Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 99 14. 06. 2016 1Eingegangen: 14. 06. 2016 / Ausgegeben: 14. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Bei der Ausgestaltung welcher EU-Programme hat sie konkret mitgewirkt? 2. In welchem Umfang hat sie sich an den einzelnen EU-Programmen beteiligt? 3. Welche Positionen hat sie in den einzelnen Programmen eingenommen beziehungsweise welche Punkte hat sie versucht jeweils zu forcieren? 4. Wie hoch war in der vergangenen Legislaturperiode der Anteil der von der Landesregierung initiierten Gesetze oder Gesetzesänderungen, welche (auch) europäische Vorgaben umgesetzt haben (aufgeschlüsselt nach Ressorts)? 5. Welche Gesetze oder Gesetzesänderungen waren dies im Einzelnen? 23. 05. 2016 Dr. Baum, Dr. Merz AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum und Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Beteiligung Baden-Württembergs an der Ausgestaltung europäischer Politik Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 2 B e g r ü n d u n g Für ein wissenschaftliches Kurzgutachten zur Europäisierung der deutschen Gesetzgebung untersuchte die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller den Anteil von Bundesgesetzen, welche „europäische Richtlinien oder Ratsbeschlüsse umsetzen oder aufgrund einer Verordnung, neuer Beihilfe-Leit - linien der Kommission, eines Urteils des EuGH, [oder] des Lissabon-Vertrags“ (Töller, Annette Elisabeth: Europäisierung der deutschen Gesetzgebung, FernUniversität Hagen, 2014: Seite 8) angepasst wurden. In diesem Sinne sind auch die Gesetze und Gesetzesänderungen in Frage 4 und 5 der vorliegenden Kleinen Anfrage zu verstehen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens lassen die Frage offen, wie sich die Situation in Baden-Württemberg beziehungsweise hinsichtlich der Landesgesetzgebung gestaltet . Weiter stellt sich die Frage, inwiefern die Landesregierung ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Gestaltung von EU-Programmen nutzt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 Nr. JUM-1025/0443 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Europa auf der Grundlage der Beiträge der Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung setzt sich grundsätzlich für einen sinnvollen Einsatz von EU-Mitteln europaweit ein und nimmt bei der Ausgestaltung von EU-Programmen auf allen Ebenen (Land, Bund, EU) Einfluss. Im Folgenden wird ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf die für das Land besonders relevanten EU-Programme eingegangen. 1. Bei der Ausgestaltung welcher EU-Programme hat sie konkret mitgewirkt? Kohäsionspolitik: Die Landesregierung hat sich in den Gesetzgebungsprozess für die EU-Kohä - sionspolitik der Förderperiode 2014 bis 2020 eingebracht. Die in diesem Rahmen von Parlament, Rat und Kommission erlassenen Verordnungen bilden die Grundlage für die Erstellung von Operationellen Programmen der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie die Umsetzung dieser Programme im Rahmen einzurichtender Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Im Gesetzgebungsprozess hat die Landes - regierung Stellungnahmen zu den Entwürfen der EU-Verordnungen über Mitglieder des Europäischen Parlaments, federführende Bundesministerien, den Bundesrat sowie Ministerkonferenzen in die Beratungen eingebracht. Die Landesregierung hat das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ erstellt. Das Operationelle Programm ist mit Beschluss der Europäischen Kommission am 1. September 2014 als erstes ESF-Programm in dieser Förderperiode in Deutschland genehmigt worden. Die Landesregierung hat das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ erstellt. Das Operationelle Programm ist mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 16. Oktober 2014 genehmigt worden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 Europäische Territoriale Zusammenarbeit – Interreg-Programme: Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Interreg A) ist das Land in der Förderperiode 2014 bis 2020 an der Konzeption und Verwaltung von zwei Interreg A Programmen beteiligt: Interreg V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein und Interreg V A Oberrhein. Die Operationellen Programme richten sich an der EU-Strategie „Europa 2020“ aus, werden jedoch vor Ort erstellt und verwaltet. Die Ausgestaltung der Programme wurde in beiden Kooperationsräumen in einem breit angelegten Prozess durch Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten und unter Beteiligung der regionalen Akteure in den beiden Programmräumen erstellt. Begleitet wurde der Prozess jeweils durch eine Programmierungsgruppe mit Vertretern aller Programmpartner, in der Baden- Württemberg durch das Staatsministerium, jeweils mit den zuständigen Regierungspräsidien vertreten war. Das Land nimmt in der aktuellen Förderperiode (2014 bis 2020) an insgesamt vier Programmen der Transnationalen Zusammenarbeit (Interreg B) teil, die von den Mitgliedstaaten selbst verwaltet werden. Für die Abwicklung der Programme haben die beteiligten Mitgliedstaaten in allen Programmen in jeweils einem der Länder sogenannte Gemeinsame Sekretariate eingerichtet und eine Verwaltungsbehörde festgelegt. Die Programmräume, an denen Baden-Württemberg beteiligt ist, sind im Einzelnen die Programme Alpenraum, Mitteleuropa, Donauraum, Nordwesteuropa. Weiterhin nimmt das Land am Programm Interreg Europe (Interreg C) teil. Während bei den ersten vier Programmen (mit Ausnahmen) nur Akteure teilnehmen können, die innerhalb dieser Räume liegen, ist Interreg Europa für die gesamte EU geöffnet und richtet sich primär an die Verwaltungsbehörden der EU-Strukturprogramme. Agrarpolitik: Die Landesregierung hat sich in den EU-Gesetzgebungsprozess zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Förderperiode 2014 bis 2020 eingebracht. Die Stellungnahmen zu den Entwürfen der EU-Verordnungen gingen an Mitglieder des Europäischen Parlaments, an das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung sowie an den Bundesrat. Darüber erfolgten Stellungnahmen und Initiativen in der Agrarministerkonferenz . Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unter Beteiligung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Energiewirtschaft (UM) den Maßnahmen - und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) erstellt. Fischereipolitik: Die Landesregierung hat an Bund-Länder-Stellungnahmen im Laufe des EU- Rechtsetzungsverfahrens für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie an der Erstellung des Operationellen Programms für Deutschland für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds mitgewirkt. Hochschulbereich: Die Landesregierung hat mittelbar durch Konsultationsbeteiligungen und Stel - lung nahmen auf die Ausgestaltung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014 bis 2020) eingewirkt. Schulbereich: Die Landesregierung hat bei der Ausgestaltung des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (ERASMUS+) 2014 bis 2020 u. a. im Verfahren der Bundesratsstellungnahme mitgewirkt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 4 Bereich Asyl, Migration und Inneres: Das Landesregierung hat an der Ausgestaltung des Europäischen Asyl-, Migra - tions- und Integrationsfonds 2014 bis 2020 (AMIF) mitgewirkt. Hier ging es insbesondere um die Konzeption des der EU-Kommission vorzulegenden Nationalen Programms für die gesamte Förderlaufzeit 2014 bis 2020 sowie um die Konkre - tisierung der Bereiche „Gemeinsames Europäisches Asylsystem/Resettlement“, „Asylpolitik und -verfahren“ sowie „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ und die Festlegung der jeweiligen Handlungsfelder in den Förderjahren 2014 und 2015. Das Innenministerium hat in der Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) zur Aus - gestaltung des nationalen Programms für den „Fonds Innere Sicherheit“ ISF Deutschland für die Jahre 2014 bis 2020 mitgewirkt. Bereich strategische Investitionen: Die Landesregierung hat sich 2014 und 2015 in den Rechtsetzungsprozess zur Errichtung des EU-Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingebracht. Die Landesregierung hat zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die EFSI-Verordnung Anträge im Bundesratsverfahren eingebracht und in Schreiben an Mitglieder der Kommission und des Europäischen Parlaments sowie an den zuständigen Bundesfinanzminister baden-württembergische Anliegen vorgebracht . Das Land hat sich insbesondere dafür eingesetzt, dass möglichst wenig Mittel aus dem Forschungsprogramm Horizont 2020 umgewidmet werden, dass die EFSI-Mittel für innovative Ziele verwendet werden und es keine regionale Quoten gibt. Verkehrsbereich: Bezogen auf Förderprogramme war im Verkehrsbereich in der aktuellen Förderperiode die Connecting Europe Facility (CEF) besonders relevant. Die Landes - regierung hat sich hier mit Vermerken, Schreiben und hochrangigen Gesprächen dafür eingesetzt, dass bedeutende Verkehrsinfrastrukturprojekte in Baden-Württemberg im Rahmen des Ausbaus der Trans-Europäischen Verkehrsnetze (TEN-V) förderfähig sind. Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen: Das Enterprise Europe Network (= EEN) ist ein EU-weites Netzwerk im Rahmen von COSME von über 500 Partnern zur Unterstützung und Beratung von kleinen und mittständischen Unternehmen (KMU) bei Internationalisierung und Innova - tion. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau nutzt die Möglichkeit über den Konsortialführer des baden-württembergischen Konsortiums, der Mitglied des deutschen Sprecherkreises ist, die Interessen der baden-württembergischen bzw. deutschen KMU einzubringen. 2. In welchem Umfang hat sie sich an den einzelnen EU-Programmen beteiligt? Wegen der Daten zur EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wird auf die LT-Druck - sache 15/4943 verwiesen. Zur laufenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 liegen der Landesregierung bisher folgende Erkenntnisse vor: Forschung, Innovation und Schulen: Aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014 bis 2020) Horizont 2020 warben Hochschulen aus Baden-Württemberg seit 2014 135,5 Mio. Euro ein (Stand 02/2016). Im Rahmen von Horizont 2020 erhielt das Projekt ASGARD (Analysis System for Gathered Raw Data), an dem auch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beteiligt ist, den Zuschlag für eine Förderung . Der Projektstart ist für 2017 avisiert. Darüber hinaus haben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 141 Mio. Euro und Unternehmen 93,15 Mio. Euro (darunter KMU: 33,6 Mio. Euro) aus Horizont 2020 eingenommen (Stand 02/2016). 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 Aus dem Programm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ERASMUS+ warben Hochschulen aus Baden-Württemberg seit 2014 43,2 Mio. Euro ein (Stand 06/2016). Im Ressortbereich des Kultusministeriums flossen aus ERASMUS+ für die Förderjahre 2014 und 2015 Mittel in Höhe von 14.211.963,00 Euro nach Baden-Württemberg. Bei Partnerschaftsprojekten mit mehreren EU-Staaten, bei denen die Koordination nicht in Baden-Württemberg liegt, können nicht in allen Fällen die Anteile, die auf Einrichtungen im Land entfallen , ausgewiesen werden. Insofern dürfte die tatsächliche Summe höher liegen. Kohäsionspolitik: Baden-Württemberg erhält in der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem Euro - päischen Sozialfonds (ESF) Fördermittel in Höhe von 260 Mio. Euro. Diese Mittel werden in mindestens gleicher Höhe durch Bundes-, Landes-, kommunale und private Mittel kofinanziert. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhält Baden- Württemberg insgesamt rund 246,6 Mio. Euro. Diese Mittel werden in mindes - tens gleicher Höhe durch Mittel aus Baden-Württemberg (Landesmittel, Mittel der Projektträger) kofinanziert. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) – Interreg-Programme: Für die Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Interreg A) ist das Staatsministerium zuständig. Baden-Württemberg erhält in der aktuellen Förderperiode insgesamt 78,04 Mio. Euro an Fördergeldern aus den Interreg A-Programmen . Davon stehen für den Kooperationsraum „Oberrhein“ in der aktuellen Förderperiode 50,5 Mio. Euro bereit und für den Kooperationsraum „Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein“ 27,5 Mio. Euro. Zusammen mit den EU-Mitteln der weiteren Partner ergeben sich dadurch Fördervolumina in Höhe von 109,7 Millionen Euro für das Programm Interreg V A „Oberrhein“ und 39,6 Millionen Euro für das Programm Interreg V A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“. Hinzu kommen noch Fördermittel der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Über die Vergabe der Programmmittel an grenzüberschreitende Projekte entscheiden die beteiligten Partner gemeinsam. Die Höhe der Mittelflüsse nach Baden-Württemberg variiert in Abhängigkeit von der Projektbeteiligung von Akteuren aus Baden -Württemberg an den Förderprogrammen. Das Wirtschaftsministerium koordiniert die ressortübergreifenden Programme der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Interreg B und C) landesweit und vertritt Baden-Württemberg in den deutschen Gremien. Beim Donauprogramm und dem Mitteleuropaprogramm nimmt Baden-Württemberg die deutsche Vorsitzrolle ein und ist unmittelbar in den Entscheidungsgremien auf internationaler Ebene in den sog. Begleitausschüssen vertreten. Da die aktuelle Förderperiode Interreg B noch