Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.02.2016 1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den institutionell geförderten Musik- und Sprechtheatern, den Orchestern, den Museen und Einrichtungen der Bildenden Kunst, der Literatur und der Filmförderung sowie den künstlerischen Hochschulen in Bayern (bitte einzeln auflisten)? Bei den in Bezug genommenen Kultureinrichtungen und Kunsthochschulen in Bayern stellt sich der Frauenanteil bei den Führungspositionen (soweit nichts anderes angegeben ist, wird darunter die künstlerische und die geschäftsführende Leitung verstanden) wie folgt dar: Staatliche Theater 3 Staatstheater in München und Staatstheater in Nürnberg: Keine Frauen unter den Intendanten und geschäftsführenden Direktoren. Bayreuther Festspiele GmbH: Intendantin + geschäftsführender Direktor: Frauenanteil 50 %. Kommunale Theater Bei kommunalen Theatern, die vom Freistaat Bayern gefördert werden, sind von den 31 Führungspositionen 5 weiblich besetzt. Dies entspricht einem Frauenanteil von 16 %. Nichtstaatliche Kulturorchester: Der Frauenanteil bei den 14 Führungspositionen an 9 nichtstaatlichen , vom Freistaat Bayern geförderten Kulturorchestern (inkl. Bamberger Symphoniker) beträgt 28,6 %. Staatliche Museen und Sammlungen Der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei den staatlichen Museen und Sammlungen beträgt 35,5 %. Staatliche Bibliotheken Die Bayerische Staatsbibliothek wird von einem Direktor geleitet . Derzeit hat er eine Stellvertreterin. Von den 10 staatlichen Regionalbibliotheken in Bayern werden 6 von Männern geleitet, 4 von Frauen: Frauenanteil somit 40 %. Institutionell geförderte Einrichtungen der Literatur Bei den institutionell geförderten Einrichtungen des Freistaats Bayern im Bereich der Literatur werden 2 von Frauen geführt: die Internationale Jugendbibliothek in Schloss Blutenburg und die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur . Dem Trägerverein des Literaturarchivs Sulzbach -Rosenberg sitzt ein Mann vor. Internationales Künstlerhaus Villa Concordia Bamberg Das Künstlerhaus Villa Concordia, das in Trägerschaft des Freistaats Bayern steht, wird von einer Direktorin, die die künstlerische und geschäftsführende Leitung innehat, geleitet . Orff-Zentrum München Das Orff-Zentrum München, Staatsinstitut für Forschung und Dokumentation, wird von einem Direktor geleitet. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10140 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.10.2015 Chancengleichheit in Kunst und Kultur Kunst und Kultur prägen die Vorstellungen, die wir uns von der Geschichte, von unserer Gesellschaft und von uns selbst machen. Kultur ist das Gedächtnis der Menschheit – und die besteht zur Hälfte aus Frauen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den institutionell geförderten Musik- und Sprechtheatern , den Orchestern, den Museen und Einrichtungen der Bildenden Kunst, der Literatur und der Filmförderung sowie den künstlerischen Hochschulen in Bayern (bitte einzeln auflisten)? 2. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen und generell bei der Neubesetzung von Stellen sowie der Vereinbarkeit von Arbeit/Studium und Familie finden in welchen staatlich finanzierten Kultureinrichtungen derzeit statt oder sind in Planung? 3. Welche Maßnahmen richten sich derzeit gezielt an Künstlerinnen , um deren Teilhabe an der staatlich geförderten Kulturlandschaft zu verbessern (wie z. B. Frauenkulturinitiativen /Frauenprojekte) 4. Welche Konzepte und Evaluierungsergebnisse hinsichtlich der Gleichstellungspolitik liegen in den Einrichtungen bzw. für die verschiedenen Kultursparten nach Kenntnis der Staatsregierung vor? 5. Welches sind die Rechtsgrundlagen der Gleichstellungspolitik der Staatsregierung im Kulturbereich, sollen diese weiterentwickelt werden, und wenn ja, in welchen Aspekten ? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung direkt und indirekt für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Kultureinrichtungen des Freistaates sowie bei der staatlichen Kunst- und Kulturförderung? 7. Wie setzt sich der Frauenanteil bei den Kunst- und Musikhochschulen zusammen (bitte auflisten nach Studierenden , ProfessorInnenschaft je Einrichtung)? 8. Wie hoch ist der Anteil von Künstlerinnen zeitgenössischer Werke der Bildenden Kunst, die von Bayern für die bayerischen Einrichtungen in den vergangenen fünf Jahren erworben wurden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10140 Filmförderung Bei den institutionell geförderten Einrichtungen der Filmförderung handelt es sich um den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) und die Internationale Münchner Filmwochen GmbH (IMF). Beim FFF liegt der Anteil der Frauen in Führungspositionen (Leitung/stellvertretende Leitung) bei 50% und bei der IMF bei 100 %. Staatliche Kunsthochschulen An den staatlichen Kunsthochschulen in Bayern beträgt der Frauenanteil in den Führungspositionen (Präsidentschaft/ Kanzler/-in) 33,3 %. Hinzuweisen ist hierbei darauf, dass mit der Berufung von Frau Prof. Bettina Reitz zur Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film München eine wichtige Führungsposition zum 01.10.2015 neu mit einer Frau besetzt wurde. 2. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen und generell bei der Neubesetzung von Stellen sowie der Vereinbarkeit von Arbeit/Studium und Familie finden in welchen staatlich finanzierten Kultureinrichtungen derzeit statt oder sind in Planung? Hinsichtlich der Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sind das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und ihm nachgeordnete staatliche Kultureinrichtungen an das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) gebunden, das die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zum Ziel hat. Es beinhaltet eine Reihe von Vorschriften und Maßnahmen, mit denen die Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie erheblich unterrepräsentiert sind, die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer erreicht werden sollen. In Erfüllung einer zentralen Pflicht des Gesetzes hat das damalige Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein Gleichstellungskonzept für den Berichtszeitraum 2009–2014 erarbeitet, das sich auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsministeriums sowie auf die Beschäftigten aller nachgeordneten Einrichtungen, also auch der Kultureinrichtungen bezieht, für die das Staatsministerium die personalrechtliche Zuständigkeit besitzt, d.h. im Wesentlichen auf deren leitendes Personal. Von dem Gleichstellungskonzept umfasst sind somit auch leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an folgenden staatlichen Kultureinrichtungen: Staatliche Museen und Sammlungen, Bayerische Staatsbibliothek, Bayerische Staatstheater und Bayerische Theaterakademie sowie die Direktorinnen und Direktoren des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia Bamberg, des Orff- Zentrums und der Kunstsammlungen der Veste Coburg. Derzeit wird turnusgemäß ein einheitliches Gleichstellungskonzept für das gesamte Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erstellt, das dann die beiden Geschäftsbereiche der vormaligen Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie für Unterricht und Kultus zusammenführt. Das Gleichstellungskonzept soll im Frühjahr 2016 fertiggestellt sein. Im Gleichstellungskonzept des vormaligen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird auf das im Berichtszeitraum entwickelte Personalentwicklungskonzept verwiesen, in dem insbesondere herausgestellt wird, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen ein Leitgedanke aller personalwirtschaftlichen Maßnahmen ist. Bei der Neubesetzung von Stellen wird generell darauf geachtet, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern sicherzustellen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Auch gilt es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Förderung von Karrierechancen der Teilzeitbeschäftigten weiter zu verbessern. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen den Beschäftigten flexible Arbeitszeitmodelle und -möglichkeiten zur Verfügung. Teilzeitbeschäftigte haben dabei die gleichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte . Die staatlichen Kultureinrichtungen sind den Vorgaben des BayGlG verpflichtet und wenden tatsächlich verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an. Dementsprechend wurden in den Einrichtungen eigene Gleichstellungskonzepte erstellt und Gleichstellungsbeauftragte installiert. Die Gleichstellungsbeauftragten überwachen den Vollzug und die Umsetzung der Gleichstellungskonzepte und tragen mit eigenen Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer bei. Sie sind an allen Angelegenheiten des Geschäftsbereichs beteiligt, die Auswirkungen auf Gleichstellungsbelange haben können. Außerdem haben sie eine beratende und unterstützende Funktion für alle Beschäftigten. In den staatlichen Kultureinrichtungen werden Modelle für Teilzeitarbeit angeboten und wahrgenommen. Dies gilt auch für die staatlichen Theater, auch wenn ein Spiel- und Probenbetrieb an Wochenenden und Feiertagen üblich ist und Teilzeitmodelle dadurch grundsätzlich schwerer zu koordinieren sind. In den Räumlichkeiten des Bayerischen Staatsballetts wurde eine Kinderkrippe („Theaterflöhe“) eingerichtet. Das Bayerische Staatsschauspiel vermittelt Krippenplätze für die Beschäftigten. Die staatlichen Kunsthochschulen haben gemäß Art. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Sie verfolgen das Ziel der Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Jede Hochschule hat das Amt der Frauenbeauftragten besetzt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal achtet. Sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung der o. g. Aufgaben zur Verwirklichung der Gleichstellung. Die Frauenbeauftragten gehören der erweiterten Hochschulleitung und dem Senat sowie den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. 3. Welche Maßnahmen richten sich derzeit gezielt an Künstlerinnen, um deren Teilhabe an der staatlich geförderten Kulturlandschaft zu verbessern (wie z. B. Frauenkulturinitiativen/Frauenprojekte)? Die staatliche Kunst- und Kulturförderung ist getragen vom Leitbild der unteilbaren Kunst, die ausschließlich nach Qua- Drucksache 17/10140 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 lität beurteilt und gefördert wird. Auch weisen Frauen im Kunstbetrieb des Freistaates einen stetig wachsenden Anteil auf. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verkennt dennoch nicht, dass nach wie vor Frauen aufgrund einer langen Tradition auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen im Kulturbetrieb in manchen Bereichen noch unterrepräsentiert sind, ohne dass sich dies allerdings signifikant von anderen gesellschaftlichen Bereichen unterscheidet. Aufgrund der oben erwähnten Maßgeblichkeit der Qualität liegt der Schlüssel zur Steigerung des Frauenanteils bei der Teilhabe am staatlichen Kulturbetrieb in einer qualitätvollen künstlerischen Ausbildung von Frauen . Hierzu ist zu konstatieren, dass der Anteil weiblicher Studierender an den staatlichen bayerischen Kunsthochschulen höher als der von männlichen ist (rund 55 % weibliche Studierende). Der Fokus der Projektförderung im Kulturbereich auf dem Qualitätsmaßstab hat zur Folge, dass die Förderung bestimmter Gruppen kein Schwerpunkt der staatlichen Fördermaßnahmen sein kann. Bei der Auswahl von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von Preisen und Stipendien trifft der Staat mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit im Übrigen nicht selbst ein künstlerisches Werturteil, sondern holt den Rat von unabhängigen Gutachtergremien ein. Auf eine möglichst paritätische Verteilung der Geschlechter wird – soweit möglich – bei der Besetzung dieser Gremien geachtet. 4. Welche Konzepte und Evaluierungsergebnisse hinsichtlich der Gleichstellungspolitik liegen in den Einrichtungen bzw. für die verschiedenen Kultursparten nach Kenntnis der Staatsregierung vor? Wie in Frage 2 dargelegt, liegen in den staatlichen Kultureinrichtungen nach Maßgabe des BayGlG Gleichstellungskonzepte vor. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend werden in diesen wesentliche gleichstellungspolitische Maßnahmen und statistische Daten und Entwicklungen dargestellt. So sind darin in regelmäßigen Abständen Daten zu Voll- und Teilzeittätigkeit , Beurlaubung, Einstellung, Bewerbung, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung und Leistungsbesoldung mit dem jeweiligen Frauenanteil zu erheben und in geeigneter Form innerhalb der jeweiligen Einrichtung bekannt zu geben. 5. Welches sind die Rechtsgrundlagen der Gleichstellungspolitik der Staatsregierung im Kulturbereich, sollen diese weiterentwickelt werden, und wenn ja, in welchen Aspekten? Die Auflösung von Rollenbildern ist Ziel der bayerischen Frauen- und Gleichstellungspolitik. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) schafft chancengerechte Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst und den sonstigen, der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dies gilt auch für Kultureinrichtungen des Freistaats Bayern. Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Gesetzes. Derzeit wird der Fünfte Bericht zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erarbeitet. Der Bericht untersucht und bewertet die Situation von Frauen und Männern in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns und damit die Umsetzung und Wirksamkeit des bestehenden BayGlG. Es ist geplant, den Bericht baldmöglichst dem Landtag zuzuleiten. Die von der Bayerischen Staatsregierung am 25.07.2002 beschlossene und am 01.10.2002 rechtlich verankerte geschlechtersensible Sichtweise „Gender Mainstreaming“ ist ein Leitprinzip für die bayerische Verwaltung. Mit der Novellierung des BayGlG wurden die aus Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern abgeleiteten Pflichten weiter konkretisiert und im Sinne der geschlechtersensiblen Sichtweise in Art. 2 Abs. 3 BayGlG so verankert, dass Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu berücksichtigen ist. Um die Fortbildung der Beschäftigten des Freistaates Bayern zu intensivieren, sind künftig auch Chancengleichheit und geschlechtersensible Sichtweise als weitere Hauptthemen vorgesehen (Art. 9 Abs. 4 BayGlG). 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung direkt und indirekt für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Kultureinrichtungen des Freistaates sowie bei der staatlichen Kunst- und Kulturförderung ? Wie zu Frage 2 bereits ausgeführt wurde, ist die Grundlage für Maßnahmen zur Gleichstellung leitender Beschäftigter von nachgeordneten Kultureinrichtungen, für die das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die personalrechtliche Zuständigkeit besitzt, das Gleichstellungskonzept des Staatsministeriums. Darin sind die maßgeblichen Gleichstellungsmaßnahmen dargelegt, die das Ziel haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Führungspositionen, bei der Neueinstellung und bei der Beschäftigung weiter durchzusetzen (s. hierzu die Darstellung der Maßnahmen und Konzepte in der Antwort zu Frage 2). Hinsichtlich der staatlichen Kunsthochschulen wird in den aktuellen Zielvereinbarungen (Laufzeit 2014–2018), die das Staatsministerium mit diesen abgeschlossen hat, ausdrücklich festgehalten, dass die Kunsthochschulen eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Professorenschaft und in den Hochschulgremien bis zum Ende der Laufzeit anstreben. Zur Erreichung des Ziels werden verschiedene Maßnahmen, wie eine enge Zusammenarbeit der Hochschulleitung mit den jeweiligen Frauenbeauftragten oder die Erarbeitung von Leitlinien für einen geschlechtersensiblen Ablauf der Berufungsverfahren und der Erhöhung der Genderkompetenz der Berufungsausschüsse, in den Vereinbarungen ausdrücklich benannt. Zur besonderen Förderung weiblicher Studierender sind für künstlerische Qualifizierungsmaßnahmen überdies im Staatshaushalt Mittel zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre vorgesehen. Ein Teil fließt für diesen Zweck den Kunsthochschulen zu. Im Jahr 2014 wurden daraus rund 109.800 € und im Jahr 2015 rund 157.200 € den Kunsthochschulen zur Verfügung gestellt. Der weitaus größte Teil der Mittel wird für Stipendien an weibliche Studierende verwendet. Ein kleiner Teil der Mittel wird von der Akademie der Bildenden Künste München für Gender-Forschung verwendet. Bei der staatlichen