucher den Nationalpark erleben. Weiterhin werden durch den Nationalpark über 300 Veranstaltungen im Jahresprogramm sowie über 800 weitere individuelle Führungen mit Rangerinnen und Rangern angeboten. Dabei werden Themen wie Wildnis, Prozessschutz , das Leben der Tiere im Schwarzwald zu den verschiedenen Jahreszeiten, Pflanzen-, Gesteins- oder Sternenkunde sowie Achtsamkeit im Umgang mit der Natur in den Fokus gestellt. Die Gäste der Nationalparkregion erwarten darüber hinaus zusätzliche Freizeitangebote , wie bspw. Museen und Galerien, vier Thermal-, Spaß- und Freizeitbäder, vier Casinos, zwei Freizeitparks, zwei Golfplätze, eine Bergbahn, einen Hochseilgarten , 17 alpine Skigebiete mit 22 Liftanlagen, 208 km Loipen, Eislaufmöglichkeiten , 17 Rodelhänge bzw. -bahnen, über 500 Gastronomiebetriebe mit sieben Michelin-Sternenrestaurants und 15 Restaurants mit mindestens einer Gault-Millau -Haube, sieben Naturparkwirte, zwei Familien-Restaurants und zahlreiche Aus flugslokale und Wanderhütten. 2. Welche Einschränkungen oder Auflagen gibt es dabei insbesondere beim Wandern , Joggen, Reiten, Ski- und Radfahren usw. bzw. sind geplant? Nationalparks verfolgen zwei zentrale Ziele: Zum einen soll die biologische Vielfalt durch natürliche Prozesse (Kernzone) und den Erhalt von Kulturlandschaften (Entwicklungszone) gefördert werden, zum anderen ist Naturerfahrung und naturverträgliche Freizeitnutzung eine Hauptaufgabe von Nationalparks. Innerhalb der Erarbeitung des Nationalparkplans ist Ziel des Moduls Wegekonzeption eine Optimierung des bestehenden Wegenetzes, die sowohl den Schutz der Natur als auch das Erleben des Nationalparks für die unterschiedlichen Nutzer ermöglicht. Dafür hat eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitgliedern des Nationalparkrates und des Nationalparkbeirates – auf Basis von fachlichen Aspekten 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 949 und unter Einbeziehung aller Interessengruppen mit über 21 bilateralen Gesprächen und drei Bürger-Workshops ein Grobkonzept als Entscheidungsgrund - lage erarbeitet, in dem alle wichtigen Punkte herausgearbeitet wurden. Der Entwurf des Wegekonzepts wurde vom Nationalparkrat in seiner Sitzung vom 14. No - vember 2016 zur Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben. Auf dieser Basis wird vom 16. Januar bis zum 12. Februar 2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Online-Beteiligung sowie weiteren Bürgerbeteiligungen durch Exkursionen zu diesem Thema wird dieses Grobkonzept zum Feinkonzept weiterentwickelt, danach im Nationalparkbeirat beraten und im Nationalparkrat voraussichtlich im Frühjahr 2017 beschlossen. Nach dem derzeitigen Entwurf der Planungen soll das vorhandene ausgewiesene Wegenetz größtenteils übernommen werden, ggf. werden Anpassungen durch Wegeverlegung zur Wahrung des Schutzzweckes vorgenommen. Eine in den vergangenen Jahren schon zum Teil praktizierte zeitweilige Sperrung von Wegen soll in eine fristenunabhängige flexible saisonale Sperrung von einigen wenigen Wegen im Winter überführt werden. Dies geschieht im Wesentlichen zum Schutz der Auerhuhnbalz und -aufzucht im Frühjahr. Die davon betroffenen Wege werden durch Beschilderung und per Internet bekanntgegeben. Falls notwendig unterstützen Rangerinnen und Ranger die Besucherinnen und Besucher bei der Orientierung vor Ort. In den vergangenen Monaten hat die Nationalparkverwaltung sehr gute Erfahrungen mit einer fachlich begründeten Wegesperrung und einer persönlichen Information durch die Ranger gemacht. Die Winternutzung (Lang - lauf, Schneeschuhtrails und Winterwandern) ist hiervon nicht betroffen. 3. Welche Maßnahmen sind geplant oder umgesetzt, um sportliche Aktivitäten im Spitzen- und Breitensport im Nationalpark zu fördern? Zielgruppe im Nationalpark sind in erster Linie der Breitensport und alle Menschen und Familien, die Landschafts- und Naturerfahrung erleben wollen. Eine explizite Förderung des Spitzensportes ist nicht Ziel des Angebots des Nationalparks . Ein Fokus auf den Spitzensport würde Einschränkungen anderer Besuchergruppen und ggf. Beeinträchtigung des Schutzzweckes zur Folge haben. Die umgebende Nationalparkregion bietet insoweit ein sehr gutes Angebot, z. B. MTB- Singletrails und -Parks innerhalb des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. Hier soll eine Ergänzung stattfinden, um eine Vielfalt gemeinsam mit der Region anbieten zu können. Wo der Spitzensport Angebote des Nationalparks – z. B. die Loipen – nutzen kann und dabei den Zielen und Vorgaben des Schutzzwecks nicht zuwiderläuft, steht ihm dies offen. 4. Welche Änderungen haben sich durch den Übergang der Zuständigkeit an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ergeben? Durch den Übergang der Zuständigkeit für den Nationalpark auf das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben sich im Hinblick auf Freizeit - aktivitäten keine Änderungen ergeben. 5. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium der Justiz und für Europa, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Verkehr) mit Blick auf Entwicklungen im Nationalpark? Neben dem Umweltministerium ist derzeit das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Nationalparkrat und Nationalparkbeirat vertreten. Darüber hinaus findet zwischen den betroffenen Ressorts ein reger Austausch statt, sowohl in einem regelmäßigen Jour fixe als auch nach Bedarf im Rahmen von projektbezogenen Abstimmungen. Zu nennen sind hier beispielsweise der Lenkungskreis zur Errichtung des Besucher- und Informationszentrums am Ruhestein in der Zuständigkeit des Ministeriums für Finanzen und die Abstimmung des Verkehrskonzepts unter Federführung des Ministeriums für Verkehr; das Ministerium der Justiz und für Europa ist bei dem Tourismuskonzept für die Nationalparkregion in der begleitenden Arbeitsgruppe vertreten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 949 4 6. Welche touristischen Leuchtturmprojekte sieht sie im Gebiet des Nationalparks und wie will sie diese fördern? Der Nationalpark Schwarzwald ist als einziger Nationalpark Baden-Württembergs ein Leuchtturm für den Tourismus im Land. Aufgrund seines Alleinstellungsmerkmals im Bereich Natur und „Wildnis“ und mit seinen umfangreichen Angeboten und Leistungen, Besucherinnen und Besuchern die einmalige Landschaft mit ihren Besonderheiten erleben und erfahren zu lassen, hat der Nationalpark Schwarzwald eine große touristische Strahlkraft und ergänzt das bestehende vielfältige touristische Angebot im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und darüber hinaus. Die Gesamtheit der umfangreichen Angebote touristisch wirksamer Leistungen des Nationalparks (Führungen, Veranstaltungen, Bildungsangebote, infrastrukturelle Einrichtungen etc.) sowie die der Nationalparkregion wirken als starker Impuls für die Region und die dort vertretenen Dienstleister. Es ist davon auszugehen, dass das neue Besucherinformationszentrum, das bis Ende 2018 fertiggestellt werden soll, ein starker Anziehungspunkt im Nationalpark sowie im gesamten nördlichen Schwarzwald werden wird. Damit der Ausbau der touristischen Angebote und der touristischen Infrastruktur in der Nationalparkregion strukturiert und abgestimmt verläuft, wird derzeit eine entsprechende Tourismuskonzeption gemeinsam mit den Tourismusverbänden der Region sowie dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord erarbeitet. Mithilfe dieser Tourismuskonzeption sollen unter anderem die touristischen Schwerpunkte bzw. Leuchttürme innerhalb des Nationalparkgebietes bzw. der Nationalparkregion identifiziert und herausgearbeitet werden. Die Erstellung dieser Tourismuskonzeption wird aus Tourismusmitteln des Landes mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gefördert. Die Tourismuskonzeption soll nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich im Jahre 2017 fertiggestellt werden. Für die Förderung von kommunalen Tourismusinfrastrukturvorhaben im Gebiet des Nationalparks Schwarzwald kann grundsätzlich, wie in den anderen Gebieten Baden-Württembergs, das Tourismusinfrastrukturprogramm herangezogen werden . Grundvoraussetzung für eine Förderung ist hierbei, neben der kommunalen Trägerschaft, ein stichhaltiger Nachweis einer überwiegend touristischen Nutzung . Der Tourismus als Querschnittsbranche kann darüber hinaus auch von weiteren Förderprogrammen der Landesregierung profitieren. In der Nationalpark - region wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ein Modellgebiet eingerichtet. Für die Förderung von touristischen Angeboten und Einrichtungen im Nationalparkgebiet könnten daher beispielsweise Förderansätze im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bestehen . Darüber hinaus wäre auch grundsätzlich eine Förderung über LEADER denkbar; der Nationalpark befindet sich mit 67 % seiner Fläche im LEADER-Gebiet Nordschwarzwald. 7. Welche Maßnahmen unternimmt sie zur Besucherlenkung (Verkehrskonzept)? Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung stellen sowohl nachhaltige Mobilität als auch nachhaltiger Tourismus wichtige Handlungsfelder dar. Die Herausforderung bei der Erschließung von Tourismusdestinationen im ländlichen Raum besteht in der Vereinbarkeit der Alltags- und Wirtschaftsmobilität der Wohn- und Arbeitsbevölkerung mit dem touristisch induzierten Verkehrsaufkommen . Die Erarbeitung eines nachhaltigen digital basierten Verkehrskonzeptes für die Nationalparkregion ist Teil dieser Handlungsfelder. Mit der Einführung des Nationalparktickets, welches 2018 in den Landestarif integriert werden soll, ist bereits ein erster Baustein für die Verkehrslenkung umgesetzt worden. Für die Erarbeitung eines innovativen und nachhaltigen digital basierten Verkehrskonzepts in der Nationalpark-Region hat das Land zwei Millionen Euro im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des Landes bereitgestellt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 949 Derzeit führt das Ministerium für Verkehr eine Ausschreibung für die Erarbeitung des Verkehrskonzepts durch. Im Rahmen dieses Konzeptes sollen auch Maßnahmen zur Besucherlenkung erarbeitet werden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft