Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 967 17. 11. 2016 1Eingegangen: 17. 11. 2016 / Ausgegeben: 20. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, wie viele private und wie viele öffentliche Freibäder es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg gibt? 2. Welcher Nutzung wurden nach ihrem Kenntnisstand die geschlossenen öffentlichen und privaten Freibäder zugeführt? 3. Wurden öffentliche Freibäder in private Trägerschaft übernommen? 4. Wie viele biologisch reinigende Naturbäder gibt es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? 5. Gibt es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg oder nach ihrem Kenntnisstand in anderen Bundesländern biologisch reinigende Naturbäder, die geschlossen werden mussten bzw. wurden? 6. Wie beurteilt sie die biologisch reinigenden Naturbäder im Vergleich zu den technischen Freibädern mit Blick auf die bestehende Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (SchwBadebwV) bezogen auf Kosten, hygienische und technische Betriebssicherheit? 7. Warum gehen nach ihrem Kenntnisstand bei der Preisgestaltung der Bäderbetriebe im Zollernalbkreis in Bezug auf andere Badeanstalten in Tuttlingen, Rottweil oder dem Schwarzwald-Baar-Kreis die Eintrittspreise so enorm auseinander ? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Öffentliche und private Freibäder im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg sowie Unterschiede in der Gestaltung von Eintrittspreisen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 967 2 8. Wie viele Schwimmbäder wurden aufgrund einer desolaten Finanzlage der Kommunen oder – soweit ihr bekannt ist – durch Insolvenz des privaten Trägers in den letzten zehn Jahren geschlossen? 03. 11. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen werden der Erhalt und Betrieb von öffentlichen Freibädern für viele Kommunen zu einer großen finanziellen Belastung. Frage 7 bezieht sich aktuell aufgrund von Beschwerden zahlreicher Bürger im Zollernalbkreis auf die jüngste Preisrunde des Freizeitbads B. in Albstadt vom 29. Oktober 2016 im Vergleich zu anderen Freizeitbädern in der Region. Mit dieser Kleinen Anfrage soll über die aktuelle finanzielle Lage der kommunal wie privat betriebenen Freizeitbäder aufmerksam gemacht werden und deren Situation näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 Nr. 2-68/0 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, wie viele private und wie viele öffentliche Freibäder es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg gibt? Zu 1.: Nach Auskunft des Landratsamtes Zollernalbkreis gibt es im Zollernalbkreis acht öffentliche Freibäder (Balingen, Balingen-Engstlatt, Balingen-Streichen, Geislingen , Haigerloch, Hechingen, Rosenfeld, Albstadt), die sich alle in kommunaler Trägerschaft befinden. Erkenntnisse darüber, wie viele Freibäder es in Baden-Württemberg gibt, liegen nicht vor. Von einer Umfrage zur Ermittlung der Daten musste, wie auch bei den nachfolgenden nicht vollständig zu beantwortenden Fragen, wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen werden. 2. Welcher Nutzung wurden nach ihrem Kenntnisstand die geschlossenen öffent - lichen und privaten Freibäder zugeführt? Zu 2.: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 967 3. Wurden öffentliche Freibäder in private Trägerschaft übernommen? Zu 3.: In einigen Städten wurden die Bäder in privatrechtliche Organisationsformen ausgelagert (z. B. in Heidelberg in die Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH und Co. KG, in Karlsruhe in die Karlsruhe Bädergesellschaft mbH). In diesen Fällen ist die Gemeinde in der Regel zu 100 % an der Gesellschaft beteiligt, sodass es sich lediglich um organisatorische Privatisierungen handelt. In Karlsruhe wurde der Betrieb des von der Schließung bedrohten Freibads in Wolfartsweier im Jahr 2002 vom dortigen Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. übernommen. Weitere Fälle wurden der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wie viele biologisch reinigende Naturbäder gibt es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? Zu 4.: Im Zollernalbkreis gibt es ein biologisch reinigendes Naturbad (künstliche Schwimm- und Teichanlage) im Sinne der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimmund Badeteichanlagen); Stand 2003“. Es handelt sich um das Naturbad in Alb - stadt-Tailfingen. Die Gesamtzahl der in Baden-Württemberg vorhandenen Naturbäder im Sinne dieser UBA-Empfehlung ist nicht bekannt. 