Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 996 16. 11. 2016 1Eingegangen: 16. 11. 2016 / Ausgegeben: 23. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die Häufung von Zwischenfällen bei der Firma BASF in diesem Jahr (mit Angabe, ob ihr Gründe hierfür bekannt sind, bzw. ob hierzu ein Austausch der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stattfand)? 2. Wie häufig werden in welchen Abständen nach ihrer Kenntnis die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BASF, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten , geschult (mit Angabe, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen , die in sicherheitsrelevanten Bereichen der Firma BASF arbeiten, in gleicher Weise geschult werden)? 3. Wie verlief nach ihrer Kenntnis der Informationsaustausch zum Unglück am 17. Oktober 2016 im Landeshafen Nord zwischen der Firma BASF und der Stadt Mannheim sowie zwischen den Städten Ludwigshafen und Mannheim? 4. Wie viel Zeit lag zwischen der Explosion im Landeshafen Nord am 17. Oktober 2016 und der Warnung der Bevölkerung (aufgegliedert nach den verschiedenen Wegen der Warnung: Katwarn, Rundfunk, Homepage der Stadt, etc.) 5. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg nutzen nach ihrer Kenntnis derzeit das Warnsystem Katwarn und wie viele davon in Mannheim? 6. Wann und wie wurden Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine, Jugendfreizeitstätten , Altenpflegeheime und andere Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch die großen Einkaufsmärkte in den benachbarten Gewerbegebieten informiert (mit Angabe, welche Verhaltensregeln empfohlen wurden – z. B. die Kindertagesstätte nicht zu schließen, sondern die Eltern aufzufordern, ihre Kinder eben nicht abzuholen)? Kleine Anfrage der Abg. Wolfgang Raufelder und Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gründe und Auswirkungen der Zwischenfälle bei der Firma BASF Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 996 2 7. Gibt es ihrerseits einheitliche Richtlinien bzw. empfohlene Vorgehensweisen für den Umgang mit einer solchen Warnung in Gemeinschaftseinrichtungen? 8. Welche Auswirkungen hatte der Vorfall am 17. Oktober 2016 im Landeshafen Nord auf die Grundbelastung der Böden im Mannheimer Norden und auf das Grundwasser (mit Angabe, welche Maßnahmen im Falle einer Belastung ergriffen werden müssen, um diese abzubauen, bzw. zu verringern)? 9. Findet ein Austausch der Landesuntersuchungsämter/Umweltministerien aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Aufarbeitung des Explosionsunglücks und den möglichen gesundheitlichen Folgen statt? 10. Wie verlief nach ihrer Kenntnis die Zusammenarbeit der Werkfeuerwehr der Firma BASF mit den Feuerwehren der umliegenden Städte (mit Angabe, welches Fazit aus dem Einsatz der Rettungskräfte zu ziehen ist, vor allem hinsichtlich einer möglichen Nachbesserung der vorhandenen Strukturen)? 16. 11. 2016 Raufelder, Sckerl GRÜNE B e g r ü n d u n g In den vergangenen Wochen geriet das Unternehmen BASF wiederholt durch Vorfälle, bei denen Angestellte der Firma zu Schaden kamen in die öffentliche Wahrnehmung. Es entstand ein Gefühl der Verunsicherung ob dieser wahrgenommenen Häufung. Das schwere Unglück, welches sich am 17. Oktober im Landeshafen Nord bei Arbeiten an einer der Rohrleitungsstraßen der Firma BASF zugetragen hat, wirft für Angestellte und Anwohner der Region weitere Fragen auf. Vor allem im Hinblick auf eine unverzügliche Information und Warnung der umliegenden Städte und Gemeinden im Schadensfall und bei akuter Gefahrenlage stellt sich die Frage, ob Bürger und Bürerinnen und Verwaltungen rechtzeitig und umfassend informiert wurden und wie die bundesländerübergreifende Zusammenarbeit gelungen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 Nr. 4-5551.22-3/337 beantwortet das Mi - nis terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Kultusministerium und dem Sozialministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die Häufung von Zwischenfällen bei der Firma BASF in diesem Jahr (mit Angabe, ob ihr Gründe hierfür bekannt sind, bzw. ob hierzu ein Austausch der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stattfand)? Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe die medienwirksamen Ereignisse bei der BASF in Ludwigshafen erfasst und versucht, anhand der vorliegenden Erkenntnisse die einzelnen Ereignisse zu bewerten. Nur die Explosion und der Brand vom 17. Oktober 2016 ist als Störfall im Sinne der Störfall-Verordnung einzustufen. Die Ursachenermittlung dauert noch an. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 996 Einige Ereignisse sind als sog. Fackelbetrieb einzustufen. Eine Fackel ist eine sicherheitsrelevante Einrichtung zur Vermeidung der Freisetzung von brennbaren Gasen in der Atmosphäre. Sie kommt häufig beim An- und Abfahrbetrieb sowie bei Prozessumstellungen zum Einsatz. Diese Ereignisse werden der Öffentlichkeit gemeldet, weil sie nach außen durch die hellen Flammen schnell wahrgenommen werden. Fackelbetrieb selbst führt zu keiner Gefährdung der Öffentlichkeit oder der Umwelt. Bei gemeldeten Ereignissen von Stofffreisetzungen und Gewässerverunreinigungen , die keine Störfälle im Sinne der Störfallverordnung waren und zu keinen negativen Auswirkungen auf den Rhein führten, ist es erforderlich, den jeweiligen Freisetzungspfad zu ermitteln, um zukünftige Freisetzungen zu verhindern. Andere Ereignisse betrafen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten (Arbeitsunfälle). Die Ursachen sind im Einzelnen nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sie im Rahmen der Überwachung durch die rheinlandpfälzischen Behörden verfolgt werden. Ein Austausch der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz findet im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren, z. B. der Dükerleitungen sowie der Hafenanlage (auf der baden-württembergischen Seite) statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Austausches im Expertenausschuss technologische Risiken der Oberrheinkonferenz sowie in einem regionalen Erfahrungsaustausch Chemie. 2. Wie häufig werden in welchen Abständen nach ihrer Kenntnis die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BASF, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten , geschult (mit Angabe, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen , die in sicherheitsrelevanten Bereichen der Firma BASF arbeiten, in gleicher Weise geschult werden)? Im Betriebsteil Friesenheimer Insel der BASF auf der baden-württembergischen Seite finden die gesetzlich geforderten jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Dabei werden insbesondere die in Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen vermittelt. Im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Fremdfirmen, z. B. bei Instandhaltungsarbeiten , führt die BASF anlassbezogene Unterweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fremdfirmen durch. Die Fremdfirmen sind für die Anwendung der gemeinsam festgelegten Schutzmaßnahmen verantwortlich und führen die Schulungen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Eigenverantwortung durch. Dies wird auch in den regelmäßigen Inspektionen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe überprüft. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch bei der BASF in Ludwigshafen so verfahren wird. 3. Wie verlief nach ihrer Kenntnis der Informationsaustausch zum Unglück am 17. Oktober 2016 im Landeshafen Nord zwischen der Firma BASF und der Stadt Mannheim sowie zwischen den Städten Ludwigshafen und Mannheim? Der Informationsaustausch zwischen den Städten Mannheim und Ludwigshafen und der Firma BASF verlief über die jeweiligen Feuerwehrleitstellen bzw. über die zugehörigen Führungsstäbe. Darüber hinaus waren Verbindungsbeamte der Feuerwehr Mannheim zu den Führungsstäben der Feuerwehren Ludwigshafen und der BASF abgeordnet. Somit war ein aktuelles Lagebild auf Kenntnisstand der oben genannten Behörden ständig gegeben. 4. Wie viel Zeit lag zwischen der Explosion im Landeshafen Nord am 17. Oktober 2016 und der Warnung der Bevölkerung (aufgegliedert nach den verschiedenen Wegen der Warnung: Katwarn, Rundfunk, Homepage der Stadt, etc.)? Gemäß Protokoll der gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Energie und Ernährung und des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landtages von Rheinland-Pfalz am 27. Oktober 2016 ging um 11:21 Uhr Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 996 4 des 17. Oktobers ein Notruf bei der BASF Werkfeuerwehr ein. Gemeldet wurde ein Brand in der Rohrtrasse im Nordhafen. Die ersten Einsatzkräfte der BASF- Feuerwache Nord waren drei Minuten später, um 11:24 Uhr vor Ort, verschafften sich einen Eindruck von der Situation und begannen mit den Vorbereitungen für die Brandbekämpfung. Drei Minuten später, um 11:27 Uhr, kam es zu einer Explosion , möglicherweise infolge des ersten Brandes. Eine Warnung der Bevölkerung wurde nach Angaben der Stadt Mannheim für das nördliche Stadtgebiet Mannheims um 11:56 Uhr zunächst präventiv über Katwarn veranlasst, da die weitere Schadensentwicklung mit eventuellen Auswirkungen nicht abschätzbar war. Um 11:59 Uhr wurde die erste Eilmeldung auf der Homepage der Stadt Mannheim eingestellt. Mit den Meldungen ergingen Informationen an die Fernseh- und Radiosender. Ebenso waren Auskünfte über das Bürgertelefon der Stadt Mannheim zu erhalten. Dieser Informationsweg steht sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für alle sonstigen Einrichtungen und Stellen zur Verfügung. 5. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg nutzen nach ihrer Kenntnis derzeit das Warnsystem Katwarn und wie viele davon in Mannheim? Nach Kenntnis der Landesregierung wird das System Katwarn vom Landkreis Böblingen sowie der Stadt Mannheim genutzt. Im Landkreis Böblingen werden über Katwarn insgesamt 12.134 Nutzerinnen und Nutzer erreicht, davon 11.894 per App und 240 per SMS (Stand: 25. November 2016). In Mannheim hat Katwarn derzeit 35.000 Nutzerinnen und Nutzer. 6. Wann und wie wurden Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine, Jugendfreizeitstätten , Altenpflegeheime und andere Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch die großen Einkaufsmärkte in den benachbarten Gewerbegebieten informiert (mit Angabe, welche Verhaltensregeln empfohlen wurden – z. B. die Kindertagesstätte nicht zu schließen, sondern die Eltern aufzufordern, ihre Kinder eben nicht abzuholen)? Gewarnt wurden die oben genannten Einrichtungen wie im letzten Abschnitt der Antwort zu Frage 4 dargestellt. Die Verantwortlichen in den entsprechenden Einrichtungen werden daher von der Stadt Mannheim gebeten, die Apps auf dem Smartphone verfügbar zu haben. Die Einrichtungen sind nach erfolgter Warnung für die erforderlichen Maßnahmen und die Einholung weiterer Informationen grundsätzlich selbst verantwortlich. Entsprechende Verhaltenshinweise sind der Broschüre „Verhalten bei Störfällen“ zu entnehmen. Diese Broschüre ist flächendeckend an alle Haushalte und Einrichtungen in Mannheim verteilt und auf der Homepage der Stadt Mannheim eingestellt . Bei einer Warnung sind im ersten Schritt geschlossene Räume aufzusuchen, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen auszuschalten. Nach erfolgter Warnung besteht die Möglichkeit, weitergehende Informationen aus verschiedenen Quellen zu erhalten. Insbesondere die Homepage der Stadt Mannheim wird regelmäßig der aktuellen Lage angepasst. 7. Gibt es ihrerseits einheitliche Richtlinien bzw. empfohlene Vorgehensweisen für den Umgang mit einer solchen Warnung in Gemeinschaftseinrichtungen? Grundsätzlich gelten Gefahrenwarnungen und empfohlene Verhaltensweisen bzw. Hinweise für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich im Warngebiet aufhalten. Bezüglich der Umsetzung der empfohlenen Verhaltensweisen können jedoch keine einheitlichen bzw. allgemeingültigen Richtlinien vonseiten des Landes ausge - sprochen werden, da sich oben genannte Einrichtungen sowohl in ihrer baulichen Struktur als auch in der Art der Nutzung bzw. des Personenkreises, der diese Einrichtung nutzt bzw. sich dort aufhält, unterscheiden. Vielmehr müssen Überlegungen und Absprachen bezüglich der Vorgehensweisen im Gefahrenfall von den jeweiligen Trägern mit den zuständigen Behörden vor Ort lageorientiert abgestimmt werden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 996 In der für den Schulbereich geltenden Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Umweltministeriums über das „Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen“ wird geregelt, wie sich die Schulleitung, die Lehrkräfte, die sonstigen Bediensteten der Schule und die Schülerinnen und Schüler bei Gewaltvorfällen, Bombendrohungen und Schadensereignissen richtig verhalten und diese Krisenlagen unter Einbeziehung der dafür fachlich zuständigen Stellen bewältigen können. Hierfür müssen Schulen vorbeugend verschiedene Maßnahmen umsetzen wie z. B. das Einrichten eines schulinternen Krisenteams, die Durchführung notwendiger Schutzmaßnahmen oder die Erstellung von Krisen- und Grundrissplänen. Unter Ziffer 4.4 der Verwaltungsvorschrift ist auch das Verhalten bei Katastrophen berücksichtigt. Thematisiert werden u. a. die Bedeutung von Anordnungen der Katastrophenschutzbehörden für Schulen sowie die grundsätzliche Abstimmung der Pressearbeit mit der Katastrophenschutzbehörde. 