Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Josef Zellmeier CSU vom 28.01.2016 Einstellungsangebote für Wartelistenbewerber für das Lehramt an Gymnasien Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Bewerber wurden zum September 2015 von der Warteliste für die Fächerkombination Deutsch und Sozialkunde eingestellt? Welche Notenschnitte waren dafür erforderlich? 2. Wenn ein Schulleiter Personalbedarf in den Fächern Geschichte und Sozialkunde anmeldet, welche Bewerberliste mit welchen Fächerverbindungen in welcher Reihung kommt dafür infrage? Werden die Listen für die grundständigen Fächerverbindungen Deutsch und Geschichte sowie Deutsch und Sozialkunde mit dem jeweiligen Erweiterungsfach Sozialkunde bzw. Geschichte dabei gleichermaßen berücksichtigt? 3. Ist es möglich, sich als Lehrkraft im Falle des Studiums dreier vertiefter Fächer die vom Einstellungsschnitt her günstigste Liste auszusuchen oder wird die Lehrkraft automatisch auf die günstigste Liste gesetzt? 4. Wie viele Stellen sind im Haushalt 2016 für das Lehramt an Gymnasien vorgesehen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.02.2016 1. Wie viele Bewerber wurden zum September 2015 von der Warteliste für die Fächerkombination Deutsch und Sozialkunde eingestellt? Welche Notenschnitte waren dafür erforderlich? Es wurde keine Einstellung zum September 2015 von der Warteliste in der Fächerverbindung Deutsch und Sozialkunde vorgenommen. 2. Wenn ein Schulleiter Personalbedarf in den Fächern Geschichte und Sozialkunde anmeldet, welche Bewerberliste mit welchen Fächerverbindungen in welcher Reihung kommt dafür infrage? Werden die Listen für die grundständigen Fächerverbindungen Deutsch und Geschichte sowie Deutsch und Sozialkunde mit dem jeweiligen Erweiterungsfach Sozialkunde bzw. Geschichte dabei gleichermaßen berücksichtigt ? Schulen haben generell die Möglichkeit, ihren Personalbedarf über verschiedene Anforderungsarten zu decken. Die Bedarfe werden daher nicht nur in Bezug auf die zuweisbare Fächerverbindung, sondern auch hinsichtlich der zuweisbaren Stellenart geprüft. Zur Deckung eines längerfristigen, das heißt strukturellen Bedarfs, können Planstellen angefordert werden. Bei der Zuweisung dieser Planstellen wird seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf eine bayernweit gleichmäßige Versorgung der Schulen geachtet. Darüber hinaus können zur Deckung von kurzfristigeren Bedarfen Studienreferendare im Zweigschuleinsatz von den Schulen – auch namentlich – angefordert werden. Ebenso können Mobile Reserven bei zeitlich befristeten Bedarfen von den Schulen angefordert werden; diese Stellenart wird insbesondere bei Elternzeiten und Schwangerschaften eingesetzt, um über einen mittelfristigen Zeitraum die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Bei sehr akutem, äußerst kurzfristigem Bedarf, etwa bei Erkrankungen von Stammlehrkräften, besteht für die Schulen die Möglichkeit, in Eigenverantwortung durch die Anforderung finanzieller Mittel Aushilfsnehmer zur Überbrückung des zeitlich befristeten Ausfalls zu beschäftigen. Unter Berücksichtigung der genannten Anforderungsmöglichkeiten der Stellenarten ergeben sich in Verbindung mit den anforderbaren Fächerverbindungen zahlreiche Optionen . Im Falle einer Planstellenbesetzung, die mit der Neueinstellung einer Bewerberin beziehungsweise eines Bewerbers einhergeht, schreiben die Bayerische Verfassung und das Beamtengesetz zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach dem Leistungsgrundsatz zu erfolgen hat. Demnach werden die zur Verfügung stehenden Stellen an diejenigen Bewerber vergeben, die in der Anstellungsprüfung (Staatsexamen) die jeweils besten Gesamtprüfungsnoten erzielt haben. Alle Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den staatlichen Schuldienst werden auf einer Rangliste in eine Reihenfolge gebracht. Dabei wird innerhalb einer jeden Fächerverbindung eine eigene Rangliste gebildet, für die stets die grundständig studierte Fächerverbindung relevant ist. (Auf die Berücksichtigung eines Erweiterungsfachs wird in der Antwort zu Frage 3 eingegangen.) Die zum jeweiligen Einstellungstermin fächerspezifisch zur Verfügung stehenden Stellen werden sodann an die jeweils bestqualifizierten Bewerber vergeben. Ist der bestehende Bedarf in bestimmten Fächerkombinationen wie etwa bei den in Verbindung mit den angesprochenen Fächern Geschichte und Sozialkunde einhergehenden Leitfächern aus dem sprachlichen Bereich weitestgehend gedeckt, existieren hier zwangsläufig nur geringe Einstellungsmöglichkeiten . Infolgedessen kann nur ein Einstel- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.04.2016 17/10288 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10288 lungskorridor für die am besten qualifizierten Bewerber offengehalten werden. Im Rahmen dieses Einstellungskorridors werden die Listen für die grundständigen Fächerverbindungen Deutsch und Geschichte sowie Deutsch und Sozialkunde unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes gleichermaßen berücksichtigt, wobei jeweils Erweiterungsfächer wie im ersten Fall Sozialkunde in Erweiterung der Fächerverbindung Deutsch/Geschichte und im zweiten Fall Geschichte in Erweiterung der Fächerverbindung Deutsch/Sozialkunde, wie in der Beantwortung zu Frage 3 dargestellt, berücksichtigt werden. Wenn eine Auswahlentscheidung zwischen einem Bewerber mit der Fächerverbindung Deutsch/Geschichte mit Erweiterungsfach Sozialkunde und einem Bewerber mit der Fächerverbindung Deutsch/Sozialkunde mit Erweiterungsfach Geschichte zu treffen ist, fällt diese zugunsten des Bewerbers mit der besseren Gesamtprüfungsnote aus. Die Gesamtprüfungsnote errechnet sich aus den Leistungen in der grundständigen Fächerverbindung einerseits und den Leistungen im Erweiterungsfach unter ggf. zusätzlicher Anwendung eines vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst widerruflich festgelegten Bonus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Einstellungsverfahren hinsichtlich der Fächerverbindungen nach dem Prinzip der Leitfächer (z. B. Deutsch, Englisch, Französisch) sowie nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) möglichen Beifächern (z. B. Geschichte, Sozialkunde) vorgegangen wird und auch innerhalb eines Leitfachs, beispielsweise Deutsch, auf vergleichbare Einstellungsgrenznoten geachtet wird. 3. Ist es möglich, sich als Lehrkraft im Falle des Studiums dreier vertiefter Fächer die vom Einstellungsschnitt her günstigste Liste auszusuchen oder wird die Lehrkraft automatisch auf die günstigste Liste gesetzt? Gemäß § 59 der LPO I wird die Erste Staatsprüfung stets in zwei grundständig studierten Fächern absolviert, eine Ausnahme stellen nur die vertieft studierten Doppelfächer Kunst und Musik dar. Gemäß § 60 LPO I kann eine in zwei Fächern grundständig vertieft studierte Fächerverbindung durch ein drittes Fach bzw. weitere Fächer (Erweiterungsfach ) erweitert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden jedoch weiterhin entsprechend ihrer grundständig vertieft studierten Fächerverbindung geführt. Die Reihung von Bewerbern mit Erweiterung auf einer gemeinsamen Einstellungsliste mit den Bewerbern mit grundständiger Fächerverbindung ist aufgrund der Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) nicht möglich: Gemäß § 26 Abs 1 LPO II wird für jeden Prüfungsteilnehmer und jede Prüfungsteilnehmerin aufgrund der erzielten Gesamtprüfungsnote eine Platzziffer festgesetzt. Für das Lehramt an Gymnasien wird die Liste der Platzziffern innerhalb der Fächerverbindung erstellt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden daher sowohl auf der Einstellungsliste als auch gegebenenfalls auf der Warteliste ausschließlich anhand ihrer grundständigen Fächerverbindung mit der Gesamtprüfungsnote, die sich aus den Leistungen in der grundständigen Fächerverbindung und den Leistungen im Erweiterungsfach ergibt, gereiht. Ein Erweiterungsfach wird dabei gegebenenfalls durch die Vergabe eines fächerspezifischen Bonus zusätzlich berücksichtigt . Eine gesonderte Einstellungsliste für Bewerber mit Erweiterungsfach gibt es weder für Bewerber des aktuellen Jahrgangs noch für Wartelistenbewerber. Bei mehr als einem Erweiterungsfach wird stets die für den Bewerber günstigere Gesamtprüfungsnote, die vom Bonus und der Prüfungsnote des Erweiterungsfachs abhängt, als Grundlage für das Einstellungsverfahren verwendet. 4. Wie viele Stellen sind im Haushalt 2016 für das Lehramt an Gymnasien vorgesehen? Im Stellenplan des Haushaltsplans 2015/2016 sind für das Haushaltsjahr 2016 bei Kap. 0519 (Staatliche Gymnasien) 19.037,31 Stellen ausgewiesen.