Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 980 14. 11. 2016 1Eingegangen: 14. 11. 2016 / Ausgegeben: 15. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift sie bzw. die Kreispolizeibehörde, um diesen überproportional hohen Wohnungseinbrüchen zu begegnen? 2. Hat die Erhöhung dieser Einbruchszahlen etwas mit der Präsenz der Polizei vor Ort zu tun? 3. Wird sie in Kenntnis dieser neuen Zahlen darauf drängen, dass alle momentan bestehenden Dienststellen erhalten bleiben? 4. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im Zollernalbkreis in 2016 im Vergleich zu den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 sowie in den Städten Balingen und Albstadt entwickelt? 5. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg im Jahr 2015 entwickelt und lassen sich hierbei Gebiete mit einer Häufung von Wohnungseinbrüchen erkennen? 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn des Jahres 2015 im Zollern - albkreis ergriffen, um der Zunahme an Wohnungseinbrüchen entgegenzuwirken? 7. Wie gestaltet sich aktuell die Besetzung der Polizeireviere und Polizeiposten in Balingen, Albstadt sowie im restlichen Zollernalbkreis? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Wohnungseinbrüche im Zollernalbkreis und deren Entwicklung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 2 8. Wie hat sich die Aufklärungsquote bei den Straftaten im Zollernalbkreis sowie in Balingen und Albstadt im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren 2014, 2013, 2012 und 2011 entwickelt (aufgegliedert nach Delikten und Polizeirevieren)? 9. Inwieweit ist ihr bekannt, wie viele der Wohnungseinbrüche in Balingen und Albstadt sowie im Zollernalbkreis durch organisierte Banden verübt worden sind (mit Angabe, aus welchem Staat diese Banden stammen)? 02. 11. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g In den letzten Jahren hatte die Kreispolizeibehörde Balingen und Albstadt überdurchschnittliche Aufklärungsquoten bei Wohnungseinbrüchen. In diesem Jahr ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Zollernalbkreis dramatisch gestiegen, ohne dass die Aufklärungsquote mitgewachsen wäre. Mit der Kleinen Anfrage soll die Situation im Zollernalbkreis näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 Nr. 3-1212.1/114 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen ergreift sie bzw. die Kreispolizeibehörde, um diesen überproportional hohen Wohnungseinbrüchen zu begegnen? 2. Hat die Erhöhung dieser Einbruchszahlen etwas mit der Präsenz der Polizei vor Ort zu tun? 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn des Jahres 2015 im Zollern - albkreis ergriffen, um der Zunahme an Wohnungseinbrüchen entgegenzuwirken? Zu 1., 2. und 6.: Die Landespolizei Baden-Württemberg hat seit dem Jahr 2013 Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) maßgeblich intensiviert. Durch die konsequente Umsetzung landesweiter Handlungsempfehlungen sowie korrespondierend ganzheitlichen Konzeptionen und dem Aufbau von besonderen Ermittlungsgruppen auf Ebene der regionalen Polizeipräsidien konnte im Jahr 2015 erstmals wieder ein Rückgang der Fallzahlen im Bereich des WED erreicht werden. Neben landesweiten Schwerpunktsetzungen in repressiver wie präventiver Hinsicht wurde beispielsweise aktuell im Juni 2016 auch die länderübergreifende Zusammenarbeit durch die Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität zwischen Baden-Württemberg und Bayern um die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz erweitert. Gemessen an der Einwohnerzahl wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2015 durchschnittlich 114 Wohnungseinbrüche je 100.000 Einwohner (sogenannte Häu - figkeitszahl) in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Mit einer Häufigkeitszahl von 79 reiht sich der Zollernalbkreis in das untere Drittel des landesweiten Vergleichs ein und liegt demnach unter dem Landesdurchschnitt (im Weiteren Antwort zu Frage 4). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 Das für den Bereich des Zollernalbkreises für die Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität originär zuständige Polizeipräsidium Tuttlingen richtete zur Be - kämpfung des WED bereits Ende des Jahres 2014 die Ermittlungsgruppe „Hebel“ ein, die zum Jahreswechsel in die „Besondere Aufbauorganisation WED“ (BAO WED) und in Folge eines Optimierungsprozesses in die „Besondere Aufbauorganisation Wohnungseinbruch (BAO Wohnungseinbruch) überging. Anhand einer konzentrierten zentralen delikts- und täterorientierten Ermittlungsführung sowie der Koordinierung aller Maßnahmen unter Beachtung der jeweiligen Kernkompetenzen der Schutz- und Kriminalpolizei sollen Wohnungseinbrüche aufgeklärt, konsequent verfolgt und nachhaltig bekämpft werden. Hierfür stehen am Standort der Kriminalpolizeidirektion Rottweil zehn Beamtinnen und Beamte sowie zwei Beamte im Bereich der Auswertung und jeweils zwei Schwerpunktsachbearbeiter in den fünf Landkreisen des PP Tuttlingen, darunter für den Bereich des Zollern - albkreises beim Polizeirevier Balingen, zur Verfügung. Mit der Einrichtung der BAO WED zur Optimierung der deliktsspezifischen Maß - nahmen wurden auch örtliche Präventions- und Präsenzmaßnahmen im Bereich des Zollernalbkreises intensiviert. Lageorientiert erfolgen in der dunklen Jahreszeit verstärkt Sonderstreifen in Wohngebieten, auch mit begleitenden Präventions - maßnahmen wie Bürgergesprächen und Sicherheitshinweisen. Weiter wurden durch gezielte Kontrollmaßnahmen der Kontroll- und Fahndungsdruck erhöht. Standardmäßig nimmt die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des PP Tuttlingen nach jedem Einbruch in ihrem Zuständigkeitsbereich mit den Opfern Kontakt auf. Bei diesem ersten, meist telefonischen Kontaktgespräch wird eine kostenlose und produktneutrale Beratung vor Ort angeboten. In der überwiegenden Anzahl der Fälle kommen die Berater vor Ort, um eine Schwachstellenanalyse am Objekt vornehmen zu können. Zudem werden in verschiedenen Veranstaltungen Beratungs- und Informationsgespräche durch die Beschäftigten des Referats Prävention durchgeführt . So konnten im Jahr 2015 im Zollernalbkreis insgesamt 236 Beratungen durchgeführt werden. Für das Jahr 2016 sind bis Mitte November 145 Beratungen regis - triert worden. Darüber hinaus werden Vorträge zum Thema Einbruchskriminalität angeboten. 