5. In wie vielen Fällen läuft derzeit die Wertermittlung bzw. ist bereits abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) In wie vielen Fällen wurde nach Ergebnis der ersten Wertermittlung ein externer Sachverständiger eingeschaltet ? b) Wenn ja, gibt es Abweichungen bei den jeweiligen Wertermittlungen? 6. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, für welche (verbilligten) Nutzungsarten die (Konversionsliegenschaften vorgesehen sind (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) In welchen Fällen ist eine Nutzung für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung vorgesehen? 7. Inwieweit begleitet die Staatsregierung die Kaufverhandlungen bzw. ist daran beteiligt? 8. Trifft der Vorwurf einzelner Kommunen zu, dass es bei der Dauer der Wertermittlung zu erheblichen Verzögerung seitens der BImA kommt? a) Falls ja, wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Beschleunigung der Verfahren einsetzen? Antwort des Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 18.02.2016 Vorbemerkung: Die Staatsregierung versteht die in der Schriftlichen Anfrage gestellten Fragen dahingehend, dass die Fragen auf eine jeweils systematische, vollumfängliche und aktuelle Aufstellung von Erwerbsvorgängen abzielen. 1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung , zu welchem Zwecke die von Gebietskörperschaften in den Jahren seit 2005 erworbenen Konversionsliegenschaften genutzt werden bzw. künftig genutzt werden sollen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Der Erwerb und die Nutzung von Konversionsliegenschaften durch kommunale Gebietskörperschaften sind Teil der kommunalen Selbstverwaltung. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10164 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.12.2015 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bayern Die Bundeswehrstrukturreform bzw. die Umstrukturierung der US-Streitkräfte stellt betroffenen Kommunen hinsichtlich der Bewältigung der Konversion vor große finanzielle Herausforderungen. Gleichzeitig bieten Liegenschaften aus militärischer Vornutzung ein enormes Potenzial, dort bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Mit Einführung des Erstzugriffsrechts im März 2012 haben weitere Gebietskörperschaften von dieser Option Gebrauch gemacht. Bezugnehmend auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage der Abg. Mistol und Kamm vom 09.10.2015 betreffend „Wohnraummangel im Freistaat“ (Drs. 17/9324) frage ich die Staatsregierung : 1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, zu welchem Zwecke die von Gebietskörperschaften in den Jahren seit 2005 erworbenen Konversionsliegenschaften genutzt werden bzw. künftig genutzt werden sollen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) In wie vielen Fällen ist die Option auf Erstzugriff verfallen und die Verwertung der Liegenschaft durch Marktanbietung erfolgt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten )? 2. Welche Gebietskörperschaften und von ihnen getragene Einrichtungen haben seit April 2015 von der verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken Gebrauch gemacht? 3. Für welche Liegenschaften der BImA im Freistaat, die nicht aus unmittelbarer militärischer Vornutzung stammen , kommt gemäß des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 eine verbilligte Abgabe zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus infrage (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 4. In wie vielen Fällen sind die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten )? a) In welcher Höhe belief sich jeweils die Wertermittlung? b) In welcher Höhe wurde jeweils ein Kaufpreisabschlag gewährt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10164 Soweit die Kommunen nicht selbst die Staatsregierung in Kenntnis setzen, erlangt diese keine Erkenntnisse. Die gewünschte Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ließe sich daher nur nach einer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen Einzelabfrage bei den Kommunen erstellen. Die BImA als Teil der Bundesverwaltung ist der Staatsregierung gegenüber nicht auskunftspflichtig. a) In wie vielen Fällen ist die Option auf Erstzugriff verfallen und die Verwertung der Liegenschaft durch Marktanbietung erfolgt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Siehe Antwort zu 1. 2. Welche Gebietskörperschaften und von ihnen getragene Einrichtungen haben seit April 2015 von der verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken Gebrauch gemacht? Siehe Antwort zu 1. 3. Für welche Liegenschaften der BImA im Freistaat, die nicht aus unmittelbarer militärischer Vornutzung stammen, kommt gemäß des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 eine verbilligte Abgabe zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus infrage (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Siehe Antwort zu 1. 4. In wie vielen Fällen sind die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Die Staatsregierung verfügt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Konversionsliegenschaften an Kommunen oder kommunale Gesellschaften nur über Einzelfallerkenntnisse , auf deren Grundlage Folgendes mitgeteilt werden kann: Im Jahr 2015 wurden im Freistaat Bayern folgende Liegenschaften im Wege des Erstzugriffs an Kommunen oder kommunale Gesellschaften verkauft: Liegenschaften: Belegenheitsgemeinde: Ehem. Travis-Park, Baufeld 3 Spessartgärten Aschaffenburg Ehem. Kreiswehrersatzamt (KWEA) Bamberg Bamberg Ehem. KWEA Kempten Kempten Ehem. Pumpwerk in Wildflecken Markt Wildflecken Ochsenrainquelle Darstadt Ochsenfurt US-Ledward-Barracks Schweinfurt Nach dem 23. September 2015 wurden folgende Liegenschaften mit Zustimmung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen der Erstzugriffsoption von der BImA in Bayern veräußert: • Pines Housing mit Umgriff (Teil der Warner Barracks), verkauft an die Stadtbau Bamberg am 12. November 2015, als Nachnutzung vorgesehen ist Wohnen und Gemeinbedarf . • Flugplatz Bamberg-Breitenau, verkauft an die Stadt Bamberg am 15. Dezember 2015, soll als Flugplatz weitergenutzt werden. • Standortübungsplatz Nersingen-Straß (Teilfläche), verkauft an die Gemeinde Nersingen am 3. Dezember 2015, hier sind eine Ortsumgehungsstraße sowie die Ausweisung eines Gewerbegebiets geplant. • Luft- und Bodenschießplatz Siegenburg (Teilfläche Verwaltungsbereich ), verkauft an die Gemeinde Siegenburg am 13. Januar 2016, Nutzung als Informationsstelle und Parkplatz im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausweisung des Schießplatzes als Naturschutzgebiet. a) In welcher Höhe belief sich jeweils die Wertermittlung ? Siehe Antwort zu 1. b) In welcher Höhe wurde jeweils ein Kaufpreisabschlag gewährt? Siehe Antwort zu 1. 5. In wie vielen Fällen läuft derzeit die Wertermittlung bzw. ist bereits abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Siehe Antwort zu 1. a) In wie vielen Fällen wurde nach Ergebnis der ersten Wertermittlung ein externer Sachverständiger eingeschaltet? Siehe Antwort zu 1. b) Wenn ja, gibt es Abweichungen bei den jeweiligen Wertermittlungen? Siehe Antwort zu 1. 6. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, für welche (verbilligten) Nutzungsarten die (Konversions )liegenschaften vorgesehen sind (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Siehe Antwort zu 1. a) In welchen Fällen ist eine Nutzung für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung vorgesehen? Siehe Antwort zu 1. 7. Inwieweit begleitet die Staatsregierung die Kaufverhandlungen bzw. ist daran beteiligt? Siehe Antwort zu 1. 8. Trifft der Vorwurf einzelner Kommunen zu, dass es bei der Dauer der Wertermittlung zu erheblichen Verzögerungen seitens der BImA kommt? Siehe Antwort zu 1. a) Falls ja, wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Beschleunigung der Verfahren einsetzen ? Wenn sich eine einzelne Kommune an die Staatsregierung wendet, wird sich die Staatsregierung für eine Beschleunigung des Verfahrens einsetzen.