Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.01.2016 Arbeitsplatzbeschreibung bei Tarifbeschäftigten der Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es flächendeckend einheitliche Arbeitsplatzbeschreibungen oder legt das jedes Präsidium für seinen Bereich fest? 2. Nachdem Schreibkräfte bei der AS-Bayern (Autorisierte Stelle Bayern – Digitalfunk) in Entgeltgruppe (EG 8) eingruppiert sind, frage ich die Staatsregierung, wie wird dieses begründet, nachdem Schreibkräfte im normalen Polizeidienst grundsätzlich in EG 5 eingruppiert sind? 3. Nachdem es angeblich die EG 7 nur auf Bundesebene geben soll, diese dennoch im Landeshaushalt enthalten ist, frage ich die Staatsregierung, wo diese Stellen sind? 4. Weswegen wurde die Arbeitsplatzbeschreibung für Schreibkräfte aufgrund der gestiegenen Anforderungen (EDV-Kenntnisse) noch nicht angepasst? 5. Weswegen wurden aufgrund der gestiegenen Anforderungen keine Hebungen vorgenommen? 6. Nachdem für reine Innendienstaufgaben insbesondere in der internen EDV grundsätzlich keine Vollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt werden sollen, frage ich die Staatsregierung, sind trotzdem in der internen EDV Vollzugsbeamte eingesetzt, bejahendenfalls, wie viele und aus welchen Gründen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.02.2016 1. Gibt es flächendeckend einheitliche Arbeitsplatzbeschreibungen oder legt das jedes Präsidium für seinen Bereich fest? Flächendeckend einheitliche Arbeitsplatzbeschreibungen sind bei der Bayer. Polizei nicht zielführend. Die jeweiligen Aufgabenzuschnitte und die Strukturen der verschiedenen Polizeiverbände sind zu unterschiedlich. Ausgangspunkt für die Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie sind einer Entgeltgruppe zugeordnet. Für die Eingruppierung ist die Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge der gesamten auszuübenden Tätigkeiten maßgebend. Die Abgrenzung des einzelnen Arbeitsvorganges ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten Arbeitsergebnis, zu dem der Arbeitsvorgang bei zwangloser und lebensnaher Betrachtungsweise führt. Jede Feststellung der Entgeltgruppe enthält die Darstellung der auszuübenden Tätigkeit. Dort wird jeder Arbeitsvorgang dargestellt und der jeweilige Zeitanteil angegeben. Darüber hinaus werden die jeweiligen notwendigen Fachkenntnisse aufgeführt und eine zusammenfassende Bewertung vorgenommen. 2. Nachdem Schreibkräfte bei der AS-Bayern (Autorisierte Stelle Bayern – Digitalfunk) in EG 8 eingruppiert sind, frage ich die Staatsregierung, wie wird dieses begründet, nachdem Schreibkräfte im normalen Polizeidienst grundsätzlich in EG 5 eingruppiert sind? Schreibkräfte bei der AS-Bayern sind nicht in Entgeltgruppe 8 TV-L eingruppiert. Bei der AS-Bayern ist lediglich eine Stelle nach E 8 TV-L bewertet. Dieser Stelle liegen hauptsächlich sachbearbeitende Tätigkeiten mit technischem Fachwissen zugrunde. Wegen der Komplexität des BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Digitalfunk und der Vielseitigkeit der Themen war es notwendig, eine/n Tarifbeschäftige/n mit Sachbearbeitertätigkeiten zu betrauen. 3. Nachdem es angeblich die EG 7 nur auf Bundesebene geben soll, diese dennoch im Landeshaushalt enthalten ist, frage ich die Staatsregierung, wo diese Stellen sind? Bei der Bayer. Polizei sind über 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Entgeltgruppe 7 TV-L eingruppiert. Zum 01.11.2006 trat der Tarifvertrag für den TV-L in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) an die Stelle des zuvor geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) sowie des Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.03.2016 17/10272 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10272 Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Zur Überleitung vorhandener Beschäftigter bzw. zur Zuordnung neu eingestellter Beschäftigter zu den Entgeltgruppen sahen Anlagen 2 und 4 zum TVÜ-Länder vor, dass Arbeiterinnen und Arbeiter der Lohngruppe 6 mit Aufstiegsmöglichkeit nach Lohngruppe 7 bzw. 7a sowie diejenigen, die einen entsprechenden Aufstieg bereits erreicht hatten, der Entgeltgruppe 7 TV-L zugeordnet wurden. Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder ausschließlich für Eingruppierungskonstellationen im früheren Arbeiterbereich vorgesehen. Gemäß der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Entgeltordnung zum TV-L sind darüber hinaus auch Funktionen, die früher dem Bereich der Angestellten zuzurechnen waren, der Entgeltgruppe 7 zugeordnet. Um das Entgeltgruppengefüge vollständig zu nutzen und im Rahmen der „Abbildung“ der bis zu sechsjährigen Aufstiege ausgewogene Differenzierungen zu ermöglichen, wurden Tätigkeitsmerkmale aus dem früheren Angestelltenbereich in Teil II der Entgeltordnung auch den Entgeltgruppen 4 und 7 zugeordnet. Die in Entgeltgruppe 7 eingruppierten Beschäftigten nehmen entsprechend den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen überwiegend Aufgaben im Organisationsbereich Polizeiund Einsatztechnik wahr. 4. Weswegen wurde die Arbeitsplatzbeschreibung für Schreibkräfte aufgrund der gestiegenen Anforderungen (EDV-Kenntnisse) noch nicht angepasst? Wie bereits bei Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sind Ausgangspunkt für die Eingruppierung die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L, die von den Tarifvertragspartnern erarbeitet und vereinbart wurden. Die neue Entgeltordnung enthält jedoch keine speziellen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Schreibdienst. Es gelten somit grundsätzlich die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst . Um ein entsprechendes Qualifikationsniveau zu gewährleisten, hat das zuständige Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme unter gewissen Voraussetzungen einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 5 TV-L zugestimmt. Die Arbeitsplatzbeschreibungen der Schreibkräfte der Bayer. Polizei entsprechen den rechtlichen Anforderungen. Sofern eine veränderte Aufgabenstruktur eine andere oder höhere Eingruppierung notwendig macht, wird diese vorgenommen . 5. Weswegen wurden aufgrund der gestiegenen Anforderungen keine Hebungen vorgenommen? Die Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet sich nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen, unter Beachtung des durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stellenplans. Dauerhafte Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten mit der Folge entsprechender Höhergruppierungen können daher nur in diesem Rahmen in Betracht kommen. Abgesehen von Maßnahmen, durch die im Vollzug von Tarifeinigungen erfolgte Höhergruppierungen nachvollzogen wurden, waren zuletzt keine eigenständigen Hebungsprogramme für den Tarifbereich im Haushalt der Polizei enthalten. Um auch den Arbeitnehmerbereich der Polizei an Verbesserungen partizipieren zu lassen, wurden verschiedentlich Mittel aus Hebungsprogrammen für den Beamtenbereich so umgewidmet, dass hieraus kostenwirksame Hebungen von Tarifstellen möglich wurden. Dies ließ allerdings keine flächendeckende strukturelle Fortschreibung von Aufgabenzuweisungen mit der Folge von Höhergruppierungen zu. 6. Nachdem für reine Innendienstaufgaben insbesondere in der internen EDV grundsätzlich keine Vollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt werden sollen, frage ich die Staatsregierung, sind trotzdem in der internen EDV Vollzugsbeamte eingesetzt, bejahendenfalls , wie viele und aus welchen Gründen? Ausweislich des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt 2015/2016 sind für das Jahr 2016 bei den Kapiteln 03 17, 03 18, 03 20, 03 21, jeweils in den Erläuterungen zu Titel 99 935,55 Personalstellen (Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen /Beamte) insgesamt als eindeutig dem DV-Bereich zuzuordnen. Unter diesem Personal befinden sich auch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Eine genauere Bezifferung der Anzahl würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand mit Detailerhebungen bei den Dienststellen bedeuten, der in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewältigen war. Dass grundsätzlich auch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in DV-Funktionen eingesetzt sind, hat vielfältige Gründe. Dazu zählt beispielsweise, dass darunter eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte sind, für die eine geeignete Verwendung gefunden wurde. Außerdem gehören zu diesen Funktionsstellen auch diejenigen, die als Schnittstellen von der internen EDV zum Vollzugsdienst fungieren. Die polizeiliche EDV kann kein Selbstzweck sein, muss Praxisbezug aufweisen und benötigt daher zwingend das Fachwissen polizeilichen Vollzugsdienstes.