Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 22.01.2016 Flüchtlinge aus Afghanistan Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylbewerber/-innen aus Afghanistan befinden sich in Bayern? 2. Welchen Aufenthaltsstatus habe diese Asylbewerber/ -innen? 3. a) Gibt/gab es Abschiebungen nach Afghanistan? b) Wenn ja, wohin werden diese Personen abgeschoben ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.02.2016 Zu 1.: Soweit in der Schriftlichen Anfrage nach in Bayern registrierten Asylbewerbern aus Afghanistan gefragt wird, wurde auf diejenigen Personen abgestellt, die derzeit einen Asylantrag gestellt haben. Zum 31. Januar 2016 befanden sich laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 9.349 afghanische Staatsangehörige im Asylverfahren. Hiervon 9.113 Personen im Erstverfahren und 236 Personen in einem Folgeverfahren . Zu 2.: Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet kraft Gesetzes gestattet (§ 55 Abs. 1 Asylgesetz – AsylG). Abgelehnte Asylbewerber, die einen Asylfolgeantrag gestellt haben, sind von Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Bundesamt darüber entschieden hat, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird, nicht abschiebbar. Zu 3. a): Zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan sind grundsätzlich möglich. Abschiebungen vollziehbar ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger wurden und werden auch durchgeführt. Zu 3. b): Die Abschiebungen erfolgen derzeit auf dem Luftweg in die afghanische Hauptstadt Kabul. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10293 Bayerischer Landtag