Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 954 14. 11. 2016 1Eingegangen: 14. 11. 2016 / Ausgegeben: 15. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Polizeipräsidien haben die Fortführung des Programms „Ich bin doch kein Heini!?“ beschlossen bzw. werden dies beschließen? 2. Kennt sie die positive Bewertung des Programms „Ich bin doch kein Heini!?“ durch Eltern, Elternverbände und Polizeibeamte? 3. Teilt sie die Ansicht der Landesregierung der 15. Legislaturperiode, dass das Programm eine hohe Relevanz bei Eltern habe, da es die Themenbereiche „Verhalten gegenüber Fremden“ und „Verhalten im sozialen Nahraum“ verbindet ? 4. Wieviel liegt ihr an der Fortführung des Programms, wenn sie deren Nutzen zwar anerkennt, aber sich bisher nicht klar für die Fortsetzung des Programms ausgesprochen hat? 5. Warum gibt sie nicht zu, dass sie im Rahmen der Polizeireform die Entscheidung über die Fortführung des Programms in die Hände des jeweiligen Polizeipräsidiums gelegt hat, dort aber andere Programme entwickelt werden, wäh - rend dem Programm „Ich bin doch kein Heini!?“ keine Fortführung zuteil werden wird? 6. Ist es richtig, dass durch die mit der Polizeireform verbundenen Änderungen − schlussendlich die grün-rote Polizeireform − für die Beendigung des Programms verantwortlich ist? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haben die grün-rote und die grün-schwarze Landes - regierung dafür gesorgt, dass das Programm „Ich bin doch kein Heini!?“ nicht fortgeführt wird? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 954 2 7. Warum gibt sie nicht zu, dass die Fortführung des Programms in der bisherigen Form von ihr dadurch abgelehnt wird, dass sie sich bei den Polizeipräsi - dien nicht für dessen Fortführung einsetzt? 8. Hält sie die Beantwortung von Bürgeranfragen, die bei den Bürgern eine Hoffnung auf die Fortführung des Programms weckt, obwohl diese nicht beabsichtigt ist, für einen angemessenen Umgang mit Anliegen der Bürger? 9. Inwieweit ist sie sich bewusst, dass sie damit die allseits beklagte Politikverdrossenheit verstärkt? 10. Wird sie nun angesichts der in den Fragen ausgedrückten Bedenken die Fortführung des Programms u. a. im Enzkreis gewährleisten? 10. 11. 2016 Dr. Rülke, Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Das Programm „Ich bin doch kein Heini!?“ leistet mit seiner Fokussierung auf kleine Kinder einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention. Kinder lernen unter anderem, wie sie sich gegenüber ihnen fremden Menschen verhalten sollten. Bereits in der letzten Legislaturperiode widmete sich der Fragesteller, Herr Abg. Dr. Rülke, der Zukunft des Programms mittels einer Kleinen Anfrage (Druck - sache 15/7769). Die Zukunft des Programms erscheint jedoch weiter fraglich. So werden Anfragen von Eltern in einer Weise beantwortet, die bei den Eltern Hoffnung auf eine Zukunft des Programms wecken, obwohl diese wohl nicht gewährleistet wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 Nr. 3-1212.5/342/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Polizeipräsidien haben die Fortführung des Programms „Ich bin doch kein Heini!?“ beschlossen bzw. werden dies beschließen? Zu 1.: Präventionsveranstaltungen im Rahmen des Programms „Ich bin doch kein Heini!?“ wurden in der Vergangenheit insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie punktuell bei den Polizeipräsidien Heilbronn und Tuttlingen durchgeführt. Aktuell entwickelt das Polizeipräsidium Karlsruhe zusammen mit starken und kompetenten Netzwerkpartnern ein neues wirkungsvolles Konzept zur Verhinderung sexualisierter Gewalt, das dann flächendeckend im gesamten Zuständigkeitsbereich zum Einsatz kommen wird. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 954 2. Kennt sie die positive Bewertung des Programms „Ich bin doch kein Heini!?“ durch Eltern, Elternverbände und Polizeibeamte? Zu 2.: Zum Programm sind der Landesregierung sowohl positive Rückmeldungen als auch konstruktiv kritische Beiträge bekannt. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen , dass subjektive Einschätzungen für sich alleine betrachtet keine valide Bewertung hinsichtlich der Wirkung und der Nachhaltigkeit eines Programms zulassen . 3. Teilt sie die Ansicht der Landesregierung der 15. Legislaturperiode, dass das Programm eine hohe Relevanz bei Eltern habe, da es die Themenbereiche „Verhalten gegenüber Fremden“ und „Verhalten im sozialen Nahraum“ verbindet ? Zu 3.: Wie in der Antwort der Landesregierung der 15. Legislaturperiode zur Kleinen Anfrage desselben Fragestellers (Drucksache 15/7769) dargelegt, ergibt sich die hohe Relevanz für Eltern aus der sensiblen Thematik insgesamt und nicht zwingend aus einem einzelnen Präventionsprogramm. 4. Wieviel liegt ihr an der Fortführung des Programms, wenn sie deren Nutzen zwar anerkennt, aber sich bisher nicht klar für die Fortsetzung des Programms ausgesprochen hat? 5. Warum gibt sie nicht zu, dass sie im Rahmen der Polizeireform die Entscheidung über die Fortführung des Programms in die Hände des jeweiligen Polizeipräsidiums gelegt hat, dort aber andere Programme entwickelt werden, während dem Programm „Ich bin doch kein Heini!?“ keine Fortführung zuteil werden wird? 6. Ist es richtig, dass durch die mit der Polizeireform verbundenen Änderungen − schlussendlich die grün-rote Polizeireform − für die Beendigung des Programms verantwortlich ist? 7. Warum gibt sie nicht zu, dass die Fortführung des Programms in der bisherigen Form von ihr dadurch abgelehnt wird, dass sie sich bei den Polizeipräsidien nicht für dessen Fortführung einsetzt? 10. Wird sie nun angesichts der in den Fragen ausgedrückten Bedenken die Fortführung des Programms u. a. im Enzkreis gewährleisten? Zu 4. bis 7. und 10.: Neben verpflichtenden Präventionsangeboten, die flächendeckend in ganz Baden- Württemberg angeboten werden, bieten die regionalen Polizeipräsidien weitere polizeiliche Präventionsmaßnahmen bedarfs- oder brennpunktorientiert an. Gewaltprävention und die Prävention von sexualisierter Gewalt im Vorschulalter bzw. in den ersten beiden Schuljahren werden bedarfs- und brennpunktorientiert angeboten. Umfang und Tiefe entsprechender Aktivitäten wie auch die Programm - auswahl liegen dabei unverändert in der Entscheidungskompetenz der regionalen Polizeipräsidien. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 954 4 8. Hält sie die Beantwortung von Bürgeranfragen, die bei den Bürgern eine Hoffnung auf die Fortführung des Programms weckt, obwohl diese nicht beabsichtigt ist, für einen angemessenen Umgang mit Anliegen der Bürger? 9. Inwieweit ist sie sich bewusst, dass sie damit die allseits beklagte Politikverdrossenheit verstärkt? Zu 8. und 9.: Mit Anfragen unserer Bürgerinnen und Bürger geht die Landesregierung äußerst sorgfältig und verantwortungsvoll um und orientiert sich strikt an einer objektiven Darstellung der Faktenlage. Ein Kontext zum Thema Politikverdrossenheit wird nicht gesehen. In Vertretung Jäger Staatssekretär