Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.02.2016 1. Mit wie vielen Stellen nimmt der Freistaat Bayern in seiner Funktion als öffentlicher Arbeitgeber am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ teil? Der Freistaat Bayern nimmt in seiner Funktion als öffentlicher Arbeitgeber derzeit nicht am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ teil. 2. Mit wie vielen Stellen nehmen Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ teil? Die Beantwortung dieser Frage hinsichtlich der Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern erfolgt (ebenso wie Frage 6) auf Basis des jährlichen Beteiligungsberichts. Im Hinblick auf die nach § 50 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geltenden Minderheitsrechte erfolgte eine Datenerhebung zu Beschäftigungsverhältnissen für Langzeitarbeitslose bei Beteiligungsunternehmen, an denen der Freistaat Bayern unmittelbar zu mindestens 10 Prozent beteiligt ist. Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, nehmen mit zwei Vollzeitstellen am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ teil. 3. Wie viele Stellen werden in Bayern im Rahmen des „ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ gefördert? Das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Daher liegen der Staatsregierung keine diesbezüglichen Daten vor. 4. a) Wie unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen, die an diesem Programm teilnehmen? Das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ liegt in der Zuständigkeit des Bundes und wird von Bundesbehörden vollzogen (Bundesversicherungsamt , Bundesagentur für Arbeit). Der Freistaat Bayern 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10023 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 04.12.2015 Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose beim Freistaat Bayern und seinen Beteiligungsgesellschaften Im November 2014 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ aufgelegt (Hinweis des Landtagsamtes: ESF = Europäischer Sozialfonds). Neben privatwirtschaftlichen Unternehmen können auch öffentliche Arbeitgeber (Hinweis des Landtagsamtes: ESF = Europäischer Sozialfonds) Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Programmes schaffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit wie vielen Stellen nimmt der Freistaat Bayern in seiner Funktion als öffentlicher Arbeitgeber am „ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “ teil? 2. Mit wie vielen Stellen nehmen Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, am „ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “ teil? 3. Wie viele Stellen werden in Bayern im Rahmen des „ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ gefördert? 4. a) Wie unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen, die an diesem Programm teilnehmen? b) Wie unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen, die an einer Teilnahme interessiert sind? 5. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse stellt der Freistaat Bayern als öffentlicher Arbeitgeber im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zur Verfügung? 6. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse stellen Unternehmen , an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zur Verfügung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10023 ist in dieses Verfahren weder fördertechnisch noch sonst in irgendeiner Form eingebunden. b) Wie unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen, die an einer Teilnahme interessiert sind? Es wird auf die Ausführungen unter Frage 4 a verwiesen. 5. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse stellt der Freistaat Bayern als öffentlicher Arbeitgeber im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zur Verfügung? Der Freistaat Bayern stellt in seiner Funktion als öffentlicher Arbeitgeber keine Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zur Verfügung . An dieser Stelle sei jedoch auf die im Dezember 2014 von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ins Leben gerufene gemeinsame Maßnahme ‚Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte schnell eingliedern‘ (LASSE) hingewiesen. Ziel ist der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung in Bayern. Dieses Ziel soll insbesondere durch individuelles Coaching/Begleitung durch die bayerischen Integrationsfachdienste erreicht werden. Darüber hinaus sind praxisorientierte Erprobungsaufenthalte in Betrieben Teil der Maßnahme. Im Rahmen von LASSE wurde seit Dezember 2015 eine Person in ein Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern vermittelt. Bei einem weiteren Teilnehmer bestehen realistische Übernahmechancen beim Freistaat Bayern. 6. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse stellen Unternehmen , an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zur Verfügung? Die Beantwortung dieser Frage hinsichtlich der Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern erfolgt (ebenso wie Frage 2). auf Basis des jährlichen Beteiligungsberichts. Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern Beteiligungen hält, stellen im Rahmen anderer Förderprogramme für Langzeitarbeitslose keine Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung.