Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.02.2016 Vorbemerkung: Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straßenbrücke ist regelmäßig die Institution zuständig , die auch die Baulast für die Straße innehat. Das ist im Wesentlichen die öffentliche Hand (Bund, Land, Landkreis, Gemeinde). Die Wasserwirtschaftsämter als Teil der Verwaltung des Freistaates Bayern haben lediglich Brücken in ihrer Baulast, die ihnen im Rahmen einer Sondervereinbarung oder -regelung z. B. im Planfestellungsbescheid oder als Rechtsnachfolger zugewiesen wurden. Zu 1.: Im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg befinden sich mit Ausnahme einiger nicht der Öffentlichkeit zugänglicher Stege, die beispielsweise Bestandteil einer Pegelanlage zur Wasserabflussmessung sind, keine sonstigen Brückenbauwerke in dessen Bau- und Unterhaltungslast. Zu 2. bis 6.: Eine Beantwortung der Fragen 2 bis 6 erübrigt sich wegen fehlender Brückenbauwerke im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg. 08.04.2016 17/10127 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.01.2016 Sanierungen von Brückenbauwerken und Stegen im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Brückenbauwerke einschließlich Stege sind im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und Positionen) vorhanden? 2. a) Bei welchen dieser Brückenbauwerke und Stege wurde der laufenden Unterhaltsverpflichtung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg nicht nachgekommen ? b) Welcher Sanierungsbedarf ist hierdurch entstanden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Orten und den einzelnen Bauwerken und geschätzten Sanierungskosten )? 3. Welche Bauwerke sollen aufgrund der nicht durchgeführten , notwendigen Sanierungen gesperrt und/oder abgerissen werden (aufgeschlüsselt nach Landkreisen , Orten und Positionen)? 4. a) Welche Haushaltsmittel (unter Angabe der Haushaltsstellen ) stehen für die Sanierungsmaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016? b) Welche Mittel sind im Nachtragshaushalt 2016 hierfür vorgesehen? 5. a) Wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in den zurückliegenden 20 Jahren vollumfänglich abgerufen ? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung (aufgeschlüsselt nach Jahren)? c) Wenn nein, welche Mittel wurden nicht abgerufen (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 6. Wie wurden die nicht abgerufenen Mittel verwendet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.