läuft und nach wie vor Ausschreibungsrunden für weitere Projektanträge erfolgen, können die Mittelrückflüsse nach Baden-Württemberg noch nicht beziffert werden. Für die Förderperiode 2015 bis 2020 ist aufgrund der hohen Nachfrage nach dem neuen Donauprogramm mit deutlich höheren Rückflüssen als in der vorherigen Förderperiode zu rechnen. Agrarbereich: Im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) stehen für Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 bis 2020 ca. 2,42 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EU stellt für die Finanzierung der Förderprogramme des MEPL III im Siebenjahreszeitraum 2014 bis 2020 ca. 710 Mio. Euro zur Verfügung . Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der Förderprogramme des MEPL III im Rahmen der Kofinanzierung. Der indikative Finanzplan sieht für Baden-Württemberg im Europäischen Meeres - und Fischereifonds Mittel in Höhe von 5,367 Mio. Euro in der Förderperiode 2014 bis 2020 vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 6 Verkehrsbereich: Bezogen auf Förderprogramme erfolgten im Rahmen des oben genannten TEN-V- Ausbaus Förderzusagen der Kommission für große Infrastrukturprojekte beim Ausbau der europäischen Verkehrskorridore in Baden-Württemberg von insgesamt über 1,4 Mrd. Euro. Bereich Asyl, Migration und Inneres: Baden-Württemberg erhielt aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) zur Bewältigung der Hochwasserfolgen vom Mai und Juni 2013 2,86 Millionen Euro. Mit dieser Finanzhilfe der Europäischen Union konnten den betroffenen Gemeinden im Land Einsatzkosten sowie Kosten für Aufräum- und Säuberungsmaß - nahmen erstattet werden. Im Rahmen des EU-Fonds für Asyl-, Migrations- und Integration (AMIF) ist für die Beratung und Entscheidung über grundsätzliche Themen eine ständige Bund- Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die mindestens einmal jährlich tagt. Darüber hinaus ist das Land Baden-Württemberg neben dem zuständigen BMI, den berührten Fachressorts des Bundes und dem BAMF am Auswahlverfahren bei der Vergabe der Fördermittel in den sieben Einzelförderperioden beteiligt, indem es die Projekte mit Bezug zu Baden-Württemberg bewertet und priorisiert. Es gibt zahlreiche AMIF-Projekte mit baden-württembergischer Beteiligung. Die Höhe der aus dem AMIF tatsächlich geflossenen Mittel wird erst mit einigem Abstand zum Ende der Förderperiode nach Abrechnung aller Projekte feststehen. Das Innenministerium hat vom 1. Dezember 2015 bis 30. Juni 2016 das Projekt „Combating Cybercrime in the Danube Region – Law Enforcement 2.0“ durch - geführt. Das Projekt diente der Vorbereitung eines Projektantrages im Fonds für die Innere Sicherheit für ein zweijähriges Großprojekt zur Bekämpfung der Cyberkriminalität im Donauraum. Der Projektantrag soll nach Veröffentlichung einer entsprechenden Ausschreibung der Europäischen Kommission eingereicht werden. Das Projekt hatte ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 34.000 Euro. Davon wurden 16.600 Euro durch den START-Fonds der EU getragen. Im Rahmen des Nationalen Programms des Europäischen Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) beteiligt sich die Polizei Baden-Württemberg mit den Projekten „ACHTUNG?! – Eine Initiative des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen Extremismus und Radikalisierung“ sowie mit dem Projekt „Realisierung der Anbindung der IT-Kooperation Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen an den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) (1. Stufe Waffen- und Sprengstoffkriminalität sowie 2. Stufe Gewaltkriminalität/Gemeingefährliche Straftaten, Rauschgiftkriminalität“). Aus dem Bereich ISF Sicherheit entfallen auf die Polizei Baden-Württemberg für die Umsetzung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes über die Gesamtförderperiode der Jahre 2014 bis 2020 knapp 1,7 Mio. Euro. Instrument für Heranführungshilfe (IPA): Das IPA-Twinning-Projekt SR13-IB-JH05: „Fight against organised crime (human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation)“ zugunsten Serbiens wird vom Bundeskriminalamt geleitet und durchgeführt. Baden- Württemberg und Bayern sowie die Zollverwaltung sind ebenfalls beteiligt. Projektpartner sind zudem Frankreich und Slowenien. Baden-Württemberg stellt die Schlüsselexperten für die Bereiche Drogenhandel und Finanzermittlungen. Das Projekt ist von der EU mit einem Gesamt-Budget von 1,5 Mio. Euro ausgestattet. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen: Im Rahmen von COSME kamen in Baden-Württemberg seit 2014 folgende Förderungen zustande: • COSME-Agrar (Finanzierung von Agrarinvestitionen über verbürgte Kredite; die Federführung des Programms liegt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein- Westfalen): 6 Bewilligungen, Kreditvolumen rd. 2,2 Mio. Euro, Bürgschaftsvolumen rd. 1,3 Mio. Euro. • CIP-Leasing (Verbürgung von Leasingfinanzierungen; die Federführung liegt bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg): 20 Genehmigungen, Leasingvolumen rd. 2,4 Mio. Euro, Bürgschaftsvolumen rd. 1,4 Mio. Euro. • Im Rahmen von InnovFin 70 wurden (von L-Bank und Bürgschaftsbank) bislang 11 Unternehmen gefördert (Kreditvolumen 17,3 Mio. Euro, Bürgschaftsvolumen 12,1 Mio. Euro). Im Rahmen des Enterprise Europe Network (EEN) Projektzeitraum 2013/2014 verfügten die baden-württembergischen Partner über ein Gesamtbudget von ca. 4,6 Mio. Euro, 60 % d. h. ca. 2,8 Mio. Euro davon sind EU-Mittel. Für 2015/2016 wurde das Gesamtbudget für Baden-Württemberg auf ca. 3,8 Mio. Euro reduziert, davon sind 60 % = ca. 2,2 Mio. Euro EU-Mittel. 3. Welche Positionen hat sie in den einzelnen Programmen eingenommen beziehungsweise welche Punkte hat sie versucht jeweils zu forcieren? Kohäsionspolitik: Die Landesregierung unterstützt mit dem Operationellen Programm zum ESF 2014 bis 2020 in Baden-Württemberg „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung “ die Weiterentwicklung wichtiger Prioritäten des Landes, die als Prioritäts - achsen im Operationellen Programm angelegt sind: • „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ • „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ • „Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen“ Die Landesregierung unterstützt mit dem EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014 bis 2020 – Innovation und Energiewende – die Weiterentwicklung wichtiger Prioritäten des Landes, die als Prioritätsachsen im Operationellen Programm angelegt sind: • Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (Prioritätsachse A) sowie • Verringerung der CO2-Emissionen (Prioritätsachse B) als Beitrag zur Energiewende . Diese Zielsetzungen des Landes bei EFRE und ESF sind umfassend kohärent mit den Zielen der Europa 2020-Strategie. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) – Interreg-Programme: Die Landesregierung hat sich bei der Erstellung beider Interreg V A-Programme von der Frage leiten lassen, bei welchen thematischen Zielen und Investitionsprioritäten der Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Programmgebiet zur Lösung bestehender Probleme bzw. zur Hebung ungenutzter Potenziale am höchsten ist. Die unter Mitwirkung des Landes festgesetzten und von der Europäischen Kommission genehmigten thematischen Ziele und die zusätzlichen Investitionsprioritäten des Programms Interreg V A „Alpenrhein-Bodensee-Hoch- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 8 rhein“ können zu drei inhaltlichen Prioritätsachsen zusammengefasst werden: 1) Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung; 2) Umwelt, Energie und Verkehr; 3) Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement . Im Programm Interreg V A „Oberrhein“ umfassen die thematischen Ziele und zusätzlichen Investitionsprioritäten folgende vier Prioritätsachsen: 1) Intelligentes Wachstum: Forschung und Entwicklung, Innovation; 2) Nachhaltiges Wachstum: Umwelt und Verkehr; 3) Integratives Wachstum: Wachstum und Beschäftigung, Bildung und Arbeitsmarkt sowie 4) Territorialer Zusammenhalt: Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement. Agrarförderung: Die Landesregierung hat sich insbesondere für eine nachhaltige Entwicklung der Landnutzung eingesetzt und forciert mit den Förderprogrammen des MEPL III die sechs ELER-Prioritäten: 1) Wissenstransfer und Innovation; 2) Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe; 3) Nahrungsmittelkette, Tierschutz, Risikomanagement ; 4) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosys - temen; 5) Ressourceneffizienz, Kohlenstoffarme und klimaresistente Wirtschaft sowie 6) Soziale Inklusion, wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten. Das MLR hat sich beim EMFF insbesondere für Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung der Aquakultur und eine nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei eingesetzt. Hochschul-/Schulbereich: Die Landesregierung setzt sich für eine gute Mittelausstattung und inhaltliche Ausgewogenheit des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014 bis 2020) ein. Die Landesregierung hat sich bei ERASMUS+ für eine ausgewogene Mittelausstattung für die einzelnen Programmbereiche sowie eine Optimierung des Antragsverfahrens eingesetzt. Verkehrsbereich: Die Landesregierung hat sich für die Förderfähigkeit wichtiger Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg eingesetzt und erfolgreich den Punkt „Zusage von Fördergeldern “ forciert. Asyl-/Migrationsbereich: Ähnlich wie bei den Europäischen SOLID-Fonds (EIF, EFF, RF), den Vorläufern des Asyl- und Migrations- und Integrationsfonds AMIF, besteht im Rahmen des AMIF zwischen dem Bund und den Ländern eine konstruktive Zusammenarbeit, die nach Möglichkeit länderspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Das Integrationsministerium hat im Zuge des Auswahlverfahrens des AMIF 2014 und 2015 für das spezifische Ziel Asyl, Maßnahmenbereich „Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern“, für Baden-Württemberg eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit der aus Baden-Württemberg eingegangenen Projektanträge abgegeben. Baden-Württemberg hat sich auch im Bereich „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ insbesondere für die Schwerpunkte „Sprachförderung“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung “, „Bildung und Elternbeteiligung“ eingesetzt. Diese Punkte wurden in das Nationale Programm aufgenommen und in den beiden abgeschlossenen bzw. laufenden Förderjahren 2014 und 2015 auch entsprechend finanziell hinterlegt. Das Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass es sich in allen EU-Programmen für einen Einsatz für Innovation und Internationalisierung unter dem Überbegriff der allgemeinen Wettbewerbssteigerung einsetzt sowie für möglichst wenig Bürokratie in der Abwicklung. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 4. Wie hoch war in der vergangenen Legislaturperiode der Anteil der von der Landesregierung initiierten Gesetze oder Gesetzesänderungen, welche (auch) europäische Vorgaben umgesetzt haben (aufgeschlüsselt nach Ressorts)? 5. Welche Gesetze oder Gesetzesänderungen waren dies im Einzelnen? Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Innenministerium: – Änderung des Landesbeamtengesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1040, 1044) – Änderungen des Landespolizeigesetzes. Nähere Informationen können der Landtagsdrucksache 15/2434 entnommen werden. – Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Bestimmung der nach § 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden – Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 26. Juni 2012 – Landesglücksspielgesetz vom 20. November 2012 (Ausführungsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag) – Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes vom 12. März 2012 (GBl. S. 145) – Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 580) Sozialministerium: – Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HBKG) in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg und der Verordnung des Innenministeriums über die Durch führung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1234) – Landesanerkennungsgesetz Baden-Württemberg (LT-Drs. 4529) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (LT-Drs. 7783) Wirtschaftsministerium: – Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze (LT-Drs. 15/8069) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU in das Bauberufsrecht (LT- Drs. 15/5538) Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg vom 14. März 2012 (GesBeschl) – Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 99 10 Finanzministerium: – Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. November 2013 (GBl. S. 304) – Gesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landes - besoldungsgesetzes Baden-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrücklagegesetzes vom 24. Juli 2012 (GBl. S. 482) Umweltministerium: – Gesetz über die Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde – Baden-Würt - tem berg – vom 23. Februar 2016 (GBl. Nr. 4 vom 26. Februar 2016 S. 161) – Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz – UVwG) vom 13. November 2014 Integrationsministerium: – Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493) Die übrigen Ressorts haben in Bezug auf Gesetzesinitiativen, mit denen europäische Vorgaben umgesetzt wurden, Fehlanzeige gemeldet. Wolf Minister der Justiz und für Europa