Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 986 17. 11. 2016 1Eingegangen: 17. 11. 2016 / Ausgegeben: 19. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Umfang hatten die Beihilfen im Bereich Milcherzeugung in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 (getrennte Darstellung nach Jahren)? 2. Wie hoch war dabei stets der Anteil, der direkt an die Milcherzeuger ging? 3. Wie sieht die zu erwartende Entwicklung der Beihilfen für die Jahre 2017 bis 2021 aus? 4. Wie schätzt sie aus ihrer Sicht die derzeitige Lage der baden-württembergischen Milcherzeugerbetriebe seit dem Wegfall der Milchquote am 1. April 2015 ein? 5. Gibt es aktuell und im Zusammenhang seit dem Wegfall der Milchquote spe - zielle Förderprogramme für baden-württembergische Milcherzeugerbetriebe? 6. Wie schätzt sie aus ihrer Sicht die derzeitige wirtschaftliche Lage der badenwürttembergischen Milcherzeugerbetriebe ein? 7. Wie hat sich die Zahl der Milcherzeugerbetriebe in den Jahren 2009 bis 2016 verändert? 8. Wie viel Liter Milch wurden nach ihrem Kenntnisstand in den Jahren 2009 bis 2016 von den Milchviehbetrieben in Baden-Württemberg produziert (getrennte Darstellung nach Jahren)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aktuelle Situation der Milchbauern eineinhalb Jahre nach Wegfall der Milchquoten im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 2 9. Wie viele Betriebe müssen nach ihrer Kenntnis aufgrund der Milchpolitik ihre Höfe aufgeben bzw. gaben in den letzten drei Jahren ihre Höfe im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg auf? 10. Wie sieht sie die Entwicklung des Milchpreises für die Jahre 2017 bis 2021? 09. 11. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Der Milchpreis wird – wie bei anderen Rohstoffen und Produkten auch – auf dem Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Globale Preisentwicklungen haben dabei einen immer größeren Einfluss auf den Milchpreis in Deutschland. Bei extremen Entwicklungen auf dem Milchmarkt kann die Politik stabilisierende Maßnahmen (z. B. Intervention, Ausfuhrerstattung) ergreifen, die Auswirkungen auf Produzenten, Verarbeiter und Konsumenten haben. Gegenwärtig regelte bis 31. März 2015 die EU insbesondere durch die sogenannte Milchquote den Milchmarkt. Seit Auslaufen der Milchquote am 1. April 2015 sind die Milchpreise außer Kontrolle und durch die Situation am Weltmarkt verschärft sich diese Problematik zusätzlich. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation der Milchviehbetriebe im Zollern - albkreis und Baden-Württemberg näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 Nr. Z(27)-0141.5/84F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Umfang hatten die Beihilfen im Bereich Milcherzeugung in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 (getrennte Darstellung nach Jahren)? 2. Wie hoch war dabei stets der Anteil, der direkt an die Milcherzeuger ging? Zu 1. und 2.: Direkte Beihilfen im Bereich der Milcherzeugung gab es nur in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Diese Beihilfen gingen nur an Milchviehhalter und wurden im Rahmen des Milch-Sonderprogrammgesetzes des Bundes für die damalige Milchkrise gewährt. Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zahlen sind die Förderbeträge für das Land Baden-Württemberg. Eine Aufschlüsselung für den Zollern - albkreis ist leider nicht möglich, da diese Zahlen nicht vorliegen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 Tabelle 1: Direkte Beihilfen im Bereich der Milcherzeugung 2009 bis 2016 in Baden-Württemberg * Die zusätzliche Grünlandprämie wurde in 2010 für Grünlandflächen aus 2009 als Sofortprogramm gewährt. Weitere Beihilfen für die Milcherzeugung wurden über Marktordnungsmaßnahmen gewährt. Zur Marktstützung wurden von der EU Butter- und Magermilchpulver interveniert bzw. die Private Lagerhaltung gefördert. Die Marktordnungsmaßnahme der Privaten Lagerhaltung ist für Magermilchpulver erst seit 2014 vorgesehen . Bis dahin wurde dieser Markt nur über das Instrument des Interventionsankaufs reguliert. Tabelle 2: Bestände der Privaten Lagerhaltung in Deutschland (jeweils zum Stichtag 31.12.) Quelle: BLE Tabelle 3: Interventionsbestände in Deutschland (jeweils zum Stichtag 31.12.) Quelle: BLE Jahr Förderung Antragsteller Fördersumme 2009 zusätzliche Grünlandprämie 10.045 5.997.336 € 2010 Grünlandprämie 9.867 11.451.690 € 2011 Grünlandprämie 9.063 11.267.571 € 2010 Kuhprämie 9.689 7.128.862 € 2011 Kuhprämie 9.130 7.002.257 € Jahr Butter in t Magermilchpulver in t 2009 32.760 * 2010 14.999 * 2011 17.787 * 2012 22.039 * 2013 15.692 * 2014 1.530 8.954 2015 17.138 10.375 2016 (Stand 28.11.2016) 3.900 14.000 Jahr Butter in t Magermilchpulver in t 2009 9.894 63.775 2010 – 63.463 2011 – 5.678 2012 – – 2013 – – 2014 – – 2015 – 480 2016 (Stand 28.11.2016) – 62.500 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 4 Die Höhe der in Deutschland an Unternehmen gewährten Beihilfen für die Intervention und die Private Lagerhaltung konnten von der Durchführungsstelle an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Maßnahmen dienen der Marktpreisstützung für wichtige Milchprodukte und kommen damit nur indirekt den Erzeugern zugute. 3. Wie sieht die zu erwartende Entwicklung der Beihilfen für die Jahre 2017 bis 2021 aus? Zu 3.: Das am 18. Juli 2016 vorgestellte Hilfspaket der EU beinhaltet eine Beihilfe für Milcherzeuger die an die Verringerung der vermarkteten Milchmenge gekoppelt ist. EU-weit werden hierfür 150 Millionen Euro bereitgestellt. Die Höhe der Beihilfe beträgt 14 Cent je kg verringerter Liefermenge in einem 3-Monatszeitraum im Vergleich zu dem entsprechenden Bezugszeitraum des Vorjahres. Insgesamt gingen in Baden-Württemberg 931 Anträge mit rund 1,6 Millionen Euro Beihilfevolumen ein. Die Beihilfe kann entsprechend dem Umfang der in 2017 dazu noch zu stellenden Auszahlungsanträge im I. und II. Quartal 2017 ausbezahlt werden. Zudem soll im Jahr 2017 ein zweites Hilfspaket für die Milcherzeuger vom Bund umgesetzt werden. Derzeit werden dazu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen . Diese Förderung können Milcherzeuger in Anspruch nehmen, die ihre vermarktete Milchmenge im Jahr 2017 in einem 3-Monatszeitraum im Vergleich zu dem entsprechenden Bezugszeitraum des Vorjahres nicht ausweiten werden. 4. Wie schätzt sie aus ihrer Sicht die derzeitige Lage der baden-württembergischen Milcherzeugerbetriebe seit dem Wegfall der Milchquote am 1. April 2015 ein? 6. Wie schätzt sie aus ihrer Sicht die derzeitige wirtschaftliche Lage der badenwürttembergischen Milcherzeugerbetriebe ein? Zu 4. und 6.: Nach einer relativ stabilen wirtschaftlichen Situation für die Milchviehhalter in den Jahren 2011 bis 2014 setzten der mit dem Auslaufen der Milchquote und der guten Erlöslage in Zusammenhang stehende Produktionszuwachs in der EU und in anderen Regionen der Welt, der Importstopp durch Russland sowie die Importzurückhaltung Chinas und weiterer Abnehmer den Milchmarkt seit Mitte 2014 schwer unter Druck. Diese gegenläufigen Marktentwicklungen haben zu einem deutlichen Milchpreisrückgang geführt. Die Talfahrt der Milchauszahlungspreise begann mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2014/2015 und setzte sich bis Mai 2016 weiter fort. Erst seit etwa August 2016 setzte eine zaghafte Erholung ein, allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau. Über das gesamte Wirtschaftsjahr 2015/2016 hinweg kam es – wie auch schon im Vorjahr – zu starken Einbußen beim Milchgeld um 5 bis 6 ct/kg bzw. rd. 15 %, sodass der Milchauszahlungspreis im Gesamtjahr im Durchschnitt nur noch bei knapp 30 ct/kg rangierte. Die spezialisierten Milchviehbetriebe mussten daher erneut zum