Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.01.2016 Bavaria Film Gruppe Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 An welchen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe ist der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (bspw. über die LfA Förderbank Bayern, ebenfalls direkt oder indirekt ) beteiligt? 1.2 In welchem Umfang ist der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (bspw. über die LfA Förderbank Bayern, ebenfalls direkt oder indirekt) beteiligt? 1.3 Welche Unternehmen bzw. Unternehmensanteile haben Unternehmen der Bavaria Film Gruppe, an welchen der Freistaat Bayern direkt oder indirekt beteiligt ist, seit 2000 erworben oder veräußert (bitte Angabe der Anteilshöhe und Jahr des Erwerbs bzw. der Veräußerung )? 2.1 Sind technische Filmdienstleister der Bavaria Film Gruppe, an welchen der Freistaat Bayern direkt oder indirekt beteiligt ist, auch im Bereich der Werbe- und Imagefilme tätig? 2.2 Wenn ja, welche Umsätze generierten die betreffenden Unternehmen seit 2010 in diesem Bereich (bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Unternehmen)? 3.1 Nachdem laut Bericht „Schmutzige Dumping-Geheimnisse bei ARD-Firmen“ in „Die Welt“ vom 15. Juli 2015 Christian Franckenstein im Herbst vergangenen Jahres den Geschäftsführerposten bei der Bavaria mit dem Auftrag übernommen hat, eine klarere Firmenstruktur zu schaffen, mehr Transparenz herzustellen und auch die Frage zu beantworten, welche Aufgaben die Bavaria als großer Produzent übernimmt und welche nicht, fragen wir die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, wie die Ziele, eine klarere Firmenstruktur und größere Transparenz herzustellen, nun konkret umgesetzt werden sollen beziehungsweise umgesetzt wurden? 3.2 Gibt es schon Festlegungen oder Überlegungen, welche Dienstleistungsbereiche die Bavaria künftig noch abdecken werden wird (bitte Nennung der entsprechenden Dienstleistungsbereiche)? 3.3 Wie bewertet die Staatsregierung diese Pläne vor dem Hintergrund, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? 4.1 Nachdem im Juli 2015 Franckenstein verkündete, dass er das Beteiligungsportfolio im laufenden Geschäftsjahr (bis 31. Januar 2016) bereinigen wolle, fragen wir die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, welche Beteiligungen gehalten, fusioniert oder verkauft werden sollen? 4.2 Welche Veränderungen im Portfolio wurden bereits vollzogen? 4.3 Wie bewertet die Staatsregierung diese Veränderungen im Portfolio, vor dem Hintergrund, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? 5.1 Sind der Staatsregierung beziehungsweise der LfA die Erkenntnisse und Konsequenzen der Untersuchung durch die Interne Revision der Bavaria Film GmbH und die einbezogenen externen Fachberater bekannt, die nach der Durchsuchung der Räumlichkeiten der Bavaria Studios & Production Services GmbH durch Mitarbeiter des Bundeskartellamts im Sommer 2015 vom Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Bavaria Studios & Productions Services beschlossen wurden? 5.2 Ist der Staatsregierung bekannt, aus welchen Gründen der Geschäftsführer der Bavaria Studios & Production Services, Martin Moll, mit sofortiger Wirkung von seinem Posten abberufen und das Arbeitsverhältnis beendet wurde? 5.3 Sind der Staatsregierung die externen Fachberater bekannt, die bei der Untersuchung mit einbezogen wurden? 6.1 Nachdem laut Presseinformation der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister vom 10. Juli 2015 Achim Rohnke sich auf einer Podiumsdiskussion des Verbandes dahingehend äußerte, dass es möglich sei, die Bavaria Film und andere Unternehmen zu privatisieren, ohne dass dies der Bavaria und anderen schaden würde, fragen wir die Staatsregierung, wie sie diese Aussage vor dem Hintergrund bewertet, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? 6.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass eine direkte oder indirekte Beteiligung des Freistaats Bayern an diesen Unternehmen notwendig ist (bitte Begründung der Antwort)? 