Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.02.2016 Zu 1.: Die Baunebenkosten werden bei der Förderung von Krankenhausbauvorhaben seit dem Jahr 2004 über pauschalierte , nach Projektkosten und Planungsaufwand gestaffelte Fördersätze berücksichtigt. Durch die Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI) in den Jahren 2009 und 2013 sind die verbindlichen Honorarsätze für Grundleistungen an veränderte Leistungsanforderungen angepasst worden. Um dieser Entwicklung in der staatlichen Krankenhausfinanzierung Rechnung zu tragen, wurde die pauschale Förderung der Baunebenkosten spürbar angehoben (insbesondere in den mittleren Kostengruppen, d. h. für Projekte zwischen 7 und 16 Mio. Euro) und gleichzeitig strukturell verbessert (z. B. höhere Fördersätze für Projekte mit bestandsbedingt höheren Planungsanforderungen, Zuschlag für Architektenwettbewerbe). Die Neuerungen wurden den Regierungen mit Schreiben vom 22.05.2014 mitgeteilt. Im Ergebnis hat sich dadurch bei Projekten mit förderfähigen Kosten von mehr als 2 Mio. Euro der Pauschalsatz für die Baunebenkosten um bis zu 2,6 Prozentpunkte erhöht . Gegenüber den vorher geltenden Fördersätzen ergibt sich eine Steigerung um bis zu 20,3 Prozent (ggf. zuzüglich Wettbewerbszuschlag). Zu 2.: Höhere Baunebenkosten verteuern naturgemäß auch im Krankenhausbereich die Bauvorhaben. Allerdings ergibt sich allein aus anteilig steigenden Baunebenkosten noch kein signifikanter Einfluss auf die Gesamtkosten einer Krankenhausbaumaßnahme . Da überdies aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der in der HOAI zugelassene Gestaltungsrahmen für abweichende Vereinbarungen von Honoraren auszuschöpfen ist und zudem nicht alle Baunebenkosten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) förderfähig sind, konnten die Auswirkungen der HOAI-Novellierungen auf Baumaßnahmen an Kliniken in Grenzen gehalten werden. Bei den Einplanungen der letzten Jahre war es aufgrund des ausreichend hohen Haushaltsansatzes für die Krankenhausfinanzierung von 500 Mio. Euro möglich, alle entscheidungsreifen Bauvorhaben zeitgerecht zu berücksichtigen. Kein Projekt musste wegen finanzieller Engpässe aufgrund gestiegener Baunebenkosten zurückgestellt oder hinsichtlich der Höhe der Förderung eingeschränkt werden. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10135 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.01.2016 Auswirkungen der seit Juli 2013 gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf den Umfang der staatlichen Krankenhausinvestitionen Die seit Juli 2013 gültige HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Durch die veränderte Honorarstruktur ist ein erheblicher Anstieg der sogenannten Baunebenkosten zu verzeichnen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kostensteigerungen haben sich für den öffentlichen Bereich der Krankenhausfinanzierung in Bayern durch die 2013 novellierte HOAI und die damit erfolgte Anhebung der Honorarsätze ergeben? 2. Inwieweit wird dieser erheblichen Kostensteigerung im Umfang der staatlichen Fördermittel Rechnung getragen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.