Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 11.01.2016 Vorgehen gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer 2016 Ich frage die Bayerische Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Zahl der Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ABL) in Feldkirchen, Neubiberg, sowie den anderen Fundorten in Bayern in 2015 entwickelt ? b) Wurden in den Gebieten neue Befälle gemeldet? c) Wie viele Baumfällungen haben in den Gebieten in 2015 stattgefunden? 2. a) Wurde bei den ALB-Funden eine genetische Bestimmung vorgenommen? b) Bejahendenfalls: Waren die gefundenen Schädlinge in Feldkirchen und Neubiberg verwandt und somit einem gemeinsamen Ursprung zuzuordnen? c) Verneinendenfalls: Weshalb nicht? 3. Welches weitere Vorgehen ist für 2016 in den betroffenen Gebieten geplant? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.02.2016 1. a) Wie hat sich die Zahl der Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ABL) in Feldkirchen, Neubiberg , sowie den anderen Fundorten in Bayern in 2015 entwickelt? Tabelle 1 zeigt die Zahl der ALB-befallenen Gehölze, differenziert nach den vier bayerischen Befallsgebieten Neukirchen a. Inn, Feldkirchen bei München, Neubiberg (inkl. Waldperlach) und Ziemetshausen-Schönebach. Zudem wurden die Funde ALB-befallener Pflanzen im Jahr 2015/2016 und der Zeitpunkt des letzten ALB-Fundes in diesen vier abgegrenzten Gebieten separat ausgewiesen. Da in dem abgegrenzten Gebiet (Quarantänezone) Neukirchen a. Inn im Jahr 2015 keine Anzeichen eines ALB-Befalls mehr gefunden wurden, konnte diese Quarantänezone mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufgehoben werden. Tabelle 1: Übersicht über die ALB-Befallssituation in den abgegrenzten Gebieten in Bayern (Stand: 31. Januar 2016) Abgegrenztes Gebiet in Bayern Erste Amtliche Feststellung ALB-Befall Anzahl ALBbefallener Pflanzen insgesamt Davon Anzahl ALB-befallender Pflanzen im Jahr 2015/ 2016 Letzter Fund eines ALB- Befalls Neukirchen a. Inn 29.04.2004 Flächiger Befall einiger Flurstücke 0 Pflanzen Sommer 2011 Feldkirchen b. München 08.10.2012 Flächiger Befall auf mehr als 5 ha 1 Pflanze April 2015 Neubiberg inkl. Waldperlach 09.09.2014 65 Pflanzen 48 Pflanzen Juli 2015 Ziemetshausen -Schönebach 16.10.2014 131 Pflanzen 83 Pflanzen Februar 2016 b) Wurden in den Gebieten neue Befälle gemeldet? Im Gebiet Ziemetshausen-Schönebach wurde im Februar 2016 erneut nachweislich eine ALB-Larve gefunden. c) Wie viele Baumfällungen haben in den Gebieten in 2015 stattgefunden? Die Anzahl der wegen eines entdeckten nachweislichen ALB-Befalls gefällten Pflanzen bzw. Laubgehölze kann je Befallsgebiet der Tabelle 2 entnommen werden. Alle Pflanzen der spezifizierten Gattungen gemäß dem EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 der Kommission vom 9. Juni 2015 sowie zudem die nachweislich in Bayern befallene Gattung Sorbus spp. müssen ab einem Durchmesser von 1 cm entfernt werden. Insbesondere im Befallsgebiet Neubiberg wiesen mindestens 60 % der entfernten Pflanzen einen Durchmesser von weniger als 10 cm auf, sodass hier nicht in allen Fällen von Bäumen, sondern allenfalls von Laubgehölzen gesprochen werden kann. Tabelle 2: Anzahl der angeordneten Fällungen wegen ALB-Befall in den abgegrenzten Gebieten in Bayern im Jahr 2015 Abgegrenztes Gebiet in Bayern Umfang bzw. Anzahl der wegen ALB-Befall angeordneten Fällungen spezifizierter Pflanzen Neukirchen a. Inn 0 Pflanzen Feldkirchen b. München Pflanzen auf einer Fläche von ca. 1,5 ha Neubiberg inkl. Waldperlach ca. 1.250 Pflanzen Ziemetshausen-Schönebach ca. 1.050 Pflanzen 2. a) Wurde bei den ALB-Funden eine genetische Bestimmung vorgenommen? Für alle ALB-Funde, die zu einer Erweiterung der Fällungszonen im Umkreis mit einem Radius von 100 m gemäß Anhang III, 3. (1) b) des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 um eine ALB-befallene Pflanze führten, wurde eine PCR-Analyse zur genetischen Bestimmung durchgeführt . Die PCR-Analysen haben in den dafür geeigneten La- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.03.2016 17/10217 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10217 bors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg, des Julius-Kühn-Institutes (JKI) Braunschweig oder des Institutes für Forstschutz des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) Wien stattgefunden. b) Bejahendenfalls: Waren die gefundenen Schädlinge in Feldkirchen und Neubiberg verwandt und somit einem gemeinsamen Ursprung zuzuordnen? Da sich das einfache genetische Nachweisverfahren der Zuordnung zur Spezies Anoplophora glabripennis (MOT- SCHULSKY) wesentlich von einer genetischen Analyse der Verwandtschaftsverhältnisse unterscheidet, wird ein dafür spezialisiertes Labor benötigt. Die in der Antwort zu Frage 2 a genannten Einrichtungen besitzen kein derartiges Labor. Bisher wurde bundesweit keine solche Einrichtung gefunden . Derzeit wird nach einer Möglichkeit im benachbarten Ausland zur Durchführung der Verwandtschaftsanalyse gesucht . Auch wenn hier ggf. ein gewisser Verwandtschaftsgrad festgestellt werden kann, so ist festzuhalten, dass diese Informationen keine Auswirkungen auf die Vorgehensweise der direkten ALB-Bekämpfung haben. c) Verneinendenfalls: weshalb nicht? Siehe Antwort zu Frage 2 b. 3. Welches weitere Vorgehen ist für 2016 in den betroffenen Gebieten geplant? Gemäß den Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 und den Vorgaben der Leitlinie zur ALB-Bekämpfung des JKI, die derzeit aktualisiert wird, führen die zuständigen Behörden in den abgegrenzten Gebieten ein intensives ALB-Monitoring mit den Bestandteilen Fangbaum einsatz in den Fällungszonen, Pheromonfallen, Kronenmonitoring durch ausgebildete Baumkletterer, Monitoring vom Boden aus mittels spezieller Ferngläser und Einsatz von speziell ausgebildeten ALB-Spürhunden insbesondere bei komplexen Gehölzstrukturen durch. Im Falle des Gebietes Ziemetshausen -Schönebach erfolgen die Fällungen ab Mitte März 2016. Zudem erfolgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen eine intensive Kontrolle des Verbringens von spezifizierten Pflanzen und spezifiziertem Holz innerhalb und aus den abgegrenzten Gebieten hinaus.