Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.02.2016 1. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2008 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg- Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt (nachfolgend Region 10 genannt) gemeldet, bitte aufgeschlüsselt nach: a) Jahren und b) Landkreisen/Stadt Ingolstadt? Die gemeldeten Biberschäden von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Eichstätt (EI), Pfaffenhofen/Ilm (PAF), Neuburg-Schrobenhausen (ND) und der Stadt Ingolstadt (IN) seit 2008 stellen sich wie folgt dar (Schadensbeträge sind gerundet und in Euro angegeben): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 EI 330 23.490 990 2.860 1.140 2.670 4.990 1.570 PAF 1.320 8.280 2.980 17.820 4.580 4.910 6.690 6.060 ND 9.570 14.480 9.120 5.010 8.480 24.420 32.010 22.780 IN 0 2.240 64 0 0 381 0 0 Hinweis: Die Ausgleichsmittel stehen seit 01.08.2008 zur Verfügung. Im Jahr 2008 bezieht sich die Schadenssumme daher jeweils auf die zweite Jahreshälfte. 2. Mit welcher Schadenshöhe wurden seit 2008 in der Region 10 Biberschäden geltend gemacht, bitte aufgeschlüsselt nach: a) Jahren und b) Landkreisen/Stadt Ingolstadt? Belastbare Statistiken werden ausschließlich für die Schadensbereiche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geführt . 3. Mit Mitteln in welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum in den drei Landkreisen und der Stadt Ingolstadt Schäden ausgeglichen? Seit 1. August 2008 leistet der Freistaat Bayern freiwillige Ausgleichszahlungen, um den am stärksten betroffenen Personenkreis der Land-, Forst- und Teichwirtschaft zu unterstützen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Bibers zu erhöhen. Nach Meldung der betreffenden (und ggf. korrigierten) Schadenssummen durch die Kreisverwaltungsbehörden ermittelt dann das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, in welcher Höhe wegen der Deckelung des Ausgleichsbetrags auf 450.000 Euro pro Jahr (2008–2010: 250.000 Euro) die einzelnen Schadensfälle des jeweiligen Jahres ausgeglichen werden können, und stellt ggf. die jeweilige Ausgleichsquote fest. Anhand der landesweit festgestellten Ausgleichsquote errechnen sich im Einzelfall die Ausgleichsbeträge für das entsprechende Jahr. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10170 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 18.01.2016 Biberschäden in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2008 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt (nachfolgend Region 10 genannt) gemeldet, bitte aufgeschlüsselt nach: a) Jahren und b) Landkreisen/Stadt Ingolstadt? 2. Mit welcher Schadenshöhe wurden seit 2008 in der Region 10 Biberschäden geltend gemacht, bitte aufgeschlüsselt nach: a) Jahren und b) Landkreisen/Stadt Ingolstadt? 3. Mit Mitteln in welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum in den drei Landkreisen und der Stadt Ingolstadt Schäden ausgeglichen? 4. In wie vielen Fällen wurden sie mit dem maximalen Satz von 80 Prozent der Schadenssumme ausgeglichen ? 5. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2008 in ganz Bayern gemeldet? a) In welcher Höhe standen seit 2008 Mittel für den Ausgleich von Biberschäden in Bayern bereit? b) In welcher Höhe wurden seit 2008 Anträge auf Schadenersatz aus dem Biber-Ausgleichsfonds gestellt? c) Mit Mitteln in welcher Höhe wurden diese Schäden ausgeglichen (bitte immer Zahlen für die einzelnen Jahre angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10170 Folgende Ausgleichsquoten (in Prozent) haben sich nach Maßgabe der in den einzelnen Jahren geltenden Rechtslage ergeben: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quote 100 54 73 75 80 75 62 80 Aufgrund der ermittelten Ausgleichsquoten ergeben sich im Bereich der Land-, Forst- und Teichwirtschaft für die Landkreise Eichstätt (EI), Pfaffenhofen/Ilm (PAF), Neuburg- Schrobenhausen (ND) und der Stadt Ingolstadt (IN) folgende gerundete Ausgleichsmittel (in Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 EI 330 8.050 720 2.140 910 2.000 3.090 1.260 PAF 1.320 4.470 2.180 13.370 3.660 3.683 4.150 4.850 ND 7.590 7.570 4.940 3.760 6.780 18.320 19.850 18.220 IN 0 1.210 50 0 0 290 0 0 4. In wie vielen Fällen wurden sie mit dem maximalen Satz von 80 Prozent der Schadenssumme ausgeglichen ? In drei Fällen, siehe Antwort zu 3. 5. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2008 in ganz Bayern gemeldet? Siehe Antwort zu 2. a) In welcher Höhe standen seit 2008 Mittel für den Ausgleich von Biberschäden in Bayern bereit? Folgende Mittel wurden seit 2008 bereitgestellt (in Euro): 2008 2009 2010 2011 Bereitgestellte Mittel 250.000 250.000 250.000 450.000 2012 2013 2014 2015 450.000 450.000 450.000 450.000 b) In welcher Höhe wurden seit 2008 Anträge auf Schadenersatz aus dem Biber-Ausgleichsfonds gestellt? Belastbare Statistiken über alle Anträge nach dem Biber- Ausgleichsfonds werden nicht geführt. Von den Kreisverwaltungsbehörden werden nur diejenigen Schadensbeträge aus der Land-, Forst- und Teichwirtschaft weitergemeldet , die (zumindest teilweise) auch anerkannt werden konnten. c) Mit Mitteln in welcher Höhe wurden diese Schäden ausgeglichen (bitte immer Zahlen für die einzelnen Jahre angeben)? Folgende Mittel wurden seit 2008 ausgereicht (Beträge sind gerundet und in Euro angegeben): 2008 2009 2010 2011 Ausgleichsbeträge 242.538 254.306 234.808 441.095 2012 2013 2014 2015 394.456 462.362 444.860 445.400