Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.02.2016 1. a) Wie viele Mittel stehen für das Vertragsnaturschutzprogramm im Jahr 2015 zur Verfügung? Für das Vertragsnaturschutzprogramm stehen 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 36,8 Mio. € zur Verfügung. b) Wie viele Mittel sind davon bereits durch Altverträge gebunden? Laufende Vereinbarungen (Altverträge) umfassten im Jahr 2015 ein Mittelvolumen von insgesamt 6,4 Mio. €. c) Wie viele Mittel sind im Jahr 2016 durch Altverträge gebunden? Laufende Vereinbarungen (Altverträge) umfassen im Jahr 2016 ein Mittelvolumen von insgesamt 35 Mio. €. Zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte der Einstieg in die neue, bis 2020 dauernde EU-Förderperiode, sodass im Jahr 2015 ein Großteil der Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit fünfjähriger Laufzeit neu abgeschlossen wurde. Somit sind nun bis zum Jahr 2019 entsprechende Mittel gebunden. 2. Wie will die Staatsregierung den in der Publikation „35 Jahre Wiesenbrüterschutz“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LFU) genannten VNP- Anteil von 30 %, ab dem die Brachvogelbestände erst stabil waren, in den wichtigsten Brachvogelvorkommen Bayerns erreichen? Durch die gezielte Beratung der Landwirte im Hinblick auf den Vertragsnaturschutz und die Konzentration der Maßnahmen in den wichtigsten Gebieten soll vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Anteil des Vertragsnaturschutzes sukzessive gesteigert werden. Die Studie des LfU zeigt die prioritären Gebiete und damit den besonderen Handlungsbedarf auf. 3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausreichend Gelder für VNP-Folgeverträge in diesen essenziellen VNP-Flächen für den Wiesenbrüterschutz verfügbar sind, nachdem in der oben genannten Publikation auch angeführt wird, dass gerade zur Aushagerung von wertvollen Wiesenlebensräumen langfristige VNP-Maßnahmen unverzichtbar sind? Folgeverträge und Neuabschlüsse in Natura-2000-Gebieten (dazu zählt ein Großteil der Wiesenbrütergebiete) sind bevorzugt abzuschließen. Bereits aktuell liegen gut 50 % der VNP-Flächen in Natura-2000-Gebieten. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10171 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2016 Vertragsnaturschutzprogramm 2016 Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) wird in der aktuellen Informationsbroschüre des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz als das Herzstück der Naturschutzförderprogramme bezeichnet. Es umfasst etwa 2,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Bayerns. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Mittel stehen für das Vertragsnaturschutzprogramm im Jahr 2015 zur Verfügung? b) Wie viele Mittel sind davon bereits durch Altverträge gebunden? c) Wie viele Mittel sind im Jahr 2016 durch Altverträge gebunden? 2. Wie will die Staatsregierung den in der Publikation „35 Jahre Wiesenbrüterschutz“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) genannten VNP-Anteil von 30 %, ab dem die Brachvogelbestände erst stabil waren , in den wichtigsten Brachvogelvorkommen Bayerns erreichen? 3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausreichend Gelder für VNP-Folgeverträge in diesen essentiellen VNP-Flächen für den Wiesenbrüterschutz verfügbar sind, nachdem in der oben genannten Publikation auch angeführt wird, dass gerade zur Aushagerung von wertvollen Wiesenlebensräumen langfristige VNP- Maßnahmen unverzichtbar sind? 4. In welchen Landkreisen sind deutliche Rückgänge bei VNP-Anträgen festzustellen, weil die Höhe der VNP- Vergütung im Vergleich zu den angestiegenen Pachtpreisen nicht mehr konkurrenzfähig ist? 5. a) Wie viele Mittel stehen für Neuverträge 2016 zur Verfügung ? b) Bei welchen Maßnahmen ist geplant, dass aufgrund knapper Mittel 2016 voraussichtlich keine Antragstellung möglich sein wird? c) Welche Förderalternativen gibt es für Maßnahmen, die 2016 nicht mehr über das Vertragsnaturschutzprogramm angeboten werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10171 Die Ausweitung des Vertragsnaturschutzes ist von den zur Verfügung stehenden EU- und Landesmitteln abhängig, da die Bereitschaft der Landwirte zur Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfreulich hoch ist. Von 2014 auf 2015 wurden deshalb auch die zur Verfügung stehenden Mittel um knapp ein Drittel erhöht. 4. In welchen Landkreisen sind deutliche Rückgänge bei VNP-Anträgen festzustellen, weil die Höhe der VNP-Vergütung im Vergleich zu den angestiegenen Pachtpreisen nicht mehr konkurrenzfähig ist? In keinem Landkreis sind im Vergleich 2014 zu 2015 Rückgänge bei VNP-Anträgen zu verzeichnen. Im Gegenteil konnte bayernweit die VNP-Fläche von 67.000 ha in 2014 auf fast 77.000 ha in 2015 deutlich ausgedehnt werden. 5. a) Wie viele Mittel stehen für Neuverträge 2016 zur Verfügung? Für Neuabschlüsse im Vertragsnaturschutzprogramm sowie Vertragsnaturschutzprogramm Wald einschließlich des Neuabschlusses von auslaufenden VNP-Maßnahmen stehen 2016 insgesamt 5,2 Mio. € zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel auf die beiden Programme erfolgt nach fachlichem Ermessen durch die höheren bzw. unteren Naturschutzbehörden unter Beachtung der Priorisierung von Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten. b) Bei welchen Maßnahmen ist geplant, dass aufgrund knapper Mittel 2016 voraussichtlich keine Antragstellung möglich sein wird? Sämtliche Maßnahmen werden auch 2016 angeboten. Allerdings können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nur VNP-Maßnahmen auf prioritären Flächen – insbesondere in Natura-2000-Gebieten – neu abgeschlossen werden. c) Welche Förderalternativen gibt es für Maßnahmen, die 2016 nicht mehr über das Vertragsnaturschutzprogramm angeboten werden? Siehe Antwort zu 5. b.