Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 973 14. 11. 2016 1Eingegangen: 14. 11. 2016 / Ausgegeben: 26. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele schienengleiche Bahnübergänge – unterteilt nach beschrankten und unbeschrankten – gab es in Baden-Württemberg sowie im Zollernalbkreis am 31. Dezember 2015, 2014, 2013 und 2012? 2. Wie viele Unfälle ereigneten sich in den genannten Jahren einschließlich im ersten Halbjahr 2016 an den genannten Bahnübergängen? 3. Welches waren die Hauptursachen? 4. Wie viele Menschen wurden dabei in den einzelnen Jahren getötet und wie viele verletzt (bezogen auf das Land sowie auf den Zollernalbkreis)? 5. Wie hoch ist der Sachschaden anzusetzen, der dabei entstanden ist? 6. Wie hoch sind die Zahl der schienengleichen Bahnübergänge und die Unfallhäufigkeit im Zollernalbkreis? 7. Nach welchem Programm beseitigt oder sichert die Deutsche Bahn AG schienengleiche Bahnübergänge im Land Baden-Württemberg sowie im Zollernalbkreis und welche Mittel stehen dafür bereit bzw. werden abgerufen oder bleiben ungenutzt? 02. 11. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen in Baden-Württemberg sowie im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 973 2 B e g r ü n d u n g Tod am Bahnübergang − kein Einzelschicksal. Zwei Andreaskreuze, Halbschranke , ein Signal: Bahnübergänge wirken in der Regel harmlos. Dennoch können sie zur Todesfalle werden. Allein die tödlichen Unfälle 2014, 2015 und 2016 sind erschreckend! Immer wieder kommt es an Bahnübergängen in der Region zu gefährlichen Situationen, teilweise mit tödlichem Ausgang. Züge, die Autos oder Fußgänger erfassen – Unglücke, die viel zu häufig passieren in Baden-Württemberg und stetig zunehmen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg näher beleuchtet werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 Nr. 3-3851.1-19/6/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schienengleiche Bahnübergänge – unterteilt nach beschrankten und unbeschrankten – gab es in Baden-Württemberg sowie im Zollernalbkreis am 31. Dezember 2015, 2014, 2013 und 2012? Zu 1.: Die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG wird aufgeteilt in das Fern- und Ballungsnetz (FUB) und die Regionalnetze. Nicht berücksichtigt werden bei den nachfolgenden Darstellungen die Bahnanlagen anderer Eisenbahninfrastruktur - unternehmen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. )8% %DGHQ :UWWHPEHUJ RKQH 5HJLRQDOQHW]H %DKQEHUJDQJ $QODJHQ PLW 6FKUDQNHQ %DKQEHUJDQJ $QODJHQ RKQH 6FKUDQNHQ %DKQEHUJlQJH JHVDPW 5HJLRQDOQHW]H %DGHQ :UWWHPEHUJ %DKQEHUJDQJ $QODJHQ PLW 6FKUDQNHQ %DKQEHUJDQJ $QODJHQ RKQH 6FKUDQNHQ 1LFKW WHFKQLVFK JHVLFKHUWHU %DKQEHUJDQJ %DKQEHUJlQJH JHVDPW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 973 2. Wie viele Unfälle ereigneten sich in den genannten Jahren einschließlich im ersten Halbjahr 2016 an den genannten Bahnübergängen? Zu 2.: Die Anzahl der durch die Polizei Baden-Württemberg registrierten Verkehrsunfälle seit 2012, einschließlich des ersten Halbjahres 2016 im Land sowie im Zollernalbkreis unter Beteiligung einer Eisenbahn auf schienengleichen Bahnübergängen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Nicht wiedergegeben werden kann die Art der Sicherung des Übergangs (beschrankt oder unbeschrankt), da entsprechend differenzierte Daten nicht erhoben werden. 3. Welches waren die Hauptursachen? Zu 3.: Hauptunfallursache im Zusammenhang mit dem Eisenbahnverkehr auf schienengleichen Bahnübergängen ist im vorgegebenen Zeitraum mit circa 58 Prozent das Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeugen. Etwa 11 Prozent der Unfälle sind auf falsches Fußgängerverhalten zurückzuführen. 4. Wie viele Menschen wurden dabei in den einzelnen Jahren getötet und wie viele verletzt (bezogen auf das Land sowie auf den Zollernalbkreis)? Zu 4.: Alle durch die Polizei Baden-Württemberg diesbezüglich registrierten Zahlen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. 5HJLRQDOQHW]H =ROOHUQDOENUHLV %DKQEHUJDQJ $QODJHQ PLW 6FKUDQNHQ %DKQEHUJDQJ $QODJHQ RKQH 6FKUDQNHQ 1LFKW WHFKQLVFK JHVLFKHUWHU %DKQEHUJDQJ %DKQEHUJlQJH JHVDPW %DGHQ :UWWHPEHUJ .DOHQGHUMDKU +- 8QIlOOH =ROOHUQDOENUHLV .DOHQGHUMDKU +- 8QIlOOH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 973 4 5. Wie hoch ist der Sachschaden anzusetzen, der dabei entstanden ist? Zu 5.: Angaben zu den entstandenen Sachschäden, welche seitens der beteiligten Stra - ßenverkehrsteilnehmer, z. B. am Pkw, entstanden sind, liegen nicht vor. Der reine Sachschaden an Eisenbahnverkehrsfahrzeugen infolge eines Bahn - übergangunfalles beläuft sich bei der Deutschen Bahn AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2016 auf ca. 3,7 Mio. Euro; an den Anlagen der DB Netz AG auf ca. 1,6 Mio. Euro. Hierbei sind jedoch keine Kosten für z. B. entstandene Betriebserschwernisse, Schienenersatzverkehr, Ausfallkosten von Fahr - zeugen, Regressansprüche von Reisenden etc. inbegriffen. Die Schadenshöhe an Eisenbahnverkehrsfahrzeugen und Bahnanlagen anderer Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist nicht bekannt. 6. Wie hoch sind die Zahl der schienengleichen Bahnübergänge und die Unfallhäufigkeit im Zollernalbkreis? Zu 6.: Auf die Antworten zur Frage 1 und 2 wird verwiesen. 7. Nach welchem Programm beseitigt oder sichert die Deutsche Bahn AG schienengleiche Bahnübergänge im Land Baden-Württemberg sowie im Zollernalbkreis und welche Mittel stehen dafür bereit bzw. werden abgerufen oder bleiben ungenutzt? Zu 7.: Die Mittel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG dienen der Aufrechterhaltung der Netzinfrastruktur und werden bis auf einen Anteil für nahverkehrsverbessernde Maßnahmen und Maßnahmen des nicht technischen Bedarfs (i. W. Maßnahmen nach EKrG auf Verlangen Dritter) für Ersatzinvestitionen des technischen Erneuerungsbedarfs eingesetzt. Um mit den begrenzten Mitteln der LuFV die notwendigen Ersatzinvestitionen durchführen zu können, werden möglichst nur 1 : 1-Erneuerungen durchgeführt. Dies betrifft in der Regel auch Ersatzinvestitionen in Bahnübergänge, von denen nur bei Verlangen durch die Kreuzungspartner gem. EKrG abgewichen wird, Auflagen des EBA eine Beseitigung erfordern oder die Notwendigkeit des Betriebs eines Bahnübergangs entfällt. Eine systematische und programmatische Beseitigung von Bahnübergängen ist mit den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln der LuFV nach Angaben der Deutschen Bahn AG nicht möglich und würde zu Lasten der Oberbau-, Brücken- oder Stellwerks - %DGHQ :UWWHPEHUJ .DOHQGHUMDKU +- *HW|WHWH 9HUOHW]WH =ROOHUQDOENUHLV .DOHQGHUMDKU +- *HW|WHWH 9HUOHW]WH 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 973 investitionen gehen, was mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Anlagen haben würde. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration