Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2016 Rechtsterroristische Bestrebungen in Bayern In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordne ten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklär te das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr am 13. April 2015, dass seit dem 4. November 2011 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) zwei Verfahren im rechtsextremistischen Bereich nach § 129 a des Strafgesetzbuches – StGB (Bildung terroristischer Ver einigungen) gegen bayerische Beschuldigte eingeleitet bzw. bearbeitet wurden (vgl. Drs. 17/6326). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Auskünfte kann die Staatsregierung über den Stand des zum Zeitpunkt der Beantwortung der in der Vorbemerkung erwähnten Anfrage noch laufenden Er mittlungsverfahrens geben? 2.1 Wurden seit der Beantwortung der in der Vorbemer kung erwähnten Anfrage (Drs. 17/6326) weitere Er mittlungsverfahren im rechtsextremistischen Bereich nach § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigun gen) beim GBA eingeleitet? 2.2 Falls ja, wie viele Ermittlungsverfahren mit jeweils wie vielen Beschuldigten? 2.3 Falls ja, auf Grundlage welchen Anfangsverdachts (Waffenfunde, Anschlagspläne etc.) wurden die Ermitt lungsverfahren gegen die Beschuldigten aus Bayern eingeleitet (die einzelnen Fälle bitte getrennt und unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachver haltsdarstellung mit Ort und Datum auflisten)? 3. Wie oft wurden die einzelnen Beschuldigten aus Bay ern ggf. in der Vergangenheit bereits aufgrund rechts extrem motivierter Straftaten verurteilt? 4. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung ggf. über Verbindungen der bayerischen Beschuldigten in die rechtsextreme Szene? 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung ggf. über Netzwerke bzw. Verbindungen zwischen den Beschul digten aus Bayern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das in der Antwort vom 13.04.2015 auf die Schriftliche Anfrage von Frau Abgeordneter Katharina Schulze vom 27.02.2015 (Drs. 17/6326) aufgeführte Ermittlungsverfah ren mit Beschuldigten aus Bayern ist aktuell noch nicht ab geschlossen. Nach Mitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof werden zu noch nicht abgeschlos senen Ermittlungsverfahren keine Auskünfte erteilt. Zu dem im vorgenannten Antwortschreiben aufgeführten weiteren Ermittlungsverfahren mit bayerischen Beschuldig ten teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auf Anfrage mit, dass dieses Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist. Die bisherigen Ermittlungen haben den Anfangsverdacht nicht bestätigt. Weitere Informationen er teilte die sachleitungsbefugte Bundesanwaltschaft nicht und werden von ihr auch nicht freigegeben. Zu 2.1–5.: Seit Beantwortung der vorgenannten Anfrage (Drs. 17/6326) hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein weiteres Ermittlungsverfahren mit Bezug nach Bayern we gen des Verdachts eines Vergehens gem. § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) eingeleitet, das am 23.12.2015 zur Anklage beim Oberlandesgericht München gebracht wurde. In der Anklageschrift der Bundesanwalt schaft wird vier Angeschuldigten, von denen einer in Bayern wohnhaft ist, vorgeworfen, im Januar 2015 eine terroris tische Vereinigung gegründet zu haben. Als Gruppe sollen sie Planungen zur Vorbereitung eines Explosionsverbrechens verfolgt haben. Die Führungsgrup pe der rechtsextremistischen „OldSchool Society“ (OSS), die aus den vier Angeschuldigten bestand, erörterte laut Anklage Übergriffe auf Salafisten und Asylbewerber mittels Sprengstoffanschlägen. Nachdem bereits eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft als Anschlagsziel festgestanden ha ben soll, wurden die Angeschuldigten am 06.05.2015 fest genommen. Zu etwaigen weiteren Ermittlungsverfahren mit dem vor genannten Tatvorwurf des Generalbundesanwalts, die kei nen Bezug nach Bayern aufweisen, liegen nach Auskunft des Bayerischen Landeskriminalamtes keine Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.06.2016 17/10281 Bayerischer Landtag