Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2016 Rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten 2015 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele rechtsextremistisch motovierte Gewalttaten sind im Jahr 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 1.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 1.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 2.1 In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten im Jahr 2015 wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 2.2 Wie hat sich die Zahl der durch rechtextremistisch motivierte Gewalttaten verletzten Personen seit dem Jahr 2005 verändert? 3.1 In welchen der in Frage 1 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 4.1 Wie viele rechtsextremistisch motovierte Straftaten sind im Jahr 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 4.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände) 4.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 5. Wie hat sich die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straftaten dem Jahr 2005 verändert? 6.1 In welchen der in Frage 4 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 6.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.01.2016 die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Beantwortung Ihrer Anfrage wurde von politisch motivierten Straftaten im Sinne des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) ausgegangen. Die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage mitgeteilten Zahlen basieren auf den Meldungen der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen, die dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität übermittelt worden sind. 1.1 Wie viele rechtsextremistisch motovierte Gewalttaten sind im Jahr 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 1.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? Die Fragen 1.1 und 1.2 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2015 wurden 91 rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten verübt. Eine Auflistung nach Datum, Ort, Straftatbestand und jeweils einer kurzen Sachverhaltsdarstellung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Hinsichtlich der Straftatbestände wird mitgeteilt, dass die Tabelle keine abschließende Aufzählung der Tatbestände enthält. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.06.2016 17/10271 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 1.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 11 Delikte in Mittelfranken 11 Delikte in Niederbayern 44 Delikte in Oberbayern (davon 38 in der Landeshauptstadt München) 8 Delikte in Oberfranken 2 Delikte in der Oberpfalz 8 Delikte in Schwaben 7 Delikten in Unterfranken 2.1 In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten im Jahr 2015 wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? Angaben zu Verletzungen und deren ungefähren Grad werden in der Fallzahlendatenbank nicht vorgehalten, insofern können hierzu und somit zur Anzahl der Verletzten keine Aussagen getroffen werden. Dem BLKA war nur eine Auswertung nach Opferanzahl möglich. Bei den o. g. Straftaten waren 117 Personen als Opfer betroffen. Anzumerken bleibt, dass die Anzahl der Opfer nicht mit der Anzahl der Verletzten gleichzusetzen ist. Beispielsweise verursacht ein versuchtes Gewaltdelikt zwar ein Opfer, nicht zwingend aber Verletzungen. 2.2 Wie hat sich die Zahl der durch rechtextremistisch motivierte Gewalttaten verletzten Personen seit dem Jahr 2005 verändert? Bezugnehmend auf die Ausführungen zur Frage 2.1 wurden durch das BLKA folgende Opferzahlen für die Jahre 2005 bis 2014 übermittelt: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 73 48 126 83 56 63 74 83 105 86 3.1 In welchen der in Frage 1 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Die Fragen 3.1 und 3.2 werden wegen des Sachzusammenhangs sowie auf der Grundlage einer durch das BLKA erstellten Verfahrensliste gemeinsam beantwortet. Bezüglich aller 91 Vorfälle, die sich im Jahr 2015 ereignet haben, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bezüglich der Vorfälle vom 15.05.2015 in Bamberg, 13.05.2015 in Ansbach sowie denen vom 01.10.2015 und 12.10.2015 in München erfolgte bei den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften eine Verfahrensverbindung. Bezüglich zweier Vorfälle (27.02.2015 in Immenstadt sowie 25.07.2015 in Passau) wurde sowohl ein Verfahren gegen „Unbekannt“ als auch ein Verfahren gegen einen konkreten Beschuldigten eingeleitet. Bezüglich der sich somit ergebenden 89 Ermittlungsverfahren wird zum Verfahrensstand Folgendes mitgeteilt: – In 17 Ermittlungsverfahren konnten die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden, so dass die Vorgänge jeweils noch nicht an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abverfügt werden konnten. – In 21 Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften noch an. – In einem Verfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. – In einem Verfahren erfolgte gemäß §§ 374, 376 StPO eine Verweisung auf den Privatklageweg. – In einem Verfahren wurde das Ermittlungsverfahren nach der Erfüllung von Auflagen gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. – In 29 Verfahren erfolgte (auch) eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO. In 12 dieser 29 Verfahren erfolgte die Einstellung deshalb, weil ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. In den übrigen 17 Verfahren liegt die Verfahrenseinstellung (der gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren) darin begründet , dass ein Täter nicht identifiziert werden konnte. – In 23 Verfahren wurden gegen insgesamt 30 Beschuldigte Anklagen (gegen 24 Beschuldigte) bzw. Antragsschriften zum Zwecke der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gegen 2 Beschuldigte) erhoben bzw. Strafbefehlsanträge (gegen 4 Beschuldigte) gestellt. – Bezogen auf 10 Beschuldigte ist zwischenzeitlich auch eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die Anlage 2 sowie die dort in den Fußnoten angebrachten ergänzenden Anmerkungen verwiesen. 4.1 Wie viele rechtsextremistisch motovierte Straftaten sind im Jahr 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 4.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände )? Im Jahr 2015 wurden 2293 rechtsextremistisch motivierte Straftaten verübt. Diese gliedern sich in 91 rechtsextremistische Gewalttaten (siehe Frage 1.1 und 1.2) und 2202 extremistische Delikte der übrigen politisch motivierten Kriminalität . Anonymisierte Sachverhalte werden in der Fallzahlendatenbank nur bei Gewaltdelikten vorgehalten. Eine Beantwortung dieser Fragen wäre damit aufgrund der Masse nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand möglich. 4.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 291 Delikte in Mittelfranken 296 Delikte in Niederbayern 844 Delikte in Oberbayern (davon 345 in der Landeshauptstadt München) 228 Delikte in Oberfranken 167 Delikte in der Oberpfalz 253 Delikte in Schwaben 214 Delikte in Unterfranken Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. Wie hat sich die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straftaten dem Jahr 2005 verändert? Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 1.621 1.913 1.853 1.783 1.691 1.513 1.566 1.759 1.677 1.928 Anmerkung: In der Tabelle ist jeweils die Gesamtsumme aller rechtsextremistischen Straftaten (Terrorismus, Politisch motivierte Kriminalität (PMK) allgemein und PMK Gewalt) pro Jahr abgebildet . 6.1 In welchen der in Frage 4 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 6.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Eine Beantwortung dieser Fragen ist dem Staatsministerium der Justiz innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich. Angesichts der Masse an Vorgängen kommt bei den Staatsanwaltschaften weder eine händische Aktensichtung noch eine Abfrage des Datensystems, zu deren Zwecke sämtliche Aktenzeichen einzeln abgefragt werden müssten, in Betracht , da beides einen Personalaufwand erfordern würde, der nicht geleistet werden kann. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10271 Drucksache 17/10271 Bayerischer Landtag · 17. 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