5. In welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel des ESF pro Jahr in Bayern dafür verwendet, um Jugendwerkstätten im Rahmen des Programms der „Arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit“ (AJS) zu unterstützen? 6. a) In welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die zuschussberechtigten Jugendwerkstätten in Bayern gefördert? b) Welche Jugendwerkstätten sind im Rahmen des Programms (AJS) in Bayern zuschussberechtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten )? c) Was sind die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung? 7. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel des Bundes für den Förderzweck in voller Höhe verwendet werden? b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel tatsächlich bei den Adressaten der Förderung ankommen? c) Wie sieht in diesem Zusammenhang für die vergangenen Jahre der Förderung der Vergleich von Soll-Ansätzen im Staatshaushalt und den Ist-Werten der tatsächlich geflossenen Mittel in der Haushaltsrechnung aus? 8. Welche Zuschussempfänger erhalten diese Bundesfördermittel (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten)? Jugendwerkstätten – Teil II 1. a) Erfolgt eine Kofinanzierung der Bundesmittel durch den Freistaat Bayern? b) Wenn ja, jeweils in welcher jährlichen Höhe? c) Wo sind diese Mittel im Staatshaushalt veranschlagt? 2. Wie viele Jugendwerkstätten gibt es derzeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten )? 3. a) Wie viele junge Menschen nehmen das Angebot der Jugendwerkstätten in Bayern wahr (bitte aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch ist der absolute und prozentuale Anteil der Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldeten Personen, Personen mit Asylstatus, die das Angebot der Jugendwerkstätten wahrnehmen? c) Unter welchen Voraussetzungen können Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldete Personen, Personen mit Asylstatus von dem Programm der Jugendwerkstätten profitieren bzw. daran teilnehmen? 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10020 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Dr. Linus Förster SPD vom 13.11.2015 Jugendwerkstätten – Teil I und II Jugendwerkstätten bieten insbesondere sozial benachteiligten , verhaltensauffälligen sowie lernbeeinträchtigten jungen Menschen Perspektiven, die kaum Chancen haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Jugendlichen sind in aller Regel sozialversicherungspflichtig in den Jugendwerkstätten beschäftigt. Es handelt sich hierbei um soziale Einrichtungen, die betrieblich organisiert sind und die ihre hergestellten Produkte oder auch Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. Im Vergleich zu einer regulären betrieblichen Ausbildung bieten die Jugendwerkstätten eine intensive pädagogische Betreuung, die Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf dabei unterstützt, fehlende Kompetenzen für den Berufseinstieg bei einem regulären Betrieb zu entwickeln. Ich frage die Staatsregierung: Jugendwerkstätten – Teil I 1. a) In welcher jährlichen Höhe fließen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit an den Freistaat Bayern? b) Seit wann fließen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit an den Freistaat Bayern? c) Wo sind diese Fördermittel im Haushalt veranschlagt? 2. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel aus dem ESF für den Förderzweck in voller Höhe verwendet werden? b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel in voller Höhe auch tatsächlich bei den Adressaten der Förderung ankommen? c) Wie sieht in diesem Zusammenhang für die vergangenen Jahre der Förderung der Vergleich von Soll- Ansätzen im Staatshaushalt und den Ist-Werten der tatsächlich geflossenen Mittel in der Haushaltsrechnung aus? 3. a) Erfolgt eine Kofinanzierung der ESF-Mittel durch den Freistaat Bayern? b) Wenn ja, jeweils in welcher jährlichen Höhe? c) Wo sind diese Mittel im Staatshaushalt veranschlagt? 4. Welche Zuschussempfänger erhalten diese Fördermittel in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10020 4. a) Wie wird die Förderung der Jugendwerkstätten mit welchen anderen bereits bestehenden Angeboten und Programmen des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert, um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen? b) Von welchen Akteuren werden bereits bestehende Angebote und Programme des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert, um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen ? c) Mit welchen konkreten Maßnahmen werden bereits bestehende Angebote und Programme des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert , um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung (anhand welcher Kriterien) den Nutzen von Jugendwerkstätten als arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahme für Jugendliche ? b) Zu welcher Einschätzung gelangt sie? 6. a) Wie bewertet die Staatsregierung (anhand welcher Kriterien) das Konzept der Jugendwerkstätten als mögliches Instrument, um junge Flüchtlinge zu integrieren ? b) Zu welcher Einschätzung gelangt sie? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.02.2016 Eingangs wird darauf hingewiesen, dass die Jugendwerkstätten Einrichtungen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit sind. Diese bieten gemäß § 13 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) passgenaue Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen an. Dabei handelt es sich nicht um Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 3 SGB VIII. Die Antworten beziehen sich allein auf die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, das Feld, auf welchem sich die Staatsregierung bereits seit 1983 mit Förderprogrammen maßgeblich und nachhaltig engagiert. Jugendwerkstätten – Teil I 1. a) In welcher jährlichen Höhe fließen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit an den Freistaat Bayern? Für den aktuellen Förderzeitraum (FZ) 2014–2020 stehen insgesamt 40 Mio. € aus dem ESF zur Verfügung. Aufgeteilt auf die einzelnen Jahre ergibt sich im Durchschnitt ein Betrag von 5,7 Mio. € jährlich. Dieser unterliegt wegen der wandelbaren Bedarfslage Schwankungen. Zu beachten ist, dass, um Förderlücken während des Übergangs der Förderzeiträume zu vermeiden, die Projektförderung des alten FZ bis in das Frühjahr 2015 (bis zum Start des neuen FZ) fortgeführt wurde. b) Seit wann fließen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit an den Freistaat Bayern? c) Wo sind diese Fördermittel im Haushalt veranschlagt ? Seit 1989 fließen ESF-Mittel in Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) ein. Die aktuellen Fördermittel sind in Kapitel 10 05 Titel 686 62 veranschlagt . 2. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel aus dem ESF für den Förderzweck in voller Höhe verwendet werden? b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel in voller Höhe auch tatsächlich bei den Adressaten der Förderung ankommen? Die Auswahl ESF-förderfähiger AJS-Maßnahmen ist an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) delegiert, dem auch die Mittelbewirtschaftung obliegt. Das ZBFS führt zusätzlich zu den obligatorischen Datenerfassungen in ESF Bavaria (neu: ESF-Bavaria 2014) Überwachungslisten, um eine bedarfsgerechte und möglichst vollständige Mittelbindung zu gewährleisten. Diese Überwachungslisten werden turnusmäßig dem Sozialministerium übermittelt, welches zudem alle Möglichkeiten der Datenbanken ESF Bavaria bzw. ESF Bavaria 2014 nutzt, um durch Regelauswertungen den Bindungs-, Bewilligungs- und Auszahlungsstand engmaschig zu überwachen. Allerdings stehen aktuell in der neuen Datenbank ESF Bavaria 2014 noch nicht alle Funktionen zur Verfügung. Im Übrigen sind die Projektträger verpflichtet, bei Maßnahmen der Kontrolle durch die bewilligende Behörde (ZBFS), die Verwaltungsbehörde ESF in Bayern, die Prüfbehörde ESF in Bayern, den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Europäischen Rechnungshof und Dienststellen der Europäischen Kommission mitzuwirken. Prüfende Stellen müssen jederzeit Zugang zu Unterlagen erhalten, im aktuellen Förderzeitraum gilt eine Aufbewahrungsfrist bis mindestens 31.12.2028. c Wie sieht in diesem Zusammenhang für die vergangenen Jahre der Förderung der Vergleich von Soll-Ansätzen im Staatshaushalt und den Ist-Werten der tatsächlich geflossenen Mittel in der Haushaltsrechnung aus? Für den Förderzeitraum 2007–2013 (Durchführung bis 2015) standen insgesamt 49,2 Mio. € aus dem ESF zur Verfügung. Die Projektförderung aus dem ESF ist auf max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten limitiert. In aller Regel stellen sich die förderfähigen Gesamtkosten nach Prüfung des Verwendungsnachweises (also der Prüfung der Realkosten und deren Förderfähigkeit) geringer dar als nach überschlägiger Prüfung der kalkulierten Ansätze im Zeitpunkt der Bewilligung . So ist der zur Verfügung stehende Betrag fast zur Gänze gebunden und bewilligt worden, nach dem Ergebnis der Endabrechnung des abgelaufenen Förderzeitraums ergibt sich ein ausbezahlter Förderbetrag von insgesamt rd. 45,1 Mio. €. 3. a) Erfolgt eine Kofinanzierung der ESF-Mittel durch den Freistaat Bayern? Vorrangig zuständig sind die Leistungsträger nach den SGB II, III und VIII. Für die Deckung von Fehlbedarfen stellt der Freistaat Bayern Landesmittel zur Verfügung. Drucksache 17/10020 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wenn ja, jeweils in welcher jährlichen Höhe? c) Wo sind diese Mittel im Staatshaushalt veranschlagt ? Bis einschließlich 2015 wurden jährlich rd. 4 Mio. € eingesetzt . Für das Jahr 2016 ist im Hinblick auf eine zu erwartende Bedarfssteigerung eine Aufstockung um 1,5 Mio. € erfolgt. Die Haushaltsmittel sind in Kapitel 10 07 Titel 684 74 veranschlagt. 4. Welche Zuschussempfänger erhalten diese Fördermittel in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten)? Im Förderzeitraum 2007–2013 (durchgeführt bis 2015) haben folgende Träger Zuschüsse erhalten: Schwaben Durchführungsort Projektträger Stadt Augsburg BIB Augsburg gGmbH Stadt Augsburg Die Junge Werkstatt gGmbH Günzburg, Landkreis Günzburg Gemeinnützige Gesellschaft zur Arbeitsförderung und Berufsbildung mbH Stadt Augsburg infau-lern/statt GmbH (AWO) Landkreis Günzburg Katholisches Jugendwerk in der Diözese Augsburg e.V. Oberbayern Durchführungsort Projektträger Waldkraiburg, Landkreis Mühldorf Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Mühldorf e.V. Karlsfeld, Landkreis Dachau Spectrum e.V. Arbeit, Beruf, Soziales Ökomobil Prien a.Chiemsee, Landkreis Rosenheim Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rosenheim e.V. Neuötting, Landkreis Altötting Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Altötting Stadt München Diakonie Hasenbergl e.V. „Junge Arbeit“ Stadt Rosenheim Diakonisches Werk Rosenheim e.V. Stadt München Euro-Trainings-Centre (ETC) e.V. Taufkirchen, Landkreis München Stadt München HAND IN gemeinnützige AG Stadt München JAPs gem. GmbH (KJR) Stadt München Kontrapunkt e.V. Stadt München Roecklplatz gGmbH Niederbayern Durchführungsort Projektträger Stadt Straubing AWO Straubing Soziale Dienste GmbH Stadt Passau Anderwerk GmbH Bogen, Landkreis Straubing- Bogen Justland GmbH Kelheim, Landkreis Kelheim CARIDA Kelheim gem. GmbH Freyung, Landkreis Freyung- Grafenau Kreis-Caritasverband Freyung- Grafenau e. V. Oberfranken Durchführungsort Projektträger Stadt Hof Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Hof e.V. Forchheim, Landkreis Forchheim AWO Kreisverband Forchheim e.V. Stadt Bamberg Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos Landkreis Bamberg Diakonisches Werk Bamberg- Forchheim e.V. Kulmbach, Landkreis Kulmbach Geschwister-Gummi-Stiftung Stadt Bayreuth Horizonte e.V. Landkreis Bamberg Kolping-Dienstleistungs-GmbH Bamberg Stadt Hof Landkreis Hof Forchheim, Landkreis Forchheim Pack mer´s gGmbH Wunsiedel, Landkreis Wunsiedel Projektfabrik e.V., später: gGmbH Stadt Bamberg Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Stadt Hof Stadt Hof- Fachbereich Jugend und Soziales Niederfüllbach, Landkreis Coburg Diakonisches Werk in den Evang.-Luth. Dekanatsbezirken Kronach-Ludwigsstadt/ Michelau e.V. Landkreis Hof CBW Bad Neustadt (Saale) gGmbH Kronach, Landkreis Kronach DEB-soziale Dienstleistungs gGmbH Oberpfalz Durchführungsort Projektträger Cham, Landkreis Cham Christliche Arbeiterhilfe e.V. Stadt Regensburg Jugendwerkstatt Regensburg e. V. Stadt Amberg Stadt Weiden Kolping-Bildungswerk in der Diözese Regensburg e. V. Stadt Regensburg Lernwerkstatt der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg e. V. Stadt Regensburg Stadt Regensburg - Amt für kommunale Jugendarbeit Mittelfranken Durchführungsort Projektträger Neustadt a. d.Aisch, Lkr. Ansbach Landkrei s Neustadt-Bad Windsheim, Kolping-Berufsbildungs - gGmbH Bamberg Stadt Erlangen Diakonie Nürnberg-Erlangen gGmbH Jugendwerkstatt Stadt Nürnberg Evangelische Jugend Nürnberg Stadt Erlangen GGFA AöR Stadt Fürth Kinderarche gGmbH, Berufshilfe Fürth Stadt Nürnberg Noris-Arbeit gGmbH Stadt Nürnberg SOS-Kinderdorf Nürnberg Stadt Nürnberg SOS-Berufsausbildungszentrum Nürnberg Höchstadt a. d. Aisch, Landkreis Erlangen-Höchstadt Soziale Betriebe der Laufer Mühle gGmbH Langenaltheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Verein der Evangelischen Bildungszentren im ländlichen Raum in Bayern Unterfranken Durchführungsort Projektträger Stadt Würzburg Stadt Schweinfurt Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH Stadt Schweinfurt afz-Personalvermittlung und Service GmbH Stadt Schweinfurt Arbeitsförderungszentrum (afz) e.V. Haßfurt, Landkreis Haßberge Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Haßberge Hofheim i. UFr., Landkreis Haßberge Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH Eltmann, Landkreis Haßberge Landkreis Haßberge / Volkshochschule Landkreis Haßberge e.V. Stadt Würzburg Stadt Würzburg Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10020 5. In welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel des ESF pro Jahr in Bayern dafür verwendet, um Jugendwerkstätten im Rahmen des Programms der „Arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit“ (AJS) zu unterstützen ? Gegenstand der Förderung sind die Projekte der AJS, nicht die Projektträger. Gefördert werden also nicht die Jugendwerkstätten (institutionelle Förderung aus dem ESF ist nicht zulässig!), sondern ausschließlich die AJS-Projekte. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden zur Gänze für die Förderung der AJS-Maßnahmen eingesetzt. Bei einem Gesamtbudget von 40 Mio. € für sieben Jahre ergeben sich rechnerisch 5,7 Mio. € jährlich. Entscheidend ist jedoch der tatsächliche Bedarf, der durch die Nachfrage (Anzahl Teilnehmende , Anzahl Maßnahmen, Kräftebedarf Ausbildungsund Arbeitsmarkt etc.) bestimmt wird. 6. a) In welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die zuschussberechtigten Jugendwerkstätten in Bayern gefördert? Die Projektförderung aus dem ESF (Gesamtbudget 2014– 2020: 40 Mio. €) stellt eine Anteilfinanzierung dar. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Fehlbedarfe (z. B. durch unzureichende Mitfinanzierung der vorrangig zuständigen Träger von Leistungen nach den SGB II und III sowie der Kommunen nach SGB VIII) können durch Landesmittel finanziert werden. Im abgelaufenen Förderzeitraum standen hierfür jährlich rd. 4 Mio. € zur Verfügung, für 2016 erhöht sich dieser Betrag um 1,5 Mio. €. Aus dem inzwischen endabgerechneten Förderzeitraum ergibt sich nachstehende Finanzierung der zuschussfähigen Gesamtausgaben: 39 % wurden aus ESF-Mitteln finanziert, 38,6 % aus Leistungen nach den SGB II, III und VIII, 17,4 % aus Haushaltsmitteln des Freistaats, 5 % aus privaten Mitteln (z. B. Eigenmittel). b) Welche Jugendwerkstätten sind im Rahmen des Programms (AJS) in Bayern zuschussberechtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugend werkstätten). Zuwendungsempfänger können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein, welche die Fördervoraussetzungen (siehe hierzu Link unter 6 c erfüllen. Die Vergabe der Projekte erfolgt grundsätzlich trägeroffen, es gibt keine Liste von „Anspruchsberechtigten“. Projektträger des abgelaufenen Förderzeitraums (insbes. Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Bildungsträger ) sind unter 4. aufgeführt. c) Was sind die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung? Die Fördervoraussetzungen und Kriterien ergeben sich aus den Förderhinweisen. Diese sind abrufbar unter: http://www. stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/ jugend/ajs-foerderhinweise_14-20. 7. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel des Bundes für den Förderzweck in voller Höhe verwendet werden? Maßnahmen der AJS werden nicht aus Fördermitteln des Bundes, sondern ausschließlich aus Landesmitteln (inkl. Landes-ESF-Mittel) gefördert. Die AJS orientiert sich an den wandelbaren Bedarfen einerseits der Zielgruppe, andererseits des Arbeits- und Ausbildungsmarktes. Ferner sind Schwankungen bei der Mitfinanzierung durch die vorrangig Zuständigen zu berücksichtigen . Einsatz und Bindung der Mittel müssen stets so erfolgen, dass ausreichend Handlungsspielraum für ein rasches und adäquates Reagieren auf Änderungen der Bedarfs- und/oder Finanzierungslage erhalten bleibt. Auch werden die Fördermittel auf Basis einer überprüften Kalkulation bewilligt. Die Überprüfung der Realausgaben und deren Förderfähigkeit führt in aller Regel zu einem anderen als dem kalkulierten Ergebnis. Eine Garantie für die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets in voller Höhe kann deshalb nicht abgegeben werden. Durch die Überwachung und Prüfung der Statistiken und Meldungen vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt, durch die Überwachung der Mittelverwendung und -bindung sowie die Anwendung und Nutzung der unter 2 a dargestellten Kontrollmaßnahmen ist ein höchstmögliches Maß an Sicherheit gewährleistet. Neben der Datenerfassung und -auswertung im ESF selbst werden sowohl beim ZBFS als auch im zuständigen Förderreferat regelmäßig Daten erhoben und überwacht. b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fördermittel tatsächlich bei den Adressaten der Förderung ankommen? Bei Antragstellung werden alle relevanten Angaben und Daten erhoben. Bewilligte Fördermittel werden auf die hinterlegten Konten angewiesen. Auf die vorstehend und insbes. unter 2 a dargestellten Kontrollmaßnahmen darf verwiesen werden. c) Wie sieht in diesem Zusammenhang für die vergangenen Jahre der Förderung der Vergleich von Soll-Ansätzen im Staatshaushalt und den Ist-Werten der tatsächlich geflossenen Mittel in der Haushaltsrechnung aus? Auf die Antwort unter 2 c darf verwiesen werden. 8. Welche Zuschussempfänger erhalten diese Bundesfördermittel (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten)? Auf die Antwort zu Frage 7 a darf verwiesen werden (keine Bundesfördermittel). Zuschussempfänger ESF- und ggf. Landesmittel: siehe Antwort zu Frage 4. Jugendwerkstätten – Teil II 1. a) Erfolgt eine Kofinanzierung der Bundesmittel durch den Freistaat Bayern? b) Wenn ja, jeweils in welcher jährlichen Höhe? c) Wo sind diese Mittel im Staatshaushalt veranschlagt ? Ja, siehe Antworten zu den Fragen 3 a bis c in Teil I. 2. Wie viele Jugendwerkstätten gibt es derzeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreienStädten sowie Trägerschaft der Jugendwerkstätten)? Aus dem abgelaufenen Förderzeitraum sind dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) insgesamt 61 Projektträger geförderter AJS-Maß- Drucksache 17/10020 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 nahmen bekannt, einige sind nicht mehr in diesem Bereich tätig oder existieren nicht mehr. Eine Auflistung findet sich unter der Antwort zu Teil I, Frage 4. 3. a) Wie viele junge Menschen nehmen das Angebot der Jugendwerkstätten in Bayern wahr (bitte aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nicht alle Maßnahmenträger sind Jugendwerkstätten. An geförderten Maßnahmen der AJS nehmen derzeit (Stand 01/2016) 692 Jugendliche teil, wovon 266 weiblich, 426 männlich sind. Da in der verfügbaren Datenbank nur zwei Altersstufen (unter 25, über 54) abgefragt werden, ist eine detailliertere Darstellung nicht möglich. Im Förderbereich der AJS werden ausschließlich junge Menschen gefördert , die bei Projektstart bzw. zu Beginn unter 25 Jahre alt sind. Die weiteren Aufschlüsselungen sowie die grafischen Darstellungen sind der Anlage zu entnehmen. b) Wie hoch ist der absolute und prozentuale Anteil der Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldete Personen , Personen mit Asylstatus, die das Angebot der Jugendwerkstätten wahrnehmen? c) Unter welchen Voraussetzungen können Flüchtlinge , Asylbewerber, geduldete Personen, Personen mit Asylstatus von dem Programm der Jugendwerkstätten profitieren bzw. daran teilnehmen? Die im Bereich des ESF verwendete Datenbank stellt bisher lediglich auf „Migrantinnen und Migranten“ ab. Im abgelaufenen Förderzeitraum wurde dieses Merkmal 3.084 Personen (entspricht 30,8 % der Teilnehmenden) zugeordnet. Der ESF ist der älteste Strukturfonds der EU zur Integration von Menschen in den (regionalen) Arbeitsmarkt. Alle Maßnahmen des ESF in Bayern haben das Ziel der Förderung des bayerischen Arbeitsmarkts, insbesondere der Integration benachteiligter Personengruppen. Somit können an diesen Maßnahmen nur Personen teilnehmen, die über eine gesicherte Bleibeperspektive und ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um das Maßnahmeziel erreichen zu können. Zusätzlich muss ein Anspruch auf Leistungen nach den SGB II und III bestehen (Kofinanzierungserfordernis). Näheres vgl. Förderhinweise abrufbar unter: http://www. stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/ jugend/ajs-foerderhinweise_14-20. 4. a) Wie wird die Förderung der Jugendwerkstätten mit welchen anderen bereits bestehenden Angeboten und Programmen des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert, um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen ? Die Förderung der AJS wird koordiniert mit der am 15.09.2014 geschlossenen „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ (siehe unter http://www.stmas.bayern.de/berufs bildung/allianz/). Weiter siehe dazu die Ausführungen unter 4. c) „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“. b) Von welchen Akteuren werden bereits bestehende Angebote und Programme des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert, um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen? An der Koordination der bestehenden Angebote und Programme des Freistaats Bayern sind über die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ die Organisationen der bayerischen Wirtschaft (Bayerischer Handwerkstag, Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) sowie die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Vonseiten der Staatsregierung sind das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) sowie das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWI) unter Federführung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) beteiligt. c) Mit welchen konkreten Maßnahmen werden bereits bestehende Angebote und Programme des Freistaats im Übergangsbereich von Schule und Beruf koordiniert, um insgesamt eine abgestimmte Förderkonzeption sicherzustellen? Die Inhalte der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ sind nicht statisch, sondern werden jährlich von den Spitzen der Allianzpartner weiterentwickelt. Integraler Bestandteil der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ ist die bayerische Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ mit der Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen aus Mitteln des ESF. Diese Förderung unterstützt die betriebliche Ausbildung von ausbildungswilligen, ausbildungsfähigen und ausbildungsreifen jungen Menschen, die jedoch aufgrund von Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder der persönlichen Lebenslage und für eine gelingende Ausbildung auf zusätzliche Unterstützung durch den Ausbildungsbetrieb angewiesen sind. Für den o. g. Personenkreis wird insbesondere durch die Stärkung von Förderketten ein zeitnaher Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung unterstützt. So kann z. B. für den Ausbildungsbetrieb ein Zuschuss nach den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ gewährt werden für einen Auszubildenden, der auf Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach SGB III angewiesen ist. Ebenso sollen Betriebe durch die ESF-Förderung angeregt werden, als Partner die Leistungen der Assistierten Ausbildung (AsA) nach SGB III zusammen mit dem Auszubildenden in Anspruch zu nehmen . Mit den ESF-Mitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden 11.000 Ausbildungsverhältnisse mit rd. 27,6 Millionen Euro gefördert. Aus dem neuen ESF-Programm 2014 bis 2020 steht wiederum eine Summe von knapp 27 Millionen Euro für die Förderung betrieblicher Ausbildungsstellen zur Verfügung. Gemäß den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung “ wird für ein förderfähiges Ausbildungsverhältnis ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.400 Euro zu den Kosten der Ausbildungsvergütung gewährt. Die Förderung wird auch gewährt für die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen aus Drittstaaten, die sich mit gesichertem Bleiberecht in Bayern aufhalten. Dazu zählen auch anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte. Zu den Fragen 4 a bis c ist ergänzend auszuführen, dass die Durchführung von Maßnahmen der AJS in Jugendwerkstätten kein schulisches Angebot darstellt. Eine Koordinierung von Maßnahmen zwischen dem StMBW und dem StMAS in Bezug auf die Förderung in den Jugendwerkstätten findet deshalb nicht statt. Die Organisation von Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10020 Maßnahmen im Übergang von der Schule in den Beruf mit den entsprechenden Partnern im Bereich der Wirtschaft, Arbeitsverwaltung etc. obliegt zunächst der Eigenverantwortung der einzelnen Schule. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den lokalen und regionalen Gegebenheiten ab. In den mittlerweile fast flächendeckend etablierten Bildungsregionen ist die Gestaltung von Übergängen, u. a. von der Schule in den Beruf, eine der fünf Säulen der Entwicklungsarbeit . Die beim Übergang Schule-Beruf relevanten schulischen und außerschulischen Akteure stimmen dabei ihre Maßnahmen untereinander ab. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung (anhand welcher Kriterien) den Nutzen von Jugendwerkstätten als arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen für Jugendliche ? b) Zu welcher Einschätzung gelangt sie? Das Ziel von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen ist unter anderem die Vermeidung und/oder Verkürzung von Arbeitslosigkeit, von Jugendarbeitslosigkeit und die nachhaltige berufliche Integration. Die besonders stark von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen jungen Menschen mit besonderen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen werden durch die passgenauen Angebote der Jugendwerkstätten aktiv aus der Nichtbeschäftigung in die Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit geführt. Die Jugendwerkstätten bieten der beschriebenen Zielgruppe mit besonderem Förderbedarf ein passgenaues arbeits- und sozialpädagogisch ausgerichtetes Lernfeld mit einer betrieblichen Konzeption an. Diese Ganzheitlichkeit schafft beste Bedingungen für die Zielerreichung: nachhaltige berufliche und soziale Integration. Der umfassende Nutzen der Jugendwerkstatt als arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt : Ziele Arbeitsmarktpolitik Instrument Jugendwerkstatt Dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt – erfolgreicher Ausbildungsabschluss – erfolgreiche Qualifizierung und gelingender Übertritt in Ausbildung – Vermeidung von Schwellen beim Übergang von Ausbildungsabschluss in den Arbeitsmarkt durch Unterstützung und Begleitung – Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt – Betriebsstruktur ermöglicht Ausbildung in Realbedingungen Nachhaltige Integration in eine reguläre Beschäftigung Hohe Vermittlungsquote in den Arbeitsmarkt nach Beendigung der Qualifizierung oder Ausbildung Begegnung des Fachkräftemangels Qualifizierung und Ausbildung von besonders benachteiligten Jugendlichen, die nur durch das Angebot in einer Jugendwerkstatt dem Arbeitsmarkt als gut qualifizierte und ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen – vor Maßnahmebeginn erfolgen genaue Eignungsprüfung und Clearing – konstante Betreuung im beruflichen und sozialen Kontext – vernetzte Ausbildungsbegleitung (Sozialpädagogen mit Ausbildern) – Vermittlung in begleitende Hilfen (z. B. Suchtberatung) Ziele Arbeitsmarktpolitik Instrument Jugendwerkstatt Steigerung des Qualifikationsniveaus benachteiligter junger Menschen – modularer Konzeptaufbau, erst Qualifikation , dann Ausbildung – Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten und Kenntnisse passgenau für die Zielgruppe: – Stützunterricht – qualifiziertes Fachpersonal – kleine Gruppen – individuelle Begleitung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Soziale Integration – Die umfassende und dauerhafte sozialpädagogische Begleitung ist für die persönliche Stabilisierung des jungen Menschen essenziell und eröffnet ihm die Möglichkeit zum Eintritt ins Erwerbsleben und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Einschätzung: Aus arbeitsmarktpolitischer ebenso wie aus gesellschaftlicher Sicht ist das Angebot der Jugendwerkstätten von hohem Nutzen. Es werden junge Menschen qualifiziert und ausgebildet, die auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aufgrund ihrer multiplen Problemlagen keine Chance haben. Auch die gängigen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit alleine reichen für diese Zielgruppe aufgrund des intensiven pädagogischen Bedarfs nicht aus. Eine enge und abgestimmte Verzahnung von Qualifizierung und Ausbildung, gestütztem Lernen nach individuellem Leistungsvermögen sowie sozialpädagogischer Betreuung auf Grundlage des realen Jugendhilfebedarfs charakterisiert das besondere Angebot der Jugendwerkstätten. Deren eigene Betriebsstruktur ermöglicht zudem eine Kombination von Arbeiten und Tätigsein für den realen Markt als Vorbereitung auf die anschließende Einmündung in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt, letztlich in ein selbstbestimmtes und ökonomisch unabhängiges Leben. 6. a) Wie bewertet die Staatsregierung (anhand welcher Kriterien) das Konzept der Jugendwerkstätten als mögliches Instrument, um junge Flücht linge zu integrieren? b) Zu welcher Einschätzung gelangt sie? Das Konzept der Jugendwerkstätten bietet in der Verknüpfung von Arbeit, Lernen und sozialpädagogischer Unterstützung ein besonderes Qualifizierungs- und Ausbildungssetting , das zudem auf dem Grundsatz der individuellen Entwicklungsförderung der Jugendhilfe basiert. Jugendwerkstätten sind darauf ausgerichtet, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und zu berücksichtigen. So wird eine passgenaue Förderung möglich. Dieser Ansatz wird auch für die berufliche Integration junger Flüchtlinge bedeutend sein, da die Ausgangssituation für deren Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt höchst unterschiedlich ist. Neben Bildungsniveau und vorhandenen Sprachkompetenzen sind auch Faktoren wie traumatische Erlebnisse, Herkunftsland, Herkunftsfamilie und Kompetenzen zur Integration in Deutschland zu berücksichtigen. In den Jugendwerkstätten wird seit vielen Jahren mit individuellen Förderplänen gearbeitet. Dieses Instrument bietet sowohl für das berufsbezogene Clearing und die Kompetenzfeststellung als auch für die passgenaue Qualifizierung junger Flüchtlinge sehr gute Möglichkeiten. Gerade bei diesem Personenkreis ist davon auszugehen, dass die individuellen Förderbedarfe sehr umfassend und unterschiedlich sein werden, sodass der Weg zur gelingenden Integration in Ausbildung und Arbeit sich auch unterschiedlich Drucksache 17/10020 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 zeitintensiv gestalten wird. Auch hier kann das Konzept der Jugendwerkstätten einen geeigneten Rahmen bieten, da sowohl eine zeitliche als auch auf das Leistungsniveau bezogene stufenweise Eingliederung in Arbeit und Ausbildung möglich ist. Gerade die Defizite hinsichtlich Bildungsstand und Sprachkompetenz auch nach Ende der Schulpflicht stehen einem nahtlosen Übergang in den ersten Ausbildungsund Arbeitsmarkt entgegen. Jugendwerkstätten könnten hier den Kontext für notwendig zwischengeschaltete erste Arbeits- und Qualifizierungsprozesse bieten, die wiederum eng verzahnt werden können mit Angeboten zur Sprachförderung sowie weiteren notwendigen Bildungseinheiten und fachtheoretischem Stützunterricht . Jugendwerkstätten könnten somit ein Angebot „aus einem Guss“ und an einem Ort vorhalten, bei dem verschiedene Professionen Hand in Hand bei der gesellschaftlichen und beruflichen Integration zusammenarbeiten. Die eigene