Teil dramatische Mindererlöse bei der Milch von im Durchschnitt zwischen 20.000 und 30.000 Euro verkraften. Dem standen freundlichere Rindfleischpreise, verschiedene Einsparungen und Leis - tungssteigerungen gegenüber. Entlastend hinzukommt, dass seit dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 die Milchquotenregelung ausgelaufen ist und somit keine Abschreibungen auf zugekaufte Milchquoten sowie Zahlungen im Rahmen der Superabgabe mehr anfielen. Dennoch verminderten sich die Unternehmensergeb - nisse der Milchviehbetriebe im zweiten Jahr in Folge deutlich und lagen im Wirtschaftsjahr 2015/2016 mit durchschnittlich rd. 36.500 Euro um knapp 19 % unter dem Vorjahresergebnis. Im weniger erfolgreichen Viertel der Milcherzeuger schlossen die Betriebe häufig sogar mit Verlust ab. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 Nach heutigem Kenntnisstand dürften die Milchproduzenten bei wieder steigenden Milchauszahlungspreisen im aktuellen Wirtschaftsjahr das wirtschaftliche Tal allmählich verlassen. 5. Gibt es aktuell und im Zusammenhang seit dem Wegfall der Milchquote spe - zielle Förderprogramme für baden-württembergische Milcherzeugerbetriebe? Zu 5.: Den Milcherzeugern stehen alle Maßnahmen der Förderung offen. Aus dem Bereich der flächenbezogenen Förder- und Ausgleichsverfahren, die über das Gemeinsame Antragsverfahren gebündelt beantragt werden können, sind hier zu nennen: a) EU-Direktzahlungen aus der 1. Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP): • Die Basisprämie je Hektar beihilfefähige Fläche (2015: ca. 162 Euro/ha), • die Greeningprämie (2015: 87 Euro/ha), • die Umverteilungsprämie je Hektar beihilfefähige Fläche (50 Euro/ha für die ersten 30 Hektar und 30 Euro für die nächsten 16 Hektar), • ggf. die Junglandwirteprämie (44 Euro/ha für max. 90 Hektar über 5 Jahre). b) Maßnahmen der 2. Säule der GAP: • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) mit Fördersätzen von 43 bis 150 Euro/ha für Flächen in abgegrenzten Gebieten. Die Förderhöhe ist abhängig von der Schwere der Bewirtschaftungsnachteile. Die Benachteiligung wird über die Flächenbewertung auf Basis der Landwirtschaftlichen Vergleichs - zahl (LVZ) oder der Ertragsmesszahl (EMZ) ermittelt. Betriebe, die ihr Grünland durch die Haltung von Raufutterfressern verwerten, bekommen in bestimmten Regionen höhere Fördersätze als Betriebe ohne Tierhaltung. • Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT). FAKT zeichnet sich gegenüber dem Vorgängerprogramm durch eine verbesserte Grünlandförderung aus. Die Prämiensätze wurden deutlich angehoben und liegen i. d. R. über den Fördersätzen des GAK-Rahmenplans. – So erhalten viehhaltende Betriebe gegenüber den bisherigen 100 Euro je Hektar im MEKA jetzt in FAKT 150 Euro für zwei alternative Bewirtschaftungsformen von extensivem Grünland in Abhängigkeit vom Verzicht auf Stickstoffdüngung. – Ebenso wurden die Fördersätze für artenreiches Grünland, FFH-Mähwiesen, § 32 Biotope auf Grünland und für die Grünlandflächen innerhalb der Maßnahme „Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel“ und „Ökologischer Landbau“ deutlich erhöht. – Milcherzeugende Betriebe können an der neuen Maßnahme „Silageverzicht im gesamten Unternehmen“ teilnehmen und dafür 80 Euro je Hektar Grünland erhalten. – Mit der Maßnahme „Sicherung besonders gefährdeter Tierrassen“ werden in FAKT die Rinderrassen Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger und Braun - vieh alter Zuchtrichtung gefördert. Neu ist dabei die Differenzierung der Fördersätze nach Milchkühen, Mutterkühen und Zuchtbullen. – Die erstmals über FAKT angebotenen Tierwohlmaßnahmen richten sich auch an Milchviehhalter. Mit der Maßnahme „Sommerweideprämie“ kann der tägliche Weidegang (im Zeitraum 1. Juni bis 30. September) von Milchkühen und/oder weiblichen Rindern ab einem Jahr gefördert