Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 18.01.2016 Altersarmut in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Menschen ab 65 Jahren in Bayern, die derzeit eine Grundsicherung im Alter erhalten , aufgeschlüsselt nach: a) Regierungsbezirken, b) den Regionen München und Nürnberg und c) den Großstädten Würzburg und Regensburg? 2. Wie prognostiziert die Staatsregierung die Entwicklung der Altersarmut in Bayern in den kommenden fünf Jahren aufgeschlüsselt nach: a) Regierungsbezirken, b) den Regionen München und Nürnberg und c) den Großstädten Würzburg und Regensburg? 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung geplant, damit die Anzahl der Menschen, die auf eine Grundsicherung vom Staat im Alter angewiesen sind, nicht weiter drastisch steigt? 4. Wie hoch sind derzeit die Kosten für die Grundsicherung im Alter für Menschen ab 65 Jahren in Bayern? 5. Welche finanziellen Folgen hätte ein „Bundesleistungsgesetz “ für den Freistaat sowie für die Kommunen in Bayern? 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung , um Faktoren, die eine Altersarmut begünstigen (z. B. Zeitarbeit, Leiharbeit, gescheiterte Selbstständigkeit ), entgegenzuwirken? 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen, die gemäß Sozialbericht besonders gefährdet sind? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.02.2016 1. Wie hoch ist die Anzahl der Menschen ab 65 Jahren in Bayern, die derzeit eine Grundsicherung im Alter erhalten, aufgeschlüsselt nach: a) Regierungsbezirken, b) den Regionen München und Nürnberg und c) den Großstädten Würzburg und Regensburg? Der nachfolgenden Aufstellung kann die Anzahl der Empfänger/-innen ab 65 Jahren, die zum 31.12.2014, dem aktuellsten Erhebungsjahr, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten, in der gewünschten regionalen Differenzierung entnommen werden. Zusätzlich aufgeführt ist außerdem die Quote bezogen auf 100 Einwohner ab 65 Jahren in der jeweiligen Region, um die Anzahl der Leistungsbezieher mit der regionalen Bevölkerungsgröße ins Verhältnis zu setzen. Anzahl Quote Oberbayern 26.983 3,1 Niederbayern 5.075 2,2 Oberpfalz 4.992 2,4 Oberfranken 4.364 1,9 Mittelfranken 11.132 3,2 Unterfranken 5.621 2,1 Schwaben 8.749 2,4 Region München 18.436 3,5 Region Nürnberg 9.555 3,6 Regensburg, Kreisfreie Stadt (Krfr.St) 1.250 4,9 Würzburg, Krfr.St 1.245 4,9 Bayern gesamt 66.916 2,6 2. Wie prognostiziert die Staatsregierung die Entwicklung der Altersarmut in Bayern in den kommenden fünf Jahren aufgeschlüsselt nach: a) Regierungsbezirken, b) den Regionen München und Nürnberg und c) den Großstädten Würzburg und Regensburg? Der Staatsregierung stehen aktuell keine Prognosen zur Entwicklung der Altersarmut in Bayern für die einzelnen Regierungsbezirke sowie für die Großstädte München, Nürnberg , Würzburg oder Regensburg zur Verfügung. 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung geplant , damit die Anzahl der Menschen, die auf eine Grundsicherung vom Staat im Alter angewiesen sind, nicht weiter drastisch steigt? Die Staatsregierung setzt insbesondere auf folgende Maßnahmen : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.04.2016 17/10297 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10297 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund: Die Staatsregierung fördert durch eine Vielzahl von Integrationsmaßnahmen gelingende Integration. Dabei ist Arbeit der Schlüssel auch zur Vermeidung von Altersarmut sowie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Leben. Aktuell ist vor allem bei anerkannten Flüchtlingen eine schnelle Arbeitsmarktintegration notwendig. Mit dem bundesweit einmaligen Integrationskonzept „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ vom 09.10.2015 stellt die Staatsregierung allein im Jahr 2016 zusätzliche Landesmittel in Höhe von über 548 Mio. Euro für Integrationsmaßnahmen bereit. Schwerpunkte sind: • Deutsche Sprache: Sie ist der Schlüssel für Verständigung . Beispiel: Ausweitung der ehrenamtlichen Sprachkurse und der Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber. • Vermittlung von Werten und Alltagskompetenz: Jeder muss unsere Rechts- und Wertevorstellungen akzeptieren . Wir helfen Zuwanderern, sich im Alltag