Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 95 14. 06. 2016 1Eingegangen: 14. 06. 2016 / Ausgegeben: 12. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden den Kirchen in Baden-Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 staatliche Gelder für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt? 2. Wenn ja, in welcher Höhe fiel diese Unterstützung aus? 3. Wenn ja, welche staatlichen Stellen stellten die jeweiligen finanziellen Mittel zur Verfügung? 4. In wie vielen kirchlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg konnten in den Jahren 2015 und 2016 Asylbewerber oder Flüchtlinge untergebracht werden? 5. Wie viele Flüchtlinge oder Asylbewerber konnten in den genannten Einrichtungen untergebracht werden? 6. In welchem Umfang fielen hier Miet- und Renovierungskosten an, welche durch das Land getragen wurden? 7. In welchem Umfang haben die Kirchen in Baden-Württemberg angeboten, Asylbewerber und Flüchtlinge unentgeltlich unterzubringen? 8. Haben die Kirchen dem Land oder den untergeordneten Verwaltungsebenen Betreuungsangebote, Sprachkurse oder Ähnliches in Rechnung gestellt? 9. Wenn ja, welche Kosten entstanden hierbei für welche Tätigkeiten? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Finanzielle Zuwendungen an Kirchen im Rahmen der Flüchtlingshilfe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 95 2 10. Teilt sie die Ansicht des bayerischen Finanzministers Dr. Markus Söder, dass „Barmherzigkeit […] keine Miete“ brauche? 06. 06. 2016 Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Die Kirchen genießen, auch aufgrund ihrer karitativen Funktionen, ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, nannte Aussagen, welche die Kirchen als Profiteure der Flüchtlingskrise darstellten „mit keinem einzigen Faktum belegtes Gequatsche“. Die Kleine Anfrage soll den Sachstand für Baden-Württemberg abfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 Nr. 2-0141.5/16/0095 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium , dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministe - rium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden den Kirchen in Baden-Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 staatliche Gelder für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt? 2. Wenn ja, in welcher Höhe fiel diese Unterstützung aus? 3. Wenn ja, welche staatlichen Stellen stellten die jeweiligen finanziellen Mittel zur Verfügung? Zu 1. bis 3.: Für die Flüchtlingshilfe der Kirchen wurden keine staatlichen Gelder zur Verfügung gestellt. Mit den Bildungswerken der Kirchen, die zum Teil als eingetragene Vereine rechtlich selbstständig sind, werden punktuell pilothafte Flüchtlingspro - jekte durchgeführt. 4. In wie vielen kirchlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg konnten in den Jahren 2015 und 2016 Asylbewerber oder Flüchtlinge untergebracht werden? 5. Wie viele Flüchtlinge oder Asylbewerber konnten in den genannten Einrichtungen untergebracht werden? Zu 4. und 5.: Im Konventgebäude des Klosters Weingarten wurden während der Nutzungs - dauer als Erstaufnahme des Landes insgesamt 1.303 Flüchtlinge untergebracht. Eine durch das Diakonische Werk Karlsruhe zur Verfügung gestellte Liegenschaft mit einer Kapazität von 80 Plätzen wurde für einen befristeten Zeitraum für die Erstaufnahme von Flüchtlingen genutzt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 95 Für die vorläufige Unterbringung konnten in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt bis zu 2.760 Plätze in 103 kirchlichen Liegenschaften in Baden-Württemberg geschaffen werden. Ein Teil der Objekte wurde nur für einen befristeten Zeitraum zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. 6. In welchem Umfang fielen hier Miet- und Renovierungskosten an, welche durch das Land getragen wurden? Zu 6.: Es wurde eine situationsgerechte pauschale Mietzinsregelung je entgeltlich überlassenem Objekt vereinbart. Renovierungskosten, die durch das Land getragen wurden, fielen für einen Teil der kirchlichen Liegenschaften an. 7. In welchem Umfang haben die Kirchen in Baden-Württemberg angeboten, Asyl bewerber und Flüchtlinge unentgeltlich unterzubringen? Zu 7.: Angebote zur unentgeltlichen Nutzung kirchlicher Liegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung wurden dem Landkreis Böblingen und dem Landkreis Konstanz gemacht. 8. Haben die Kirchen dem Land oder den untergeordneten Verwaltungsebenen Betreuungsangebote, Sprachkurse oder Ähnliches in Rechnung gestellt? 9. Wenn ja, welche Kosten entstanden hierbei für welche Tätigkeiten? Zu 8. und 9.: Es wurden Entgelte an Träger der Flüchtlingssozialarbeit oder Sozial- und Verfahrensberatung entrichtet, soweit diese mit der Aufgabenerfüllung beauftragt wurden. 10. Teilt sie die Ansicht des bayerischen Finanzministers Dr. Markus Söder, dass „Barmherzigkeit […] keine Miete“ brauche? Zu 10.: Die Landesregierung ist dankbar für das große finanzielle und personelle Engagement der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme und schätzt den wertvollen Beitrag, den die Kirchen in der baden-württembergischen Gesellschaft für einen humanen und respektvollen Umgang mit den Ankommenden leisten. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration