Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.12.2015 Wasserverbrauch im Gebiet der Osterhofener Platte Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie und auf welche Weise wird die Grundwasserneubildung im Gebiet der Osterhofener Platte kontrolliert? b) Wie viele Pegelbrunnen existieren im Gebiet der Osterhofener Platte? c) Welche Ergebnisse und Entwicklungen ergeben sich aus diesen Kontrollen? 2. a) Welche privaten Entnahmen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen sind im Gebiet der Osterhofener Platte genehmigt? b) Wie hoch ist die jeweilige genehmigte Entnahmemenge /Jahr? 3. a) Wie werden diese Entnahmemengen kontrolliert? b) Gibt es an allen Brunnen zur Entnahme von Grundwasser geeichte Zähler? 4. a) Wird zur Bewässerung auch Fernwasser verwendet? b) Wie hoch ist die Entnahmemenge von Fernwasser für die Bewässerung? 5. a) Wie viele Landwirte entnehmen Grundwasser für die Bewässerung (bitte prozentual angeben)? b) Wie viele Landwirte verwenden Fernwasser zur Bewässerung ? 6. Wie wird der Wasserbedarf einer Ackerkultur pro Hektar und Jahr ermittelt? 7. a) Trifft es zu, dass existierende Tiefbrunnen im Gebiet der Osterhofener Platte verfüllt werden müssen? b) Wenn ja, aus welchem Grund? c) Wie steht die Staatsregierung zur Ansicht, diese Brunnen zu verplomben, um für die Zukunft eine Option auf die Entnahme von Grundwasser zu erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie und auf welche Weise wird die Grundwasserneubildung im Gebiet der Osterhofener Platte kont rolliert? Bei der Ermittlung der mittleren Grundwasserneubildung werden hydrologische Daten, Klimadaten, Bodendaten, Landnutzungsdaten, die hydrogeologischen Verhältnisse und das Geländerelief berücksichtigt. Um die Variabilität der Grundwasserneubildung durch Nass- und Trockenjahre zu erfassen, wird im Bereich der Osterhofener Platte der Grundwasserspiegel beobachtet. b) Wie viele Pegelbrunnen existieren im Gebiet der Osterhofener Platte? Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf beobachtet die Grundwasserstände derzeit an 10 Grundwassermessstellen . c) Welche Ergebnisse und Entwicklungen ergeben sich aus diesen Kontrollen? Nach der Trockenperiode 2015 waren generell sehr niedrige Grundwasserstände zu verzeichnen. Eine allgemeine Trendumkehr hin zu steigenden Wasserspiegeln ist bisher noch nicht flächendeckend festzustellen. 2. a) Welche privaten Entnahmen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen sind im Gebiet der Osterhofener Platte genehmigt? Im Gebiet der Osterhofener Platte sind Grundwasserentnahmen aus 105 Beregnungsbrunnen genehmigt. b) Wie hoch ist die jeweilige genehmigte Entnahmemenge /Jahr? Die genehmigten Jahresentnahmen schwanken zwischen 2.000 und 20.000 m³. 3. a) Wie werden diese Entnahmemengen kontrolliert? Die Entnahmemengen wurden stichprobenartig über die Betreiberprotokolle kontrolliert. b) Gibt es an allen Brunnen zur Entnahme von Grundwasser geeichte Zähler? Bis dato wurden die Entnahmen nicht durch Zähler erfasst. Die Betreiber wurden aber aufgefordert, geeichte Wasserzähler einzubauen, sodass für die kommende Bewässerungssaison eine Mengenerfassung möglich sein wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/10214 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10214 4. a) Wird zur Bewässerung auch Fernwasser verwendet ? In wenigen Ausnahmefällen wird Wasser von der „Wasserversorgung Bayerischer Wald“ für Bewässerung verwendet. b) Wie hoch ist die Entnahmemenge von Fernwasser für die Bewässerung? Der Umfang der jährlichen Entnahmemenge beträgt nach Auskunft der Wasserversorgung Bayerischer Wald insgesamt bis zu 40.000 m³. 5. a) Wie viele Landwirte entnehmen Grundwasser für die Bewässerung (bitte prozentual angeben)? 67 landwirtschaftliche Betriebe besitzen eine wasserrechtliche Gestattung für die Entnahme von Grundwasser zu Bewässerungszwecken in der Region „Osterhofener Platte“. Fruchtfolgebedingt werden aber nicht alle Genehmigungen jedes Jahr ausgenutzt. Die gewünschte prozentuale Angabe ist nicht möglich, da aus der Frage die Bezugsgröße nicht hervorgeht, auf die der Anteil bezogen werden soll. b) Wie viele Landwirte verwenden Fernwasser zur Bewässerung? Nach Auskunft der Wasserversorgung Bayerischer Wald nutzen bis zu drei Landwirte/Jahr ihr Versorgungsnetz zur Bewässerung. 6. Wie wird der Wasserbedarf einer Ackerkultur pro Hektar und Jahr ermittelt? Als fachliche Grundlage zur Abschätzung des Bewässerungsbedarfs wichtiger Kulturpflanzen kann das von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern entwickelte „Bodenwasser -Modell Weihenstephan“ herangezogen werden. Das Programm wird von der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. weiter gepflegt und im Internet bereitgestellt: www.alb-bayern.de/De/Themen/Aussenwirtschaft/bewaesserungs -app-bodenwasser_BodenwasserModell 7. a) Trifft es zu, dass existierende Tiefbrunnen im Gebiet der Osterhofener Platte verfüllt werden müssen ? Es wurde die Verpressung von rund 40 Brunnen im Gebiet der Osterhofener Platte veranlasst. b) Wenn ja, aus welchem Grund? • Die Brunnen hatten früher zumeist Einzelwasserversorgungen gedient, die durch einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung ersetzt worden sind. • Die Brunnen erschließen Tiefengrundwasser im Sinne der Nr. 7.2.2 des aktuellen Landesentwicklungsprogramms. Aufgrund der besonders langsamen Erneuerung tiefer Grundwasservorkommen sollen diese besonders geschont werden. Eine weitere Nutzung für andere Zwecke kommt daher nicht in Betracht. c) Wie steht die Staatsregierung zur Ansicht, diese Brunnen zu verplomben, um für die Zukunft eine Option auf die Entnahme von Grundwasser zu erhalten ? • S. Antwort zu Frage 7 b. • Es ist nicht auszuschließen, dass die nicht mehr benötigten Brunnenbauwerke undicht sind oder undicht werden , sei es durch unsachgemäßen Ausbau oder durch Materialalterung. Zum Schutz des wertvollen Tiefengrundwassers ist das Eindringen von oberflächennahem Grundwasser dauerhaft zu verhindern. Dazu müssen die Brunnen zurückgebaut oder mindestens vollständig abgedichtet (Verpressung mit Zementsuspension) werden. Ein oberflächiger Verschluss der Brunnen reicht nicht aus.