Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 975 16. 11. 2016 1Eingegangen: 16. 11. 2016 / Ausgegeben: 20. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge bisher von 2013 bis Oktober 2016 im Zollernalbkreis angefallen? 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014 und 2015 im Zollernalbkreis sowie in den Städten Balingen, Albstadt, Sigmaringen , Meßstetten (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, juristische Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtsurteile etc.)? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2015 (Einzelposten aufführen – z. B. Kosten für Müllabfuhr, Deutsch - kurse, Rettungskräfte, Sicherheitspersonal etc.) der Kommunen des Landes? 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.) im Zeitraum 2014 bis Oktober 2016? 5. Wie viel zusätzliches Personal hat sie den Landkreisen und Kommunen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? 6. Ist ihrerseits an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Innere Sicherheit: Polizei im Zollernalbkreis und Flüchtlingspolitik Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 975 2 7. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden in allen offiziell errichteten Landeserstaufnahmestellen in Baden-Württemberg 2013 bis 2015 und 2016 bisher für die Sicherheit in den Unterkünften abgestellt (Auflistung nach Landeserstaufnahmestelle, Einsatzstärke, Überstunden)? 8. Für wie viele Sondereinsätze nach Ausschreitungen musste zusätzliches Personal in den Landeserstaufnahmestellen hinzugezogen werden (Auflistung nach Einsätzen, Kosten, Personalbedarf)? 9. Wie hoch waren die Kopfprämien, die der Landrat des Zollernalbkreises bekommen hat? 10. Woher kommen diese Gelder bzw. für was wurden sie verwendet? 02. 11. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Der breiten Öffentlichkeit ist mitzuteilen, woher die Gelder der Willkommenskultur kommen, wie hoch sich die Kosten belaufen und wie stark die Kommunen bisher belastet wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Zustand zu dem Thema im Zollernalbkreis näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 Nr. 7-0141.5/16/0975 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge bisher von 2013 bis Oktober 2016 im Zollernalbkreis angefallen? 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014 und 2015 im Zollernalbkreis sowie in den Städten Balingen, Albstadt, Sigmaringen , Meßstetten (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, juristische Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtsurteile etc.)? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2015 (Einzelposten aufführen – z. B. Kosten für Müllabfuhr, Deutsch - kurse, Rettungskräfte, Sicherheitspersonal etc.) der Kommunen des Landes? 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.) im Zeitraum 2014 bis Oktober 2016? Zu 1. bis 4.: Kommunale Kosten können mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 975 Die unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) erhalten für jeden aufgenommenen und untergebrachten Flüchtling im Rahmen der vorläufigen Unterbringung einen einmaligen Pauschalbetrag, dessen Höhe gesetzlich festgelegt ist. Mit der Pauschale werden die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehenden Aufwendungen der Kreise gedeckt, die sich u. a. aus den notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, für Flücht - lingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch und für liegenschaftsbezogene Ausgaben ergeben. Die gesetz - liche Pauschale für Asylbewerber betrug für das Jahr 2013 12.270 Euro/Person, für das Jahr 2014 12.566 Euro/Person sowie für das Jahr 2015 13.260 Euro/Person . Im Zuge der Pauschalenrevision für das Jahr 2014 wurde die Pauschale für das Jahr 2014 für den Zollernalbkreis nachlaufend auf 12.377 Euro/Person neu festgesetzt. Für sonstige Personen (z. B. Kontingentflüchtlinge) wird eine sog. kleine Pauschale gewährt. Im Zollernalbkreis wurden in den Jahren 2013 bis 2015 keine sonstigen Personen vorläufig untergebracht. Für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewer - bern wurden dem Kreis für das Jahr 2013 Pauschalen in einer Gesamthöhe von rd. 3 Millionen Euro ausbezahlt. Für das Jahr 2014 betrug dieser Wert knapp 4 Millionen Euro. 5. Wie viel zusätzliches Personal hat sie den Landkreisen und Kommunen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? Zu 5.: Das Land hat den Landkreisen und Kommunen kein Personal zur Verfügung gestellt . Es übernimmt jedoch im Rahmen der pauschalen Erstattung (vgl. Antwort zu Ziffern 1. bis 4.) auch Ausgaben für eingesetztes Personal. 6. Ist ihrerseits an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? Zu 6.: Zur Erstattung der Aufwendungen der Kreise für die vorläufige Unterbringung wird auf die Stellungnahme zu Frage 1. bis 4. verwiesen. Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen ist eine kommunale Aufgabe, bei der das Land nicht erstattungspflichtig ist. Im Rahmen des Förderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ gewährt das Land dennoch freiwillig Zuwendungen an die Kommunen für die Schaffung von neuem Wohnraum für die Anschluss - unterbringung von Flüchtlingen. Im Jahr 2016 beläuft sich das Programmvolumen auf 90 Millionen Euro (30 Millionen Euro Mittel + 60 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen ). Das Land trägt in vielfältiger Weise zur Integration von Flüchtlingen bei. Über die bisherigen Maßnahmen hinaus wird das Land die Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive nach Maßgabe der Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission vom 4. November 2016 unterstützen . Dazu wird das Land den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Hiervon werden 90 Millionen Euro den Kommunen für die Integrationskosten in der kommunalen Anschlussunterbringung pauschal zugewiesen. 70 Millionen Euro werden für entsprechende Integrationsförderprogramme der von der Integration betroffenen Ressorts gewährt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 975 4 7. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden in allen offiziell errichteten Landeserstaufnahmestellen in Baden-Württemberg 2013 bis 2015 und 2016 bisher für die Sicherheit in den Unterkünften abgestellt (Auflistung nach Landeserstaufnahmestelle, Einsatzstärke, Überstunden)? Zu 7.: Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf den Arealen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Regierungspräsidien bzw. der von ihnen beauftragten privaten Sicherheitsunter - nehmen. Ungeachtet dessen wurden in den LEA in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen Polizeiwachen eingerichtet, in denen lageorientiert zwischen zwei und fünf Beamtinnen und Beamte während der regelmäßigen Bürozeiten Dienst verrichten. Die Zuständigkeit dieser Polizeiwachen erstreckt sich dabei insbesondere auf die Bearbeitung der innerhalb der Unterkünfte anfallenden Straftaten und Ordnungsstörungen , die Unterstützung bei Interventionseinsätzen sowie auf die Teilnahme an Besprechungen mit anderen Behörden und dem Sicherheitsdienst. Für die einzelnen Standorte stellt sich die Personalstärke wie folgt dar: LEA Karlsruhe In Karlsruhe wird an den Standorten der LEA in der Durlacher Allee 100 und Felsstraße 2 je eine Polizeiwache betrieben. • In der Polizeiwache am Standort Durlacher Allee verrichten seit 2013 grund - sätzlich drei befristet umgesetzte Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes ihren Dienst. Lageorientiert wurde die Personalstärke der Polizeiwache von Januar 2013 bis Juli 2013 um zwei Beamte sowie im April 2016 und Mai 2016 um einen Beamten erhöht. Aufzeichnungen über die im Jahr 2013 erbrachten Mehrarbeits - stunden liegen nicht vor. Im Jahr 2014 fielen insgesamt zwölf, in 2015 rund 37 Mehrarbeitsstunden an. Im aktuellen Jahr beläuft sich die Anzahl der geleis - teten Mehrarbeitsstunden von Januar bis November auf annähernd 97 Mehr - arbeitsstunden. • Die Polizeiwache am Standort Felsstraße wurde im April 2016 eingerichtet. Seither verrichten dort zwei befristet umgesetzte Polizeibeamte ihren Dienst. In diesem Zeitraum fielen rund 49 Mehrarbeitsstunden an. LEA Meßstetten Seit dem 15. Oktober 2014 ist auf dem Gelände der LEA eine Polizeiwache mit einem Personalansatz von zunächst vier Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten eingerichtet. Nach einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen wurde die Personalstärke in der Polizeiwache ab 15. Oktober 2016 auf drei Beschäftigte reduziert . Eine Auswertung des Arbeitszeiterfassungssystems ergab für die vier Beschäftigten der Polizeiwache insgesamt 66 Mehrarbeitsstunden im Zeitraum von Oktober 2014 bis Oktober 2016. LEA Ellwangen Auf dem Areal der LEA Ellwangen wurde am 7. April 2015 eine Polizeiwache eingerichtet. Bis zum 30. Juni 2016 war die Polizeiwache mit drei Polizeibeamtinnen und -beamten besetzt. Zum 1. Juli 2016 erfolgte eine Reduzierung auf zwei Polizeibeamtinnen und -beamte, die die Polizeiwache anlassbezogen besetzen. Es fiel keine Mehrarbeit an. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 975 8. Für wie viele Sondereinsätze nach Ausschreitungen musste zusätzliches Personal in den Landeserstaufnahmestellen hinzugezogen werden (Auflistung nach Einsätzen, Kosten, Personalbedarf)? Zu 8.: Für wie viele polizeiliche Sondereinsätze nach Ausschreitungen in den LEA zusätzliches Personal hinzugezogen werden musste, ist dem Ministerium für Inneres , Digitalisierung und Migration nicht bekannt. Daher können weder die Ein - sätze noch die personellen Aufwände bzw. die hierdurch entstandenen Kosten belastbar dargelegt werden. 9. Wie hoch waren die Kopfprämien, die der Landrat des Zollernalbkreises bekommen hat? 10. Woher kommen diese Gelder bzw. für was wurden sie verwendet? Zu 9. und 10.: „Kopfprämien“ an den Landrat sind vom Land nicht ausgezahlt worden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration