Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 31.01.2014 Benennung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Die Zuständigkeitsbereiche einiger Ministerien sind sehr breit gefächert, sodass nicht alle in der Benennung des Ressorts aufgeführt werden können. Eine Auswahl nach politischen und gesellschaftlich bedeutsamen Schwerpunkten ist unumgänglich. Ich frage die Staatsregierung: 1. Nach welchen allgemeinen Kriterien wurde im Herbst 2013 die Benennung von Staatsministerien vorgenommen , bei denen nicht alle wichtigen Zuständigkeitsbereiche Namensbestandteil werden konnten? 2. Von welcher Signal- oder Außenwirkung solcher Benen- nungen geht die Staatsregierung aus und wie schätzt sie die politische Aussagekraft ein? 3. Welche Überlegungen haben konkret dazu geführt, das einstige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Frauen in „Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration “ umzubenennen? 4. Ist damit eine Neugewichtung der Frauenpolitik und Frau- enförderung in der Arbeit des Ministeriums verbunden? 5. Wie hoch war am 1. Januar 2013 und am 1. Januar 2014 in absoluten und relativen Zahlen der Frauenanteil unter den Funktionsämtern Amtschefin/ Amtschef, Abteilungsleitung und Referatsleitung in den einzelnen bayerischen Staatsministerien und in der Staatskanzlei? Antwort der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 11.03.2014 Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Prof. Dr. (Univ. Lima) Peter Bauer (FREIE WÄHLER) wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Zu 1.–3.: Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche bestimmt nach Art. 49 der Verfassung nicht die Staatsregierung, sondern allein der Ministerpräsident. Dies bedarf der Bestätigung durch den Landtag (vgl. LT-Drs. 17/9 und 10). Der Ministerpräsident hat seine Beweggründe für die zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommenen Neuabgrenzungen und Ressortumbenennungen am 10. Oktober 2013 selbst im Plenum des Landtags ausführlich begründet. Seine Ausführungen sind im Plenarprotokoll 17/3, dort S. 34–36, abgedruckt . Zu 4.: Nein. Zu 5.: Die nachgefragten Anteile von Frauen unter den Funktionsämtern Amtschefin/Amtschef, Abteilungsleitung und Referatsleitung in den einzelnen bayerischen Staatsministerien und in der Staatskanzlei sind der anliegenden Übersicht (Stand: 30.06.2012) zu entnehmen. Da es dem Fragesteller erkennbar auf einen Zwei-Zeiten-Vergleich ankommt, dieser aber aufgrund der zwischenzeitlich erheblichen Ressortum- und -neubildungen keine adäquate Aussagekraft hätte, wurde auf die Erhebung aktuellerer Zahlen zunächst verzichtet. Bei Bedarf können die Zahlen nacherhoben werden. Frauen- bzw. Männeranteil in Führungspositionen ab Referatsleitung aufwärts (Stichtag: 30.06.2012) Ministerien und Staatskanzlei Funktionsämter ab Referatsleitung aufwärts (absolute und relative Zahlen) Frauen Männer Staatskanzlei 21 70 23,08% 76,92% Staatsministerium des Innern 10 37 21,28% 78,72% Oberste Baubehörde 6 41 12,77% 87,23% Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz 12 39 23,53% 76,47% Staatsministerium für Unterricht und Kultus 22 48 31,43% 68,57% Staatsministerium der Finanzen 14 51 21,54% 78,46% Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 17 69 19,77% 80,23% Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9 58 13,43% 86,57% Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 21 49 30,00% 70,00% Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 20 85 19,05% 80,95% Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 23 42 35,38% 64,62% Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/1000 Bayerischer Landtag