Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 07.01.2016 Bundesprogramm „Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen “ Der Bund stellt im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium aufgelegten Programms zur „Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ 50 Millionen Euro zur Verfügung , um kleine Stationen (mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Das Programm soll 50 % der Kosten des barrierefreien Umbaus abdecken. Gemäß einer Pressemitteilung des BMVI vom 31. Juli 2015 waren die Bundesländer bis Herbst 2015 aufgefordert geeignete Projekte für das Programm zu nennen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1.1 Welche kleinen Bahnhöfe in Bayern, die dem Anforderungsprofil des Bundesprogramms entsprechen, wurden dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Ein- und Aussteigern pro Tag und veranschlagte Kosten der Projektumsetzung )? 1.2 Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bayerischen Projektvorschläge? 1.3 Sollte der Meldung des BMVI widersprechend noch keine Auswahl erfolgt sein, warum ist dem so? 2.1 Nach welchen Förderkriterien respektive Richtlinien soll die mit dem Nachtragshaushalt 2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene Kofinanzierung des Bundesprogramms erfolgen? 2.2 Gibt es hierzu bereits Verhandlungen mit dem BMVI? 3. Inwieweit wurden die kommunalen Spitzenverbände, die DB AG und Vertreter von Behindertenverbänden in die Auswahl der Projektvorschläge und die bisherigen Planungen zur Ausgestaltung der Kofinanzierung des Landes mit eingebunden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.02.2016 1.1 Welche kleinen Bahnhöfe in Bayern, die dem Anforderungsprofil des Bundesprogramms entsprechen , wurden dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Einund Aussteigern pro Tag und veranschlagte Kosten der Projektumsetzung)? Folgende Stationen wurden dem Bund für das Programm vorgeschlagen: Verkehrsstation Regierungsbezirk Geschätzte Kosten in € Oberdachstetten Mittelfranken 2.400.000 Rückersdorf Mittelfranken 3.000.000 Wörth (Isar) Niederbayern 3.065.000 Saulgrub Oberbayern 400.000 Eisenärzt Oberbayern 386.000 Siegsdorf Oberbayern 1.000.000 Marktl Oberbayern 1.100.000 Bernried Oberbayern 1.000.000 Untersteinach Oberfranken 2.680.000 Reuth b. Erbendorf Oberpfalz 2.960.000 Sünching Oberpfalz 2.072.000 Furth i. Wald Oberpfalz 4.160.000 Hergatz Schwaben 520.000 Höchstädt (Donau) Schwaben 1.657.946 Langweid Schwaben 2.513.290 Laufach Unterfranken 1.600.000 Hösbach Unterfranken 1.600.000 Wörth a. Main Unterfranken 285.000 Partenstein Unterfranken 1.000.000 Iphofen Unterfranken 2.700.000 Dettingen Unterfranken 600.000 Sämtliche genannten Stationen weisen eine Fahrgastfrequenz von unter 1.000 Ein- und Aussteigern auf. Darüber hinaus wurden dem Bund als ergänzende Maßnahmen die Stationen Bad Staffelstein, Eichstätt Stadt und Kirchenlaibach vorgeschlagen, obwohl diese über höhere Ein- und Aussteigerzahlen verfügen, aber als kleinere Stationen einen besonderen Ausbaubedarf aufweisen. Die DB Station&Service AG hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ein- und Aussteigerzahlen übermittelt, allerdings unter der Maßgabe, diese Daten, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen stammen, nicht zu veröffentlichen. Diese Daten wurden für die Auswahl der Projektvorschläge herangezogen. Die dargestellten Kosten entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und haben als grobe Schätzungen nur indikativen Charakter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.03.2016 17/10280 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10280 1.2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bayerischen Projektvorschläge? Die Projektauswahl erfolgte unter Beteiligung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH, der DB Station&Service AG und in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung. Grundlage waren die wesentlichen vom Bund formulierten Maßgaben für die Projektauswahl: – Unter 1.000 Ein- und Aussteiger täglich, – Realisierbarkeit bis Ende 2018, insbesondere aufgrund vorhandenen Planungsfortschritts, – Besonderer Bedarf für Barrierefreiheit (Behinderteneinrichtungen , Altenheime o. ä.), – Möglichkeit zur Kofinanzierung. 1.3 Sollte der Meldung des BMVI widersprechend noch keine Auswahl erfolgt sein, warum ist dem so? Entfällt. 2.1 Nach welchen Förderkriterien respektive Richtlinien soll die mit dem Nachtragshaushalt 2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene Kofinanzierung des Bundesprogramms erfolgen? 2.2 Gibt es hierzu bereits Verhandlungen mit dem BMVI? Die Fragen werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Staatsregierung liegt noch keine Rückmeldung des Bundes darüber vor, welche Maßnahmen in Bayern Eingang in das Bundesprogramm finden. Diese wird in den nächsten Wochen erwartet. Erst auf dieser Grundlage sind projektbezogen weitere Schritte zur Klärung bzw. Sicherstellung der Kofinanzierung sinnvoll. Vertiefende Gespräche mit dem BMVI zur Kofinanzierung der Maßnahmen haben dementsprechend noch nicht stattgefunden. 3. Inwieweit wurden die kommunalen Spitzenverbände , die DB AG und Vertreter von Behindertenverbänden in die Auswahl der Projektvorschläge und die bisherigen Planungen zur Ausgestaltung der Kofinanzierung des Landes mit eingebunden? Auf die Antworten auf die Fragen 1.2 und 2.2 wird verwiesen .