Betriebsstruktur der Jugendwerkstätten ermöglicht jungen Flüchtlingen gleichzeitig eine große Nähe zum realen Markt und macht beispielsweise Kundenkontakte und reale Auftragsbearbeitungen möglich. Die Anleitung junger Flüchtlinge wird aufgrund der Sprachbarrieren sowohl besondere Formen (z. B. verstärkter Einsatz visualisierender Methoden) als auch einen höheren Zeitbedarf in Anspruch nehmen. Auch dies ist im Kontext der Jugendwerkstätten gut möglich. Ein Teil der jungen Flüchtlinge wird darüber hinaus auch sozialpädagogische Begleitung während der Qualifizierung oder Ausbildung zur Alltagsgestaltung , Problembewältigung und persönlichen Stabilisierung benötigen. Auch hier hält das Konzept der Jugendwerkstatt notwendige Fachkompetenzen vor. Junge Flüchtlinge, welche der Zielgruppe des § 13 SGB VIII zugerechnet werden können, haben auch jetzt schon Zugang zu geförderten AJS-Maßnahmen, wenn sie bei guter Bleibeperspektive über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um das Ziel der Maßnahme erreichen zu können, und Leistungen für die im Bereich des ESF obligatorische Mitfinanzierung durch die vorrangig Zuständigen zur Verfügung stehen. Einschätzung: Für die berufliche Integration junger Flüchtlinge bietet das Konzept der Jugendwerkstätten große Chancen. Durch das betriebliche Konzept in Verbindung mit der sozialpädagogischen Betreuung wird die Integration intensiv gefördert. Die Jugendwerkstätten verfügen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen mit sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen i. S. d. § 13 SGB VIII über qualifiziertes und erfahrenes Personal, das sich auch auf die Herausforderung durch neue Problemlagen bei jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf vorbereitet und durch zusätzliche Fort- und Weiterbildungen z. B. hinsichtlich des Umgangs mit traumatisierten Menschen aus anderen Kulturkreisen weiterqualifiziert. Die bewährte Ganzheitlichkeit im sorgfältig abgestimmten Zusammenarbeiten der beteiligten Berufsgruppen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit, des Handwerks, Unterricht, Lehre und Anleitung) bietet auch diesen jungen Menschen eine bedarfsgerechte Betreuung und Förderung. Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10020 Kreisfreie Stadt TN Landkreis TN Gesamtergebnis TN Straubing 40 40 Waldkraiburg 27 27 Würzburg 30 30 Gesamtergebnis 479 213 692 Aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Regierungsbezirken: Kreisfreie Stadt TN Landkreis TN Gesamtergebnis TN Mittelfranken 92 22 114 Niederbayern 40 54 94 Oberbayern 107 48 155 Oberfranken 43 40 83 Oberpfalz 40 18 58 Schwaben 61 19 80 Unterfranken 96 12 108 Gesamtergebnis 479 213 692 Aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten: Summe von TN-Zahl Summe von Teilnehmern Weiblich Summe von Teilnehmern Männlich Mittelfranken 114 40 74 kreisfreie Stadt 92 32 60 Erlangen 11 3 8 Fürth 61 24 37 Nürnberg 20 5 15 Landkreis 22 8 14 Langenaltheim 22 8 14 Niederbayern 94 39 55 kreisfreie Stadt 40 20 20 Straubing 40 20 20 Landkreis 54 19 35 Bogen 23 9 14 Zu 3. a) Aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken: Summe von Teilnehmern (TN) Summe von Teilnehmern Weiblich Summe von Teilnehmern Männlich Mittelfranken 114 40 74 Niederbayern 94 39 55 Oberbayern 155 68 87 Oberfranken 83 32 51 Oberpfalz 58 30 28 Schwaben 80 25 55 Unterfranken 108 32 76 Gesamtergebnis 692 266 426 Aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt TN Landkreis TN Gesamtergebnis TN Aschaffenburg 15 15 Augsburg 61 61 Bogen 23 23 Erlangen 11 11 Freyung 13 13 Fürth 61 61 Günzburg 19 19 Haßfurt 12 12 Hof 33 26 59 Karlsfeld 9 9 Kelheim 18 18 Kulmbach 10 14 24 Landkreis Altötting 12 12 Langenaltheim 22 22 München 95 95 Nürnberg 20 20 Regensburg 40 40 Roding 18 18 Rosenheim 12 12 Schweinfurt 51 51 Anlage Drucksache 17/10020 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Summe von TN-Zahl Summe von Teilnehmern Weiblich Summe von Teilnehmern Männlich Freyung 13 2 11 Kelheim 18 8 10 Oberbayern 155 68 87 kreisfreie Stadt 107 53 54 München 95 47 48 Rosenheim 12 6 6 Landkreis 48 15 33 Karlsfeld 9 2 7 Landkreis Altötting 12 4 8 Waldkraiburg 27 9 18 Oberfranken 83 32 51 kreisfreie Stadt 43 18 25 Hof 33 14 19 Kulmbach 10 4 6 Landkreis 40 14 26 Hof 26 12 14 Kulmbach 14 2 12 Oberpfalz 58 30 28 Summe von TN-Zahl Summe von Teilnehmern Weiblich Summe von Teilnehmern Männlich kreisfreie Stadt 40 21 19 Regensburg 40 21 19 Landkreis 18 9 9 Roding 18 9 9 Schwaben 80 25 55 kreisfreie Stadt 61 15 46 Augsburg 61 15 46 Landkreis 19 10 9 Günzburg 19 10 9 Unterfranken 108 32 76 kreisfreie Stadt 96 27 69 Aschaffenburg 15 6 9 Schweinfurt 51 13 38 Würzburg 30 8 22 Landkreis 12 5 7 Haßfurt 12 5 7 Gesamtergebnis 692 266 426 Anlage