Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 18.01.2016 Katastrophenschutz Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Warnsysteme gibt es in Bayern im Bereich des Katastrophenschutzes, aufgelistet nach: a) Sirenen, b) SMS-Benachrichtigungen und c) Online-Diensten? 2. Wie viele Sirenen für den Katastrophenschutz sind in Bayern und Niederbayern installiert? a) Insgesamt? b) Mechanische Sirenen? c) Elektronische Sirenen? 3. Gibt es in Bayern bereits Maßnahmen zur Modernisierung der Sirenen und des Katastrophenschutzes und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich genau ? 4. Gibt es in Bayern Fördermittel für Kommunen, die in die Modernisierung des Katastrophenschutzes investieren wollen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Welche Warnsysteme gibt es in Bayern im Bereich des Katastrophenschutzes, aufgelistet nach: a) Sirenen? Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde das Zivilschutz- Sirenenwarnnetz vom Bund aufgegeben. Von den damals ca. 11.000 in Bayern vorhandenen Zivilschutzsirenen wurden ca. 8.000 Sirenen durch die Kommunen übernommen. Mit zwei staatlichen Förderprogrammen haben wir von 1999 bis 2005 in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen in Bayern und in der Umgebung von der Störfall-Verordnung unterliegenden Betrieben mit erweiterten Pflichten die Nachrüstung von bestehenden Sirenen und die Neuerrichtung von Sirenen gefördert. Alle geförderten Sirenen wurden so ausgestattet, dass sie über Funk angesteuert werden können und mit ihnen das Signal „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“ (einminütiger Heulton ) gegeben werden kann. Nachdem die beiden Förderprogramme ausgelaufen sind, haben sich einzelne Kommunen mit eigenen Mitteln Sirenen zur Warnung der Bevölkerung beschafft. b) SMS-Benachrichtigungen? SMS-Benachrichtigungen gibt es im Rahmen des bayerischen Unwetterwarnsystems. Unwetterwarnungen für ganz Bayern werden von der an der Regionalzentrale München des Deutschen Wetterdienstes eingerichteten Unwetterwarnzentrale herausgegeben und an die zuständigen Behörden und Stellen wie Polizei, Katastrophenschutzbehörden und Gemeinden geleitet, damit diese in eigener Zuständigkeit erforderliche Maßnahmen ergreifen bzw. veranlassen können. Diese Warnung bzw. Information erfolgt unter anderem auch per SMS. Auf diese Weise können insbesondere die Gemeinden, bei denen in der Regel die beste Kenntnis über örtliche Besonderheiten oder Veranstaltungen vorherrscht, unmittelbar über erwartete Unwetterereignisse informiert werden, um beispielsweise für die Information bzw. Warnung gefährdeter Einrichtungen oder Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sorgen (Zeltlager, Festveranstaltungen etc.). Einige bayerische Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden haben zudem ergänzende Warnsysteme eingeführt , welche aktuell insbesondere auf sogenannte „Apps“ für Smartphones setzen, aber auch teilweise die Versandbzw . Empfangsmöglichkeit von SMS-Benachrichtigungen beinhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10313 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10313 c) Online-Diensten? Einen guten Überblick über betreffende Online-Dienste, also im Internet verfügbare Informationsmöglichkeiten, bietet der Internet-Auftritt der Bayerischen Plattform Naturgefahren (http://www.naturgefahren.bayern.de). Neben Unwetterwarnungen sind hier unter anderem auch Informationen des Hochwassernachrichtendienstes und des Lawinenwarndienstes Bayern abrufbar; zur vertieften Information werden Nutzerinnen und Nutzer ggfs. auf die betreffenden Spezialseiten weitergeleitet. Speziell im Hinblick auf Unwetterwarnungen gibt es zudem „Wetter-Apps“, mit welchen sich die Bevölkerung – unabhängig von etwaigen behördlichen Warnungen – eigenverantwortlich zusätzliche Informationen zu erwarteten Unwetterereignissen beschaffen kann. Beispielsweise hat auch der Deutsche Wetterdienst eine solche App herausgegeben , die eine Warnfunktion über sogenannte Push-Mitteilungen enthält. 2. Wie viele Sirenen für den Katastrophenschutz sind in Bayern und Niederbayern installiert? a) Insgesamt? b) Mechanische Sirenen? c) Elektronische Sirenen? Die genaue Zahl der Sirenen, die per Funk angesteuert werden können und mit denen das Signal zur Warnung der Bevölkerung „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“ gegeben werden kann, ist uns nicht bekannt. Mit den beiden in unserer Antwort zu Frage 1 a beschriebenen Förderprogrammen haben wir die Nachrüstung von 2.425 Sirenen (davon in Niederbayern 700) und die Neuerrichtung von 419 Sirenen (davon in Niederbayern 49) gefördert. Bei den nachgerüsteten Sirenen hat es sich im Wesentlichen um mechanische (elektrische) Sirenen gehandelt , bei denen nur der Sirenensteuerempfänger ausgetauscht wurde. Bei den im Zuge der Förderprogramme neu errichteten Sirenen handelte es sich im Wesentlichen um elektronische Sirenen. 3. Gibt es in Bayern bereits Maßnahmen zur Modernisierung der Sirenen und des Katastrophenschutzes , und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich genau? Seit der flächendeckenden Errichtung des Digitalfunknetzes zum Jahresende 2015 ist die Alarmierung auch über digitale Sirenensteueranlagen grundsätzlich möglich. Zertifizierte Sirenensteuerempfänger sind derzeit jedoch noch nicht auf dem Markt erhältlich. Sofern am Markt entsprechend für den Digitalfunk zertifizierte Anlagen verfügbar sind, können diese unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Sonderförderprogramms für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS- Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) vom 15. November 2012, geändert mit IMS vom 29. Juli 2013, beide Az. ID1-2244.2-605, gefördert werden. Mit dem Sonderförderprogramm sollen die Träger der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bayern und damit auch die Kommunen mit ihren gemeindlichen Feuerwehren beim Umstieg von der analogen Funktechnik auf den digitalen Bündelfunk unterstützt werden. Damit eine Alarmierung über das Digitalfunknetz erfolgen kann, müssen zuvor die für die Alarmierung zuständigen Integrierten Leitstellen (ILS) sukzessive um die erforderlichen Digitalfunkanteile erweitert werden. Derzeit wird die Planung für den Ausbau der bayerischen ILS erstellt. Aufgrund der Wichtigkeit der Zuverlässigkeit der Alarmierung wird eine Ablösung der analogen Funkalarmierung erst nach einer entsprechend langen und umfangreichen Testphase in den einzelnen ILS beginnen können. Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2016 hat der Bayerische Landtag im Rahmen des Konzepts zur Verbesserung der finanziellen und personellen Ressourcen der Sicherheitsbehörden auch finanzielle Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verbesserung der Warnung der Bevölkerung , insbesondere in der Umgebung von Kernkraftwerken und Störfallbetrieben, bereitgestellt. Diese Mittel sollen zum Großteil in die Auflage eines neuen Sirenenförderprogramms zur Anpassung und Aktualisierung des bestehenden Sirenenwarnnetzes um Kernkraftwerke und der Störfall-Verordnung unterliegenden Betrieben mit erweiterten Pflichten eingesetzt werden. 4. Gibt es in Bayern Fördermittel für Kommunen, die in die Modernisierung des Katastrophenschutzes investieren wollen? Der Freistaat Bayern fördert gemäß Art. 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) vom 24. Juli 1996 (GVBl S. 282, BayRS 215-4-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 19 G zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82), Aufwendungen der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten für Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr. Eine Förderung umfasst grundsätzlich nur Katastrophenschutzausrüstung für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung (Stichworte: Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz, Massenanfall von Verletzten). All diese Maßnahmen werden vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in jährlichen oder mehrjährigen Förderprogrammen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen abgestimmt und festgeschrieben. Die einzelnen Fördermaßnahmen in 2016 aus den Sonderinvestitionsprogrammen Katastrophenschutz und Hochwasser für die nach Art. 7 Abs. 3 BayKSG zur Katastrophenhilfe verpflichteten kommunalen Gebietskörperschaften, den Feuerwehren und den freiwilligen Hilfsorganisationen wurden mit Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14. Dezember 2015 bekannt gegeben . Diese Förderprogramme sind detailliert auf den Internetseiten des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr http://www.innenministerium.bayern.de/sus/katast rophenschutz/katastrophenschutzsystem/ausstattungund finanzierung/index.php unter „Downloads“ eingestellt.