werden. • Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit den vertraglichen Möglichkeiten zur extensiven und naturschutzgemäßen Bewirtschaftung von Grünlandflächen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 6 c) Landesförderprogramm Steillagenförderung für Dauergrünland (SLG): Die Förderung der Bewirtschaftung von steilem Grünland über 25 bzw. 50 % Hangneigung erfolgt als De-minimis-Beihilfe durch das Land. Die Förderung ergänzt als weiterer Baustein die Grünlandförderung im FAKT und bündelt die bisher getrennten Förderungen aus MEKA III; LPR und der Ausgleichzulage in der neuen Förderperiode (Fördersätze: 25 bis 50 % Steilheit: 120 Euro/ha und bei Steilheit von 50 % und größer: 170 Euro/ha). Auch die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen steht den Milchviehhaltern offen. Insbesondere für bauliche Investitionen im Zusammenhang mit der Betriebsentwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen können Förderungen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und der Diversifizierung gewährt werden. Im AFP werden u. a. die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, z. B. Ställe oder Gewächshäuser, die Anlagen von Dauerkulturen im Obstbau und der Kauf von Anlagen der Innenwirtschaft gefördert. Zwischen 40 und 60 Prozent der bewilligten Projekte wurden in den letzten drei Jahren von Milchviehhaltern durchgeführt. Zum Aufbau neuer betrieblicher Standbeine oder im Rahmen der betrieblichen Umstrukturierung können im Rahmen der Diversifizierung Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung oder auch in landwirtschaftsnahe Dienst - leistungen eine Förderung erhalten. Grundsätzlich müssen für beide Förderungen (APF und Diversifizierung) die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden. Insbesondere muss die Wirtschaftlichkeit sowohl des gesamten Unternehmens wie auch der Maßnahme gegeben sein. 7. Wie hat sich die Zahl der Milcherzeugerbetriebe in den Jahren 2009 bis 2016 verändert? Zu 7.: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in der Stellung - nahme zum Antrag der Fraktion der SPD „Situation und Perspektiven der Milch - wirtschaft in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/288 vom 8. Juli 2016, Antwort zu Nr. 1 und Nr. 3, die Entwicklung der Anzahl der Milcherzeugerbetriebe beschrieben. Aktuellere Daten liegen dem Ministerium nicht vor. 8. Wie viel Liter Milch wurden nach ihrem Kenntnisstand in den Jahren 2009 bis 2016 von den Milchviehbetrieben in Baden-Württemberg produziert (getrennte Darstellung nach Jahren)? Zu 8.: Die Milcherzeugung (Molkereianlieferung einschließlich innerbetrieblicher Verbrauch und Direktabsatz) erhöhte sich im Betrachtungszeitraum von 2009 bis 2015 in Baden-Württemberg um knapp 6 Prozent auf 2,35 Mio. t. Für 2016 liegen noch keine Daten vor. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 986 Tabelle 5: Entwicklung der erzeugten Milchmenge in Baden-Württemberg Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 9. Wie viele Betriebe müssen nach ihrer Kenntnis aufgrund der Milchpolitik ihre Höfe aufgeben bzw. gaben in den letzten drei Jahren ihre Höfe im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg auf? Zu 9.: Aufgrund der eingeschränkten Datengrundlage ist die Beantwortung der Frage bezogen auf die Milchkuhhaltungen nicht möglich. 10. Wie sieht sie die Entwicklung des Milchpreises für die Jahre 2017 bis 2021? Zu 10.: Der Milchpreis wird weiter vom Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Volatilität der Preise zunehmen wird. Für 2017 könnten sich nach heutigem Kenntnisstand die Preise im Durchschnitt über dem Niveau des Vorjahres entwickeln. Eine Prognose darüber hinaus ist nicht möglich. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Jahr Milcherzeugung in Mio. t 2009 2,22 2010 2,23 2011 2,29 2012 2,30 2013 2,31 2014 2,36 2015 2,35