Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2016 Mitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Aussaat von Gen-Raps in Bayern In einer Mitteilung vom 4. Dezember 2015 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Deutschland. Unter den betroffenen Bundesländern befindet sich laut Information des BVL auch der Freistaat Bayern. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang wurden genmanipulierte Rapssamen in Bayern ausgesät (bitte Angaben jeweils nach Regierungsbezirken und Landkreisen spezifizieren)? a) Wie groß ist der Umfang der Flächen, auf denen die Aussaat von transgenem Raps erfolgte? b) In welchem Mengenumfang wurde die nachgewiesene Sorte OXY-235 in Bayern ausgesät? 2. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Aussaat von genmanipulierten Rapssamen der Sorte OXY-235, die weder in Deutschland noch EU-weit zugelassen sind, in Bayern? a) Wurden neben OXY-235 weitere Sorten gentechnisch veränderter Rapssamen auf bayerischen Flächen ausgesät ? b) Wenn ja, um welche handelt es sich? c) In welchem Mengenumfang wurden diese ausgesät? 3. In welchem Rahmen wurde in Bayern gentechnisch veränderter Raps angebaut? a) Ist die Aussaat von transgenem Raps in Bayern im landwirtschaftlichen Sinne zum Zwecke der Lebensmittel - oder Futtermittelerzeugung getätigt worden? b) Ist die Aussaat von gentechnisch verändertem Rapssamen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe getätigt worden? c) Wenn ja, in welchem Umfang ist dies jeweils erfolgt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 4. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Bayern ergriffen? 5. Mit welchen Nachwirkungen auf Mensch und Umwelt rechnet die Staatsregierung infolge der gentechnischen Verunreinigung durch die Aussaat von transgenem Raps in Bayern? a) Inwiefern ist die Lebensmittelsicherheit konventioneller Agrarerzeugnisse durch die Aussaat von gentechnisch verändertem Raps gefährdet? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Wahrscheinlichkeit , Ausmaß und Dauerhaftigkeit von Resistenzentwicklungen infolge der Aussaat von transgenem Raps ein? c) Inwieweit kann die Aussaat von gentechnisch verändertem Raps nachteilige Folgen für die Lebensbedingungen spezifischer Tierarten bedeuten? 6. Inwiefern ist infolge der gentechnischen Verunreinigung durch die Aussaat von transgenem Raps mit Konsequenzen auf die Bio-Landwirtschaft zu rechnen ? a) Wie bewertet die Staatsregierung Wahrscheinlichkeit, Ausmaß und Dauerhaftigkeit von Durchwuchs des genveränderten Raps? 7. Welche weiteren Maßnahmen sieht die Staatsregierung im weiteren Umgang mit der Aussaat von gentechnisch verändertem Raps in Bayern vor? a) Plant die Staatsregierung Nachkontrollen der betroffenen Flächen? b) Gibt es seitens der Staatsregierung hinsichtlich eventuellem Durchwuchs Pläne für ein Monitoring der betroffenen Flächen und Flächen in nächster Umgebung ? c) Wenn ja, wie werden diese konkret ablaufen? 8. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung angesichts der Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Rapssamen im Bereich der Saatgutüberwachung in Bayern? a) In welchen Bereichen gedenkt die Staatsregierung darüber hinaus tätig zu werden, um einer erneuten Aussaat nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Saatguts in Bayern vorzubeugen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/10178 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10178 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.02.2016 1. In welchem Umfang wurden genmanipulierte Rapssamen in Bayern ausgesät (bitte Angaben jeweils nach Regierungsbezirken und Landkreisen spezifizieren)? a) Wie groß ist der Umfang der Flächen, auf denen die Aussaat von transgenem Raps erfolgte? In Bayern waren sechs Parzellen mit jeweils ca. zehn Quadratmetern auf einem Feld im Landkreis Straubing-Bogen in Niederbayern betroffen. b) In welchem Mengenumfang wurde die nachgewiesene Sorte OXY-235 in Bayern ausgesät? Nach einem von der Kommission übermittelten Analyseprotokoll enthält der ausgebrachte Raps etwa 0,4 % gentechnisch veränderte Bestandteile der Linie OXY-235. 2. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Aussaat von genmanipulierten Rapssamen der Sorte OXY- 235, die weder in Deutschland noch EU-weit zugelassen sind, in Bayern? Nach Informationen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde das betroffene Rapssaatgut aus Frankreich nach Deutschland geliefert. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass die gentechnisch veränderten Bestandteile in Deutschland in das betroffene Saatgut gelangt sind. Nach Recherchen des BVL könnte die Verunreinigung des Saatguts auf frühere Feldversuche mit gentechnisch verändertem Raps in Frankreich zurückgehen . a) Wurden neben OXY-235 weitere Sorten gentechnisch veränderter Rapssamen auf bayerischen Flächen ausgesät? Der Staatsregierung ist derzeit nichts darüber bekannt, dass weitere gentechnisch veränderte Rapssamen auf bayerischen Flächen ausgesät wurden. b) Wenn ja, um welche handelt es sich? Siehe Antwort zu 2 a. c) In welchem Mengenumfang wurden diese ausgesät ? Siehe Antwort zu 2 a. 3. In welchem Rahmen wurde in Bayern gentechnisch veränderter Raps angebaut? Gentechnisch veränderter Raps ist in der EU nicht zum Anbau zugelassen. Dementsprechend darf kein gentechnisch veränderter Raps angebaut werden. a) Ist die Aussaat von transgenem Raps in Bayern im landwirtschaftlichen Sinne zum Zwecke der Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung getätigt worden? Nein. b) Ist die Aussaat von gentechnisch verändertem Rapssamen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe getätigt worden? Nein. c) Wenn ja, in welchem Umfang ist dies jeweils erfolgt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Siehe Antwort zu 3 a. 4. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Bayern ergriffen? In Bayern wurde der Raps, der aus dem verunreinigten Saatgut erwachsen war, am 11.11.2015 beseitigt. 5. Mit welchen Nachwirkungen auf Mensch und Umwelt rechnet die Staatsregierung infolge der gentechnischen Verunreinigung durch die Aussaat von transgenem Raps in Bayern? a) Inwiefern ist die Lebensmittelsicherheit konventioneller Agrarerzeugnisse durch die Aussaat von gentechnisch verändertem Raps gefährdet? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Wahrscheinlichkeit , Ausmaß und Dauerhaftigkeit von Resistenzentwicklungen infolge der Aussaat von transgenem Raps ein? c) Inwieweit kann die Aussaat von gentechnisch verändertem Raps nachteilige Folgen für die Lebensbedingungen spezifischer Tierarten bedeuten? Der betroffene Raps wurde umgehend beseitigt und gelangte nicht zur Blüte. Nach derzeitigem Sachstand ist nicht damit zu rechnen, dass es zu Nachwirkungen auf Mensch und Umwelt oder zu Resistenzentwicklungen kommt, die Lebensmittelsicherheit konventioneller Agrarerzeugnisse gefährdet wird oder nachteilige Folgen für die Lebensbedingungen spezifischer Tierarten entstehen. 6. Inwiefern ist infolge der gentechnischen Verunreinigung durch die Aussaat von transgenem Raps mit Konsequenzen auf die Bio-Landwirtschaft zu rechnen? Nach derzeitigem Sachstand ist nicht mit Konsequenzen für die Bio-Landwirtschaft in Bayern zu rechnen. a) Wie bewertet die Staatsregierung Wahrscheinlichkeit , Ausmaß und Dauerhaftigkeit von Durchwuchs des genveränderten Raps? Ein Durchwuchs von gentechnisch verändertem Raps ist grundsätzlich möglich. Nachkontrollen werden durchgeführt. 7. Welche weiteren Maßnahmen sieht die Staatsregierung im weiteren Umgang mit der Aussaat von gentechnisch verändertem Raps in Bayern vor? a) Plant die Staatsregierung Nachkontrollen der betroffenen Flächen? Ja. b) Gibt es seitens der Staatsregierung hinsichtlich eventuellem Durchwuchs Pläne für ein Monitoring der betroffenen Flächen und Flächen in nächster Umgebung? Ja. Drucksache 17/10178 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wenn ja, wie werden diese konkret ablaufen? Sollten auf den betroffenen Parzellen 2016 noch Rapspflanzen auflaufen, sollen diese vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor der Blüte vollständig entnommen und auf gentechnische Veränderungen untersucht werden. Falls dabei gentechnisch veränderte Rapspflanzen gefunden werden, soll die Nachkontrolle für die entsprechenden Parzellen um ein weiteres Jahr verlängert werden. 8. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung angesichts der Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Rapssamen im Bereich der Saatgutüberwachung in Bayern? a) In welchen Bereichen gedenkt die Staatsregierung darüber hinaus tätig zu werden, um einer erneuten Aussaat nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Saatguts in Bayern vorzubeugen? Die Beprobung von konventionellem Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile erfolgt auf Grundlage des Handlungsleitfadens der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG). Untersuchungsergebnisse werden im Internet veröffentlicht (http://www.lag-gentechnik.de/saatgut. html). Die Länder sind bestrebt, die Untersuchungen frühzeitig abzuschließen, damit gentechnisch verunreinigtes Saatgut vor der Aussaat vom Markt genommen werden kann. Durch den aktuellen Vorgang lässt sich kein erhöhtes Verunreinigungsrisiko für Rapssaatgut ableiten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10178