6.3 Welche Probleme oder Chancen sieht die Staatsregierung beziehungsweise die LfA in einer Privatisierung ihrer Beteiligungen an der Bavaria Film Gruppe? 7.1 Wurden die LfA oder die Staatsregierung im Vorfeld der Presseinformation darüber in Kenntnis gesetzt, dass laut DWDL.de – Bericht vom 14. Januar 2014 „Zwei aufgeblähte Kolosse vor der Schrumpfkur“ – zwei Manager der Bavaria-Tochter Cine-Mobil, an welcher die LfA über die Bavaria Studios & Production Services GmbH beziehungsweise deren Tochter die Bavaria Production Services GmbH beteiligt ist, jahrelang ungehindert „in die eigene Tasche wirtschafteten , indem sie Lkws und Stromgeneratoren aus ihrer Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10289 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10289 privaten Firma quasi an sich selbst vermieteten“ und Rohnke diese Praxis erst 2011 stoppte, indem er die Lkw-Firma kaufte? 7.2 Welche Konsequenzen forderten die LfA beziehungsweise die Staatsregierung nach Bekanntwerden dieser Vorgänge? 7.3 Haben die LfA oder die Staatsregierung eine weitergehende Untersuchung der anderen Tochterunternehmen der Bavaria gefordert dahingehend, ob dort ähnliche Missstände vorliegen? 8.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage des Medienjournalisten Siebenhaar, der auf der Podiumsdiskussion der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister im Rahmen des Filmfestes München 2015 eine Zusammenlegung und vollständige Privatisierung von Bavaria und Studio Hamburg forderte, da es heutzutage keiner öffentlich-rechtlichen Produktionstöchter mehr bedürfe, da auch Privatunternehmen den Sendern alles anbieten könnten, was diese brauchten, um ihren Auftrag zu erfüllen? 8.2 Sieht die Staatsregierung die Transparenz und Kontrolle der Unternehmen der Bavaria Film Gruppe, an welchen sie Beteiligungen hält, trotz teilweise sehr komplexer Strukturen, als ausreichend gewährleistet an? 8.3 Wenn ja, durch welche Maßnahmen werden eine ausreichende Kontrolle und Transparenz sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.02.2016 1.1 An welchen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe ist der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (bspw. über die LfA Förderbank Bayern, ebenfalls direkt oder indirekt) beteiligt? Die LfA Förderbank Bayern ist ein Kreditinstitut des Freistaats Bayern in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Art. 1 LfA-Gesetz). Die LfA Förderbank Bayern ist Gesellschafterin der „LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH“ (nachfolgend: LfA GV). Über die LfA GV werden anteilig Firmenbeteiligungen gehalten von: 1. Bavaria Film GmbH 2. Bavaria Studios & Production Services GmbH 1.2 In welchem Umfang ist der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (bspw. über die LfA Förderbank Bayern , ebenfalls direkt oder indirekt) beteiligt? Die LfA Förderbank Bayern ist über ihre 100%-Tochter LfA GV an der Bavaria Film Gruppe beteiligt. Die LfA GV verfügt über die nachfolgend aufgeführten Anteile: – 16,67 % an der Bavaria Film GmbH – 12,50 % an der Bavaria Studios & Production Services GmbH 1.3 Welche Unternehmen bzw. Unternehmensanteile haben Unternehmen der Bavaria Film Gruppe, an welchen der Freistaat Bayern direkt oder indirekt beteiligt ist, seit 2000 erworben oder veräußert (bitte Angabe der Anteilshöhe und Jahr des Erwerbs bzw. der Veräußerung)? Siehe beigefügte Anlage. 2.1 Sind technische Filmdienstleister der Bavaria Film Gruppe, an welchen der Freistaat Bayern direkt oder indirekt beteiligt ist, auch im Bereich der Werbe - und Imagefilme tätig? Seit dem Jahr 2000 hält die Bavaria Film GmbH 100 % an der Bavaria Film Interactive GmbH. Diese Gesellschaft beschäftigt sich mit der Herstellung von sogenannten Corporate Videos, zu denen u. a. auch Imagefilme zählen. Die Gesellschaft macht insgesamt weniger als 3 % des konsolidierten Umsatzes der Bavaria Film Gruppe aus. 2.2 Wenn ja, welche Umsätze generierten die betreffenden Unternehmen seit 2010 in diesem Bereich (bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Unternehmen )? Umsatzzahlen der Bavaria Film Interactive GmbH (in TEUR): 2009/2010: 4.313 2010/2011: 4.671 2011/2012: 5.380 2012/2013: 4.507 2013/2014: 5.940 2014/2015: 5.122 3.1 Nachdem laut Bericht „Schmutzige Dumping-Geheimnisse bei ARD-Firmen“ in „Die Welt“ vom 15. Juli 2015 Christian Franckenstein im Herbst vergangenen Jahres den Geschäftsführerposten bei der Bavaria mit dem Auftrag übernommen hat, eine klarere Firmenstruktur zu schaffen, mehr Transparenz herzustellen und auch die Frage zu beantworten , welche Aufgaben die Bavaria als großer Produzent übernimmt und welche nicht, fragen wir die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, wie die Ziele, eine klarere Firmenstruktur und größere Transparenz herzustellen, nun konkret umgesetzt werden sollen beziehungsweise umgesetzt wurden? Geschäftspolitische Entscheidungen der Bavaria Film GmbH werden im Aufsichtsrat des Unternehmens behandelt , in dem die LfA sowie als Gast das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vertreten sind. Der Verwaltungsrat der LfA wird in regelmäßigen Abständen über die wesentlichen Entwicklungen der Beteiligungen der LfA und ihrer Töchter informiert. Im Fall der Bavaria wurde der Verwaltungsrat grundsätzlich darüber informiert, dass der im Jahr 2013 begonnene Prozess der Verdichtung der Organisationsstruktur konsequent fortgesetzt wurde. Ab dem Geschäftsjahr 2015/16 wurde eine transparentere und überschaubare Beteiligungsstruktur eingeführt. Im Kern wird sich die Bavaria Film GmbH zukünftig mit den drei strategischen Geschäftsbereichen „Content“, „Rights & Distribution“ und „Studios & Services“ sowie den Segmenten „Immobilien“ und „Finanzbeteiligun- Drucksache 17/10289 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gen“ aufstellen. Der Umbau der Unternehmensstruktur hat das Ziel, die unterschiedlichen Aktivitäten der Bavaria Film differenziert zu steuern. Gleichsam soll die neue Struktur effizient sein und Wachstum in Teilbereichen ermöglichen. 3.2 Gibt es schon Festlegungen oder Überlegungen, welche Dienstleistungsbereiche die Bavaria künftig noch abdecken werden wird (bitte Nennung der entsprechenden Dienstleistungsbereiche)? Siehe Beantwortung der Frage 3.1. 3.3 Wie bewertet die Staatsregierung diese Pläne vor dem Hintergrund, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? Aus Sicht der Staatsregierung stellt die Neustrukturierung der Bavaria-Gruppe einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Bavaria-Gruppe dar und wird daher wegen der damit verbundenen, langfristigen Sicherung des Standorts begrüßt. Diese Straffung war auch ein Anliegen des Obersten Bayerischen Rechnungshof s(ORH), der die Beteiligungsfirmen des öffentlichen Rundfunks zu prüfen hat. 4.1 Nachdem im Juli 2015 Franckenstein verkündete, dass er das Beteiligungsportfolio im laufenden Geschäftsjahr (bis 31. Januar 2016) bereinigen wolle , fragen wir die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, welche Beteiligungen gehalten, fusioniert oder verkauft werden sollen? Veränderungen im Beteiligungsportfolio werden seitens der Bavaria Film GmbH erst nach entsprechender Umsetzung veröffentlicht. Dies geschieht im Interesse der Gesellschafter , der Mitarbeiter und der Kunden der Bavaria Film GmbH sowie der betreffenden Unternehmen. 4.2 Welche Veränderungen im Portfolio wurden bereits vollzogen? Die Maran Film GmbH hat ihre Geschäftstätigkeit zum 30. Juni 2015 eingestellt. Rechtsnachfolger der Maran Film GmbH ist die SWR Media Services in Stuttgart. Die Askania Media Filmproduktion GmbH wird ihre Geschäftstätigkeit im Laufe des ersten Halbjahres 2016 einstellen. 4.3 Wie bewertet die Staatsregierung diese Veränderungen im Portfolio, vor dem Hintergrund, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? Siehe Beantwortung der Frage 3.3. 5.1 Sind der Staatsregierung beziehungsweise der LfA die Erkenntnisse und Konsequenzen der Untersuchung durch die Interne Revision der Bavaria Film GmbH und die einbezogenen externen Fachberater bekannt, die nach der Durchsuchung der Räumlichkeiten der Bavaria Studios & Production Services GmbH durch Mitarbeiter des Bundeskartellamts im Sommer 2015 vom Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Bavaria Studios & Productions Services beschlossen wurden? In den regelmäßig stattfindenden Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der Bavaria Film GmbH wurde über die wesentlichen Entwicklungen bei der Bavaria Studios & Production Services GmbH informiert. Die einbezogenen externen Fachberater sind bekannt (bspw. die auf Kartellrecht spezialisierte renommierte Anwaltskanzlei Gleiss Lutz). Der Verwaltungsrat der LfA wird über die wesentlichen Entwicklungen bei den Beteiligungen der LfA informiert. 5.2 Ist der Staatsregierung bekannt, aus welchen Gründen der Geschäftsführer der Bavaria Studios & Production Services, Martin Moll, mit sofortiger Wirkung von seinem Posten abberufen und das Arbeitsverhältnis beendet wurde? In der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat der Bavaria Studios & Production Services GmbH wurden die Gründe erläutert. Im Rahmen des jährlichen Situationsberichts zur Bavaria Film Gruppe wurde der Verwaltungsrat der LfA über das Kartellamtsverfahren und über die Kündigung des Geschäftsführers informiert. 5.3 Sind der Staatsregierung die externen Fachberater bekannt, die bei der Untersuchung mit einbezogen wurden? Siehe Antwort zu Frage 5.1. 6.1 Nachdem laut Presseinformation der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister vom 10. Juli 2015 Achim Rohnke sich auf einer Podiumsdiskussion des Verbandes dahingehend äußerte, dass es möglich sei, die Bavaria Film und andere Unternehmen zu privatisieren, ohne dass dies der Bavaria und anderen schaden würde, fragen wir die Staatsregierung , wie sie diese Aussage vor dem Hintergrund bewertet, dass sie an einigen Unternehmen der Bavaria Film Gruppe Beteiligungen hält? Die Beteiligung der LfA und ihrer Töchter an der Bavaria Film dient der Erhaltung von Arbeitsplätzen am Standort. Es ist auch heute standortpolitisches Interesse, mit der Bavaria -Gruppe einen der größten Studio-, Produktions- und Servicedienstleister Deutschlands in München zu haben. Die Bedeutung für den Film- und Medienstandort Bayern ist groß. 6.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass eine direkte oder indirekte Beteiligung des Freistaats Bayern an diesen Unternehmen notwendig ist (bitte Begründung der Antwort)? Die LfA hat sich engagiert, um Arbeitsplätze und Standort zu sichern. In der Folgezeit stabilisierte die Beteiligung den Standort und hat sich bewährt. 6.3 Welche Probleme oder Chancen sieht die Staatsregierung beziehungsweise die LfA in einer Privatisierung ihrer Beteiligungen an der Bavaria Film Gruppe? Motiv des Freistaats ist die Unterstützung und Förderung des Medienstandorts Bayern. Durch Teilnahme und Mitwirkung an den Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen der Bavaria (nebst Stimmrechten) soll eine für den Standort Bayern positive Entwicklung unterstützt werden. Dies wäre bei einer vollständigen Privatisierung nicht mehr möglich. 7.1 Wurden die LfA oder die Staatsregierung im Vorfeld der Presseinformation darüber in Kenntnis gesetzt , dass laut DWDL.de – Bericht vom 14. Januar 2014 „Zwei aufgeblähte Kolosse vor der Schrumpf- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10289 kur“ zwei Manager der Bavaria-Tochter Cine-Mobil, an welcher die LfA über die Bavaria Studios & Production Services GmbH beziehungsweise deren Tochter die Bavaria Production Services GmbH beteiligt ist, jahrelang ungehindert „in die eigene Tasche wirtschafteten, indem sie Lkws und Stromgeneratoren aus ihrer privaten Firma quasi an sich selbst vermieteten“ und Rohnke diese Praxis erst 2011 stoppte, indem er die Lkw-Firma kaufte? Es erfolgte keine Information im unmittelbaren Vorfeld der Presseinformation, da es sich um einen älteren Vorgang handelte, der durch das Handeln der Geschäftsleitung im Zeitpunkt der Veröffentlichung längst geregelt war. Die Interne Revision der Bavaria Film GmbH war mit dem Verhältnis der Cine-Mobil GmbH und der Movie Light GmbH befasst. Soweit es vertragliche Beziehungen über Dienstleistungen und Anmietungen gab, erfolgte dies zu marktüblichen und in schriftlichen Verträgen niedergelegten Konditionen. Der Aufsichtsrat der Bavaria Film GmbH wurde über den Revisionsbericht unterrichtet. Mit Klärung des Sachverhalts wurde sofort gehandelt. 7.2 Welche Konsequenzen forderten die LfA beziehungsweise die Staatsregierung nach Bekanntwerden dieser Vorgänge? Im Jahr 2010 hat die Cine-Mobil GmbH die Fahrzeuge der Movie Light GmbH im Rahmen eines sogenannten Asset Deals in den eigenen Bestand übernommen. 7.3 Haben die LfA oder die Staatsregierung eine weitergehende Untersuchung der anderen Tochterunternehmen der Bavaria gefordert dahingehend, ob dort ähnliche Missstände vorliegen? Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit werden regelmäßig Revisionsberichte u. Ä. vorgelegt, die sich mit den Vorgängen auch in den Tochterunternehmen befassen. Hinzu kommen die regelmäßigen Berichte der Geschäftsleitung zum laufenden Geschäft. 8.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage des Medienjournalisten Siebenhaar, der auf der Podiumsdiskussion der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister im Rahmen des Filmfestes München 2015 eine Zusammenlegung und vollständige Privatisierung von Bavaria und Studio Hamburg forderte , da es heutzutage keiner öffentlich-rechtlichen Produktionstöchter mehr bedürfe, da auch Privatunternehmen den Sendern alles anbieten könnten, was diese brauchten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Die Staatsregierung steht zur Entscheidung, den öffentlichrechtlichen Sendeanstalten kommerzielle Tätigkeiten zu ermöglichen . Diese Tätigkeiten werden von der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit geschützt. Dementsprechend sind die öffentlich-rechtlichen Sender nach dem Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich berechtigt, die Produktion von Inhalten und dafür erforderlichen Leistungen selbst zu erbringen (§ 6 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags – RStV). Dabei müssen eigene Dienstleister wirtschaftlich arbeiten und dürfen nicht aus Beitragseinnahmen querfinanziert werden, § 16 a Abs. 1 Sätze 3 bis 6 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks an Unternehmen des Privatrechts wird unter anderem durch den Obersten Rechnungshof in seinem Bericht über die Haushalts - und Wirtschaftsführung dieser Unternehmen geprüft. Darüber hinaus legt die ARD einen speziellen Produzentenbericht vor, der auch an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übermittelt wird. Eine Zusammenlegung von Bavaria und Studio Hamburg oder ihre Privatisierung ist nicht geplant. 8.2 Sieht die Staatsregierung die Transparenz und Kontrolle der Unternehmen der Bavaria Film Gruppe , an welchen sie Beteiligungen hält, trotz teilweise sehr komplexer Strukturen, als ausreichend gewährleistet an? Eine ausreichende Transparenz und Kontrolle sind gegeben . Es finden bei der Bavaria Film GmbH jährlich vier Gremiensitzungen (jeweils Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ) statt. Bei der Bavaria Studios & Production Services GmbH finden jährlich drei Gremiensitzungen (jeweils Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) statt. Insbesondere die Prüfung durch den ORH fügt sonstigen Kontrollen des Gesellschafts- und Steuerrechts eine weitere Instanz hinzu, die es ohne Beteiligung öffentlich-rechtlicher Gesellschafter nicht gäbe. Das gilt auch für die mittelbare Kontrolle durch die plural besetzten Rundfunkräte. Zusätzlich finden bei beiden Bavaria-Beteiligungen bei Bedarf außerordentliche Sitzungstermine statt. 8.3 Wenn ja, durch welche Maßnahmen werden eine ausreichende Kontrolle und Transparenz sichergestellt ? Siehe Beantwortung der Frage 8.2. Drucksache 17/10289 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10289