Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 976 17. 11. 2016 1Eingegangen: 17. 11. 2016 / Ausgegeben: 13. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist – sofern in Planung – mit der Vorlage einer neuen Landestourismuskonzeption zu rechnen? 2. Wann und wo erfolgte eine mögliche Ausschreibung der Landestourismuskonzeption ? 3. Welche Bewerber gab oder gibt es für die Umsetzung der Landestourismuskonzeption ? 4. Wurde der Auftrag für die Erstellung einer Landestourismuskonzeption bereits vergeben oder ist eine mögliche Vergabe noch nicht entschieden? 5. Falls Frage 4 bejaht wird: an wen wurde dieser Auftrag unter Anwendung welcher Auswahlkriterien vergeben? 6. Welcher Zeitplan liegt der Arbeit an der Landestourismuskonzeption zugrunde? 7. In welcher Höhe werden Mittel für die Erstellung einer möglichen Landestourismuskonzeption bereitgestellt? 8. Worauf beruht die Kalkulation der zur Verfügung gestellten Mittel? 9. Wie bewertet sie die Bedeutung einer überarbeiteten Landestourismuskonzep - tion für Baden-Württemberg? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Landestourismuskonzeption Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 976 2 10. Welche Methoden und Schwerpunkte sind für die Erstellung herangezogen worden? 02. 11. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Das aktuelle Landestourismuskonzept von Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 2009. Auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin wurde bekannt gegeben , dass andere Bundesländer wie Thüringen eine neue Landestourismuskonzeption erstellen werden, diese mitunter aber jünger sind. Mit der Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, ob das Landestourismuskonzept von Baden- Württemberg in Überarbeitung ist oder ob an der aktuellen Version aus 2009 festgehalten werden soll. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 Nr. T-7006/4360.2 beantwortet das Minis - terium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann ist – sofern in Planung – mit der Vorlage einer neuen Landestourismuskonzeption zu rechnen? 2. Wann und wo erfolgte eine mögliche Ausschreibung der Landestourismuskonzeption ? 3. Welche Bewerber gab oder gibt es für die Umsetzung der Landestourismuskonzeption ? 4. Wurde der Auftrag für die Erstellung einer Landestourismuskonzeption bereits vergeben oder ist eine mögliche Vergabe noch nicht entschieden? 5. Falls Frage 4 bejaht wird: an wen wurde dieser Auftrag unter Anwendung welcher Auswahlkriterien vergeben? Zu 1. bis 5.: Im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode ist die Fortschreibung der Tourismuskonzeption Baden-Württemberg als einer der wesentlichen Handlungsschwerpunkte der Tourismuspolitik in dieser Legislaturperiode aufgeführt. Die Erarbeitung der fortgeschriebenen Tourismuskonzeption ist nach derzeitigem Planungsstand bis frühestens zum Jahre 2018 vorgesehen. Die Ausschreibung der hierfür erforderlichen Agenturleistungen ist noch nicht erfolgt. Aus diesem Grund gibt es diesbezüglich derzeit noch keine Bewerber. Der Auftrag über die Erbringung der erforderlichen Agenturleistungen ist dementsprechend noch nicht vergeben worden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 976 6. Welcher Zeitplan liegt der Arbeit an der Landestourismuskonzeption zugrunde? Die Fortschreibung der Tourismuskonzeption soll in Zusammenarbeit mit einer in der Entwicklung von Tourismuskonzepten erfahrenen Tourismusberatungsagentur erfolgen. Ein konkreter Zeitplan für die Fortschreibung der Tourismuskonzeption kann daher erst in Abstimmung mit der zu beauftragenden Tourismusberatungsagentur erstellt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Agentur beauftragt wurde, liegt derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die Fortschreibung der Tourismuskonzeption vor. Es ist vorgesehen, die Erarbeitung der fortgeschriebenen Tourismuskonzeption bis frühestens zum Jahre 2018 vorzunehmen. 7. In welcher Höhe werden Mittel für die Erstellung einer möglichen Landestourismuskonzeption bereitgestellt? 8. Worauf beruht die Kalkulation der zur Verfügung gestellten Mittel? Zu 7. und 8.: Wie bereits ausgeführt, sind derzeit die Agenturleistungen für die Fortschreibung der Landestourismuskonzeption noch nicht ausgeschrieben worden. Im Vorfeld der Ausschreibung können daher keine konkreten Angaben zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens gemacht werden. 9. Wie bewertet sie die Bedeutung einer überarbeiteten Landestourismuskonzep - tion für Baden-Württemberg? Die bisherige Tourismuskonzeption des Landes wurde 2009 vom Ministerrat als mittel- und langfristige Handlungsorientierung für sämtliche Tourismusakteure des Landes verabschiedet. Vor dem Hintergrund der Veränderungen und Entwicklungen des Tourismussektors selbst und seiner Rahmenbedingungen soll die Tourismuskonzeption des Landes daher im Hinblick darauf überarbeitet und fortgeschrieben werden. Anliegen der Tourismuskonzeption muss es dabei weiterhin sein, strategische Grundlage für das Handeln aller touristischer Akteure im Land zu sein. Insofern kommt der Fortschreibung der Tourismuskonzeption eine herausragende Bedeutung für die weitere Entwicklung des Tourismus in Baden- Württemberg zu. 10. Welche Methoden und Schwerpunkte sind für die Erstellung herangezogen worden? Die im Rahmen der Fortschreibung der Tourismuskonzeption zum Einsatz kommenden Methoden bzw. Schwerpunkte werden in Abstimmung mit den touristischen Akteuren im Land und der zu beauftragenden Agentur festgelegt. Wolf Minister der Justiz und für Europa