Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.01.2016 ZeWiS in Obernburg Stand 2016 ff. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche finanziellen Zuschüsse seitens des Freistaates erhält das ZeWiS in Obernburg bis zum Jahre 2016? 2. Wie viele Drittmittel erhält ZeWiS (Stand 2015)? 3. Wie viele Mitarbeiter sind hier in welchen Bereichen beschäftigt (Stand 2015)? 4. Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten und wofür fallen diese jeweils an (Stand 2015)? 5. Nachdem die Zuschüsse seitens des Freistaates (2011– 30.06.2016 mit insgesamt 10 Mio. €) 2016 auslaufen, frage ich die Staatsregierung, wie die Planungen des Freistaates für die Zeit ab dem 01.07.2016 aussehen? 6. Wird eine Zuschussförderung (in welcher Höhe) weiterhin erfolgen, wird diese als Dauerförderung geschehen und an welche Voraussetzungen wird diese gebunden sein? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.02.2016 1. Welche finanziellen Zuschüsse seitens des Freistaates erhält das ZeWiS in Obernburg bis zum Jahre 2016? Das Technologietransferzentrum „Zentrum für Wissenschaftliche Services und Transfer“ (ZeWiS) erhält von 2011 bis Ende 2016 (bis dahin reichen die bisherigen Mittel aus) eine staatliche Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 10 Mio. € im Rahmen des Programms Aufbruch Bayern (Kap. 1532 TG 78). Hinzu kommt eine einmalige Vorlauffinanzierung im Rahmen des Nachtragshaushalts 2010 in Höhe von 550.000 €. Darüber hinaus hat ZeWiS Projektmittel aus Förderprogrammen bayerischer Staatsministerien erhalten, vom 01.08.2010 bis 2015 insgesamt 2.252.726 €. 2. Wie viele Drittmittel erhält ZeWiS (Stand 2015)? Nach Mitteilung der Hochschule hat ZeWiS ab dem Vorlaufzeitraum bis einschließlich 2015 Drittmittel in Höhe von 14.814.818 € eingeworben. In dieser Summe enthalten sind die unter Frage 1 aufgeführten Mittel bayerischer Staatsministerien . 3. Wie viele Mitarbeiter sind hier in welchen Bereichen beschäftigt (Stand 2015) ? Nach Mitteilung der Hochschule sind derzeit 50 Mitarbeiter/ -innen für ZeWiS tätig, davon 15 wissenschaftliche Mitarbeiter /-innen, 20 technische Mitarbeiter/-innen sowie 5 Verwaltungsangestellte. Diese Zahlen beziehen sich jeweils auf „Köpfe“. Diese Mitarbeiter/-innen sind – teilweise übergreifend – den fachlichen Schwerpunkten Automotive, Energieeffizienz , Material, Intelligente Systemsteuerung/Automatisierung sowie Wissenstransfer zugeordnet. Hinzu kommt eine W2-Stiftungsprofessur der Stadt Alzenau , die für das Anwendungszentrum Ressourceneffizienz der Fraunhofer-Gesellschaft eingeworben wurde, die aber auch mit ZeWiS kooperiert. 4. Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten und wofür fallen diese jeweils an (Stand 2015)? Die Betriebskosten betrugen nach Angaben der Hochschule im Zeitraum Dezember 2011 bis Oktober 2015 (soweit liegen Abrechnungen vor) insgesamt 221.374 €. Diese Kosten sind u. a. angefallen für Miet- und Mietnebenkosten, Informationstechnologien , Beschaffungslogistik, Büromaterial sowie Kraftstoffe. 5. Nachdem die Zuschüsse seitens des Freistaates (2011–30.06.2016 mit insgesamt 10 Mio. €) 2016 auslaufen , frage ich die Staatsregierung, wie die Planungen des Freistaates für die Zeit ab dem 01.07.2016 aussehen? Nach Mitteilung der Hochschule reicht die staatliche Anschubfinanzierung noch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 aus. Ursprünglich wurde die Selbstfinanzierung der Technologietransferzentren nach Ende der Anschubfinanzierungsphase angestrebt. Im Hinblick darauf, dass insbesondere bei öffentlichen Forschungsaufträgen keine vollständige Refinanzierung der entstehenden Kosten möglich ist, wurde im Zuge der„wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften “ ab dem Doppelhaushalt 2015/16 die Möglichkeit geschaffen, erfolgreichen Technologietransferzent ren eine staatliche Grundfinanzierung zu gewähren. Der Entscheidung über die Grundfinanzierung geht eine Evaluierung der Tätigkeit des Technologietransferzentrums vo raus. Für das ZeWiS ist die Evaluierung voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2016 vorgesehen. 6. Wird eine Zuschussförderung (in welcher Höhe) weiterhin erfolgen, wird diese als Dauerförderung ge- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/10192 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10192 schehen und an welche Voraussetzungen wird diese gebunden sein? In dem in der Antwort zu Frage 5 erwähnten Evaluierungsbericht wird auch eine Empfehlung zur Höhe einer staatlichen Grundfinanzierung erbeten. Bei den beiden bisher erfolgreich evaluierten Technologietransferzentren ergab sich danach eine Grundfinanzierung in der Größenordnung von 200.000 €. Die Grundfinanzierung ist grundsätzlich auf Dauer angelegt; sie ist jedoch an den anhaltenden Erfolg des Technologietransferzentrums gebunden. Deshalb ist eine jährliche Berichterstattung der Technologietransferzent ren vorgesehen, die eine Grundfinanzierung erhalten.