Kunst- und Kulturförderung gilt grundsätzlich das zu Frage 3 Gesagte. Demnach kommt es bei der Förderung ausschließlich auf die Qualität der geförderten Personen und Projekte unter Berücksichtigung der geschlechtersensiblen Sichtweise an. Soweit möglich wird darauf geachtet, dass die Gremien und Jurys, die über die Vergabe von Stipendien und Preisen entscheiden, paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Eine wirksa- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10140 me Maßnahme, die die Gleichstellung bei der Künstlerförderung weiter befördern wird, ist die qualitätvolle künstlerische Ausbildung von Frauen. In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass bereits heute mehr als die Hälfte der Studierenden der bayerischen Kunsthochschulen weiblich sind (s. Übersicht bei Frage 7). Im Rahmen der von Qualitätsgesichtspunkten geleiteten Projektförderung konnten in den vergangenen beiden Jahren Maßnahmen des GEDOK e.V. staatlich gefördert werden. Dabei handelt es sich um einen Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer, dessen Hauptaufgabe die Förderung der gleichgestellten Position von Frauen im Kulturbetrieb ist. Die Regionalgruppe GE- DOK München erhielt Mittel der künstlerischen Musikpflege im Jahr 2014 in Höhe von 1.300 € und im Jahr 2015 in Höhe von 1.100 €. Außerdem wurden aus den Mitteln der Bildenden Kunst in den beiden Jahren jeweils 3.400 € für die Jahresausstellung sowie jeweils 6.000 € für die Erstellung von Debütantenkatalogen bereitgestellt. 7. Wie setzt sich der Frauenanteil bei den Kunst- und Musikhochschulen zusammen (bitte auflisten nach Studierenden, Professoren/Professorinnenschaft je Einrichtung) Die folgende Tabelle gibt die Studierendenzahlen und den jeweiligen Anteil weiblicher Studierender an den Kunsthochschulen in Bayern wieder. Die Zahlen für das WS 2015/16 sind vorläufig, da die endgültigen Zahlen erst zum Ende des Semesters feststehen. Kunsthochschule Wintersemester (WS) 2015/16 WS 2014/15 Studierende insgesamt davon weiblich %- Anteil (gerundet ) Studierende insgesamt davon weiblich %- Anteil (gerundet ) Akademie der Bildenden Künste München 761 501 66 % 728 470 65 % Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 337 194 58 % 325 194 60 % Hochschule für Fernsehen und Film München 419 192 46 % 416 205 49 % Hochschule für Musik und Theater München 1.115 595 53 % 1.087 583 54 % Kunsthochschule Wintersemester (WS) 2015/16 WS 2014/15 Studierende insgesamt davon weiblich %- Anteil (gerundet ) Studierende insgesamt davon weiblich %- Anteil (gerundet ) Hochschule für Musik Nürnberg 365 211 58 % 419 235 56 % Hochschule für Musik Würzburg 564 270 48 % 600 282 47 % Gesamt 3.561 1963 55 % 3.575 1.969 55 % Hauptamtliche Professuren an den Kunsthochschulen Kunsthochschule Anzahl Professuren davon weiblich %-Anteil (gerundet) Akademie der Bildenden Künste München 32 10 31 % Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 17 6 35 % Hochschule für Fernsehen und Film München 15 3 20 % Hochschule für Musik und Theater München 83 23 28 % Hochschule für Musik Nürnberg 33 10 30 % Hochschule für Musik Würzburg 48 10 21 % Gesamt 228 62 27 % 8. Wie hoch ist der Anteil von Künstlerinnen zeitgenössischer Werke der Bildenden Kunst, die von Bayern für die bayerischen Einrichtungen in den vergangenen fünf Jahren erworben wurden? Der Ankauf von künstlerischen Arbeiten, die nach ihrer Qualität und Beschaffenheit für die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden geeignet sind, wird von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen namens und im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst durchgeführt. Für die Auswahl der Ankäufe ist eine Sachverständigenkommission (Ankaufskommission) eingerichtet, die aus einer/m Angehörigen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und bis zu vier weiteren sachverständigen Persönlichkeiten besteht. Maßstab für die Auswahl der Werke ist auch hier ausschließlich die künstlerische Qualität. Von 2010 bis 2014 wurden 275 Werke erworben. Darunter befinden sich 132 Werke oder Werkserien von Künstlerinnen , was einem Anteil von 48 % entspricht.