8. Welche Auswirkungen hatte der Vorfall am 17. Oktober 2016 im Landeshafen Nord auf die Grundbelastung der Böden im Mannheimer Norden und auf das Grundwasser (mit Angabe, welche Maßnahmen im Falle einer Belastung ergriffen werden müssen, um diese abzubauen, bzw. zu verringern)? Von der Rheingütestation in Worms ist bekannt, dass Auswirkungen auf den Rhein nicht beobachtet wurden, sodass dieser Belastungspfad nicht als relevant anzunehmen ist. Eine mögliche Belastung der Böden und des Grundwassers setzt voraus, dass ein Schadstofftransport über den Luftpfad erfolgt ist. Dies ist aufgrund der Aussage der Feuerwehr der Stadt Mannheim, dass keine Schadstoffe in der Luft nachgewiesen wurden, nicht zu besorgen. Weiterhin teilt die Feuerwehr mit, dass aufgrund der Windrichtung Süd/Südwest und der vorhandenen Thermik am 17. Oktober 2016 die sichtbare Rauchwolke in großer Höhe abgezogen ist und deshalb für das Stadtgebiet Mannheim keine Gefahr bestanden habe. Auf folgende Mitteilungen wird zusätzlich verwiesen: – Stadt Ludwigshafen: „Lediglich unmittelbar nach dem Explosionsunglück waren am 17. und 18. Oktober erhöhte Messwerte im unmittelbaren Bereich des Unfallortes auf dem Werksgelände und angrenzenden Gewerbegebiet Nachtweide festgestellt worden. Alle weiteren Messungen zeigten keine erhöhten Werte.“ – Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz: „Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat Gemüseproben von Anbauflächen in der Nähe des Unglücksortes auf Rußablagerungen und gesundheitsschädliche Verbrennungsrückstände untersucht. Alle Proben waren sensorisch und chemisch unauffällig.“ 9. Findet ein Austausch der Landesuntersuchungsämter/Umweltministerien aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Aufarbeitung des Explosionsunglücks und den möglichen gesundheitlichen Folgen statt? Es ist beabsichtigt, nach Abschluss der Ursachenermittlung und der Ableitung der Lehren Gespräche zwischen den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu führen. Da regelmäßige Kontakte zwischen der Strukturund Genehmigungsdirektion-Süd in Rheinland-Pfalz und dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der LUBW in Baden-Württemberg bestehen, wird kurzfristig ein entsprechender Austausch anberaumt. Hierbei ist zu erwarten, dass Fragen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge besprochen werden. Ein Ereignis in der Größenordnung der Explosion vom 17. Oktober 2016 wird zudem vom Land Rheinland-Pfalz gründlich untersucht und einschließlich der Schluss folgerungen von der Zentralen Melde- und Auswertestelle beim Umweltbundesamt erfasst und veröffentlicht. Nach Auskunft der Analytischen Task Force der Berufsfeuerwehr Mannheim lassen die dort durchgeführten Schadstoffmessungen keine möglichen gesundheit - lichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg erkennen, weshalb nach jetzigem Kenntnisstand keine Aktivitäten des Landesgesundheits - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 996 6 amts Baden-Württemberg (LGA) auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes erforderlich sind. Die Bündelung der notwendigen Untersuchungskompetenzen erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz. Das LGA ist über die Medien sowie die Berichterstattung des Gemeinsamen Lagezentrums des Bundes frühzeitig und hinreichend für eine Lagebeurteilung informiert worden. Die betroffenen Gesundheitsämter im Stadtkreis Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis wurden und werden im Rahmen eines Notfallverteilers über den jeweiligen Sachstand durch das LGA informiert. 10. Wie verlief nach ihrer Kenntnis die Zusammenarbeit der Werkfeuerwehr der Firma BASF mit den Feuerwehren der umliegenden Städte (mit Angabe, welches Fazit aus dem Einsatz der Rettungskräfte zu ziehen ist, vor allem hinsichtlich einer möglichen Nachbesserung der vorhandenen Strukturen)? Nach Auskunft der Stadt Mannheim analysieren die beteiligten Feuerwehren derzeit den Schadensfall bei der Firma BASF mit der oben genannten Zielrichtung. Die Stadt Mannheim kann deswegen derzeit noch keine Angaben über eventuelle Ergebnisse des Analyseprozesses machen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft