Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 25.01.2016 Stellen für das Projekt „Papierlose Sachbearbeitung (PSB)“ am Landesamt für Finanzen in Regensburg Die Bearbeitung der Beihilfeanträge an der Dienststelle Regensburg des Landesamts für Finanzen wird als unangemessen lange wahrgenommen, wie bereits einige Schriftliche Anfragen dazu belegen. Begründet wird dies unter anderem durch die Umstellung auf ein papierloses Verfahren . Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen stehen dem Projekt „Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe (PBS)“ an der Dienststelle Regensburg des Landesamts für Finanzen zur Verfügung? 2. a) Ist es richtig, dass es zwei befristete Stellen als „Scan Operator“ beim Projekt „Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe“ gibt? b) Ist es richtig, dass nach Ablauf der Befristung die Stellen erneut befristet mit neuem Personal nachbesetzt werden? c) Wieso sind diese Stellen befristet? 3. Wann läuft das Projekt „Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe“ in der jetzigen Form aus? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.02.2016 Zu 1.: Die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten an den einzelnen Dienststellen des Landesamtes für Finanzen richtet sich nach dem errechneten Personalbedarf. Für die Dienststelle Regensburg wurde ein Personalbedarf von 21,49 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Zu 2 a): Der Begriff „Scan Operator“ ist nicht bekannt. In den Scanstellen gibt es folgende Aufgabenbereiche: – Vorbereiten, Scannen und Nachbearbeitung 2 (Entgeltgruppe 3 zugeordnet) – Nachbearbeitung 1 (Entgeltgruppe 5 zugeordnet) und – Clearing1 (Entgeltgruppe 6 zugeordnet). In der Scanstelle in Regensburg sind derzeit 26 Personen (Stichtag 10.02.2016) beschäftigt, davon sind 12 befristet eingestellt. Zu 2 b): Der Großteil der zur Verfügung stehenden Personalmittel kann nur für befristete Einstellungen genutzt werden. Ein Teil der Arbeitnehmer, die befristet eingestellt wurden, kann auf frei gewordenen Planstellen und anderen Personalmitteln dauerhaft weiterbeschäftigt werden. Zu 2 c): Die Arbeitnehmer, die in der PSB tätig sind, werden überwiegend auf Personalmitteln bei Kapitel 06 15 Titel 428 11 und Titel 428 15 (Titel jeweils „Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer“) verrechnet. Auf diesen Personalmitteln dürfen grundsätzlich nur befristete Einstellungen erfolgen. Zu 3.: Das Projekt „Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe“ in der jetzigen Form wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2016 mit der Umstellung der noch in Papierform arbeitenden Beihilfestellen in Bayreuth (Produktivsetzung März 2016) und Ansbach (Abschluss Produktivsetzung Juni 2016) abgeschlossen . 1 Den Aufgabenbereich Clearing gibt es nur an der Dienststelle Bayreuth. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2016 17/10269 Bayerischer Landtag