5. Gibt es im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg oder nach ihrem Kenntnisstand in anderen Bundesländern biologisch reinigende Naturbäder, die geschlossen werden mussten bzw. wurden? Zu 5.: Das Naturbad in Albstadt-Tailfingen musste 2015 technisch bzw. witterungsbedingt früher als ursprünglich vorgesehen den Saisonbetrieb einstellen. Aus der Presse sind temporäre Schließungen des Naturfreibads Herrenberg bekannt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die temporäre oder dauerhafte Schließung von Naturbädern in Baden-Württemberg bzw. in anderen Bundesländern vor. 6. Wie beurteilt sie die biologisch reinigenden Naturbäder im Vergleich zu den technischen Freibädern mit Blick auf die bestehende Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (SchwBadebwV) bezogen auf Kosten, hygienische und technische Betriebssicherheit? Zu 6.: Die Landesregierung weist darauf hin, dass es eine Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser derzeit nicht gibt. Ganz allgemein muss Schwimm- und Badebeckenwasser den Anforderungen des § 37 Abs. 2 Infektions - schutzgesetz (IfSG) genügen. Allerdings sind sogenannte Kleinbadeteichanlagen von den Regelungen des § 37 Abs. 2 IfSG nach gängiger Rechtsauslegung ausgenommen (OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 9. Oktober 2013, AZ. 13 A 2354/10 bzw. Bales, Baumann und Schnitzler „Infektionsschutzgesetz, Kommentare und Vorschriftensammlung “ Kohlhammerverlag 3. Auflage 2003, S. 257, Randziffer 11). Für technische Hallenbäder gilt außerdem die DIN EN ISO 19643, für EU-Badegewässer die Badegewässerverordnung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 967 4 Biologisch reinigende Naturbäder im Sinne der UBA-Empfehlung haben aus Sicht der Gesundheitsbehörden eine geringere hygienische Betriebssicherheit als Bäder nach DIN 19643 aufgrund der fehlenden Desinfektionskapazität. Beeinträchtigungen der Badegäste sind der Landesregierung allerdings in dem Zusammenhang nicht bekannt. Die Kosten für eine möglichst optimale biologische Aufarbeitung des Wassers in Naturbädern wären vom jeweiligen Betreiber zu beziffern. Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 7. Warum gehen nach ihrem Kenntnisstand bei der Preisgestaltung der Bäder - betriebe im Zollernalbkreis in Bezug auf andere Badeanstalten in Tuttlingen, Rottweil oder dem Schwarzwald-Baar-Kreis die Eintrittspreise so enorm auseinander ? Zu 7.: Die Gemeinden haben aufgrund des grundgesetzlich verankerten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung (Artikel 28 des Grundgesetzes) ein weites Ermessen, ob und in welchem Umfang sie Gebühren erheben. Die Erhebung von Benutzungsgebühren ist in § 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) geregelt. Danach können Gemeinden und Landkreise für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Anstelle von Benutzungsgebühren können unabhängig von der weiteren rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Die Gebühren richten sich nach den Kosten der Einrichtung (vgl. § 14 KAG). Da die Kosten der Schwimmbäder, abhängig zum Beispiel von der Größe und Ausstattung, nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sind und die Gemeinden die Bäder unterschiedlich stark bezuschussen, differieren auch die Eintrittspreise. 8. Wie viele Schwimmbäder wurden aufgrund einer desolaten Finanzlage der Kommunen oder – soweit ihr bekannt ist – durch Insolvenz des privaten Trägers in den letzten zehn Jahren geschlossen? Zu 8.: Der Landesregierung sind keine Schwimmbäder bekannt, die in den letzten zehn Jahren aufgrund der Finanzlage von Kommunen oder durch Insolvenz des privaten Trägers geschlossen wurden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration