Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.01.2016 Wohnungspakt Bayern – Staatliches Sofortprogramm Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts Bayern plant und baut der Freistaat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. Durch befristetes Wohnen im reduzierten Standard soll der kurzfristige Auszug von sog. Fehlbelegern aus den Gemeinschaftsunterkünften ermöglicht werden, um Platz für neu ankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu schaffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist laut aktuellem Stand die Zahl der „Fehlbeleger “ in den bayerischen Gemeinschaftsunterkünften (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) Wie viele anerkannte Flüchtlinge konnten in den vergangenen sechs Monaten die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und in regulären Wohnungen unterkommen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie viele anerkannte Flüchtlinge im Freistaat von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind? 2. Welche staatlichen Grundstücke stehen für die Errichtung der befristeten Wohnungen und Wohnheimplätze zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 3. Wie viele Anbieter haben sich im Rahmen der zentralen Eignungsprüfung bislang beworben? a) Wie viele wurden abgelehnt oder kommen nicht infrage ? b) Wie viele wurden für die Durchführung der Leistungen in den Anbieterkreis aufgenommen? 4. Welche konkreten Projekte wurden bereits bewilligt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) Für welche konkreten Projekte hat das Bauvorhaben bereits begonnen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? b) Wann werden die ersten Wohnungen und Wohnheimplätze bezugsfertig sein? 5. Nach welchen Kriterien bzw. Verfahren werden die Wohnungen und Wohnheimplätze an anerkannte Flüchtlinge vergeben? a) Strebt die Staatsregierung an, das Verfahren auch auf diejenige, auszuweiten, die sich noch im Verfahren befinden oder keine Anerkennung als Flüchtlinge erhalten haben, jedoch ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können? 6. Welche reduzierten Bau- und Wohnstandards sind bei der Errichtung der Wohnungen und Wohnheimplätze zulässig? 7. In welcher Bauweise sollen die Wohnungen und Wohnheimplätze errichtet werden? 8. Verfügt die Staatsregierung bereits über Kenntnisse, in welcher Höhe sich die Baukosten pro Wohnung oder Wohnheimplatz durchschnittlich belaufen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch ist laut aktuellem Stand die Zahl der „Fehlbeleger“ in den bayerischen Gemeinschafts unterkünften (aufgeschlüsselt nach Regierungs bezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städ ten)? Nach dem aktuellen Stand befinden sich rund 2.000 „Fehlbeleger “ in den bayerischen Gemeinschaftsunterkünften (GU). Die Einzelheiten sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen . a) Wie viele anerkannte Flüchtlinge konnten in den vergangenen sechs Monaten die Gemeinschafts unterkünfte verlassen und in regulären Wohnun gen unterkommen (aufgeschlüsselt nach Regie rungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Der Staatsregierung liegen darüber keine Zahlen vor. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie vie le anerkannte Flüchtlinge im Freistaat von Woh nungslosigkeit bedroht oder betroffen sind? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10292 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10292 Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele anerkannte Flüchtlinge von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, da sich diese ihren Wohnort frei im gesamten Bundesgebiet wählen können. Anerkannte Flüchtlinge, die sich noch nicht selber mit Wohnraum versorgen können, verbleiben im Regelfall für einen Übergangszeitraum in ihren Unterkünften. 2. Welche staatlichen Grundstücke stehen für die Errichtung der befristeten Wohnungen und Wohn heimplätze zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreis freien Städten)? Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) konnte insgesamt 141 für das Sofortprogramm möglicherweise geeignete staatliche Grundstücke benennen, die durch die Regierungen und Bauämter geprüft werden. Danach steht für 15 Grundstücke die Eignung fest; hier haben die Planung bzw. die Ausführung begonnen – Auflistung siehe Antwort zu Frage 4. Darüber hinaus sind weitere Grundstücke noch in der Prüfung. 3. Wie viele Anbieter haben sich im Rahmen der zent ralen Eignungsprüfung bislang beworben? Im Rahmen der zentralen Eignungsprüfung haben sich bis jetzt 121 Firmen beworben. a) Wie viele wurden abgelehnt oder kommen nicht in frage? Bei der Prüfung handelt es sich um eine projektunabhängige Eignungsprüfung. Die Firmen wurden nach den Angebotsunterlagen wie dem Fragebogen „Leistungsspektrum und Leistungskriterien“ und dem Eigennachweis zur Eignung beurteilt. Wegen der angestrebten kurzen Bauzeit von rund drei Monaten zur Erstellung der bezugsfertigen Bauten sollte die Leistung neben der Erstellung der Bauten auch die dazugehörigen Planungsleistungen umfassen. Dieser Bieterkreis wurde von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bewertet und den Staatlichen Bauämtern für Maßnahmen des Sofortprogramms zur Verfügung gestellt. Diese Angaben dienen den Bauämtern zur Auswahl der Anbieter für das konkrete Projekt. b) Wie viele wurden für die Durchführung der Leis tungen in den Anbieterkreis aufgenommen? Von den eingegangenen 121 Angeboten wurden mit Ausnahme von 18 Anbietern, die nur Teilleistungen beziehungsweise nur Planungsleistungen angeboten haben, alle Anbieter aufgenommen. 4. Welche konkreten Projekte wurden bereits bewil ligt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Bisher sind 18 Projekte auf 15 Grundstücken in allen Regierungsbezirken in Bau, in Planung bzw. in Vorbereitung. Bei einigen Projekten erfolgen aktuell noch Abstimmungen mit den Gemeinden. Oberbayern Landkreis Kommune Straße München Am Stiftsbogen BA3 Weilheim-Schongau Seeshaupt St. Heinricher Str. Starnberg Tutzing Weilheimer Straße 17 Rosenheim Bernau am Chiemsee Baumannstr. 48 Niederbayern Straubing Äußere Passauer Str. 118 Landshut Maximilianstraße Oberpfalz Amberg-Sulzbach Sulzbach- Rosenberg Galileistraße Oberfranken Coburg Haßfurter Straße BA2 Bayreuth Röntgenstraße Mittelfranken Ansbach Schlesierstraße Nürnberger Land Hersbruck Amberger Straße 100 Unterfranken Main-Spessart Karlstadt Gemündener Straße 3 Schwaben Augsburg Am Bischofsackerweg Neu-Ulm Pfaffen hofen a. d. Roth Haldenweg (OT Berg) Schwabmünchen Schwabmünchen Schwabegger Straße 1 a) Für welche konkreten Projekte hat das Bauvorha ben bereits begonnen (aufgeschlüsselt nach Re gierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfrei en Städten)? Unterfranken Main-Spessart Karlstadt Gemündener Straße 3 b) Wann werden die ersten Wohnungen und Wohn heimplätze bezugsfertig sein? Die Fertigstellung der ersten Wohnanlage ist für Mai 2016 geplant. 5. Nach welchen Kriterien bzw. Verfahren werden die Wohnungen und Wohnheimplätze an anerkannte Flüchtlinge vergeben? Die Kriterien bzw. Verfahren für die Vergabe der Wohnplätze werden derzeit innerhalb der Staatsverwaltung unter den beteiligten Ressorts abgestimmt. a) Strebt die Staatsregierung an, das Verfahren auch auf diejenige auszuweiten, die sich noch im Ver fahren befinden oder keine Anerkennung als Flüchtlinge erhalten haben, jedoch ihren Lebens unterhalt selbst verdienen können? Bislang ist geplant, freie Plätze – soweit vorhanden – mit noch im Verfahren befindlichen Asylbewerbern zu belegen, um Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringungen zu entlasten. 6. Welche reduzierten Bau und Wohnstandards sind bei der Errichtung der Wohnungen und Wohn heimplätze zulässig? Der einfache Wohn- und Baustandard wird insbesondere erreicht durch geringere Wohnflächen als in der staatlichen Wohnraumförderung, Minimierung der Verkehrsflächen in- Drucksache 17/10292 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nerhalb der Wohnungen und im Zugangsbereich (z. B. Verzicht auf Treppenhäuser) sowie Verzicht auf Unterkellerung. Im Programm sind zwei mögliche Wohnungsgrößen vorgegeben : – Typ A: abgeschlossene Wohnungen mit rd. 45 m² für 3–4 Personen – Typ B: Wohnheimplätze mit Unterbringung in 2-Bett- Zimmern mit rd. 15 m² für 1–2 Personen mit zusätzlichen Gemeinschaftseinrichtungen 7. In welcher Bauweise sollen die Wohnungen und Wohnheimplätze errichtet werden? Die Bauweise wird durch die Bauverwaltung bei den einzelnen Projekten nicht vorgegeben. Die Vergabeverfahren erfolgen systemoffen ohne Vorgabe von Materialien oder Konstruktionssystemen aufgrund von Funktionalausschreibungen . 8. Verfügt die Staatsregierung bereits über Kenntnis se, in welcher Höhe sich die Baukosten pro Woh nung oder Wohnheimplatz durchschnittlich belau fen? Die erste Ausschreibung für das Projekt in Karlstadt ergab Gesamtbaukosten von rund 27.000 € je Wohnplatz. Weitere Ausschreibungsergebnisse liegen bislang nicht vor. Fehlbeleger in GU Stand 31.01.2016 Oberbayern 369 Altötting LK 10 Bad Tölz-Wolfratshausen LK 0 Berchtesgadener Land LK 27 Dachau LK 13 Ebersberg LK 0 Eichstätt LK 5 Erding LK 0 Freising LK 0 Fürstenfeldbruck LK 10 Garmisch-Partenkirchen LK 0 Ingolstadt KS 0 Landsberg a. Lech LK 0 Miesbach LK 0 Mühldorf a.Inn LK 6 München KS 198 München LK 30 Neuburg-Schrobenhausen LK 40 Pfaffenhofen a. d. Ilm LK 0 Rosenheim KS 0 Rosenheim LK 0 Starnberg LK 11 Traunstein LK 12 Weilheim-Schongau LK 7 Niederbayern 395 Deggendorf LK 37 Dingolfing-Landau LK 6 Freyung-Grafenau LK 35 Kelheim LK 29 Landshut KS 44 Landshut LK 21 Passau KS 15 Passau LK 171 Regen LK 0 Rottal-Inn LK 0 Straubing KS 12 Straubing-Bogen LK 25 Oberpfalz 156 Amberg KS 23 Amberg-Sulzbach LK 8 Cham LK 6 Neumarkt i. d. OPf. LK 1 Neustadt a. d. Waldnaab LK 9 Regensburg KS 48 Regensburg LK 0 Schwandorf LK 54 Tirschenreuth LK 5 Weiden i. d. OPf. KS 2 Oberfranken 124 Bamberg KS 31 Bamberg LK 0 Bayreuth KS 11 Bayreuth LK 0 Coburg KS 18 Coburg LK 2 Forchheim LK 3 Hof KS 9 Hof LK 1 Kronach LK 0 Kulmbach LK 5 Lichtenfels LK 22 Wunsiedel i. Fichtelgebirge LK 22 Mittelfranken 256 Ansbach KS 30 Ansbach LK 23 Erlangen KS 25 Erlangen-Höchstadt LK 8 Fürth KS 15 Fürth LK 0 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim LK 9 Nürnberg KS 90 Nürnberger Land LK 7 Roth LK 17 Schwabach KS 0 Weißenburg-Gunzenhausen LK 32 Unterfranken 352 Aschaffenburg KS 59 Aschaffenburg LK 24 Bad Kissingen LK 59 Haßberge LK 32 Kitzingen LK 30 Main-Spessart LK 14 Miltenberg LK 12 Rhön-Grabfeld LK 10 Schweinfurt KS 22 Schweinfurt LK 41 Würzburg KS 45 Würzburg LK 4 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10292 Schwaben 286 Aichach-Friedberg LK 8 Augsburg KS 111 Augsburg LK 24 Dillingen a. d.Donau LK 10 Donau-Ries LK 3 Günzburg LK 34 Kaufbeuren KS 2 Kempten (Allgäu) KS 14 Lindau (Bodensee) LK 25 Memmingen KS 10 Neu-Ulm LK 15 Oberallgäu LK 3 Ostallgäu LK 5 Unterallgäu LK 22 Bayern 1.938 LK = Landkreis KS = Kreisfreie Stadt