zurechtzufinden und unsere Werte kennenzulernen. Beispiel: Integrationslotsen . • Bildung in Kindertagesstätten und Schulen: Wir unterstützen Kindertagesstätten und Schulen bei der Betreuung und Förderung der Flüchtlingskinder. Beispiele: 30 % höhere Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund und künftig 1.000 Euro pauschal pro Jahr pro Flüchtlingskind für Kindertagesstätten. • Wohnen: Mit einem staatlichen Wohnungsprogramm und der Förderung des kommunalen Wohnungsbaus wollen wir Wohnraum schaffen. Wohnungspakt Bayern: 28.000 neue Mietwohnungen bis 2019. • Ausbildung und Arbeit: Die Staatsregierung hat mit der bayerischen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit eine Vereinbarung für „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ geschlossen. Bis Ende 2016 soll 20.000 Flüchtlingen ein Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz angeboten werden; Gesamtziel bis Ende 2019: 60.000 erfolgreiche Arbeitsmarktintegrationen. Altersversorgung: Die Bekämpfung von Altersarmut ist ein Anliegen, mit dem sich die Staatsregierung intensiv auseinandersetzt. Die Rente nimmt einen hohen Stellenwert für eine angemessene Alterssicherung ein. Die Staatsregierung setzt sich sowohl für Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der privaten und betrieblichen Altersversorgung ein. Mit der Einführung der „Mütterrente“ und der in der Koalition kürzlich gefundenen Lösung zur sog. Flexi-Rente wurden wesentliche Verbesserungen erzielt. Die Staatsregierung achtet darauf , dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Flexi-Rente“ zügig umgesetzt werden. Dann wird es den Rentnerinnen und Rentnern künftig leichter möglich sein, neben der Rente einen Hinzuverdienst zu erzielen. Zusätzlich werden sie mit dem Hinzuverdienst zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben und ihr Alterseinkommen dadurch dauerhaft steigern können, das Altersarmut entgegenwirkt. Der Koalitionsvertrag enthält weitere Vorgaben u. a. zur Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Die Staatsregierung begleitet intensiv die hierzu laufenden Diskussionen auf Bundesebene und unterstützt z. B. Maßnahmen , die den Betrieben die nötigen Rückstellungen für die Betriebsrenten erleichtern. Arbeitsmarkt: Bayern setzt mit seinen Strategien zur Vermeidung von Altersarmut besonders auf Prävention. So hat Bayern seit Jahren beste Ergebnisse auf dem Ausbildungsstellenmarkt . Zum 30.09.2015 (Ende des Berufsberatungsjahres 2014/2015) standen – rein rechnerisch – für 100 unversorgte Bewerber 1.229 unbesetzte Stellen zur Verfügung. Nur rund 1 % aller Bewerber (874) waren zum 30.09.2015 unversorgt bei einer Gesamtzahl von 81.966 gemeldeten Bewerbern. Im September 2014 hat die Staatsregierung die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ mit den Organisationen der bayerischen Wirtschaft und mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen. Ziel ist es, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz oder eine angemessene Alternative bereitzustellen, insbesondere auch für leistungsschwächere Jugendliche. Gleichzeitig soll dazu beigetragen werden, den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu decken. Die bewährte bayerische Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ ist integraler Bestandteil der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern. Zentrale Maßnahmen sind die betrieblichen Förderprogramme, die aus Europäischen Sozialfonds (ESF)-Mitteln gefördert werden. Es stehen 27 Mio. Euro aus dem neuen ESF-Programm 2014 bis 2020 für die Förderung betrieblicher Ausbildungsstellen zur Verfügung. Die neuen Fördereckpunkte richten sich an benachteiligte junge Menschen . Für diesen Personenkreis wird insbesondere durch die Stärkung von Förderketten (z. B. Zuschuss für den Ausbildungsbetrieb nach Fit for Work, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder Assistierte Ausbildung (AsA) nach SGB III für den Auszubildenden) ein zeitnaher Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung unterstützt werden. Weitere Informationen zur „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ sind abrufbar unter: http://www.stmas. bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/ berufsbildung/ge_allianz_fuer_starke_berufsbildung.pdf. Die Staatsregierung finanziert seit 1997 im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern Teil II einen sog. Arbeitsmarkt- und Sozialfonds. Die Arbeitsmarktförderung aus dem Arbeitsmarktfonds (Budget 2016: 9,181 Mio. € brutto) konzentriert sich mit Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung auf die marktbenachteiligten Personengruppen (vor allem Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Ältere, Migranten , Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Flüchtlinge). Passgenaue Qualifizierung, ganzheitliche Betreuung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung sind hier die Erfolgsrezepte und ein präventiver Baustein zur Vermeidung von Altersarmut. Herausragendes Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungschancen der genannten Zielgruppen und insbesondere die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermittelt werden, sie sollen passgenau qualifiziert und insbesondere im Rahmen ganzheitlicher Ansätze begleitet und nachgehend betreut werden, um ihnen mittel- bis langfristig Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu ermöglichen . Das Strukturprogramm Nürnberg/Fürth mit den Modellprojekten „Perspektiven für Familien“ in Nürnberg und „TANDEM“ in Fürth (Laufzeit: 01.07.2010–30.06.2016) trägt ebenfalls dazu bei, Altersarmut und den Bezug von Grund- Drucksache 17/10297 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sicherungsleistungen zu vermeiden. Die Modellprojekte verfolgen hierfür eine Doppelstrategie: Durch die Verbindung von Arbeitsmarktmaßnahmen mit eltern- und kindbezogenen Maßnahmen der Jugendhilfe (sog. ganzheitlicher Ansatz) soll das „Weitervererben“ von Hartz-IV-Karrieren durchbrochen werden. Eltern sollen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausgeholt werden. Ebenso sollen Kinder ihre Eltern eigenverantwortlich, als Vorbild und mit fester Tagesstruktur erleben. Bei gelingender Integration ist das Risiko der gegenwärtigen Armut und späteren Altersarmut deutlich geringer. Gleichzeitig werden spezielle Maßnahmen für ein gelingendes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen umgesetzt , damit diese aus eigener Kraft den Hartz-IV-Bezug nach Erreichen des erwerbsfähigen Alters und später auch Altersarmut vermeiden können. Die Erfolge der Modellprojekte sind im Hinblick auf die Zielgruppe und die regionalen Gegebenheiten beachtlich: Beispielsweise konnte in den ersten drei Projektjahren (07/2010 – 06/2013) in Nürnberg bei 32 Prozent der teilnehmenden Familien eine Eingliederung in Arbeit erfolgen; in Fürth lag dieser Wert bei 30 Prozent. In der zweiten Projektphase (07/2013–12/2015) liegen diese Werte aktuell sogar bei rd. 50 bzw. rd. 45 Prozent. Die für die erste Projektphase erstellte Kosten-Nutzen- Analyse belegt – bei allen immanenten Prognoserisiken – in der Lebensverlaufsperspektive eine eindeutige positive Bilanz (vgl. dazu http://www.stmas.bayern.de/presse/pm1411- 324.php mit Links zu weiteren Informationen). Die Bereitstellung von guten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Ansatzpunkt , damit Väter und Mütter gleichermaßen erwerbstätig sein können (vgl. dazu unten Antwort zu Frage 7). 4. Wie hoch sind derzeit die Kosten für die Grundsicherung im Alter für Menschen ab 65 Jahren in Bayern? Die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in der Statistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik „Sozialhilfe in Bayern – Ausgaben und Einnahmen“ nicht nach Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung aufgeschlüsselt. Sie betrugen im Jahr 2014 insgesamt 645,7 Mio. €, die vollständig vom Bund getragen werden. 5. Welche finanziellen Folgen hätte ein „Bundesleistungsgesetz “ für den Freistaat sowie für die Kommunen in Bayern? Hierzu kann die Staatsregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen, da der Inhalt eines zukünftigen Bundesteilhabegesetzes – BTHG derzeit noch nicht bekannt ist und somit auch die finanziellen Auswirkungen nicht absehbar sind. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung , um Faktoren, die eine Altersarmut begünstigen (z. B. Zeitarbeit, Leiharbeit, gescheiterte Selbstständigkeit), entgegenzuwirken? Auf die Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen. Soweit in der Frage von „Zeitarbeit“ neben „Leiharbeit“ gesprochen wird, wird davon ausgegangen, dass damit befristete Beschäftigung gemeint ist. Leiharbeit und befristete Beschäftigung haben sich als wichtige Flexibilisierungsinstrumente und als Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewährt. Es ist davon auszugehen, dass Leiharbeit und befristete Beschäftigung auch bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine bedeutende Rolle zukommen wird: • Leiharbeit eröffnet vor allem Arbeitslosen und Geringqualifizierten und Berufsanfängern eine Chance auf Zugang zum Arbeitsmarkt. Knapp zwei Drittel der Leiharbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit. Rund jede dritte Leiharbeitskraft hat keine abgeschlossene Berufsausbildung . Leiharbeitnehmer sind bereits nach derzeitiger Rechtslage umfassend geschützt. Sie unterliegen dem gesamten Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, haben Anspruch auf ein Mindestentgelt von aktuell 8,80 €/West und 8,20 €/Ost und erfahren durch die in mittlerweile zwölf Branchen bestehenden tariflichen Branchenzuschläge eine sachgerechte Lohnangleichung an die Stammbelegschaft. Für weitergehende Restriktionen besteht grundsätzlich kein Bedarf. Im Rahmen der auf Bundesebene aktuell diskutierten Änderungen der Leiharbeit wird sich die Staatsregierung für praxistaugliche Lösungen mit Augenmaß einsetzen, um die positiven Beschäftigungseffekte und Flexibilitätsvorteile der Leiharbeit zu wahren und eine Fortführung des erfolgreichen und bewährten Zusammenwirkens der sachnäheren Sozialpartner zu gewährleisten . • Die befristete Beschäftigung ist vor allem für Berufseinsteiger eine wichtige Brücke ins Arbeitsleben mit Aussicht auf spätere Festanstellung. Die Übernahmequote von befristeter in unbefristete Beschäftigung liegt in Bayern bei 36 Prozent. Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber ein klares Regel-Ausnahmeverhältnis für den Abschluss befristeter Beschäftigungsverhältnisse statuiert und einen sachgerechten Rahmen geschaffen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den betrieblichen Bedürfnissen nach Flexibilität und dem Interesse der Arbeitnehmer nach Sicherheit zu gewährleisten. Befristete Arbeitsverhältnisse sind nur unter den dort normierten Voraussetzungen zulässig. Damit wird sichergestellt, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis der Normalfall der Beschäftigung bleibt. Befristet Beschäftigte sind vor Benachteiligungen gegenüber unbefristet Beschäftigten gesetzlich geschützt (Diskriminierungsverbot , § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz) und haben insbesondere einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbar unbefristet Beschäftigte. Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht nicht. 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen , die gemäß Sozialbericht besonders gefährdet sind? Die Förderung eines gleichberechtigten Erwerbsverhaltens von Frauen ist entscheidend bei der Bekämpfung von Altersarmut , eine gelingende Erwerbsbiografie ist ein maßgeblicher präventiver Baustein gegen Altersarmut. Dies beginnt bereits mit der Berufsorientierung. Ein gelingendes Berufsleben setzt voraus, dass die Ausbildung in einem passenden Beruf erfolgt. Wichtig ist es, die ganze Bandbreite möglicher Berufe einzubeziehen, um eine vorschnelle Verengung auf wenige Tätigkeitsfelder zu vermeiden . Als Leitveranstaltung führt die Staatsregierung in mehrjährigem Rhythmus die Großveranstaltung „Berufsbildung“ durch. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10297 Darüber hinaus ist auch die Auflösung von Rollenbildern ein wichtiges Ziel der bayerischen Frauen- und Gleichstellungspolitik . Erforderlich ist eine Sensibilisierung, damit Frauen und Männer die Möglichkeit haben, ihr Leben selbstbestimmt und unabhängig von vorhandenen Rollenbildern und Erwartungen der Gesellschaft entsprechend ihren individuellen Begabungen und Wünschen zu gestalten, z. B. durch die Veranstaltungen zum Girls‘Day und Boys‘Day. Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sind ein zentraler Ansatzpunkt zur Unterstützung eines gleichberechtigten Erwerbsverhaltens. Hierzu tragen insbesondere bedarfsgerechte , qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote und eine familienfreundliche Arbeitswelt bei. Entscheidend ist dabei der weitere, qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuungsangebote. Zuständig sind hierfür nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) die Gemeinden. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden nachhaltig mit erheblichen Mitteln und trägt unter Berücksichtigung der Betriebs- und Investitionskostenförderung derzeit etwa 53 % der Grundkosten der Kinderbetreuung. Allein für die Betriebskostenförderung sind im Haushalt 2016 rund 1,45 Mrd. Euro eingeplant . Zudem unterstützt die Staatsregierung die Familien mit einem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich zu den Kosten einer Kindertageseinrichtung im letzten Jahr vor der Einschulung (insgesamt rund 128 Mio. Euro) und stellt damit die Mehrheit der Eltern kostenfrei. Zudem hat Herr Ministerpräsident im Rahmen seiner Regierungserklärung von 12.11.2013 eine Ganztagsgarantie ausgesprochen , wonach es bis 2018 in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot geben soll. Neben dem weiteren Ausbau gebundener Ganztagsangebote wurde beim Ganztagsgipfel am 24. März 2015 die schrittweise und bedarfsgerechte Einführung offener Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1–4 an Grund- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen. Auch die Beratung zur Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung wird gefördert. Mehrere Projekte in Bayern unterstützen vor allem junge alleinerziehende Mütter bei der Organisation einer Teilzeitausbildung. Darüber hinaus haben die Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft 2014 den „Familienpakt Bayern“ geschlossen und eine entsprechende Servicestelle eingerichtet, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern . Erforderlich ist auch ein flexibles und familiengerechtes Arbeitsumfeld. Um Unternehmen noch mehr im Hinblick auf eine frauen- und familiengerechte Arbeitswelt zu sensibilisieren , erfolgt im Rahmen der Initiative „Mit ElternKOMPE- TENZ gewinnen – Chancen eröffnen – Fachkräfte sichern“ eine gezielte Beratung bayerischer Unternehmen. Daneben konzipieren das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration und das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie derzeit gemeinsam im Rahmen des „Familienpakt Bayern“ einen neuen Unternehmenswettbewerb „Bayerns familienfreundlichste Unternehmen“. Um Frauen (und Männern) den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase zu erleichtern, unterstützt die Staatsregierung ferner Orientierungs-, Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen , wie z. B. die Orientierungsseminare „Neuer Start“ (Förderung mit 50.000 € aus Landesmitteln) oder Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung aus dem Arbeitsmarktfonds (Mittelvolumen: 2,1 Mio. €). Eine ganzheitliche Unterstützung von Frauen im Erwerbsleben erfolgt darüber hinaus durch Servicestellen in allen Regierungsbezirken Bayerns (Förderung aus ESF-Mitteln in Höhe von 15 Mio. €). Gerade Mütter in den alten Bundesländern, die häufiger nach dem traditionellen Allein- oder Hauptverdienermodell gelebt haben und bei denen in der Biografie ein zusätzliches Risiko eintrat (u. a. längere Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners , Scheidung / Trennung, Erwerbsunfähigkeit des Hauptverdieners , niedrige eigene Erwerbs- und Alterseinkommen und Vermögen wegen eigener langjähriger Kindererziehung und -betreuung), sind nach dem Tod des Partners öfter von Altersarmut betroffen. Auch hier sind zielgenaue Abhilfen nötig. Die Staatsregierung hat sich daher besonders für die im Jahr 2014 eingeführte „Mütterrente“ eingesetzt. Dadurch konnte eine Ungleichbehandlung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten abgemildert und vor allem auch die heutige Rentnergeneration begünstigt werden. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Zweite Pflegestärkungsgesetz , da Zeiten der Pflege Angehöriger in der Rente nunmehr besser anerkannt werden. Natürlich profitieren Frauen auch von allen bei Antwort zu Frage 3 erläuterten Maßnahmen .