Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 20.01.2016 Biberschäden in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen-Höchstadt Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2009 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen -Höchstadt (bitte getrennt nach Jahr, Landkreis und Schadensbereich) gemeldet? 2. Mit welcher Schadenshöhe wurden seit 2009 in den genannten Landkreisen Biberschäden für die Bereiche Land-, Forst- und Teichwirtschaft geltend gemacht (bitte getrennt nach Jahr, Landkreis und Schadensbereich )? 3. Mit Mitteln in welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum in den drei Landkreisen Schäden ausgeglichen? a) Ist eine Erhöhung des Deckels beim Ausgleichsbetrag bzw. eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Biberfonds angedacht? 4. Welche Teile Bayerns sind außerdem am stärksten von Biberschäden betroffen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach Geschädigte durch Biber verursachte Schäden nicht melden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.02.2016 1. Wie viele Biberschäden wurden in den Jahren seit 2009 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen-Höchstadt (bitte getrennt nach Jahr, Landkreis und Schadensbereich) gemeldet? Die Zahlen für die Biberschadensfälle von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim , Fürth und Erlangen-Höchstadt stellen sich seit 2009 wie folgt dar: Hinweis: Eine Aufteilung der Schadensbeträge auf die einzelnen Schadensarten liegen für die Jahre 2012 und 2013 nicht vor, für das Jahr 2015 ist die Aufteilung noch nicht abgeschlossen . Landkreis Fürth: Im Landkreis Fürth wurde seit 2009 lediglich im Jahr 2013 ein Schaden gemeldet. Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fraßschäden/Landwirtschaft 0 1 1 7 Vernässungsschäden/ Landwirtschaft 0 1 4 6 Flurschäden 1 1 0 5 Maschinenschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Schäden an Teichdämmen /Fischzucht 0 0 3 3 Forstwirtschaftliche Schäden 0 0 2 5 SUMME 1 3 10 7 17 26 36 Landkreis Erlangen/Höchstadt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fraßschäden/Landwirtschaft 0 0 0 0 Vernässungsschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Flurschäden 0 0 1 0 Maschinenschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Schäden an Teichdämmen /Fischzucht 1 0 0 2 Forstwirtschaftliche Schäden 0 0 0 5 SUMME 1 0 1 2 1 7 6 2. Mit welcher Schadenshöhe wurden seit 2009 in den genannten Landkreisen Biberschäden für die Bereiche Land-, Forst- und Teichwirtschaft geltend gemacht (bitte getrennt nach Jahr, Landkreis und Schadensbereich)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/10213 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10213 Die gemeldeten Biberschäden von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen-Höchstadt seit 2009 stellen sich wie folgt dar (Schadensbeträge sind gerundet und in Euro angegeben ): Landkreis Fürth: Der im Jahr 2013 entstandene Biberschaden (siehe Frage 1) betrug gerundet 380 Euro. Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fraßschäden/ Landwirtschaft 0 92 440 1.790 Vernässungsschäden/ Landwirtschaft 0 1.610 1.930 2.830 Flurschäden 100 406 0 790 Maschinenschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Schäden an Teichdämmen /Fischzucht 0 0 2.950 12.110 Forstwirtschaftliche Schäden 0 0 8.100 7.540 SUMME 100 2.108 13.420 7.060 17.264 25.060 30.840 Landkreis Erlangen/Höchstadt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fraßschäden/Landwirtschaft 0 0 0 0 Vernässungsschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Flurschäden 0 0 220 0 Maschinenschäden/ Landwirtschaft 0 0 0 0 Schäden an Teichdämmen /Fischzucht 996 0 0 1.020 Forstwirtschaftliche Schäden 0 0 0 2.210 SUMME 996 0 220 490 280 3.230 2.710 3. Mit Mitteln in welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum in den drei Landkreisen Schäden ausgeglichen ? Nach Meldung der betreffenden (und ggf. korrigierten) Schadenssummen durch die Kreisverwaltungsbehörden ermittelt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), in welcher Höhe wegen der Deckelung des Ausgleichsbetrags auf 450.000 Euro pro Jahr die einzelnen Schadensfälle des jeweiligen Jahres ausgeglichen werden können und stellt ggf. die jeweilige Ausgleichsquote fest. Anhand der landesweit festgestellten Ausgleichsquote errechnen sich im Einzelfall die Ausgleichsbeträge für das entsprechende Jahr. Folgende Ausgleichsquoten (in Prozent) haben sich seit 2009 nach Maßgabe der in den einzelnen Jahren geltenden Rechtslage ergeben: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgleichsquote 54 73 75 80 75 62 80 Aufgrund der ermittelten Ausgleichsquoten ergeben sich im Bereich der Land-, Forst- und Teichwirtschaft für die Landkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim (NEA), Fürth und Erlangen-Höchstadt (ER) seit 2009 folgende gerundete Ausgleichsmittel (in Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 NEA 50 1.540 10.070 5.650 12.950 15.540 24.670 F 0 0 0 0 290 0 0 ER 420 0 170 390 210 2.000 5.430 a) Ist eine Erhöhung des Deckels beim Ausgleichsbetrag bzw. eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Biberfonds angedacht? Die Ausgleichszahlungen für Biberschäden sind eine freiwillige Leistung des Staates, mit der zur Akzeptanzförderung eine Unterstützung in Härtefällen geleistet werden soll. Diese Mittel wurden bereits zweimal erhöht. Der Landtag hat Mitte 2015 einen Antrag, die Bibermittel weiter zu erhöhen, abgelehnt (Drs. 17/7731). Zudem sind die Biberschäden 2015 im landesweiten Durchschnitt erfreulicherweise gegenüber 2014 gesunken. Derzeit ist daher keine Mittelerhöhung beabsich- tigt. In den Bereichen der Land-, Forst- und Teichwirtschaft greift der Biber durch die entstehenden Schäden in die Existenzgrundlagen der Betroffenen ein. Deshalb wird gerade dieser Personenbereich entschädigt . Die Schaffung eines allgemeinen „Schadensersatzanspruchs “ zur Regulierung sämtlicher sonstiger Biberschäden war und ist nicht beabsichtigt und ist haushaltspolitisch wegen möglicher Bezugnahmen in anderen Fällen problematisch . Eine Erweiterung des ausgleichsberechtigten Personenkreises würde zudem aufgrund der Deckelung der Mittel zu einer nicht akzeptablen Verschiebung der vorhandenen Mittel zulasten der Land-, Forst- und Teichwirtschaft führen. 4. Welche Teile Bayerns sind außerdem am stärksten von Biberschäden betroffen? In den letzten Jahren wurden in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberbayern die höchsten Schadenssummen in den Bereichen der Land-, Forst- und Teichwirtschaft gemeldet. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach Geschädigte durch Biber verursachte Schäden nicht melden? Erkenntnisse hierzu liegen dem StMUV nicht vor.