2015 konnten fünf Veranstaltungen, 2016 insgesamt zehn Veranstaltungen durchgeführt werden. Als weiteres Element im Kontext Einbruchsberatung wurden sogenannte „offene Veranstaltungen“, wie z. B. Verbrauchermessen oder der Einsatz des Informationsfahrzeuges (IFZ) des Landeskriminalamts, vor Ort angeboten. Für das Kalenderjahr 2015 wurden im Zollernalbkreis sechs Veranstaltungen , im Jahr 2016 bislang eine Veranstaltung durchgeführt. Im Übrigen handelt es sich bei der Wohnungseinbruchkriminalität nicht um eine „Holkriminalität“ vergleichsweise der Rauschgiftkriminalität im kriminologischen Sinne. Eine Erhöhung der Fallzahlen ist daher nicht auf eine vermehrte Präsenz der Polizei zurückzuführen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Sicher wohnen in Baden-Württemberg – Wirksame Bekämpfung der Einbruchskriminalität“ (Drs. 15/6816) verwiesen. 3. Wird sie in Kenntnis dieser neuen Zahlen darauf drängen, dass alle momentan bestehenden Dienststellen erhalten bleiben? Zu 3.: Die Polizei ist fortwährend gefordert, ihre Organisationsstrukturen kritisch zu überprüfen, um insbesondere den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können und letztlich das Vertrauen der Bevölkerung in die innere Sicherheit zu stärken . Hierzu gehört auch die Bekämpfung von Kriminalitätsformen, die im besonderen Maße das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Mit Blick auf eine orts- und bürgernahe Polizei wird die Landesregierung diesen Ansatz nachhaltig verfolgen. So hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg die Evaluation der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Polizeistrukturreform bereits angestoßen und am 6. Oktober 2016 die Projektgruppe „Evaluation der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg“ (EvaPol) sowie den übergeordneten Lenkungsausschuss eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im Frühjahr 2017 vorliegen. Sofern sich hieraus Verbesserungen für die Arbeit Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 4 der Polizei ergeben, wird die Landesregierung diese abschließend bewerten und gegebenenfalls zielgerichtet weiterverfolgen. Dies gilt auch für das Polizeipräsi - dium Tuttlingen. 4. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im Zollernalbkreis in 2016 im Vergleich zu den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 sowie in den Städten Balingen und Albstadt entwickelt? 5. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg im Jahr 2015 entwickelt und lassen sich hierbei Gebiete mit einer Häufung von Wohnungseinbrüchen erkennen? Zu 4. und 5.: Bei der PKS handelt sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS weist für den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2015 nachfolgende Anzahl an Wohnungseinbrüchen für die in Rede stehenden Tatortbereiche auf. Für das Jahr 2016 zeichnen sich sowohl im Zollernalbkreis als auch in den Städten Balingen und Albstadt signifikante Rückgänge ab, die bisher auf einen Fünfjahrestiefstand hindeuten. Für das Jahr 2015 ergab sich in Baden-Württemberg differenziert nach Stadt- und Landkreisen folgende regionale Verteilung an Wohnungseinbrüchen je 100.000 Einwohner (Häufigkeitszahl)1 sowie Anzahl an Fällen2: 2011 2012 2013 2014 2015 Baden-Württemberg 8.192 8.572 11.295 13.483 12.255 Zollernalbkreis 102 87 86 108 148 Balingen 16 25 17 23 31 Albstadt 20 18 21 14 18 _____________________________________ 1 Zahl unten. 2 Zahl oben. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 Im Detail wird auf die Veröffentlichungen des Innenministeriums zur Landespressekonferenz „Wohnungseinbruch – Zahlen und Entwicklungen 2015“ vom 28. Januar 2016 verwiesen, abrufbar unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung. 7. Wie gestaltet sich aktuell die Besetzung der Polizeireviere und Polizeiposten in Balingen, Albstadt sowie im restlichen Zollernalbkreis? Zu 7.: Die aktuelle Besetzung der Polizeireviere und Polizeiposten im Zollernalbkreis kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 6 Das „Haushalts-SOLL“ (HHS) berücksichtigt die Planstellen, die im Polizeivollzugsdienst (PVD) an den jeweiligen Stichtagen den Organisationseinheiten zugeteilt sind. Unter „IST-Stärke („brutto“)“ sind alle Personen eingerechnet, die zum Zeitpunkt der Erhebung den jeweiligen Organisationseinheiten fest zugeordnet sind. Allerdings stehen aus vielfältigen Gründen (z. B. wegen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen , Abordnungen zur temporären Verstärkung anderer Organisationseinheiten bzw. Dienststellen, Mutterschutz, Elternzeit, längeren Erkrankungen) in der Regel nicht alle zugeordneten Personen tatsächlich zur Dienstleistung zur Verfügung. 8. Wie hat sich die Aufklärungsquote bei den Straftaten im Zollernalbkreis sowie in Balingen und Albstadt im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren 2014, 2013, 2012 und 2011 entwickelt (aufgegliedert nach Delikten und Polizeirevieren)? Zu 8.: Die Aufklärungsquoten (AQ)3 aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Tatortbereichen bzw. örtlichen Zuständigkeitsbereichen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass damit keine belastbaren Rückschlüsse auf die sachliche Zuständigkeit der benannten Organisationseinheiten im Zusammenhang mit der tatsächlichen Fallbearbeitung gezogen werden können. Polizeireviere und Polizeiposten im Zollernalbkreis Stichtag 15.11.2016 Soll-Stärke HHS Ist-Stärke („brutto“) Personen Polizeirevier Albstadt 72 77 davon Polizeiposten Albstadt-Ebingen 4 3 davon Polizeiposten Albstadt-Tailfingen 5 5 davon Polizeiposten Meßstetten 4 4 davon Polizeiposten Winterlingen 3 4 Polizeirevier Balingen 65 64 davon Polizeiposten Balingen-Frommern 4 4 davon Polizeiposten Rosenfeld 3 3 davon Polizeiposten Schömberg 3 3 Polizeirevier Hechingen 59 53 davon Polizeiposten Bisingen 4 3 davon Polizeiposten Burladingen 5 6 davon Polizeiposten Haigerloch 3 2 _____________________________________ 3 Die Aufklärungsquote kann über 100 Prozent liegen, wenn Taten aus den Vorjahren zusätzlich aufgeklärt werden und auf der Grundlage bundeseinheitlich vereinbarter Richtlinien zur PKS im aktuellen Berichtsjahr abgebildet werden. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 _____________________________________ 4 In diesem Jahr wurde keine Straftat gegen das Leben erfasst. Delikt Jahr Zollernalbkreis Stadt Balingen Stadt Albstadt PRev Albstadt PRev Balingen PRev Hechingen Straftaten gesamt 2011 63,2 % 67,0 % 63,0 % 61,9 % 65,7 % 61,5 % 2012 61,3 % 60,3 % 62,6 % 62,5 % 59,8 % 61,4 % 2013 63,5 % 62,6 % 63,9 % 63,3 % 63,7 % 63,3 % 2014 65,2 % 62,8 % 69,3 % 67,9 % 63,5 % 63,9 % 2015 62,4 % 63,3 % 66,1 % 56,3 % 63,7 % 69,3 % Straftaten gegen das Leben 2011 107,7 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 120,0 % 2012 100,0 % 100,0 % 0,0 %1 100,0 % 100,0 % 100,0 % 2013 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 0,0 %4 2014 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 2015 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 0,0 %4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2011 88,6 % 83,3 % 76,3 % 81,6 % 88,6 % 100,0 % 2012 92,8 % 71,4 % 105,3 % 100,0 % 73,9 % 96,2 % 2013 92,0 % 89,5 % 95,7 % 92,1 % 93,8 % 88,2 % 2014 93,8 % 73,3 % 96,2 % 100,0 % 84,0 % 95,8 % 2015 91,9 % 85,7 % 91,7 % 91,9 % 87,5 % 96,7 % Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2011 93,2 % 91,9 % 89,6 % 91,0 % 93,5 % 95,7 % 2012 91,6 % 87,3 % 94,5 % 93,9 % 89,2 % 91,1 % 2013 93,3 % 90,5 % 95,0 % 95,7 % 91,5 % 91,7 % 2014 94,5 % 87,8 % 95,8 % 95,6 % 91,3 % 97,2 % 2015 93,5 % 92,0 % 93,5 % 93,4 % 93,0 % 94,1 % Diebstahl 2011 35,8 % 35,7 % 39,0 % 37,0 % 35,5 % 34,6 % 2012 36,2 % 37,1 % 46,5 % 43,0 % 34,7 % 30,2 % 2013 33,9 % 36,7 % 36,2 % 35,3 % 35,9 % 29,8 % 2014 40,4 % 40,3 % 49,9 % 45,5 % 35,8 % 39,4 % 2015 36,5 % 46,2 % 47,1 % 29,4 % 42,1 % 43,5 % – davon Diebstahl ohne erschwerte Umstände 2011 43,3 % 42,3 % 44,4 % 44,3 % 41,9 % 44,2 % 2012 41,8 % 40,4 % 50,2 % 47,9 % 38,4 % 37,5 % 2013 41,7 % 44,7 % 40,6 % 40,3 % 44,4 % 40,2 % 2014 47,7 % 46,6 % 55,7 % 52,0 % 41,1 % 48,3 % 2015 41,8 % 55,6 % 54,7 % 32,5 % 51,4 % 52,7 % – davon Diebstahl unter erschwerten Umständen 2011 21,4 % 21,3 % 23,8 % 21,1 % 22,5 % 20,8 % 2012 24,3 % 29,4 % 35,6 % 29,4 % 26,5 % 18,3 % 2013 16,2 % 11,7 % 20,7 % 20,4 % 12,5 % 15,7 % 2014 23,5 % 27,5 % 22,5 % 18,7 % 26,2 % 23,8 % 2015 21,9 % 18,7 % 20,6 % 15,0 % 20,9 % 28,5 % Vermögens- und Fälschungsdelikte 2011 82,0 % 92,4 % 75,3 % 75,9 % 89,8 % 73,2 % 2012 80,4 % 82,3 % 73,3 % 74,6 % 82,7 % 83,4 % 2013 78,4 % 79,4 % 77,2 % 75,1 % 79,5 % 80,1 % 2014 83,9 % 81,0 % 86,4 % 85,8 % 83,5 % 81,4 % 2015 87,9 % 81,7 % 87,2 % 87,6 % 83,5 % 92,5 % Sonstige Straftatbestände StGB 2011 53,1 % 53,4 % 56,0 % 52,3 % 52,0 % 55,3 % 2012 50,2 % 48,3 % 48,1 % 49,6 % 47,1 % 54,1 % 2013 53,8 % 49,8 % 56,6 % 52,6 % 52,0 % 57,6 % 2014 56,3 % 54,8 % 56,3 % 53,8 % 56,2 % 59,4 % 2015 50,2 % 42,1 % 51,6 % 49,9 % 46,0 % 55,6 % Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 980 8 9. Inwieweit ist ihr bekannt, wie viele der Wohnungseinbrüche in Balingen und Albstadt sowie im Zollernalbkreis durch organisierte Banden verübt worden sind (mit Angabe, aus welchem Staat diese Banden stammen)? Zu 9.: Im Zollernalbkreis wurden im Zeitraum 2011 bis 2015 insgesamt sieben Wohnungseinbrüche mit bandenmäßiger Begehungsweise in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Der Tatzeitraum beschränkt sich hierbei auf die Jahre 2014 und 2015. Die Tatverdächtigen waren vorwiegend rumänische, kroatische, serbische und deutsche Staatsangehörige. Für Balingen und Albstadt sind keine entsprechenden Delikte erfasst. Ermittlungsverfahren gegen Wohnungseinbrecher, die dem Bereich der organisierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sind, wurden im Zollernalbkreis im Bezugszeitraum 2011 bis 2015 nicht geführt. In Vertretung Jäger Staatssekretär Delikt Jahr Zollernalbkreis Stadt Balingen Stadt Albstadt PRev Albstadt PRev Balingen PRev Hechingen Strafrechtliche Nebengesetze 2011 97,5 % 96,1 % 99,2 % 98,5 % 96,1 % 97,5 % 2012 95,9 % 95,5 % 95,7 % 96,4 % 95,5 % 95,9 % 2013 94,9 % 96,1 % 97,5 % 98,2 % 96,0 % 89,2 % 2014 95,0 % 97,3 % 96,0 % 94,8 % 95,1 % 95,1 % 2015 96,1 % 97,4 % 97,1 % 96,6 % 95,5 % 96,3 % Rauschgiftkriminalität 2011 97,9 % 98,6 % 98,0 % 98,7 % 97,6 % 97,3 % 2012 97,9 % 98,4 % 98,7 % 99,1 % 98,6 % 96,2 % 2013 95,7 % 96,0 % 98,1 % 98,7 % 96,6 % 89,1 % 2014 96,8 % 97,2 % 98,8 % 98,5 % 96,3 % 95,6 % 2015 97,7 % 97,6 % 98,5 % 97,9 % 96,7 % 98,7 %